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WechM Zeitung

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

*nb den Beilagen:Nach Feierabend" lwöchentliche Unterhaltungsbeilage) und Landwirtschaftliche Beilage."

Jti 165

DieOberhessische Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt viertel­jährlich durch die Post bezogen 2,25 M (ohne Bestellgeld), bei unseren Zeitungsstellen und der Expedition (Markt 21), 2,00 =M. (Für unverlangt zugesandte Manuskripte übernimmt die Redak­tion keinerlei Verantwortung.)

Marburg

Sonntag, 17. Juli 1910.

Die Znsertionsgebühr beträgt für Inserenten aus dem engeren Verbreitungsgebiet des Blattes für die 7gelnaltene Zeile oder deren Raum 15 für auswärtige Inserate 20 -3, für Reklamen 40 4. Druck und Verlag: Ioh. Aug. Koch, Univerfitäts-Buchdruckerei, Inhaber Dr. C. 5>itzeroth, Marburg. Markt 21. Telephon 55.

45. Jahrg.

Papiere im Juni in der Einfuhr 726,0 Millionen Mark, in der Ausfuhr 612,3 Millionen Mark. Im ersten Halbjahr 1910 hatte die Einfuhr einen Wert von 4261,9 Millionen Mark gegen 4164,7 Mllionen Mark im Vorjahre, die Ausfuhr einen solchen von 3540,6 Mllionen Mark gegen 3039,4 Millionen Mark im Vorjahre. Die Gold- und

Erstes Blatt.

Umschau im Auslande.

* - Die Kammern in Frankreich haben ihre Arbeiten beendet. Die öffentliche Meinung küm­mert sich aber nicht um den Parlamenifchluß. Eie hat anderen Gesprächsstoff. Z. B. den Be­such des belgischen Köngspaares. Die Presse ist in ihrer politischen Würdigung der französisch­belgischen Festtage merkwürdig nichtssagend. Man steht ja in den Belgiern so halbe Verwandte und bringt ihnen gewiß viele Sympathien entgeg n, so sehr man sich insgeheim über die eigentümliche Sprache der Nachbarn und ihre angeblich wenig verfeinerten Sitten lusttg macht. Belgien ist aber rin neutrales Land und man k.mn also keine neuen Entente Experimente gegen Deutschland mtt diesen Leuten anfangen. Zudem ist der Belgier- König Halbdcutscher und die Königin gar Ganz- Deutsch und'man war doch etwas gekräntt, daß der erste Besuch der belgischen Herrschaften dem Berliner Hof galt. Natürlich werden sich die maßgebenden Kreise trotzdem bemühen, die fürst­lichen Besucher auf alle mögliche Weise für Frank­reich zu gewinnen. Die Vorbereitungen zum Nationalfeiertag sind dieselben wie alle Jahre. Die Sozialisten und Syndikalisten haben nur Hohn und Spott für diese Revoluttonsfeier der »reaktinären" Bourgeoisie. Einst war der Na- ttonalfeiertag eine einzige Nationalorgie. Heu'e denken nur noch die paar Gläubiger der D^rou- ltzde-Sekte an den ehemaligen Spektakel. Nicht als wenn der Haß gegen dieRäuber" Elsaß- Lothringens vergessen wäre, aber man zieht heute andere Methoden vor, als vor 30 Jahren.

Die diesjährige interparlamentarische Friedenskonferenz wird Ende August in Brüssel versammelt sein und allem Anschein nach die bedeutendste Versammlung dieser Art werden, die bisher stattgefunden hat. Denn es werden nicht bloß die meisten Parlamente der Welt durch hervorragende Mitglieder vertreten sein, sondem man kündigt auch die erstmalige Teilnahme ver­schiedener Palamente an, darunter der russischen Reichsduma, der serbischen Skuptschina, der bul­garischen Sobranja, der Bottsvertretungen des ottomanischen Reiches und Japans, auch aus dem persischen Parlamente werden Vertreter erwartet. Nicht minder bedeutend ist die Tagesordnung, die insbesondere zwei wichtige Fragen umfaßt, näm­lich die Neutralisienrng der bedeutenderen Meer­engen und internationalen Kanäle, wie des Parlamakanals, und den Ausbau der Haager Schiedsvertragsbestimmungen nach dem Anträge des nordamerikanischen Staatssekretär des Aeuße- ren Mr. Knox.

