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Die JnsertionSgebühr beträgt für die 7gespaltene Zeile
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oder deren Raum 15 Pfennige, für Reklamen 30 Pfennige. — xe
Druck und Verlag: Joh. Ang. Koch, UniverfitätS-Buchdruckerei w. x)Uyiy.
Inhaber Dr. T. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. — Telephon 55.
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Die näheren
Bestimmungen über die Art
der Arbeit und ihre Anrechnung auf die Geld
strafe sollen
durch Ausführungsvorschriften
Und ruft der Kommandeur: „Halt! Fronte Kehrt alles gleich linksum.
Von der Fahne geht die Richtung aus, So grad als wie ein Schneckenhaus Und wie ein Horn so krumm.
Und wie es geht das Exerzieren, Ist jedem wohl bewußt. Der Creuhers Fritz, der macht fei Späh, Der Kommandant sitzt auf fei'm Pletz, O! das ist eine Lust.
Und heißt's: „In Rotten die Gewehr!" r Dann steht es lustig aus. Dann essen wir ein Schinkenbrod Und kaufen uns die Rasen rot In Pfeifers Gartenhaus.
Und kommen wir mit Striefen heim. Dann gibt'» manch bSf, Gesicht" Die Weiber sprechen, das Exerziern Tut uns total noch ruinier«.
Doch das kümmert uns nicht.
einschreitcn wollen, bevor sie chronisch gewor- den ist.
Wenn man auch den Eintritt der nicht mohammedanischen Rekruten in die türkische Armee äußerlich feiert, so macht sich doch Unmut gegen die Anwendung der allgemeinen Wehrpflicht geltend. Man mißbilligt es, daß auch Rekruten, die im 26. Lebensjahre sieben, zum aktiven Dienst herangezogen werden. Da diese Leute zumeist verheiratet sind, werden durch ihre Einberufung viele Familien schwer geschädigt. Man findet es ferner ungerechtfertigt,, daß auch jene, welche 50 türkische Pfund als Befreiungstare entrichten, für eine bestimmte Zeit Kasernendienfi verrichten müssen. Ein großer Teil der nicht mohammedanischen Rekruten wird sich ohne Zweifel der Dienstpflicht durch Zahlung der Befreiungstaxe entziehen und zahlreiche junge Leute werden andererseits trachten, sich nach dem Auslände zu begeben. Allgemein besteht noch im Volke eine große Abneiaung gegen den gemeinsamen Dienst mit den Mohammedanern, hauptsächlich weil die gegenwärtige Einrichtung der Kasernen den Erwartungen der nicht mohammedanischen Rekntten nur in sehr geringem Maße entspricht Da Verpkleaung und Behandlung mich zu wünschen übrig lassen, setzen die Familien der besseren Gesellschaftskreise alle Hebel in Bewegung, um ihren Angehörigen den Mifltärdienst zu ersparen
den Parteien und viel Lärm, auch Stöbe und Püffe. — Endlich hat das ordentliche Militär in Verbindung mit der einen Partei angegriffen und den strittigen Kapitän einstweilen auf das Schloß in Arrest gesetzt. Dazu kommt noch, daß seit einiger Zeit die Bauern umher sich Holz und Wild nach Belieben zu holen angewöbnt haben. Run sind Jäger und Hukaren van Eassel gekommen, um diele Theorie handgreiflich zu bestreiten usw." Auch im Jahre 1848 kamen solche Insubordinationen vor. Als z. B. das Bataillon auf dem Kämpfralen exerziert hatte, ging der Rückweg der Frankfurter Straße entlang nach dem Barfüßertor zum Marktplatz, wo auseinander gegangen wurde. Die 4. Kompagnie war jedoch renitent und schwenkte nach dem Grün als hintere Kompagnie ab und ging an der Weidenbäuserbrücke auseinander. Wegen dieses eigenmächtigen Handelns kamen die Offiziere vor das Bürgergardengericht und wurden die Urheber bestraft und abgesetzt.
Zum Schlüsse mögen hier noch einige Lieder von damals folgen:
Der Hauptmann rüst, die Trommel schallt, Durch Marburg rings umher.
Heut' tft der Himmel klar und hell. Drum greift die Bürgergarde schnell Zu Säbel und Gewehr.
