Einzelbild herunterladen
 

Hilft

qH SSI S/Sz .BII ill WUz,1 il sZ,l

^/Uvl UV ^r^tjUUlll^

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und den Beilagen:Nach Feierabend" (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) und.Iandwirtschastliche Beilage."

31 18

Die JnsertionSgebühr beträgt für die ^gespaltene 3et!c oder deren Raum 15 Pfennige, für Reklamen 80 Pfennige. Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch. Univerfitäts-Buchdruckerei Inhaber Dr. C. Hitzeroth. Marburg. Markt 21. Telephon 55.

Marburg

Sonnabend, 22. Januar 1910

DieVberheffische Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt viertel­jährlich durch die Post bezogen 2 25 Jt (ohne Bestellgeld), bei unseren Zeitungsstellen und der Expedition (Markt 21), 2

Der heutigen Nummer liegt bei Kreisblatt Nr. 6.

Das Preußische Stau 'V üdbuch.

Das preußische Staatsschuldbuch erfreut sich fortgesetzt steigender Inanspruchnahme. Seit feiner durch das Gesetz vom 20. Juli 1883 er­folgten Einführung find di« Eintragungen im stündigen Wachsen begriffen, und zwar betrugen fie im Jahre 1885 52 Millionen, 1909 schon 2 Milliarden. Diese Entwicklung ist für die Volks- und Staatswirtschast von erheblicher Be­deutung. Bei der ursprünglichen Einrichtung des Staatsschuldbuches stand das Interesse der Staatsgläubiger im Vordergrund, es sollte Ihnen ein Mittel zur unbedingten Sicherung gegen den Schaden, den fie bei dem Besitze von Schuldverschreibungen durch Diebstahl, Ver- trennen usw. erleiden konnten, gegeben und zu­gleich der einfachste und billigste Ztn^ezug er- möglich! werden. Seitdem ist aber daneben auch das Interesse des Staates an der Förderung des Echuldbuches starker hervorgetreten. Nach seinem Wesen gelangen dort vorwiegend Kapitalien zur Einttagung, die nicht zum Um­lauf im Handel und Verkehr gebraucht werden, fonderu dem Staate auf längere Dauer über­lassen bleiben sollen. Dadurch wiff» eine bessere Klassierung der Staatsanleihen bewirtt und der Nnleihemartt vor einem alsbaldigen Wiederan­gebot derselben Betrage entlastet. In Würdig­ung dieser doppelten Bedeutung des Schuld, tuches für die Staatsgläubiger sowohl wie für den Staatskredit, ist man fortgesetzt auf Ver­besserung der Einrichtung, insbesondere Er­leichterung ihrer Benutzung, Vereinfachung der Formen und Verringerung der Kosten bedacht gewesen. Demzufolge ist dem Herrenhaus« jetzt der Entwurf einer Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes betreffend dar StaatHchuldbuch vom 20. Juli 1883 zur Beschlußfassung unterbreitet worden. Nach den bestehenden gesetzlichen Vor­schriften mußten bei Anleihen auch für di« Schuldbuchzeichnungen Stücke hergestellt und der Hauptverwaltung eingereicht werden, da fW Eintragungen nur gegen Einlieferung von tpätet zu vernichtenden Schuldverschreibungen vornehmen darf. Um solch« Umständlichkeiten zu vermeiden, sieht der Entwurf di« Einttagung von Buchschulden gegen Bareinzahlung ohne Einreichung von Stücken vor. Dies Verfahren soll nicht nur bei Emissionen neuer Anleihen, sondern allgemein Platz greifen, sofern gesetzlich bewilligte Kredite offen stehen. Mit Er­mächtigung des Finanzministers können Buch­schulden also auch ohne Umwandlung begründet werden, wenn der Kaufpreis für Schuldver­schreibungen. deren Nennwert der einzutragen­den Buchschuld entspricht, nebst den Etückzinsen seit dem letzten Zinszahlungstermin bar einge­zahlt wird. Ferner werden noch gewiss« Schwer­fälligkeiten, die die Benutzbarkeit und Beliebt­heit des Schutdbuches beim Publikum beeinträchtigt hatten, beseitigt. So soll schon km voraus, um künftigen Weiterungen beim Tode des Gläubigers vorzubeugen, zu dessen

