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man die älteren Universitäten, di« der Deutschlands sind, nicht benachteiligt durch führnng einer leichteren Art deS Studiums. Ministerium dürfte schwerlich dazu sein« reichen.-

DieRationalliberale Korrespondenz' gegen die Frankfurter Gründung:

Zunächst haben wir im allgemeinen

keinen Mangel an Universitäten. Gewiß: manche Hochschulen sind überfüllt und kaum mehr imstande, ihren Lehrzwecken zu genügen. Aber diese Rtesen- i uuiversitäten werden dadurch noch nicht entlastet, daß wir an einem anderen Brennpuntt großstädtt- fchen Lebens eine neue Hochschule errichten. Hier täte es vielmehr not, den Strom der Studien-

befliflenen den Keinen Universitäten zuzulenken, die vielfach ein recht kümmerliches Dasein fristen. Sollte aber überhaupt eine Universität begründet werden, so käme doch höchstens der an solchen Anstalten arme Osten in Betracht (obschon auch nach der Richtung einiges zu bedenken wäre), nicht aber die Gegend am Mittelrhein, die mit hohen Schulen ohnehin geradezu besäet ist.'

DerGießener Anzeiger' bringt den Kreuz­zeitungsartikel zustimmend zum Abdruck und meint dazu:

Uns muß natürlich schon die Sorge für unsere Landesuniversttät Gießen gebieten, gegen die Gründung einer Universität in Frankfurt, für die wohl nur einige politisch und geistig einseitig ge­färbte Persönlichkeiten sich interessieren, Einspruch zu erheben.'

DerFrankfurter General-Anzeiger' ist natür­lich nicht erbaut von den wirksamen Ausführungen derKreuzzettung'. Er meint:

Bevor die Frage nach der VerhälMiS der ge­planten Neugründung zum Staat, über die noch keinerlei offizielle oder offiziöse Kundgebung er­gangen ist, nicht in ttarer und unmißverständlicher Weise beantwortet ist, dürfte ein kritisches Ein­gehen auf diese Seite des Projekts keinen positiven Wert haben. Wir registrieren daher jetzt die Mel­dung nur als einen charakteristischen Beitrag zu dem Thema.'

Das ist interessant. Wir wollen es doch einmal gerade heraus sagen, worauf die Frankfurter hoffen, man kann es in Frankfurt ja von jedem hören, man ist der Ueberzeugung, daß eine höhere Stelle als das Kulmsministerium, zu der der Oberbürgermeister Adickes persönlich gute Be­ziehungen haben soll, dem Plane sympathisch ge­genüber stehe und ihn fördere. Deshalb ist es 'ja auch der nat.-lib.Mainbrücke' völlig gleichgiltig, wasirgendein Geheimrat im Kulmsministerium' meint.

Was an diesem Glaube» der Frankfurter Wahres ist, kann man naMrltch nicht wissen. Sehr wahrscheinlich ist das alles nicht. Aber jedenfalls ist eS unseres Erachtens gerade jetzt Zeit, die ganze Frage zur öffentlichen Diskuflion zu stellen, bevoroffiziöse" oderoffizielle' Berichte melden, daß die Verhandlungen einem für Frank­furt günstigen Abschlüsse nahe sind. Wichtig er­scheint uns gerade, daß die Blätter großer Parteien deS Landtags, die die ganze Frage doch zu ent­scheiden haben, frühzeittg zum Ausdruck bringen, wie sich das Projekt unter der Lupe deS Pariei­standpunktes ausnimmt. In diesem Zusammen­hang« wollen wir noch kurz mitteilen, daß auch die Post', das Organ der freikonservattven (Reichs-) Partei in einem selbständigen Arttkel gegen daS Frankfurter Projett Stellung nimmt, worauf wir nun heute nicht mehr eingehen können.

Aus den Parlamenten.

Deutscher Reichstag.

1?. Sitzung vom 15. Januar, 11 Uhr.

Bor schwach besetztem Hause und Tribünen wird die erste Lesung der Sttafprozetzresormvor- lage fortgesetzt.