Wie glänzt die schöne Reiterei Im goldnen Sonnenstrahl.
Die Pferde hör'« Trompetenklang, Das ein' ist lahm, da, andre krank, Sind dreizehn an der Zahl.
Jetzt gebt der Zug zum Tor hinaus. Hoch da» Gewehr im Arm, Run spielt die Mustk Rümmer drei. Das Stück ist «den nicht mehr neu. Und geht, dich Sott erbarm. ' "
vom Bundesrat und den Landeszentralbehörden geregelt werden.
Niedrige Hetze.
Das Karlsruher Zentralorgan der badischen Linksliberalen, der ..Landesbote", schreibt über die Frage des militärischen Gehorsams:
„Es gab eine Zeit, da hat man die feudalen Herrschaften geköpft, und kein Hals war so hochgeboren, daß er gefeit gewesen wäre gegen die Schneide der Guillotine. Es war in ihren indirekten Wirkungen lange nicht die schwärzeste Epoche der Weltgeschichte, da das Fallbeil an sich ja schauderhafte „Kulturarbeit" tot, und diese Zeit liegt ja nicht so weit hinter «ns. daß Iunkerfrechheit sie nicht wieder heraufbeschwö- ren könnte. Sie haben einen schönen Hals, Junker Oldenburg, und der rote Ring des Hochverräters ist schon größeren umgelegt worden als dem Krautjunker »;n Ianu- schau? Sie hoffen alles von der formalen, ausschließlichen Verpflichtung der Soldaten und Offiziere auf den obersten Kriegsherrn, und in der Tat ist die Scheu vor dem ersten Schritt auf dem formal () außergesetzlichen Boden eine mächtige Fessel für die Massen. Aber die Rechnung der Herren hat ein Loch. Der Soldat schwört Treue und unbedingten Eeborsam seinem Kaiser. Der ist Kaiser kraft der Verfassung, und er ist es nicht mehr in dem Augenblick, wo er die Verfassung bricht. Dann gibt es keinen „obersten Kriegsherrn" mehr, der Soldat ist des Eides quitt und ledig, und als Mann von Ehre, der er als Soldat sein soll, findet er seinen Platz an der Seite feines Volkes, mit der Front gegen die Hochverräter. Das ist die demokratische Rechnung, und es ist Zeit, daß sie Gemeingut aller unserer Söhne werde, die zur Fahne einrücken.
Marburg
Sonntag, 20. Mälz 1910.
Hier hat die demokratische und liberale Presse ein reichliches Arbeitsfeld vor sich, und alljährlich im Herbst müßte in allen bürgerlichen Zeitungen mit Sperrdruck ein Aufruf stehen: „Deutsche Väter? Klärt Eure Söhne auf, bevor sie einrücken, wozu sie verpflichtet sind und wozu nicht? Sagt ihnen, daß sie keine Prätorianer sind, sagt ihnen, daß sie nicht nur die Dankbarkeit gegen euch und die Rücksicht auf die eigene Zukunft und die eigene Mannesehre, daß auch die Verfassung selbst und ihre soldatischen Pflichten sie davon entbinden, sich gegen die Verfassung gebrauchen zu lassen!"
Man kann dem Organ für Fortschritt, Freiheit und andere schöne Dinge ja nur danken, daß es die innersten Gedanken des sogenannten „bürgerlichen" Radikalismus so nackt darstellt. Es gibt vorsichtiaere Leute, die das nickst tun. Unser Volk wird daran sehen, wo die Reise hingeht, die „Verfassung" wird für die roten Herrn, wenn sie einmal die Macht haben, doch nur ein Stück Papier. Dann ist eben der Kaiser — nicht mehr? Niedriger hänge«?
vbligationenumlanf de, deutsche«
.. Hypothekenbanken.
Das Kaiserliche Statistische Amt hat nach den Halbjabrsausweksen der 38 deutschen Hvvo thekenaktienbanken bereit Pfandbriefumlauf für den 31. Dezember 1909 auf 9840,61 Millionen Mark ermittelt: daneben waren im Umlaufe 324 65 Millionen Mark Kommunal- und 5 95 Millionen Mark Klei nbabnschuldverschreib-
ungen. Der gesamte Obliaationenumlauf betrug somit Ende 1909 10 171,21 Millionen. Mark. Der Betrag von 10 Milliarden Mark ist' also bereits überschritten. Gegenüber dem Obli-, gationenumlause vom 30. Juni 1909 in Höhe von 9961.14 Millionen Mark bedeutet der Umlauf Ende 1909 eine Zunahme um 210,07 Mill. Mark. Für das ganze Iabr 1909 betrug diese Zunahme 570,65 Millionen Mark.