Lebzeiten eilte zweite Person im Schuldbuch eingetragen weichen können, die nach dem Todes­fälle die Eläubigerrechte auszuüben befugt ist. Dem gesetzlichen wie dem durch letztwillige Verfügung berufenen Erben soll es künftig möglich sein, wahlweise sich zum Rechtsausweise entweder des Erbscheins oder der Verfügungsbe­scheinigung zu bedienen, die regelmäßig ge­ringeren Gebührenaufwand als der Erbschein erfordert. Sofern die Rechtsnachfolge auf einer in öffentlicher Urkunde enthaltenen Verfügung von Todes wegen beruht, ist nach dem Ermessen der Hauptverwaltung von der Beibringung des Erbscheins oder der Verfügungsbescheinigung abzusehen, wenn die lehtwillige Verfügung vor­gelegt wird. Ferner finden Erleichterungen in bezug auf die Beglaubigung von Anträgen statt. In allen Fällen wird die öffentliche Beglaubig­ung des Bürgerlichen Gesetzbuches zugelassen, die außer durch Gericht und Notar ganz allge­mein durch die nach Landesrecht des betteffen- den Bundesstaates jeweilig zuständigen Be­hörden oder Beamten erfolgen kann. Für die Beglaubigung von Anträgen, die das Staatsschuldbuch betreften. sind Stempelge­bühren nicht mehr zu erheben. Im Gegensatz zu dem alten Gesetz ist die Auszahlung der Zinsen im Weltpostvereinsgebiete mittels Uebersend- ung durch die Post vorgesehen, wobei durch Fortfall der Veschärkung der Zinsenzahlung auf das Deutsche Reich auch die Möglichkeit eröffnet wird, gegebenenfalls auch die Auszahlung durch Uebersendunq eines Schecks nach dem Auslande oder durch eine in den deutschen Schutzgebieten befindliche öffentliche Kasse zu bewirken. Durch di« Vereinfachung des Eintragungsverfahrens wird das Staatsschuldbuch, wie erwartet werd« darf, an Wettschätzung gewinnen und ein er­höhter Anreiz zu seiner Benutzung geschaffen werden.____

Aus den Parlamenten.

Deutscher Reichstag.

Vor mäßig besetztem Hause und Tribünen wird der Handelsvertrag mit Bolivien in dritter Lesung debattelos angenommen. Sodann be­ginnt die zweite Beratung des Haushaltsetats mit dem Spczialetat des Reichsiustizamts.

Abg. Belzer (Ztr.) wünscht eine baldige Re­form des Strafverfahrens, auch sei eine Vorlage über die Rechtsfähigkeit der Berussvereinc wün­schenswett. ferner sollen bei Prozessen, wo aus irgend welchen Gründen die Oeftenffickkeit aus­geschlossen wird, auch die Berichtefftatter nicht mehr zugelassen werden. Redner äußett sich dann zustimmeild zu dem konservativen Antrag wegen Neuregelung der Gebührenfrage und fordert ein einheitliches Bergrecht für das Reich.

Abg. Giese (kons.) führt aus. daß die Neu­regelung der Gebühren tatsächlich dringend nottut. Auch kleineren Unternehmern muffe ihre Versäum­nis bezahlt werden, ebenso sei eine Entlastung des Reichsgerichts notwendig. Redner bittet dann, daß der Staatssekretär die Erfahrungen mitteilt, die in anderen Staaten mit dem Prinzip duae conformes gemacht worden sind, und spricht seine Genugtuung darüber aus, daß der Kampf gegen die Unsittlichkeit Fortschritte macht. Da sei der Beschluß der Hamburger Bürgerschaft mit großer Freude zu begrüßen die einen Beschluß zugunsten gesetzgeberischer Maßnahmen gegen die Schund- und Schmutzliterawr gefaßt bat. Be­züglich der Beschlagnahme russischer Staatsmittel

in einem Berliner Bankhaus« verlangt er. daß das Reich seine Rechte aus dem Gebiete der Justiz auch gegenüber dem Auslande wahre.

