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45. Jahrg.

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Zweites Blatt

nebst

Das Deutsche Institut für ärztliche Mission in Tnbiuqen

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tfjren Beilagen werden von unserer Expedi­tion (Markt 21), unseren Ausgabestellen in Kirchhain, Neustadt, Wetter, EbS- »orf, Hachborn, Hcskem-MSlln, Sei* denhosen und Dreihausen sowie von allen Postanstaltcn und Landbriefträgern entgegrnge- nommen.

seinen Anfang genommen. Damit ist ein wich­tiger Schritt vorwärts getan. Die deutsche- evangelischen Missionen haben in dem Institut ein neues Band gewonnen, das sse umschlingt, und dürfen hoffen, dass das Institut dazu diene, endlich auch die Zahl der deutschen Missions­ärzte, die neben der ihrer englischen und ameri­kanischen Kallegen noch verschwindend klein ist, kräftig zu steigern und das Verständnis für ihre segensreiche Arbeit in allen deutschen Landen zu mehren und zu vertiefen. Jeder Kenner unserer Kolonialverhältnisse weiss, wie bitter nötig eine bessere ärztliche Versorgung sämt­licher deutschen Schutzgebiete ist.

eine in erheblichen Sachen unentbehrliche Ga­rantie für die gleichmässige und unpatteiische Handhabung des Anklagerechts der Staatsan­waltschaft. Wohl aber ist eine Milderung des Prinzips möglich. Dass der Grundsatz des Ver­folgungszwanges Ausnahmen verträgt, ohne dass dadurch das Vettrauen in eine unpar­teiische Handhabung der Strafverfolgung er­schüttert wird, zeigt sich bei den schon jetzt zugelassenen Durchbrechungen des Prinzips.

Dre Jnsertionsgebühr beträgt für die 7gespaltcne Zeile oder deren Raum 15 Pfennige, für Reklamen 30 Pfennige. Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, UniversitätS-Buchdruckeret Inhaber Dr. C. Sitzerath, Marburg, Markt 21. Telephon 55.

behörden sowie durch die Kontrolle

einer anderen Tat zu verbühen oder noch zu erwarten hat, nicht ins Gewicht fällt. Mittel­bar wird außettiern der Verfolgungszwang durch eine Ausdehnung des Kreises der Privat­klagedelikte eingefchräntt, indem auch Haus­friedensbruch, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung mit Ueberttetung einer Amts-, Berufs- ober Gewerbepflicht, Bedrohung Verletzung fremder Geheimnisse im Falle des § 299 St. E. B., Sachbeschädigung und Verletzung des geistig->n Eigentums der Privatklage zugänglich gemacht werden -sollen.

Ferner beseitigt der Entwurf den unbeding­ten Verfolgungszwang bei Delikten, die tn jugendlichem Alter begangen werden. Wenn der Verdächtige zur Zeit der Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, ist der Staatsanwaltschaft für Sachen jeder Gattung und ohne Rücksicht auf den Antrag des Verletz­ten die Befugnis eingeräumt, keine Klage zu erbeben Solange der Verdächtige noch im er­ziehungsfähigem Alter steht, wird der Staats­anwaltschaft für den Fall, das Erziehungs- und Besserungsmassregeln einer Bestrafung vorzu­ziehen sind, sogar die Pflicht auferlegt, kerne Anklage zu erheben.

Der Neubau der französischen Flotte.