Die Kreter haben sich den Noten und Schif­fen der Schutzmächte gefügt und entschlossen, die Mohammedaner unvereidigt in die Nationalver- samlung zuzulaffen. Damit ist, wenn es sich um mehr als ein Zugeständnis handelt, das der über­legenen Macht ihrer Schutzfteunde gift, für den Augenblick die Krisis gelöst. Laudabiliter se eubjecerunt. Es fragt sich nur auf wie lange. Da di« Schutzmächte sich zu einem Definitivum nicht entschließen können, wird man wohl an­nehmen können, daß sie noch mehrfach ihre Schiffe senden und abberufen werden. Aber es wäre Interessant festzustellen, wie viele Millonen Kreta den vier Mächten schon gekostet hatt.

Der Zweck des jüngsten japanisch-rus­sischen Abkommens besteht darin, alle durch den Vertrag von. Portsmouth und die spä­teren Verträge zwischen Rußland und Japan un­entschieden gebliebenen strittigen ostastatischen Fragen ordnen und die Gefahr künftiger Rei­bungen zwischen den beiden Staaten zu beseitigen oder doch wesentlich einzuschränken. Es leuchtet nun ein, daß man sich zu diesem Zwecke nicht lediglich auf die Regelung bereits bestehender Ver­hältnisse beschränken konnte, sondern auch alle künftigen Möglichkeiten in Betracht ziehen mußte, soweit sie sich irgend übersehen lassen. Das konnte am zweckmäßigsten dadurch geschehen, daß die beiden Vertragsmächte sich gegenseitig bestimmte Einfluß- und Interessensphären garantieren und verpflichteten, sich gegenseitig bei der Betätigung ihres Erpansionsdranges in jenen Reservaten in Zukunft jeder Gegenaktion und jedes Widerspru­ches zu enthalien. Da beide Staaten nun auf chinesischem Gebiete wichtige Konzessionen ver­tragsmäßig besitzen, deren Ausnutzung und Aus­dehnung bisher gerade zu Unstimmigkeiten und Konflitken führten und für die Zukunft ernstere Konplikationen erwarten ließ, so mußte es eben das Reich der Mitte sein, auf dessen Konto sich Japan rind Rutzalnd verständigten.

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Fortbildungsschulen.