Abg. Stadthagen (Soz.) sieht in dem Entwürfe eine besonders schwere Waffe gegen die Arbeiter.

Marburg

Dienstag, 18. Januar 1910

Universität Frankfurt.

Die Frage der Universttätsgründung in Frank- ^ttt. fwdet. nachdem dieKreuzzeiMng', wie wir - tu der Sonntags-Nummer mitteilten, das Projett angegriffen hatte, in der Presse wettere Beachtung, fast alle größeren Zeitungen nehmen Rott; davon. DerKreuzzeiMng" selbst wird aus akademischen Kreisen noch weiter geschrieben:

Was an den Frankfurter ZeiMngskundgebun- gen so unangenehm auffällt, ist der agitatorische ton, in dem das neue Unternehmen angepriesen wird. Eine liberale Frankfurter Wochenschrift (Die Mainbrücke", 1909 Nr. 51) erklärt es für höchst gleichgültig, wasirgendein Geheimrat im KulMsministerium" zu der Sache meint.Hier handelt es sich um etwas größeres, als daß eS einzig und allein von den ressortmäßig zuständigen Ministerialbeamten zu erledigen wäre, hier han­delt es sich um eine den ganzen preußischen Staat angehende Sache, bei der das gesamte Staats­ministerium und die Krone zuständig sind". Dann wird nach längeren Ausführungen der Name Goethe Universität" empfohlen.Im Gegensatz p, den meisten andern deutschen hohen Schulen, die Fürstengunst ihre Gründung verdanken, wird unsere Universität vornehmlich das Werk der besten Bürger Frankfurts sein, und deshalb muß sie den Namen des größten Sohnes dieser Stadt, muß st« Goethes Namen tragen." Wenn endlich immer wieder darauf gepocht wird, daß Frankfurter Bür­ger die Hauptgeldgeber seien, so erinnert die? be­denklich an amerikanische Vorbilder. Von der schiefen Ebene amerikanischer Gründungen bleiben unsere Universitäten hoffenttich in jeder Hinsicht noch lange bewahrt. Zum Glück sind wir noch wett von dem Ziel entfernt, wenn wir an die Rechts- läge denken. Die neue Universität wird wünschen, den älteren Universitäten gleichgestellt zu werden. Wenn ihre Promottonen und sonstigen Würden aber die gleiche Geltung genießen sollen, so muß der König ihr diese Rechte ausdrücklich verleihen. Vs wäre ja denkbar, daß hier in Frankfurt Re­formideale verwirklicht werden sollen, und daß ein Frankfurter Dottor einst höher geachtet wird als ein an andern Hochschulen erworbener. Aber die Vttmmung in den Universitätskreisen wird schwer­lich dahin umschlagen, und eS ist zu wünschen, daß

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und den Beilagen: Illach Feierabend« (wöchentliche Unterhaltungsbeilage) undLandwirtschaftliche Beilage

Im preußischen Abgeordnetenhause wurde in der Sitzung vom 15. Fan. zunächst die Wahl des Präsidiums und der Schriftführer vor­genommen, die sämtlich durch Zuruf wiederge­wählt wurden. Das Präsidium seht sich also wie­der aus dem Präsidenten v. Kröcher (kons) und den Vizepräsidenten Dr. Porsch (Ztr.) und Dr. Krause (Königsberg) zusammen.

Zur ersten Beratung des Etats für 1910 nahm als erster Redner Ab«, v. Pappenheim (kons.) daS Wort., Er nahm auch Gelegenheit, kurz die an­gekündigte Wahlreform und die Finanzreform zu streifen. Seine polittschen Freunde müßten erst die Wahlvorlage abwarten, um ihre Stellung zur Wahlresorm zu präzisieren. Der Streit um die Finanzreform und die Verhetzung der Bevölker­ung hätte vermieden werden können, wenn die Regierung für AufNärun« darüber gesorgt hätte, daß die diretten Steuern den Einzesstaaten als Le­bensbedürfnis Vorbehalten bleiben müßten und das Reich deshalb auf die indiretten Steuern zu beschränken sei. Die Finanzlage von 1909 fei durch die Gehaltsaufbesserung ungünstig beein­flußt worden. Hoffenttich sähen die Beamten ein.

