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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und den Beilagen: ,Aach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) und.Landwirtschaftliche Beilage."

M 131

TieOberfteffische Z-itung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt viertel­jährlich durch bk Post bezogen 2,25 M (ohne Bestellgeld), bei unseren Feitungsstcllcu und der Expedition (Markt 21), 2 *Jt.

Marburg

Mittwoch, 8. Juni 1910.

Die Jnsertion-gebühr beträgt für die 7gcspaltene Zeile oder deren Raum 15 Pfennige, für Reklamen 80 Pfennige. Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, Universitäts-Buchdruckerei Inhaber Dr. C. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 55.

45, Jahrg.,

Zweites Blatt.

Die Unfallversicherung.

Von den verschiedenen Versicherungsgesetzen erfährt durch die neue Reichsv ersicherungs- »rdnung die Unfallversicherung die geringsten Veränderungen.

Die Organisation erfährt zunächst insofern eine Vereinfachung, als die bisherige Bau Un­fallversicherung mit der Gewerbe Unfallversicher­ung verschmolzen wird, und es bestehen daher be­sondere Bestimmungen, in Zukunft nur für die Gewerbe- und Bau Unfallversicherung, für die tand- und forstwirtschaftliche Versicherung und für die See-Unfallversicherung.

Die Versicherungspflicht erfährt nur gering­fügige Ausdehnungen. Sie wird ausgedehnt auf den gesamten Ticsbaubetrieb, das Dekorateurge­werbe, den Betrieb der Badeanstalten, den ge­werblichen Fahr-, Reittier- und Stallhaltungsbe- krieb, das nicht gewerbsmäßige Halten von Tieren und Fahrzeugen, welche durch elementarische oder tierische Kraft bewegt werden (Automobile, Luft­schiffe, Ballons). Auch die Betriebe zur Hand­habung und Behandlung von Waren, die mit einem kaufmännischen Betriebe verbunden sind, der über den Kleinbetrieb hinausgeht, werden in dse Unfallversicherung hineingezogen. Vom Handelsgewerbe sind demnach nur ausgeschlossen Höker, Trödler, Hausierer, kleine Gasthäuser, Schenken, Destillationen, die Buch- und Kaffen- sührung, der Briefwechsel und die Reisetätigkeft der Kaufleute.

Das Selbstverwaltungsrecht der Berufsge- noffenschaften, das durch den ersten Entwurf der Reichsversicherungsordnung stark eingeschräntt Werden sollte, ist mit unwesentlichen Aenderungen erhalten geblieben. Die Festsetzung der Unfall­renten bleibt den Verufsgenosienschaften Vorbe­halten, nur soll das Versicherungsamt als erste Instanz für die Entscheidung von Streitigkeiten über die Entschädigung gelten, auch können die Denlfsgenossenschaften vor der Rentenfestsetzung eine . gutachtliche Aeußcrung des Verstchernngs- amtes einholen.

Ein Wunsch, der zur bevorstehenden Aender- «ng der Versicherungsgesetzgebung namentlich aus landwirtschaftlichen Kreisen laut geworden ist liegen doch dem Reichstage noch jetzt Peti­tionen des Rheinischen und Westfälischen Bauern­vereins und verschiedener Landwirtschastsküm­mern in dieser Beziehung vor (nämlich auf Aufhebung der sogenannten Keinen Renten (im Volke kurz Schnapsrenten genannt), ist nicht er­füllt worden. Man ist aber diesem Verlangen in­soweit entgegengekommen, als der Entwurf der Reichsversicherungsordnung vorschlägt, daß Ren­ten unter 20 v. H. auf eine vorausbestimmte Zeit beschränk werden können.