Unsere moderne Zeit in ihrem hastenden Er­werbsleben stellt immer größere Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des einzelnen, wenn er vorwärts kommen und eS zu etwas bringen will. Der größte Teil unserer Jugend ist genötigt, nach Absolvierung der Volksschule, meist schon mit vollendetem 14. Lebensjahr, dem Broterwerb nachzugehen und kann es sich aus Mangel an Mitteln nicht leisten, sich noch eine umfassendere Bildung anzueignen, als sie die Volksschule zu bieten vermag. Schon früh hatten weitausschau­ende Männer erkannt, daß etivas geschehen müsse, um den jungen Leuten zu helfen, die aus der Schule entlassen und in die Lehre gekommen, das Bedürfnis ftihlten, sich weiterzubilden. Man ver­suchte es zunächst mit Sonntaasschulen. Der alle Erwartungen Überaschende Erfolg führte zu Er­richtung der Abendschulen und zum immer weite­ren Ausbau bis zu den heute so segensreich wir­kenden Fortbildungsschulen, in denen Tausende unserer Volksjugend Gelegenheit finden, nicht nur ihre allgemeine Bildung zu vervollkommen, son­dem sich auch wichtige theoretische Kenntnisse für ihr Gewerbe anzueignen, die heute allein die Möglichkeit bieten, zu einer führenden und selb­ständigen Stellung im Leben zu gelangen. Es gibt heute kein Handwerk, das nicht seine Fort­bildungsschule hat, die es sich angelegen sein läßt, den jungen Nachwuchs des Gewerbes mit dem nötigen geistigen Rüstzeug für den fchweren Kampf ums Dasein zu versehen und es sogar den besonders Begabten ermöglicht, sich zu Künst- lem in ihrem Fach auszubilden. Staat und Kom­munen haben sich dieser geistigen Woblsahrtsein- richtungen angenommen und durch Gesetze und Verordmmgen dafür geforgt, daß die Lehrherren verpflichtet sind, ihren Lehrlingen nicht nur die nötige Zeit zum Besuch der Fortbildungsschulen zu gewähren, sondern die jungen Scttie auch zum Besuch dieser Schulen anzuhalten. Der Schulbe­such ist fast überall und für jedes Gewerbe ein obligatorischer geworden. Dies alles gilt jedoch nur für unsere Städte, auf dem Laude steht es im allgemeinen mit dem Fortbildungsfchulwefen noch böse aus.

Allerdings ist man neuerdings etwa mit Beginn der neunziger Jahre des vorigen Jahr­hunderts auch auf dem Lande mit der Errich­tung von Fortbildungsschulen voraegangen, es hat sich aber gezeigt, daß hier gleich der obliga­torische Schulbesuch eingeführt werden muß, wenn wirklich Ersprießliches erreicht werden soll. In der Provinz Hessen-Nassau z. B. hat sich der Schulzwang vortrefflich bewährt und sollte des­halb auch auf die anderen Provinzen ausgedehnt werden.

Die ländliche Fortbildungsschule wird nun steilich nicht c'n einfacher Abklatfch der städtischen Schulen fein können, sondem wird ganz anders einaerichtet werden müssen, um ihren Zweck zu erfüffen und den Bedürfnissen der Landbevölkc- mng Rechnung tragen zu können. Auf dem Lande fehlt das erzieherische Moment des wirtfchaft- lichen Lebens der Sädte, das den jungen Men­schen, der die Schule verläßt, zwingt sich umzu­schauen und ihm bald ein gewisses Maß von Selbswertrauen und Festigkeit beibringt. Die Aufgabe der ländlichen Fortbildungsschule liegt nichtallein darin, daß sie einfach eine Fortsetzung des Volksschulunterrichts fein fall. Ihre Aufgabe besteht ja allerdings zum Teil auch darin, die ländliche Jugend für ihren künftigen Berus vor­zubereiten. besonders aber darin, den Gesichts­kreis der der Volksschule entwachsenen Jugend in den Dingen des praktischen Lebens zu erweitern. Graf Haeseler. der uuermiidilech Vorkämpfer für das Fortbildungsschulwesen in jeder Form, be­tonte im Herenbause bei der Beratung des Gesetz­entwurfs betr. die Einfübmng des obligatorischen ländlichen Fortbildungsschulunterrichts in der Provinz Schlesien, daß es nicht in erster Linie Ausgabe der ländlichen Fortbildungsschule fein könne, die Schüler mit landwirtschaftlichen Kennt­nissen auszustatten. Sie würden meistens Knechte und das fei kein Bemf, zu dem eine besondere berufliche Vorbildung nötig wäre. Ob der Knecht wisse, ob ein Ackerftück mit Chilifalpeter oder mit Naturdünger gedüngt werden müsse, darauf komme es nicht an. Zweck der Fortbildungsschule sei vielmehr, die ländlich»» ^^end zu aufrechten Menfchen und zu bacrr'-'*'',r?6»r Gesinnung zu er­ziehen. Der ländlich:.^ -tArbungsschuluitterricht soll der Bildung des » bcr Schüler die­

nen und aus den jungen Leuten brauchbare Staatsbürger machen, die patriotifch gesinnt sind und erkennen können, welche Wohltaten ein ge­ordnetes Staatswefen dem einzelnen bietet.