Fürsorgezöglingen alle AltersKassen, schon das erste Lebensjahr. Die Unterbringung erfolgt durch den Landeshauptmann entweder in Anstalten oder in Familien. In Anstalten werden nur die unter­gebracht, die wegen körperlicher und geisttger oder moralischer Defett« zur Unterbringung in Fami­lien nicht geeignet sind. Von den Zöglingen des Bezirksverbandes befinden sich nur 441 = 82,9 Prozent in Anstalten und 904 66,8 Prozent in Familien. Der Rest war flüchttg, saß tot Ge­fängnis usw.

Die Familienerziehung wird hier, tote auch in der Armenpflege, mit Recht der Unterbringung in Anstalten vorgezogen, di« bei dem besten Willen und größten Anstrengungen es nie ermöglichen können, die Erziehung so indwiduell zu gestalten, wie dies in Familien geschieht. Der hiesige Bezirk ist derjenige von allen in der Monarchie, in dem sich diese Verhältnisse am günsttgsten gestaltet haben und verhältnismäßig weitaus die meiste» Zöglinge sich in Famllienpflege befinden.

Die Anstaltszöglinge sind in über 30 Anstalten, die größtenteils von Vereinen betrieben werden, verteilt. Sie werden regelmäßig von dem zustän­digen Medizinalbeamten besichttqt und dann auch von dem mit diesen Angelegenheiten betrauten Be­amten des Bezirksverbandes besucht. Der letzt­genannte Beamte besucht in gleicher Weise soweit dies irgend möglich ist, die in Familienpflege Über den ganzen Bezirk und dessen angrenzenden Ge­biete zerstreuten Zöglinge. Im verflossenen Jahre konnten von dem Beamten 768 in Familien und 878 in Anstalten untergebrachte Zöglinge besucht und diesen damit Gekegenheit gegeben werden, ihre Beschwerden und Wünsche zu äußern und sich mit dem Leiter ihrer Erziehung vertraut nt machen. Diese BestchttMngen habe» sich täS sehr zweckmäßig erwiese», M Vertraue» der ZAglinge

TieOberhessiiche 3dtuug;' erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Der Bezugspret 8 beträgt viertel­jährlich durch die Post bezogen 8 25 X lohne B^ellgeldj bet unseren Zeitungsstellen und der Expedition (Markt 21), 2 *.

Durch ihn werde die Empörung «egen die heutt«e Rechsiprechun« noch mehr vergröbert. Das vor- liegende Gesetz verlang« keine unabhängigen Rich­ter, sondern nur zuverlässige. Redner verlanm dann Abschaffung der Staatsanwaltschaft mW daß in Arbeitersachen Arbeitervertreter das Recht zur Auflage haben. Staatssekretär des Retchsiusttz- amtes Lisco wendet sich gegen den Vorredner. Der Heranziehung von Arbettern zu Schöffen stände doch nichts enteeaen, doch müßten diese Ar­beiter unabhängige Männer sein. Der Staats- sekretär widerspricht dann der Auffassung des Ab«, v. Dziembowski, als * in der Provinz Posen den Polen ge«enüber eine gewisse Tenninspolittk «e- trieben werde, und klärt den Ab«. Müller-Metoin- «en darüber aus, daß schon jetzt Vorsorge getroffen sei, damit in Gefängnissen Jugendliche mit Zuhäl­tern und Dirnen nicht zusammenkommen. M>«. Gräf (wirtsch. Vgg.) meint, einige Anregungen des Herrn Müller-Meiningen fänden ja auch auf der rechten Seite Beachtung: aber ablehnen müsse man das Verlangen der Zuständigkeit der Schwur­gerichte aus Preß- und politische Prozesse. Redner tritt dann ebenfalls ffir Mitwirkung des Laien­elements in der zweiten Instanz ein, zumal solche ja eine urgermanische Einrichtung darstellt. Abg. Brnnstermann (Rp.) wünscht bann, daß die Straf­kammern in Zukunft mit einem Richter und vier Schöffen besetzt werden, während Abg. Ablaß (srs. Vv.) sich «egen allzu «roße Einschränkung der Oef- senttichkeit wendet. Damit ist die Debatte ge­schlossen. und die Vorlage geht an eine Kommission von 28 Mitgliedern.