Die zeitliche Beschränftmg ist nicht anfechtbar. Sie fällt von selbst weg, wenn im Spruchver­fahren die Rente über 20 v. H. erhöht wird. Wenn nach Ablauf der vorausbestimmten Zeit der Verletzte noch in seiner Erwerbsfähigkeit be­schränkt ist, so kann er eine neue Festsetzung der Reute verlangen (§ 582 u. 583). Auch bei ber viel umstrittenen Frage der Aufbringung des Reservefonds, die bisher in dem bekannten § 34 des Gewerbe Nnfallvcrsichcrungsgesetzes geregelt war, ist der Entwurf den Wünschen der Jn- tercflenten nur halb entgegengekommen. Die Be­stimmungen über den Reservefonds sind jetzt in den §§ 741 bis 747 enthalten. Danach wird die Höbe der Rücklagen der einzelnen Berufsge- nosscnschasten in ein bestimmtes Verhältnis zu den Entschädigungsverpflichtungen gebracht und ein unbegrenztes Anwachsen des Reservefonds verhindert. Die Zuschläge zu den Entschädig­ungsbeträgen sollen betragen: bei der ersten Um­legung der Unfallkosten 300 v. H., bei der zweiten 200 v. H., bei der driften 150 v. H., bet der vier­ten 100 v. H., bei der fünften 80 V. H., bei der sechsten 60 v. H., und sollen sich von der siebenten bis elften jedesmal um 10 v. H. verringern. Die Zuschläge sollen so bemessen sein, daß der Kapi- talbcstand der Rücklagen im Jahre 1922 das Dreifache der zu zahlenden Entschädigung erreicht. Vom Jahre 1922 ab soll dann ein dauernd glei­cher Umlagebeitrag erhoben werden. In beson­deren Fällen kann dieser Termin vom Reichs- dersicherungsamt um zehn Jahre hinausgeschoben werden. Man nimmt an, daß einschließlich der Verwaltungskostcn und sonsttgen Ausgaben die Gesamtausgaben der gewerblichen Benlfsge- nosscnschaften in Beharrungszustande sich auf 243,7 Millionen Mark belaufen werden, oder um 28,97 Mark auf je 1000 Mark der im Jahre 1907 gezahlten Lohnsumme. In mehreren Berufsge- nosseuschaften, so der Zuckerberufsgenossenschast, der Rft'illcreibcrufsgenosscnschast, der Hamburger und Magdeburger Baugcwerksberufsgenossen- schaft und vielen »»deren ist schon jetzt der Re­servefonds auf etwa das Vierfache der Ent- lcuäd: aitua<vh£j o? aoaewackrlau 51w axoSen und

ganzen dürste der Teil der Reichsversicherungs­ordnung, der sich mit der Unfallversicherung be­schäftigt, im Reichstage die wenigsten Anfeind­ungen erfahren und von ihm ohne große Um- änderungen angenommen werden.

Die Waldbrände in Preußen.

Das für unsere Volkswirtschaft wichftge Ge­biet der Waldbrände hatte sich bislang der amt­lichen Statistik entzogen; erst vor einigen Wochen hat das Königliche Landesamt eine Auszählung nach der Anzahl von Besitzungen, der verwüsteten Flächen in Hettar und nach der Höhe des ent­standenen Schadens vorgenommen, und zwar für die fünf Jahre 19031907. Die Ergebnisse der eingehenden Untersuchungen sind nach mehr als einer Seite hin ungemein interessant. Vor allem leuchtet aus ihnen hervor, daß es ein ganz be­deutendes Sttick Volksvermögen ist, welches all­jährlich durch Waldbrände ohne Deckung verloren geht. Wenn auch ein Teil des Schadens durch Versicherung gedeckt ist, so ist es doch nur ein ver­schwindend kleiner, und dieser Umstand ist viel­leicht für die Interessenten eine Anregung, der Frage einer möglichst weitgehenden Versicherung näherzutteten. Der Gesamtschaden aus dem Jahrfünft 1903 bis 1907 beläuft sich auf 3 344 831 X Von diesem Schaden waren 562 808 M ver­sichert, zur Auszahlung gelangte aber nur ein Entschädigungsbettag von 242 567 X