Es fehlt bisher auf dem Lande an einem Or­gan, das für die Charakterausbildung der Jugend, in der wichtigen Zeit zwifchen dem Ende der Schulpflicht und dem Eintritt der Mündig­keit, von Nutzen gewesen wäre. Wenn auch an­erkannt werden kann, daß sich daS Fortbildungs-

schulweseu auf dem Lande recht erfreulich zu ent­wickeln beginnt, so wird doch der FortbildungS- fchulzwang nicht entbehrt werden können. Bei fakultativem Unterricht entzieht sich die Jugend gem dem Befuch der Fortbildungsschule und auch die Eltem halten ihre Kinder nicht zum Schulbe­such an, sei es aus Mangel an Autorität oder aus. wirffchaftlichen Gründen. Es muß deshalb überall der Schulzwang eingeführt werden, der sich. wie erwähnt, in der Provinz Hessen-Nassau vorttefflich beivährt hat. Der Zwang muß so­wohl den Kindem, wie den Eltern, gegenüber gelten. Die Einfühmng des obligatorischen Schul­besuchs kann nach den für Hessen-Nassau gelten­den Bestimmungen in der Hauptsache den Lokalin­stanzen überlassen bleiben, die die lokalen Bedürfnisse am besten kennen, also den Gemein­den und den Kreisausschüssen. Den Krelsaus- fchiissen soll dieses Recht für solche Fälle eingeräumt werden, wo die Gemeinden sich aus nichtigen Gründen gegen die Einführung des obligatorischen Fortbildungsschulunterichts, trotz vorhandenen Bedürfnisses, sträuben. Damit die Kreisausschüsse aber nicht unberechtigte Eingriff in das SelbstverwalMngsrecht der Gemeinden ausüben können, soll ihr Vorgehen der Zu­stimmung des Regierungspräsidenten bedürfen. Man darf sich nicht verhehlen, wie eS bei bet Beratung bet Fortbildungsschulvorlage für Schlesien betont wurde, daß viele Gemeinden nicht zur Einführung des obligatorischen Fortbildungs- Unterrichts zu bewegen sein würden, wenn ei allein von ihrer Einsicht und ihrem Belieben ab­hängig gemacht wird.

Die Bewegung, die für Einführung dr» obli­gatorischen Fortbildungsschulen auf dem Lande eingesetzt hat. kann man nur freudig begrüßen. ES gilt ja nicht allein die Jugend mtt positivem Wissen für den Kampf ums Dasein auszurüsten, sondern ihren Charakter zu stählen und sie zu der wahren persönlichen Freiheit zu erziehen, die am besten bett benlenben Menschen befähigt, ben Irr­lehren uttb Lockungen ber falschen Freiheits­apostel, ber Sozialbemokraten, zu widerstehen.

Deutsches Reich.

Von bcr Rordlandsfahrt des Kaisers. Balestrand, 15. Juli. Der Kaiser unternahm ge­stern Vormittag einen längeren Spaziergang und besuchte den hier in Balholm wohnenden Maler Honsdrhl, ber mit seiner Familie, ebenso wie der eingetroffene Bildhauer Professor Unger, zur Abendtafel geladen war. Nachmittags verblieb der Kaiser wegen der großen Wärme an Bord. Heute Vormittag besichtigte der Kaiser das Schul­schiffHansa" und unternahm mit ben Herren ber Umgebung bei schönstem Wetter eine Fahrt auf bet.iSleipner" Die Umgebung ber Ankerstelle bei Balholm gehört, besonders bei diesem Son­nenschein zu dem Schönsten, das Norwegen bieten kc -1. Morgen früh ca. 9 Uhr geht dieHohrn- zollern" in See nach Olden, wo die Ankunft ca. 7 Uhr abends erfolgt. An Bord ist alles wohl.