Abg. Amick (natl.) meint, daß bei der notigen Entlastung des Reichsgerichts die Einheilluhkeit der Rechtsprechung nicht leiden dürfe. Redner geht dann auf die Beschlagnahme der russischen Gelder genauer ein und bedauett die Erhebung des Kompetenzkonfliktes. Gegenüber dem Aus­lande sollten alle zusammenstehcn. Eine inter­nationale Regelung über solche Angelegenheiten fei dringend anzustreben.

Staatssekretär Lisco teilt mit. daß em Gesetz­entwurf über die Entlastung des Reichsgerichts dein Bundesrat schon vorliegt und wahrscheinlich im Februar dem Reichstage zugehen wird. Die Art und der Umfang des Ausschusses der Oeffent- lichkeit solle man ruhig den betteffenden Gerichten überlassen. Auch die Aenderung der Gebühren­ordnung fei schon ins Auge gefaßt. Bezüglich des Falles Hellfeld sei gegen die Zwangsvollstreckung die Enffcheidung des Richters angerufen worden. Er könne übrigens auf die Angelegenheit nicht näher eingeben. da die Beschlagnahme ja jetzt der Enffcheidung des Kompetensgerichtsbofes unter­liegt. Aus jeden Fall ist man bestrebt, dabei die Selbständigkeit der Justiz mit allen Kräften zu wahren.

Abg. Dove (fff. Vg.) will, daß das Reichs­justizamt iveitergebende Ailfsichtsrechtc habe. So müßte es in Sacken der Schissabttsabgaben und des Kaligesetzentwurses einschrciten. Auch ent­spräche unsere Konftirsordnung nicht mehr den modernen Anforderungen. Gegen die Schmutz­literatur sei mit Gesetzen wenig auszurichten, sie sei eine Erscheinung fpmptomischer Natur.

Abg. Heine (Soz.) ist mit der Enffastung des Reichsgeffchts mir insoweit einverstanden, als den Prozessen mit kleinerem Wertobjett nicht die An­rufung des Reichsgerichts erschwert wird. Er er­klärt sich deshalb gegen das Prinzip des duae conformes. Die pornographische Literatur be­kämpfe man nicht mit Gesetzen, sondern nur durch mite Schiilbildung und Erziehung. Redner findet dann im Vorentwuff zur Reform des Sttakgesetz- buches große Mängel und verlangt ein einheit­liches Strafvollzugsgesetz. Preußen erhebe da­gegen mir Widerspruch, weil es sich nicht in di« Karten gucken lassen will.

Säcksischcr Bevollmäcktigter Dr. Meyer wendtt sich dann gegen einige Ausführungen des Abg. Iunck bez. des sächsischen Stempelsteuergesetzes, und Abg. v Dziembowski Bomian (Pole) ver­langt, daß nicht geduldet werden daff, daß die Justiz einer bestimmten poliffschen Richtttng dienst­bar gemacht wird.

Abg. Varenhorst (freit.) begrüßt mit Freude den Antraa ans Erhöhung der Zeugen- und Sach­verständigengebühren und verlangt einheitliche Regelung der Haftpflicht der Eisenbahnen und Kleinbahnen.

Abg Werner (Reformp) tadelt nach einem Ausfall gegen Frbrn. v Sckoen weaen seines Ein­greifens in die Justiz den Zenaniszwgna gegen die Redafteure und bemängelt das Juristendeutsch in vielen Erkenntnissen. Auch bittet er. in Zukunft daran festhalten zu wollen, daß Juden nicht Reicksgerichtsräte werden können.