Mit Recht nennt das Landesamt diese Zu­stände geradezu unhaltbar und bezeichnet die Vor­sicht der Versicherungsanstalten der Waldverstcher- ung gegenüber versicherungstechnisch ganz unge- rcchtferttgt. Wenn man den durchschnittlichen Wert eines Heftars Wald mit 500 M einsetz, so reprä­sentiert der ganze Waldbestand in Preußen einen Wert von etwa rund 4 Milliarden Mark, und wenn von diesen 4 Milliarden in einem Jahrfünft nur 3,34 Millionen verloren gehen, so ist das Risiko, das die Versicherungsgesellschaft bei einer Waldversicherung eingeht,, doch "ur sehr gering. Vergleicht man es mit dem Risiko bei der Ge­bäude- und der Mobiliarversicherung, so zeigt sich, daß bei diesen im Durschnitte eines Jahres min­destens 1 von Tausend der versicherten Werte durch Feuer vernichtet wird, bei der Waldver­sicherung aber noch nicht einmal zwei Zehn­tausendstel. Wen wir den absoluten Schaden, der im genannten Jahrfünft dem Volksvermögen durch Waldbrand zugefügt ist, dabei erwägen, so erscheint die Gründung einer Waldversicherungs- anstalt als dringend notwendig. Wie bei der Feuer- und Transporwersicherung, könnte ja bei den großen Werten eine Deckung durch Rückver­sichrung eintteten, das heißt die Verteilung des Risikos auf eine Reihe von Versicherungsan­stalten.

Die einzelnen Jahre von 1903 bis 1907 sind in Ansehung der Waldbrände außerordentlich ver­schieden, der Schaden schwank in angrenzenden Jahren um mehr als das Achtfache. So beläuft sich der Gesamtschaden im Jahre 1903 auf 176 590 X von denen 20 750 M versichert waren, und im Jahre 1904 auf 1 344 867 X von denen 380 725 M durch Versicherung gedeckt waren. Die vernichtete Fläche betrug 1903 insgesamt 1290 Hekar, von denen 94 versichert waren. Dagegen 1904 insgesamt 7931 Hettar mit 507 Hettar ver­sichertem Bestand. Das Schlußjahr der dies­maligen Erhebungen 1907 zeigt einen Gesamt­schaden von 767 074 X der durch 486 Brände in 509 Besitzungen an 2372 Hettar angerichtet wurde. Rur die Regierungsbezirke Danzig, Bromberg und Aurich blieben verschont, während der Bezirk Lüneburg mit 53, Arnsberg mit 44, Frankfurt mit ebenfalls 44 und Düsseldorf mit 37 Bränden die am meisten heimgesuchten waren, so­weit die Anzahl der Brände in Betracht kommt. Den größten Schaden hatte Stettin mit 220 799 X die unversichert waren, und Frankfurt mit 189 363 X für die 1104 .41 als Entschädigung für Versicherung gezahlt wurden. Der von den mei­sten Bränden heimgesuchte Bezirk Lüneburg hatte nur einen Schaden von 58 057 X von dem noch 4666 Jt als erhaltene Entschädigung in Abzug zu bringen sind.

Marburg und Umgegend.

(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß § 18 bei Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe .Oberhess. Ztg." gellattei.)

Marburg, 7. Juni.

Kriegsminister und Turnerschaft. Kriegs­minister v. Heeringen hat, bezugnehmend auf die neue Turnvorschrift für die Infanterie, an den Vor­sitzenden der deutschen Turnerschast, Geh. Sanitätsrat Dr. F. Eötz, ein Schreiben gerichtet, in dem er mit­teilt, daß in der nächsten Zeit der Entwurf einer neuen Turnvorschrift für die 'Infanterie erscheinen wird. Dieser enthält einen Hinweis, daß Unteroffi­ziere und Vorturner an Hebungen der Turnvereine teilnehmen können.. Das Kriegsministerium benutzt diese Gelegenheit, der deutschen Turnerschaft für die

bisher auch zum Besten des Heeres geleistete Arbeit seinen Dank auszusprechen.