Konkursstatistik.
Rach der vorläufigen Mitteilung des Kaffer, licken Statistischen Amts zur Konkursstatistik gelangten im 4. Vierteljahr 1909 im Deutsche« Reich 2679 neue Konkurse zur Zählung, gegen 2972 im 4. Vierteljahr 1908. Es wurden 624 Anträge auf Konkurseröffnung wegen Masseu- mangels abgewiesen und 2055 Konkursverfahren eröffnet: von letzteren hatte in 1252 Fällen der Gemeinschnldner die Konkurseröffnung beantragt. Beendet wurden im 4. Vierteljahr 1909 : 2237 (4. Vierteljahr 1908: 2231) Konkursveriahren. und zwar durch Scklußver- teilung 1478. durch Zmanasvergleich 522, infolge allgemeiner Einwilligung 41 und wegen Massemangels 196. In 999 beendeten Konkursverfahren war ein Eläubigeraussckuß bestellt.
Politische Umschau.
Sbverdiene« von Geldstrafe« durch freie Arbeit.
" Die geplant« Neugestaltung unseres materielle« Strafrechts beabsichtigt, wie man dem ,.R. Pol. Tgsd." schreibt auf dem Gebiet der Verhängung von Geldstrafe« völlig neue Rechts- grundfätze zur Anwendung zu bringen. Diese Reuordnung geht davon aus. daß eine grundsätzliche erhebliche Ausdehnung der Geldstrafen berechfigt erscheint, um dadurch kürzere Freiheitsstrafen entbehrlich zu machen. Diesem Bestreben werden jedoch Grenzen gezogen einmal dadurch, daß ein großer Teil der Verurteilten überhaupt nicht ober nur unter großen Entbehrungen auch für seine Familie zur Zahlung von Gelbstrafen imstande ist. und fernerhin dadurch, daß es nicht angängig erscheint, den Wohlhabende« vor dem Armen zu h günstigen, indem er die Möglichkeit erbält, sich vor der Verbüßung einer Freiheitsstrafe durch eine Zahlung zu bewahren. während der Aermere dazu nicht in der Lage ist. Wen« sich hiernach das Bestreben «ach Erweiterung des Anwendungsgebietes der Geldstrafe in engen Grenzen halten muß. so ist doch durch zwei Mittel versucht, die Ersatzfteiheits strafe einzuschränken. Es soll nämlich einmal für die Abtragung der Eestsstrafen Teilzahlungen big zur Dauer eines Jahres durch das Gericht bewilligt werden können. Daneben aber soll es statthaft fein, eine Geldstrafe durch Arbeit im Dienste des Staates abzuverdienen. Einer solchen Regelung stehen allerdings Be
denken gegenüber, weil an sich die Organisatton freier Strafarbeit in größerem Umfang sich als sehr schwierig erwiesen hat. Es können ferner nur gewöhnliche Handarbeiten in Betracht kommen. die von jedermann ohne besondere Vorbereitung auszuführen find. Solche Arbeiten biegen sich aber auf dem Lande und in kleineren Städten nicht regelmäßig und um sie bewerben sich meist in ausreichender Zahl Arbeiter, denen der Erwerb durch die Abverdiener entzogen wurde. Aber durch die Möglichkeit der Abtragung von Geldstrafen durch Teilzahlungen w' d die Zahl der Fälle, in denen dieses Ersatz mittel für die Geldstrafe überhaupt notwendig wird, wesentlich gemildert. Und nenn auch nur ausnahmsweise sich eine geeignete Arbeitsgelegenheit beschaffen ließe, so wäre es volkswirtschaftlich und kriminal-politisch doch richtig, von dieser Gelegenheit zur Tilgung der Geldstrafen grundsätzlich Gebrauch zu machen. Denn wen« der Verurteilte statt b*s Geldes, das et nicht besitzt seine Arbeit anbietet. so bleibt man dem auf Zahlung lautenden Urteil am nächsten, wenn man diese Arbeit annimmt.