Abg. Dr. Becker Käln (Ztr.) möchte eine Herab­setzung der Gerichtskosten bei fleinen Rechts­geschäften haben. Einverstanden ist er mit einem einheitlichen Strafvollzug Auf unseren deutschen Ricktefftand können wir stolz fein.

Rach dem Aba Ablaß (frf Vp.) ist die Recht­sprechung nickt mehr so populär wie früher, weil der Richter sich zu febr -als Staatsbeamter ftiblt. Auch bestehe in Rickterkreifen eine zu große Ani- mo'-tät gegen den Anwaltstand.

Darauf wurde der Etat des Reichsjusttzamts in zweiter Lesung angenommen.

A«S bett Sommissienea.

3w de« Budgetkommission des Reichstage« nahm am Mittwoch zunächst bet Reichsschatz­sekretär Wermuth zu den Bahnprojekten Stell­ung. Das Bestreben gehe dahin, die Reichs;»- schüsse für die Kolonien ganz verschwinden #» lassen. Die Einnahmen aus den Diamanten sollten für die Bahnen in den Kolonien ver­bleiben. Anleihen sollten durch das Reich garantiert werden, lleber das jetzige Lahn­programm düffe aber nicht hinausgegangen werden, «he neue Mittel da feien. Namens der konservativen Fraktion erklärt sich ein Kommissionsmitglied mit diesen Erklärungen des Schatzsekretärs einverstanden, die er im Plenum des Reichstags wiederholen müsse. Dem Ankauf der Otavibahn könne man zustimmen,, wenn auch die 10jährige Pachtdauer nicht zu billigen sei. Auch ein Vertreter der Frei­sinnigen stimmte den Bahnprojekten zu, wehrend von der Sozialdemokratie die Vorlagen bekämpft wurden. Staatssekretär Dernburg erläuterte daraufhin noch einmal die Vahnprojekte. Auf seinen Antrag wurden die Einnahmen aus den Zöllen um 1,8 Millionen Mark erhöht, die Vehn- bauten KaribikWindhuk und die Nordsüdbahn genehmigt, desgleichen 100 000 M zur Ent-^ schädigung der im Aufstande treu gebliebenen Eingeborenen und 1,2 Millionen Mark zur Ver­hinderung des Diebstahls und Schmuggels von Diamanten. Einem zweiten Nachtragsetat zum Reichsjufttzamt in Höhe von 100 000 -Ä zur außerordentlichen Instandsetzung der Dienst­wohnung des neuen Staatssekretär wurde ebenfalls zugestimmt, es soll aber demnächst eine grundsätzliche Aussprache über die Frage der Dienstwohnungen statffinden.

Di« Budgetkommission des Reichstags beriet am Donnerstag die telegraphische Petition des Bürgermeisters von Lüderitchuckt, die sich in überaus scharfen Angriffen gegen den Sttra's- sekretär Dernburg, die Kolonialgesellschaft und die Diamantenregie ergeht. Nach längerer Er­örterung, in der von den Vertretern der Parteien die schärfste Mißbilligung über den Ton und den Inhalt dieser Depesche zum Aus­druck gebracht wurde, wurde einstimmig be­schlossen, di« Depesche- durch die Beschlüsse der Kommission für erledigt zu erklären. Weiter­hin wurde die Besoldungsordnung für die Ko­lonialbeamten einer Eubkommission überwiesen. Am Freitag soll der Etat für Siidwestafttka für 1910 beraten werden.

Die Wahlprüfungskommission des Reichstags beriet am Donnerstag die Wabl des Abg.. Enders (Freis.) in Sonneberg-Saalfeld. Es wurde beschlossen, die Entscheidung über die Frage, ob Unterschriften von Amtsvorstehern und Bürgermeistern die llngülttgkeit einer Wahl herbeiführen können, dem Plenum des Reichs­tags zu überlassen.

Deutsches Reich.