Rach dem Muster Deutschlands wist Frankreich den Neubau seiner Flotte durch ein Flottengesetz regeln, das bis in Einzelheiten hinein sich an dal deutsche anlehnt. Es will dieselbe Anzahl Ge­schwader schaffen, nur daß diese nach altem fran­zösischen Gebrauch aus je zwei Divisionen zu je 8 Schiffen bestehen. Danach ist die Zusammensetz­ung die folgende: 1. Schlachtschiffe: 28 Linien­schiffe (4 Geschwader zu je 6, Materialreserve: 4), von denen die ersten 8 ein Deplaeernent von je 23 400 t haben sollen; 10 Kreuzer («Sclaireurs descadre) (je 2 bei einem Geschwader, Material­reserve: 2); 52 Hochsee-Torpedofahrzeuge (4 Flot­tillen zu je 12, Materialreserve: 4). 2. Auslands- schisfe: 10 Schiffe, außerdem Avisos, Kanonen­boote usw. nach Bedarf. 3. Fahrzeuge für die unterseeische Verteidigung: 94 Unterseeboote, 4 Minenleger (Minensuchschiffe nach Bedarf). 4. Spezialschiffe: 3 Vermessungs-, 3 Küsten-Trans- portschiffe. Scksiffe für Ausbildung und Fischerei- schütz nach Bedarf. Lebensdauer (gerechnet vor» Datum der Kiellegung an): Linien- und AuS- landschisfe 25 Jahre für die vor 1909, 20 Jahre für die nach 1909 begonnenen Schiffe; Kreuzer 20 Jahre, Torpedofahrzeuge 17 Jahre. Jndienst- haltung: Linienschiffe in 2 Flotten zu je 2 Ge­schwadern eingeteilt, von letzteren je eines mit Voller, eines mit reduzietter Besatzung, die zu den akttven Verbänden gehörigen Kreuzer mit voller Besatzung; 2 Zerstörer Flötisten zu je 12 Booten mit voller Besatzung. Unterseeische Verteidigung Torpedoboote je zur Hälfte mit voller und mit reduzietter Besatzung, Unterseeboote sämtlich mit voller Besatzung.

Die reduzietten Besatzungen der Schlachtflott« bestehen aus 3^ des Geschützbedienungs- und Ma­schinenpersonals sowie aus V<> aller übrigen Spe­zialisten. Einmal im Jahr können die Besatzuw- gen auf Anordnung des Ministers durch einberu­fene Reservisten anfgefüllt werden. Außer dem nach Maßgabe der Jndienstbaltunasbest'mmunge« erforderlichen Befatzungspersonal für alle Schiff« einschl. Schulschiffe usw. ist eine Mannschaft-- reserve von 5 Proz. bereit zu halten.

Außer den Forderungen dieses Gesetzes Wirtz durch das Finanzgesetz oder durch eine besondere Vorlage Ermächtigung zum Beginn des Baues von zwei Linienschiffen und zwei Minen­schiffen im Jtckre 1910 sowie zur Vorbereitung des Baues zweier weiterer Linienschiffe für 1911 6p-"tragt Serben. Für 1910 werden für die bei­den ersten Linienschiffe 3,6 Millionen Mark gefor- bett werden; der Bau wird später schneller ge- fördett werden, sobald nach Fertigstellung der Dantons-Klasse Mittel stet werden. Die Kosten der Ausführung des Flottengesees betragen 1120 Millionen Mark, wozu die jährlichen Ausgaben bei den nickt unter dieses Gesetz fallenden Etats- kapiteln (Jndienftbaltunoen. Personal usw.) hin­

Die Verpflichtung des Staatsanwalts znr Strafverfolgung.