Vom Reichskanzler. Berlin, 15. Juli. Dir Reichskanzler traf heute Morgen hier ein. Im Laufe des Vormittags trat unter feinem Vorsitz das Staatsministerium zu einer Sitzung zu­sammen. Der Reichskanzler stattete heute Nach­mittag dem Fürsten und der Fürstin von Bülow einen Besuch ab.

Abschiedsfeier zu Ehren des Gesandten von Kiderlen Wächter. Bukarest, 15. Juli. Der Mi­nister des Aeußeren Djuvara gab ein Frühstück zu Ehren des scheidenden deuffchen Gesandten von Kiderlen-Wächter. In seinem Toast sagte ber Minister:Ich erhebe mein Glas auf das Wohl des deutschen Kaisers. Wir hegen die aufrichtig­sten und herzlichsten Wiinfche für fein Wohl­ergehen, für eine lange Dauer feiner Regierung. Ihnen aber, Herr Minister, wünschen wir auftichtigsten Herzens die Gesundheit und Arbeitskraft, welche nötig ist, um Ihre bereits fo glänzende Laufbahn weiter fort- zusetz n. Wir fprechen Ihnen nochmals unser lebhaftes Bedauern über das Scheiden eines fo fympathischen Vertreters eines großen und mäch­tigen Reiches aus, dessen Freundschaft uns fo wertoll ist, und hegen die Hoffnung, daß die langen Jahre, welche Sie in unserer Mitte ver­bracht haben, ein herzliches Gedenken hinterlassen, das wir tief im Herzen bewahren." v. Kider­len-Wächter antwortete, nachdem er zunächst fei­nem Danke für die dem Kaiser gewidmeten Wünsche Ausdruck gegeben hatte:Ich habe in Rumänien zehn Jahre verlebt und bitt dessen auf­richtiger Bewunderer und ergebener Freund. Es betrübt mich, Rumänien verlassen zu müssen, aber in meinem neuen Amte wird es meine Aufgabe fein, die ungebahnten Beziehungen fortzusetzen, und das Band zwifchen den beiden Ländern enger zu knüpfen."

Denffchlands Außenhandel. Berlin, 15. Juli. Der deutsche Außenhandel erreichte im Spezialhandel ohne Gold, Silber und Wert­

Silbereinfuhr betrug im Juni 15,3 Mill. Mark, im ersten Halbjahr 197,4 Mill. Mark, die Gold- und Silberausfuhr im Juni 17,5 Mill. Mark, im ersten Halbjahr 103,5 Mill. Mark.

Ausland.

** Zur Veröffentlichung bet BorromäuS-En- zyNika. Wien, 15. Juni. DasFremdenblatt' schreibt in seiner Morgen-Nummer: Dem Bei­spiele anderer österreichischer kirchlicher Blätter folgend, hat daS Wiener Diözefenblatt in feiner jüngsten Nummer die Enoyclica editae salpe in lateinischer Sprache verlautbart. Die Umstände, unter welchen diese Einrückung erfolgte, beweist, daß eine agresstve Tendenz gegen die evangelische Kirche und ihre Bekenner in Oesterreich fertige» legen hat und die Veröffenttichung wesentlich nur bezweckt, ben vt^fachen irrigen Auslegungen em. gegenzutreten. Ueberbies würbe auch nach Blätter­meldungen von der berufensten autoritativsten Seite ausdrücklich erklärt, baß btefem wegen kon­fessioneller Streitigkeiten vorgebeugt scheine. So wertvoll diese letzte Kundgebung auch ist, so muß trotzdem auch konstatiert werden, daß bedauerlicher Weise durch di« Verlautbarung des erwähnten Rundschreibens in ben Diözesanblättem zu ben zahlreichen Mißdeutungen und Irrungen, welche aus btefem Anlaß entftanben sind, nunmehr neue hinzukommen. Aufgabe all« berufenen Faktore muß ei fein, aufttärenb zu wirken, um btefe Mißverständnisse zu zerstreuen. Es ist sicher zu gewärtigen, baß diefes Ziel in Bälde erreicht fein wird. Denn ber konfessionelle Friede ruht tu Oesterreich auf den festgefügten gesetzlichen Grund­lagen und entspricht zu sehr der allgemeinen Ueberzeugung aller Staatsbürger, als daß et durch die Kundgebung, welche noch dazu, wie be­reits bemerkt, jeder offensive Cha-rafter fehlte, er­schüttert werden konnte.