Reue Kreisschulinspektion im Hauptamt. Bekanntlich sollen nach dem preußischen Etat für' 1910 13 neue hauptamliche Kreisschulinspeftor- stellen begründet werden. Die neuen Stellen sollen errichtet werden in Landsberg a. W

6 (Nachdruck verboten.)

Die Tochter des Abgeordneten.

Von Georges Ohnet.

(Korffetzung.)

Sie hätten heute früh gern gewußt, wer der Abgeordnete ist, den wir mit feiner Tochter ab. zuholen hatten," bemerkt« der junge Offizier beiläufig.

Nun, und?"

Jetzt, weiß ich'» . . r -' .

.Er heißt?"

Courtter. Er ist Abgeordneter für denSeim» und Marnebezirk."

Wenn sich die Zimmerdecke des Marinekom- mandos plötzlich auf den jungen Mann herad- gestürzt hätte, vernichtender wäre die Wirkung kaum gewesen. Ganz betroffen starrte et seinen jungen Bekannten an und hört« wie im Traum, vaß dieser hinzusetzte:Ein verbissener Demo­krat. ein Freigeist, der in seiner Zeitung die Geistlichkeit in Stücke hackt und alljährlich im Parlament die Ausgaben für die Kirche tret* B*i<jert. Seefest ist er gerade nicht . . wenn er sich aber je ertränft, geschieht's sicher nicht in einem Weihwasserkessel!"

Dieser etwas flaue Witz fand nicht den ge­ringsten Anklang: stocksteif und eisig nahm ihn der Angeredetc auf. Nach einer Pause, worin er

Och selbst Rat zu halten schien, wünschte et R?u ^w«s unsicherer Stimme dem jungen Offi­zier guten Abend, ging ohne einen Versuch, seine

Tänzerin noch einmal zu sehen, in die sich seinen Ueberrock geben und plchte fernen Gasthof aus.

3. Kapitel.

Heinrich liefertet war sechsundzwanzig Iaht« und ein liebenswürdiger Mensch. Er ge- hötte dem etwas weichlichen Geschlecht an, das die Schrecken des Kriegsjahrs nicht an sich erlebt hat, aber unter den Schwierigkeiten, Partei­ungen und Gewalttättgkeiten ausgewachsen ist, die mit dem Ausbau und der Befestigung der republikanischen Verfassung Hand in Hand gin­gen, das. einen hefttgen Widerwillen gefaßt hat gegen alles, was Polittk heißt und sich darauf bezieht. Als sein Later eines Tages die Ab­sicht ausgesprochen hatte, sich ins Parlament wählen zu lassen, war dem jungen Tresorier irt höchster Uebertaschung das Wort enffahren: Ein komischer Einfall!

Verblüfft und etwas verletzt hatte der Baron ihm auseinandergesetzt, daß er es für unerläß­lich halte, sich den öffentlichen Angelegenheiten zu widmen, und wär's auch nur, um die geg­nerischen Parteien nicht ausschließlich am Ruder zu lassen, worauf Heinrich mit etwas übertrie­bener Eleichgülttgkeit hingewoffen hatte, wenn es dem PapaSpaß" mache, in der Kammer zu fitzen, so finde er nichts Unpassendes dabei.

Welch ein Glück!" Dafür muß ich dir ja dankbar feiN hatte der Baron gereizt erwidett. Eine merkwürdige Jugend! Nichts interefsiett fie, nichts erregt ihre Leidenschaft; diese jungen Herren find als Schneemänner auf die Welt ge­kommen. So waren wir nicht in unserer JugeÄ), und selbst heute noch mit fünfundfünszig Jahren gerate ich leichter ins Feuer als mein Herr Sohn."

Daß der junge Tresorier nicht leicht ins Feuer geriet, war unbestreitbar richtig. Er führte mit feinen Altersgenosse, eia -ochst reget»

mäßiges und ganz vernünfttges Leben, übt« die Fechtkunst, doch nicht bis zur Erschöpfung, war Radfahrer, vermied aber jede Ueberanstrengung, ging ins Theater, wohnte den Rennen bei uiü> arbeitete sogar im Geschäft, jedes Dina zu seiner festgesetzten Zeit wie ein Musterknabe. Der Vater war darüber in Verzweiflung.