Nach geltendem Rechte besteht für die Staatsanwaltschaft im allgemeinen die Pflicht wegen aller zu ihrer Kenntnis gelangenden strafbaren Handlungen die Strafverfolgung einzuleiten. Eine mittelbare Einschränkung dieses Grundsatzes gilt, nur für die auf An­trag zu verfolgenden Vergehen der Beleidigung und Körperverletzung sowie für die nach dem Gesetze oeaen den unlauteren Wettbewerb straf­baren Vergehen, indem hier von der Staats­anwaltschaft die Klage nur zu erbeben ist, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, während im übrigen der Weg der Privattlage affen stebt. Die staatliche Pflicht zur Straf­verfolgung ist demnach tn einer Schärfe zum Ausdruck gebracht, wie es weder in den früheren deutschen Partikularrechten der Fall war noch in anderen Kulturstaaten gegen« ©artig Rechtens ist. Die starre Durchführung des Grundsatzes hat zu vielfachen Klagen Ver­anlassung gegeben und manche Missstimmung gegen die Handhabung der Strafrechtspflege ist darauf zurückzuführen. (Wenn Beschwerde da­rüber geführt wird, dass die Statsanwaltschaft eine kleinliche Nerfolgungssucht betätige und sich gehässigen Angebereien gegenüber allzu willfährig zeige, so trifft dieser Vorwurf in Wirklichkeit nicht die Organe der Strafrechts­pflege, die lediglich das Gesetz auszuführen haben, sondern den bestehenden Rechtszustand) Der Grundsatz de? Verfolaungszwanges führt ferner zu übermässiger Belastung der zur Ver­folgung berufenen Behörden und hat häufig zur Folge, dass gegen unbemittelte Personen wegen unbedeutender Verfehlungen kurzzeitige, für die Zwecke der Strafrechtspflege wettlose, dem Verurteilten aber in seinem Fortkommen schädliche Freiheitsstrafen vollstreckt werden müssen, weil die Beitreibung von Geldstrafen nickt möglich ist. Freilich kann nickt daran gedacht werden, den Grundsatz des Verfolgungs- zwanaes allgemein aufzuaeben. denn er bildet

Bestellungen für den Monat März auf dieOb erhefsif che Zeitung'

Marburg

Somit®;, 27. Februar 1910.

mit dem Krcisblatt kür dir Krrise Marburg und Kirchham

und den Beilagen:Nach Feierabend» (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) und.Landwirtschaftliche Beilage.-

Das deutsche Institut für ärztliche Mission ist vollend et. Dank der Unterstützung seiner Freunde aus allen Teilen Deutschlands Ultd der Schweiz konnte es in verhältnismässig kurzer Zeit gebaut, eingerichtet und tn Betrieb gesetzt werden. Es war eine bedeutsame Feier als es durch die Dettreter des Evangelischen Deutschen Missionsgesellschaften in Anwesenheit des wütt- tembergischen Königspaares, des Kultusmini­sters. der Vertreter des Reickskolonialamts. der Universität usw. sowie zahlreicher Missions­freunde eingeweiht wurde. Mit dem Winterse­mester 1909/10 hat der volle Betrieb und zugleich der erste Medizinkurs für Missionare

£;e oCituag" criqrmt täglich mit «i'.vn-.'.ime bet

Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt viertel- jghrlick durch die Post bezogen 2 25 * (ohne Bestellgeld), bei im seren Zeitunysstellen und der Expedition (Markt 21), 2 M.

Oeffentlichkeit vorgebeugt werden.

In Anlehnung an die Beschlüsse der Strafprozesskommission sieht der Entwurf der Strafprozessordnung, der dem Reichstage vor­liegt, daher solche Einschränkungen und zwar hauptsächlich nach zwei Richtungen vor. Zu­nächst soll. die bedingungslose Verfolgungs­pflicht in <sachen wegfallen, die ohne erhebliche Bedeutung find, namentlich also bei allen Uebertretungen. Nur wenn die Strafverfolg­ung vom Verletzten beantragt wird, soll die Staatsanwaltschaft ohne Rücksicht auf die Ge- ringfügigfeit der Verfehlung zum Einschreiten verpflichtet fein. Ferner wird ihr überlassen, von der Erhebung der Klage abzusehen, wenn die Strafe, zu der die Verfolgung führen kann, neben einet Strafe, die der Verdächtige wegen

Etwaigen Missgriffen kann durch die Äufsichts- ber

1 nsti+uts-Gebä ude-r^

85 'Nachdruck orrboTn.)

Die Tochter des Adoeordneten.

Von Georges Ohnet.