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und den Beilagen:,Flach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) und Landwirtschaftliche Beilage/
3. Kompagnie: Hauptmann H. Hertzhäuser: Oberleutnant Louis Seidel: Unterleutnants E. Eberhard und Georg Eucker.
4. Kompagnie: Hauptmann B. Eberhard: Oberleutnant Adam Schädla: Unterleutnants G. D. Bücking und Emil Runkel.
Die Gardisten trugen um de« linken Arm eine weiße, mit toter Litze eingefaßte Binde, worauf die Kompagnie-Rummer stand. Die Binde der Offiziere hatte zwei schmale karmefin- rote Streifen in der Mitte Die Offiziere und die unteren Chargen wurden aus der Mitte der Gardisten allemal auf drei Jahre mittelst Sttmmzettel gewählt. Wegen Vergehen hatte das Bürgergardengericht di« Macht, auf Geldstrafen und Arrest zu erkennen. Zur Verbüßung von Arreststrafen wurden nach § 131 Bürgergardisten und Unteroffiziere durch einen Unteroffiziere, Offiziere aber durch beit Adjutanten angewiesen, fick im Arrestlokale etnzusinden. Wer dieser Weisung nicht nachkam. der wurde durch «in Detachement zur Wache abgeholt, wo sich das Arrestlokal bestrnd. Mehreremal« sind solche Zerwürfnisse bei der Bürgergarde vorge- kommen, so nach der Errichtung der Bürgergarbe. Im Frühjahre 1831 lagen die 1. Kompagnie unb die 3. Kompagnie bet Bürgergarde mit gefälltem Bajonett in der Wettergasse feindlich gegenüber. Erstere sollte nämlich den Gastwirt Weiß, bet Offizier bei bet 3. Kompagnie war, in Arrest bringen, was biese nicht leiden wollte und zum Schutz von Weiß zu den Waffen griff. Professor SubÄissen schrieb am 12. März 1831 darüber an seinen Freund Wilh. Grimm hi einem Briefe unter anderem: „Vor kurzem haben wir in Marburg auch unsere Unruhen gehabt. Das Reich bet Bürgerwehr ist in sich selbst zerfallen über einen Bürgerkapitä«, ben die einen ausstoßen, die anderen behalten wollten. Daher ein Durchziehen bet Stadt von bei«
Umschau im Auslande.
ech'-' Der jetzige Zustcind der Ftnanze« Groß- hritanntens, soweit er die Einziehung von
und Zöllen betrifft, ist so trostlos und bet» Wirrt, daß die Urheber sich Wohl hüten werde«, * bas Experiment der Zurückweisung des Budgets «och einmal zu machen. Die frühere« Steuer« auf Einkommen aus Lohn, Gehalt usw. bis 2000 Lstr. pro Jahr, sind im allgemeinen nicht bezahlt worden, weil die Zahlungsaufforderungen nicht bersandt worden sind. Die erhöhte Steuer deS Einkommens ans Dvidenden, Renten usw. ist von den Bantters abgezogen worden, obschon dieser Abzug eine gesetzliche Begründung nicht hat, und die meisten Bankiers haben diese Beträge an die Staatskasse nicht abaeflihrt. ebenso wie die Mehrzahl der Limited Gesellschaften. Der Zuschlag auf Einkommen von mehr als 5000 Lstr. ist nicht gezahlt worden und die meisten Steuerzahler. die von der Regierung anfaesordert wurden, die Unterlagen für ihre Veranlagung zu Vefern, haben dies rundwea betweiqett. Die hoben Einkommen sind also bisher überhaupt nickt veranlagt worden. Die Abgaben auf den Handel und Vertrieb von geistiaen Getränken sind nickt eingezoqen worden. Die Wtrtfckaftsivhabet hofften,, daß die erhöhten Abaabe« keine Gesehcskrast erlangen würden und zahlten nichts, auch die Stempelsteuerbeträge für das lausende Finanzjahr sind, da der betreffende Parlamentsakt nock nicht vorlteat. dem Staat endgültig verloren. Man stehl, daß hier ein Chaos herrscht, das in einem anderen Lande unmöglich Wäre.