Eines schönen Tages," pflegte er zu sagen, wird mein süßer Knabe dann Reißaus nehmen und all die kleinen Streiche, auf die er von Rechtswegen Anspruch gehabt hätte, in einer einzigen Riesendummheit einkassieren, Kapikff samt Zinsen. Dann haben wir die Bescherung und allen Verdruß, der nur denkbar ist, denn sein Leben lang kann er doch nicht ein Lamm bleiben, das ist rein unmöglich. Mir wär's viel lieber, er würde jetzt über die Stränge schlagen als später, wo's mehr auf sich hat."

Die Mutter teilte die Anschauungen ,des Vaters über diesen heikeln Punkt nicht. Ihr tat die Tugendhaftigkeit des Sohnes wohl und sie lehnte fich gegen di« Prophezeiung eines Um­schlags auf. Der lenksame, sanfte und liebens­würdige Sohn, der immer um fie war, ersetzte ihr gewissermaßen eine Tochter.

Das ist's ja!" rief bei Bankier: ganz außer fich, wenn fie dieses Gefühl äußerte.Eine Toch­ter und dabei hat der Kerl einen Schnurrbart! Nock nicht ein einziges Mal hat er den Kredit übeffchritten, den ich ihm an der Kasse eröffnet habe! Was für ein Geschlecht, mein Gott! Kein Blut in den Adern? Fünfzigtausend Franken würde ich hinlegen, wenn ich den Bengel nur ein halbes Jahrlumpen" sehen könnte!"

Heinrich Tresorier war also entschieden kein Faublas, ood) war «r auch kein Joseph. Er ver­kehrt« tm Künstlerfoyer der großen Oper und

war bei denKäfeichen" sehr gern gesehen. Ohne begehrlich zu lein, war er voll Großmut und ©fite; die jungen Damen sparten ihr süße­stes Lächeln für ihn auf. aber ihn festzunageln, war noch keiner gelungen. Er war kein Spaß­verderber und ftets ein guter Kamerad, auf dessen Beistand man in allen Nöten rechnen durste, zum Henn und Gebieter aber, der sich die ganze Last einer gewissen Form der Häus­lichkeit aufgebfirbet hätte, gab er fich nicht her. Die Verantwortlichkeit war ihm unbequem/ feine Unabhängigkeit teuer. Einmal aber hatte der Vater doch geglaubt,bie große Dummheit"! erwarten zu bfirfen. Heinrich war in Nizza mit bet hübschesten und gefährlichsten Halbweltbame. zusammengetroffen, bei der Freunde ih>: einge­führt hatten. Er fand sichtlich Gnade vor deg Augen der Schönen und schien auch selbst leichter Feuer zu fangen als sonft. Die erfahrene und; kluge Dame wußte sehr genau, wie nützlich rin Familiensohn wie derkleine Baron" werden konnte; sie wollte einen hohen Einsatz wage» und das kleine Feuerchen zur Waberlohe an­wachsen lassen, ehe sie auch nur einen einzigen kühlenden Tropfen auf die Glut gösse. Vierzehn Tage lang entwickelte fich unter blühende«, Orangenbäumen ein leidenschaftliches Liebes» getänbel, dann glaubte fie die Frucht reif, setzte fich in den Schnellzug, fuhr nach Paris zurück und bedeutete ihrem Anbeter, daß er ihr folgen' dürfe. Zu ihrem nicht geringen Verdruß Ne­er sie volle drei Tage warten und erschien dana nicht nur nicht feuriger und stürmischer, als fie ihn verlassen hatte, sondern ganz gemütsruhig; und heiter wie ein beliebiger Bekannter, der seinen Besuch macht.

^Forschung folgt.)