(fforffetzunai

Eourcier fuhr sich erschöpft mit der Hand Über die Stirne. Er fühlte, dass endlose Er­örterungen nötig wären, um diesenAber­glauben" mit der Wurzel auszureiken, und dass dieser Versuch doch am Ende misslingen roüfte. In eines Augenblicks Dauer war ihm feine Tochter entrückt, entrissen worden durch einen Glauben, dessen zähe Widerstandskraft er wohl kannte. Panafamen, müden Schrittes kehrte er an feinen Platz vor dem Kamin zurück, wo er in schmerzliche Gedanken versank.

Wer Hat denn diese Umwandlung im Ge­müt meines Kindes Hervorrufen können?" fragte er sich.Gestern noch war ibr Geisi frei, in innerem Gleichgewicht, jedem Fanatismus fern? Ganz von selbst kann sie nickt auf diese religiöse Schwärmerei verfallen fein!

Er wandte sich hastia um, iah Gilberte mit durchbohrendem Blick misstrauisch an und fragte strena:Du gingst heute aus, Gilberte . . . wo bist du aewefen?"

Da sie keine Antwort gab, fuhr et auf und herrschte sie mit vom Zorn geröteten Gesicht an: Du hast mit einem Pfaffen gesprochen? Steh mir Rede . . heraus mit der Sprache . . . hast du mit einem Pfaffen gesprochen oder nicht?"

Der Lüae unfähig, erwiderte Gilberte: 3a, lieber Vater."

Da haben wir die Bescherung?" schtte Eourcier. ..Ich hätte mir'» ja denken können« Und was für niederträchtige Ratschläge hat dir der Herr gegeben?"

,Fknr den einzigen, deinen Willen zu ehren."

Dem du ja sehr getteulich nachkommst!

-echaf Daran erkenn' ich Loyolas Schule! Ge­

horchen. ohne zu gehorchen, Heuchelei, Doppel­züngigkeit! Und wer, wer ist der schamlose Schurke, der mir mein Kind stehlen hilft? Nenn' ihn mir. damit ich ihn mit meinem Hass verfolgen, ihn der Verachtung aller anständigen Menschen vreisaeben kann!"

Du hast mir fest versichert, ich fei frei und du werdest mich vollständig dem Rat meines eiaem-n Eewisiens überlassen, fobald ick ein ur­teilsfähiges Alter ereicht hätte. Mein Ge­wissen hat gefprocken wenn du mich dem Mann, den ich liebe, verweigerst, so wirst du mich doch meinem Gott überlassen müssen."

Hat dir dein Herr Berater denn nicht ge- saat," fragte Eourcier höhnisch,dass du bald mündig seiest, meine Einwilligung dann ent­behren und mir meine Handlungsweise vor­schreiben könntest?"

Er bat mir's zum Gesetz gemacht, mich deinem Gebot zu unterwerfen, so schwer es mir auch werden möge, und nur auf deine väterliche Milde zu hoffen."

Mit andern Worten, mit das Leben zur Hölle zu machen, bis ich mürb werde und nach­gebe?"

Eilbette sah den Vater mit schmerzlichem Votwutt an.

Wenn du in einet Woche deinen Entschluss nicht änderst, Papa, so gedenke ich dich um Er­laubnis zu bitten, mich in ein Kloster zurück- znziehen."

Eourtter erblasste.

Geh auf der Stelle, wenn du Lust hast," stiess er mit erstickter Stimme heraus.Ich sehe es ja ein, dass wir nicht mehr'unter einem Dack leben können!"

Mit grossen, schrecketfüllten Augen, die Hände angstvoll auf die Brust gepresst, starrte das Kind den Vater an.