* Schont die Saat. Wer zurzeit eine Wande­rung durch die Felder unternimmt, blickt mit Wohlgefallen auf die üppigen Saaten, die in die Aehren schießen, um das wertvolle Brotkorn zu zeittgen. Leider macht man vielfach die bedauer­liche Wahrnehmung, daß bei den Grundstücken, die an Fußwege grenzen, die Saaten vielfach zer- tteten sind, förmliche Pfade führen in die Aecker. Vielleicht sind es mutwillige Kinderspuren oder die Fußtapfen von Blumensammlern oder auch von müßigen Wanderern, die im Saatfeld ihr Mittagschläfchen halten oder ihr Rachtquartter aufschlagen. In allen Fällen ist es eine Rücksichts­losigkeit gegen den Sandmann, dessen Hoffnungen durch derartige Verwüstungen zum Teil vernichtet werden. Daher bitten wir: Schonet die Saat­felder;

* Vom Halleyschen Kometen. Der Hallehsche Komet bewegt sich im Laufe des Monats Juni mit nur noch geringer Geschwindigkeit durch den Sextanten, der sich südlich vom Großen Löwen befindet, und überschreitet am 8. den Aequator. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Komet schon Mitte Juni sür das bloße Auge unsichtbar werden. Direktor Pros. Dr. Archenhold, dem die Bildung eines zweiten, der Sonne zugewandten Schweifes ausgefallen ist, hat mit dem großen Refraktor der Berlin-Treptow-Sternwarte neben dem Halley noch einen zweiten Neineren Kometen wahrzunehmen geglaubt und auch in New-York hat man mit großer Sorgfalt nachgeforscht, ob diese Wahrnehmung auf Richtigkeit beruht. Würde sie sich als Tatsache erweisen, so würde das daraus hindeuten, daß sich der Komet, ähnlich wie seiner­zeit der Bielasche, in zwei Teile gespalten hätte. Nach den bei dem Bielaschen Kometen gemachten Erfahrungen würde eine solche Spaltung das Ende des Kometen Halley bedeuten, so daß er nach 75 Jahren wohl kaum mehr aufgefunden werden dürfte. Hat sich doch der Komet Biela in meteorische Trümmer aufgelöst.

* Fahrtvergünstigung nach Brüssel. Arbeit­nehmer, die Mitglieder von Krankenkassen im Sinne der reichsgesetzlichen Besttmmungen über die Krankenversicherung der Arbeiter (einschl. der Knappschaftskrankenkaffen) oder Versicherungs- Pflichtige Mitglieder von eingeschriebenen Hilfs­kaffen sind, werden bei Reisen, die sie im Inter­esse ihrer Fortbildung nach der Weltausstellung in Brüssel unternehmen, auf den Strecken der preußisch-hessischen und der Reichseisenbahnen in 3. Wagenkasse zum halben Preis der Fahrkarten für Eil- oder Personenzüge bei Benutzung von Schnellzügen gegen Enttichtung des vollen tarif­mäßigen Schnellzugzuschlages befördert, wenn sich zur Hinreise mindestens 10 Teilnehmer zu einer gemeinschaftlichen Reise zusammenschließen. Die Rückreise kann einzeln ausgeführt werden. Ms Ausweis ist eine Bescheinigung der Kranken- kafle darüber vorzulegen, daß das bettefsende Mitglied zum Besuch der Weltausstellung nach Brüssel reift. Die Fahrpreisermäßigung für die Hinreise ist bei der Fahrkartenausgabe der Ab­gangsstation möglichst frühzeittg spätestens 6 Stunden vor Abgang des Zuges unter Vor­lage der Bescheinigungen für alle an der gemein­samen Fahrt teilnehmenden Personen zu bean- ttagen. Die Abfertigung erfolgt auf Beförde­rungsschein, der zur Fahrt nach dem deuisch-belgi- schen Uebergangsbahnhof (Herbesthal usw,) aus­gefertigt wird. Der Beförderungsschein hat eine Geltungsdauer von 4 Tagen (einschließlich des Lösungstages), die zur Mitternacht des letzten GelMngstages erlischt. Die Fahrpreisermäßigung für die Rückreise wird von der Fahrkartenaus­gabe der deutsch-belgischen Uebergangsstatton (Herbesthal usw.), gegen Vorlage der Bescheinig­ungen der Krankenkassen gewährt. Reisen meh­rere Arbeitnehmer nach derselben Besttmmungs- station zusammen zurück, so kann für sie ein Be­förderungsschein werden. Einzelreisende werden auf Fahrkarte abgefertigt. Die Bescheinigungen der Krankenkassen sind während der Fahrt auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen und nach Been­digung der Rückfahrt mit dem Besörderungsschein oder der Fahrkarte abzugeben. Auf der Hin- und Rückreise ist je eine Fahrtunterbrechung, wie im gewöhnlichen Verkehre, gestattet. Bei Abferttg- ung auf Beförderungsschein ist nur gemeinsame Fahrtunterbrechung aller Teilnehmer zulässig; die Unterbrechungsstation ist der den Beförder­ungsschein ausstellenden Fahrkartenausgabestelle zu bezeichnen und von dieser in dem Schein zu vermerken.