* Das belgische Königspaar in Paris. Paris, 15 Juli. Das belgische Königspaar wurde heute Vor. mittag im Pariser Rathaus feierlich empfangen uni hat dann int Elyfee an einem intimen Frühstück teil« genmmen. Der König und die Königin der Belgier sind nach dem Besuch des Louvremuseums um 4 Uhr 20 Min. vom Invalidenbahnhof abgereist. Präsident Falliöres begleitete sie zum Bahnhof.

Die Rochette-Affäre. Paris, 15. Juli. Der zur Untersuchung der Affäre Röchelte eingesetzte Kammer« ausschuß vernahm heute den Kabinettschef des Poli­zeipräfekten ßepine, Durand. Derselbe erklärte unter anderem, daß die Polizeipräfektur von in Ihrem Dienst stehenden Anzeigern schon seit längerer Zett Mitteilungen über die Gefährdung der kleinen Spa­rer durch die von Rochette ausgegebenen Kapitalien erhalten habe. Er habe lediglich die ihm erteilten Befehle erfüllt und könne auf Ehrenwort versichern, daß er niemanden etwas von der möglichen Verhaf­tung Rochettes gesagt habe. Etwa fünfzehn Kommis­sionshäuser hätten an diesem Tage vor der Verhaf­tung Rochettes Börsenspekulationen in Rochette-Ak- tien ausgeführt, darunter auch das Haus Rivaud- Kinkelin, von welchem er seil dem Jahre 1909 einen Komanditanteil int Betrage von 12 500 Frs. besitze. Er selbst habe niemanls irgend welche diesbezüg­lichen Böefenspekulationen gemacht. Er gebe zu, daß er damit eine große Unvorsichtigkeit begangen habe, daß er den Polizeipräfekten von seiner Beteiligung an dem Hause Rivaud-Kinkelin nicht unterrichtet habe..JDer Advokat Bernard, der Verteidiger Ro­chettes, lehnte es unter Berufung auf das Amtsgeheim­nis ob, die Frage betreffend der bei der Verhaftung Rochettes, sowie der im Laufe der gerichtlichen Unter­suchung vorgekommenenUnregelmäßigkeiten zu beant­worten. Sodann vernahm der Ausschuß den Staats­anwalt Monnier. Es heißt, daß der Untersuchungs­ausschuß den morgen in Buenos-Aires eintreffenden früheren Ministerpräsidenten GImenceau telegraphisch über seine Rolle in der Affäre Rochette befragen wolle.

** Die Neuregelung btt türkischen Kirchengeschr. Konstantinopel, 15. Juli. Die beiden Ratskörper des ökumenischen Patriarchats beschlossen, wegen des Kir­chengesetzes eine Nationalversammlung einzuberusen, der das weitere Vorgehen überlassen werden soll, und ferner den Großmächten auf Grund des Artikels 02 des Berliner.Vertrages ein Memorandum zu über­reichen, in dem sowohl wegen der Frage des Kirchea- gesetzes wie auch der fortwährenden Verfolgungen der griechischen Kttche und der griechischen Nation Be­schwerde ei hoben wird. Das Patriarchat wird die Pforte von bcr Ueberreichung des Memorandums oer- ständige«.