JO Papa? M es dem, möglich? Du hast

mich nicht mehr lieb! Du wirst mich ziehen lassen ohne Schmerz . . . während mit fast das Herz bricht! ... O hab Erbarmen . . . mach mich nicht so namenlos unglücklich? Was hab' ich dir denn zu leid getan, Papa? Mit einem Ccklag, nur weil ick über einiges anders denke, weil ich dir widerstrebe, wo es gewiss verzeih­lich ist, willst du mich ganz aus deinem Herzen verstoßen? O Papa, hab Mitleid mit mit ..."

Unwillkürlich sank sie in die Kniee. erschöpft von Jammer lag sie dem Vater zu Füßen. Er machte eine Bewegung, als ob er sie von sich stoßen wollte, rief aber nur, selbst vor Sckmerz und Wut bebend:Nein? du bist eine Undank­bare . . . laß ab von mir! Geh mit aus den Augen?"

Ohne Regung des Mitleids für fein »et« zweiflungsvoll schluchzendes Kind ging et hin­aus und verschloss sich in sein Atbettszimmer.

11. Kapitel.

Tresotiets Bericht übet den Erfolg seiner Werbung bei dem Abgeordneten brachte den Sohn dem Wahnsinn nah. Drei Tage nachein­ander ging er nach der Spontinistrasse in bet Hoffnung, sich irgendwie mit Gilberte in Ver­bindung setzen zu können, doch nie gelang es ihm, des jungen Mädchens ansichtig zu werden. Geradeswegs. in Eourtters Wohnung zu geben, wagte et nicht, aber er blieb stundenlang in bet feinigen, immer barauf wartend, bie Geliebte werde sich im Gatten zeigen, wobei er bann wenigstens ein paar Worte mit ihr wechseln, Nachricht übet bie Vorgänge in ihrer Häuslich­keit erhalten könnte. Eilbette blieb unsichtbar, obwohl sie Httmichs fieberhaft unruhigen Schritt übet sich vernehmen mußte. Wat sie vor Jammet ktank geworben? Behandelte bet Cater sie als Gefangene? Der arme Junge

wusste nicht mehr, was et denken, was et ver- muten sollte.

Et hoffte, bet alten Rosalie im Hof obet auf bet Treppe zu begegnen, aber et wagte nicht, sich viel im Haus umherzutreiben, ans Furcht, plötzlich mit bem Abgeorbneten zusam­menzustoßen. Endlich entschloß et sich, 8® schreiben: aber der Brief kam unter Eouvett zurück. Offenbar war er dem Vater in die Hände gefallen, und Eilbette hatte ihn nicht gelesen. In dumpfer Verzweiflung blieb Heinrich nun im elterlichen Hause, verließ sein Zimmer nicht mehr, verbrachte die Tage auf seinem Sofa ausaestreckt und war so verändert, als ob er eine schwere Krankheit durchqemacht hätte. Die Eltern waren in Angst und Sorge um ihn, doch all ihr Zureden und Trösten ver­hallte wirkungslos.

Der Bankier war fast noch tiefer ergriffe, von diesem Jammer als feine Frau. Der Un­gläubige war durch Eilbertes persönliches Auf­treten bekehrt worden. Die stolze, edle Haltung des jungen Mädckens hatte seltene Empfind­ungen in ihm erweckt, beten Bedeutung er hoch anfchlug. Am selben Abend noch äußerte er unter vier Augen seiner Frau gegenüber:Nut dreimal im Leben bin ich so aufgerüttelt und gepackt worden! Das erste Mal, als ich bet meiner Ankunft in Venedig auf dem Markus» platz bem Grafen Ehambord vorgesiellt wurde, dann wieder, als ich die ersten Rothosen der Versailler Trupven unser Varis der Kommune entreißen fah. Das muß ich sagen, dieses junge Ettchöpf ist eine Persönlichkeit . . . mein Lebe», lang würde ich einen Stachel im Herzen tragen wenn sie nicht meine Schwiegertochter rofltbci Die würde wahrlich unsrer ganzen FamiM' Ehre machen!"

(Fortsetzung folgt.)