Die Finanzen Oesterreichs sind nach einer Periode glänzender Neberschüsse wieder beim De- stztt angelangt. Das ist weniger die Schuld der verschiedenen Regierungen, als der Volksvertretung. Pflicht der Regierung ist es. zur Führung e her Staatsgeschäfte Geld zu verlangen, Pflicht der Volksvertretung, jede? solches Verlangen sorg- sältig zu prüfen. In Oesterreich ist das Verhältnis in sein Gegenteil verkehrt worden. Die Regierungen batten zumeist gern gespart, die Abgeordneten drängten dagegen aus neue Ausgaben Jeder Abaeordnete für seinen Wahlkreis jede Interessengruppe für sich, griff allzeit dem Finanzminifter in die Tasche. Das jetzige Kabinett will die Staats- ausgaben einschränken und dafür sorgen, datz ste nicht weiter anwacksen. Aber ohne eine spätere Anspannung geht das eben nickt, und bis jetzt ist kein anderer Finanzplan vorhanden, als der des Herrn v. Dilinstt, der die Berbraucks- wie die Ertragssteuern gleichmäßig heranziehen will. Man muß es den Herren Bienerth und BilinSff zum Lobe anrechnen, daß ste dem Kranken die Wabrbett gesagt und energisch gegen die Krankheit
Die Marburger Büraergarde.
-■ - Von L. Müller.
--' ' lSchlußZ
Wel Errichtung der Bürgergarde« komm««- Werte folgende Offiziere:
Kommandeur war Ernst von Schenk.
1. Kompagnie, Barfitßerstraße pp., Hauptmann Dt. Hach: Oberleutnant Ehr. Bücking: Unterleutnants waten Johannes Kolbe «nb Heinrich Körner.
2. Kompagnie Wettergasse pp., Hauptman« Wilhelm Eberhard: Oberleutnant Johannes Pabst: Unterleutnants Wilhelm Dietz unb Thristian Harms.
3. Kompagnie, Ketzerbach pp., Hauptmann Herman« Runkel: Oberleutnant Hei«r. Schott: Unterleutnants Karl Salzmann und Rudolph Eckhard.
4. Kompagnie, Weidenhausen «nb Grün, Hauptmann C. Schmidtmann: Oberleutnant Heinrich Runkel: Unterleutnants Georg Kolbe und Ernst Heuser.
Reitende Bürgergarde:
Rittmeister G. Wolff: Oberleutnant G. Reu- .Müller.
Bei bet Auflösung 1650 traten folgende
Offiziere vorhanden:
Reitende Bürgergarde:
Kommandeur G. Reumüller: Adjutant Peter Höfer.
Bürgergarde:
Kommandeur Heinrich Körner, Adjutant Heinrich Bantzer.
1. Kompagnie: Hauptmann Heinrich Gadde: Oberleutnant fehlt: Unterleutnants Johannes Schwaner und Earl Schmid.
2. Kompagnie: Hauptmann Moritz Dörlam: Oberleutnant Peter Römheld, Unterleutnants AuWst Heuer und Friedrich Bindewakd.
Tie „Oberheffifche Settune“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- unb Feiertage. — Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durch die Post bezogen 8 85 <M (ohne Bestellgeld), bei unseren ZettungSstellea und der Expedition (Markt 21), 2
Der Bürgergardist.
Brüder seid fröhlich und heiter. Infanteristen und Rettet, Heut' geht's zum Tor hinaus. Wie lieblich die Waffen tun blinken, Drum laßt ein Kännchen uns trinken, Wird auch die Ettrne uns kraus.
Laßt auch die Weiber mal schimpfe« Und spöttisch das Raschen rümpfe^, Uns gebietet strenge Pflicht.
Und hat uns ein llebel betroffen, ;• Habe« wir uns ein Kännchen gesoffen Wir machen ein ernsthaft Gesicht.
Drittes Blatt
Von ben 2679 neuen unb ben 2237 tienbete« Konku tsnerfahren betarfen:
Natürliche Personen
1893
1800
Nachlässe
570
278
Hanbelsaesessschaften
97
96
Genossenschaften
20
14
anbere Gemeinschulbner
99
49