Hessen-Nassau und Nachbargebiete.

Offenbach, 6. Juni. Einen sehr vernünftigen Standpuntt in der Frage der Anzeigen wegen keiner Uebertretungen nimmt, tote wir dem Offenbacher Abendblatt" entnehmen, der Pro- vinzialdirettor der Provinz Rheinhessen, Dr. Breider, ein. Bei einer dieser Tage im Regie­rungsgebäude in Mainz erfolgten Vorstellung der dienstfreien Mannschaften der Schutzleute und Gendarmen hielt er eine Ansprache an

Leute und machte sie darauf aufmerffam, daß er durchaus kein Freund von den vielen Anzeigen und Protokollen sei; er wünsche, daß man bei Ver­fehlungen das Publikum auf das Unrechte "feine» Tuns aufmerksam mache und nicht sofort eine 9tn-' zeige erstatte. Man möge das Publikum entschie­den warnen und erst dann, wenn die Ermahnun­gen nichts fruchteten, zur Erhebung einer Anzeige schreiten.

Kohden, 5. Juni. Ein früher in unserer Ge­meinde in großer Blüte stehender Erwerbszweig dieTöpferei", geht ihrm Ende entgegen. Vor einigen Jahren bestanden hier noch vier bis fünf Brennereien, jetzt nur noch eine, die, wie man hört, ihren Betrieb ebenfalls einzustellen gedenkt. Der Absatz ist zu gering und die Preise nicht hoch, genug. Hairptsächlich wurden Milchtöpfe herge-. stellt, die infolge der überall bestehenden Molke­reien und durch die Milchzentrifugen fast gar nicht mehr gebraucht werden. (Gieß Anz.)

Göttingen, 5. Juni. Die Aussperrung bei. Bauarbeiter öffentlicher Bauten lähmend einge-" wirft. So wird die Universitäts-Kinderklinik erst zu einem etwa fünf Monate späteren Zeitpunft eröffnet werden können, als ursprünglich vorge­sehen war. Auch werden aitdere Universitäts- bauten mit deren Ausführung bereits im April dieses Jahres begonnen werden sollte, voraus-! sichtlich erst im Herbst dieses Jahres in Angriff genommen werden können.

Trier, 6. Juni. Am Samtag kam es auf dem, Markte zu einem Zusammenstoß zwischen der Poli-" zei und betrunkenen Arbeitern, die einen verhaf­teten Freund befreien wollten. Als die Polizei daraufhin drei Verhaftungen vornehmen wollten, trat ihr die Menge entgegen und bewarf sie mit Steinen. Mit Hilfe von hinzukommenden Kri­minalbeamten und unter Benutzung der blanken Waffe gelang es den Polizisten, die Menge zu zerstteuen. Einige Personen erlitten Verletzungen durch Säbelhiebe. Neun Verhaftungen wurden vorgenommen.

Vermischtes.

Gistfliegen. Die berüchtigten giftigen Kolum- bacserfliegen kamen kürzlich in Schwärmen toonj Millionen ausSerbien über die ungarische Grenze und stachen eine ganze Stierherde von 24 Stück, zu Tode. Ailch der Hirt der Herde erlag unter, gräßlichen Schmerzen den giftigen Fliegenstichen.

Waldvcrwüstung in Sibirien. Früher, als die Bevölkerung Sibiriens noch wenig zahlreich tootj und sich auf ungeheuere Strecken verteilte, hatte die räuberische Waldverwüstung noch keine erheb­liche Bedeutung. Während man in der einen Gegend die Wälder ausrottete, wuchs an zehn, andern Stellen der Wald ungestört weiter. Nur. die großen, immer wiederkehrcnden Waldbrände richteten gewaltige Verheerungen an; doch auch sie wurden von der rastlosen Schöpferin Natur in ein paar Dutzend Jahren wieder guittgemachf. auf den kahlen Flächen grünte und sproßte junger An«, wuchs. Eine große Bresche in den sibirischen Waldreichtum wurde durch den Bau der großen; Bahn gelegt; die schlimmste Zeit aber für den Wald brach mit dem Hereinströmen der Uebersied- ler an. Das war eine vernichtende Flutwelle, diy sich über den jungfräulichen Garten der Statut; ergoß Schon der alte eingeborene Sibirjak ver­wüstete den Wald so war er es von Geschlecht- zu Geschlecht gewöhnt, der Schaden trat ihm ja nicht eben greifbar vor Apgen und der Begriff der Waldkultur war ihm völlig fremd. Der, russische Uebersiedler aber, im Innern des Reichs ebenfalls in Waldverwüstung erzogen, kam au»- seinen entholzten Gegenden und gebärdete sich an­gesichts der ungeahnten Baumsülle wie ein sinn-j loser Zerstörer. Er legte die Art nicht nur an. um sich selbst Holz zu schaffen, sondern er hieb denj besten Bestand nieder, nur für einen Spottpreis Handel damit zu treiben. Der mühselige Fleiß! des Kolonisten geht dem Russen ganz ab, für Ur^ barmachung feines Bodens ist er nicht zu haben Auf mächtigen Flößen schafft er das Holz fort und wenn er den Gewinn vertrunken hat, so be­ginnt er von neuem mit dem Abholzen. Es fehltz^ in Petersburg nicht an warnenden Stimmen un$ die Kaiserlich Geographische Gesellschaft setzte auch wirklich ein Waldschutzgesetz durch °»ber es Miet», auf dem Papier und wenn wirkich einmal ein Beamter eine Anwandlung von Pflichtgefühl zeigt, so wird er einfach geschmiert. Im Kreise, Barnant gibt es jetzt große Strecken, wo noch Voß Jahren die herrlichsten Wälder das bergige Land, bedeckten. Die Uebersiedler haben alles zerstört, die ebenen Flächen sind zu richtigen Steppen gej worden und weisen die charakteristische Flora be* Steppe auf. Im ganzen Gouvernement Tomsk ist es ebenso; wo die Ansiedler sich festsetzen, wächst bald kein Baum mehr. Roch vor zehn bis fünft zehn Jahren war das Gouvernement Tomsk ein einziger mächtiger Wald. Der Kreis Ischim in Gebiet von Akmolinsk war noch vor kurzem dun» seine prächtigen Nadelwälder berühmt. Jetzt ist er derart von Wald entblößt, daß die örtlich^ Bevölkerung nach Holz über hundert Werst toeif fahren mnfc Genau ta iS es am Baikal: frühe*