Es folgt die Beratung der Novelle Über «en- derung des Strafgesetzbuches, die schon in einer Kommission beraten wurde. Nach der Begründung durch Staatssettetär Lisco erflärt Abg. E-gelen (Ztr.), daß seine Freunde an ihren schon in der Kommission geäußerten Wünsche», so namentlich an einer schärseren Bestrafung der Kindermißband- lung. festhalten müßten, während Abg. Perniock (kons.) den verschärften Schutz der Ehre mit Freu­den begrüßt, bat jedoch Bedenken, ob der § 186 bett. Beleidigung durch die Presse nicht zu dehnbar sei. Nachdem noch die Abg. Heinze Müller-Mei­ningen, Heine und Barenhorft gesprochen, geht der Entwurf an die vorhin für die Sttafprozeßnovelle beschlossene Kommission.

Es folgt die Beratung des Gesetzenttvurss Über die Haftung deS Reiches für seine Beamten. Staatssettetär Lisco erhofft eine V-rständimmg mich Über den Hauptstreitpunkt nämlich über die Frage der Ausdehnung der Haftpflicht mich auf die Beamten der Bundesstaaten. Nach zustimmenden Erklärungen der Abg. Bitter (Ztt), Giese (kons.) Iunck (natL), Gyßling (srs. Vp) und Heine (Soz.) geht die Vorlage an eine 21«liedrige Kommission.

daß hier das Menschenmöglichste an Wohlwollen für sie geleistet worden sei. Speziell auf die ein­zelnen Positionen eingehend, betonte der Redner, daß in allen Ressorts mit der größten Sparsamkeit «ewirffchaftet und eine Hebung der Betriebsver­waltungen herbeigeführt werden müßte. Dan« wird man nicht wieder auf neue Steuern sinne« müssen und doch zu einer Gesundung der Finanz- Verhältnisse gelangen können. An den Schiffahrts­abgaben würden seine des Redners politt­schen Freund« ttotz aller «ntgegenstehenden Schlag- Worte, wie bei der Kanalvorlage mit eiserner Kon segnen,z festgehalten. (Lebhafter Beifall.) Der Finanzminister v. Rheinbaben betonte, daß durch die Finanzreform das Reich aus eine solide BasiS gestellt worden sei. Die nationalen Parteien soll­ten die Erörterungen geschehener Dinge unterlassen und sich auf dem Boden gemeinsamer Arbeit wie­der zusammenfinden. Mmister v. Breitenbach er­klärte, daß berufene Handelsvertretungen, wie z. B. die Hamburger Handelskammer, sich für die Schiffahrtsabgaben ausgesprochen hätten. Abg. Dr. Friedberg (nall.) hält die Einführung von Schiffahrtsabgaben nicht für besonders wünschens­wert. Minister v Moltek betonte, daß die Ar- beiten zur Vereinfachung des Geschäftsverfahrens, in den verschiedenen Verwaltungen in vollem Gange seien. Ab«. Herold (Ztt.) beklagte sich über die liberale Agitation gegen die Finanz­reform, welche sich in nichts von der sozialdemo­kratischen unterscheide. Die Sparsamkeit sollte auch in den Gemeinden besser geübt werden, nicht nur in den Staatsverwaltungen.

Das Haus vertagte sich um 4M> Uhr auf Mon­tag vormitta« 11 Uhr. Forffetzun« der heutigen Beratung.

Politische Umschau.

Sozialdemokratische Logik.

Die deutsche Sozialdemottatie gebärdet sich immer als die erbittertste Feindin jedes Aus­nahmegesetzes. Deshalb trat sie zusammen mit den Freisinnigen immer für völlige Aufhebung des Jesuitengesetzes ein, während das Zentrum gewissermaßen als Dank dafür stets für Aus. Hebung des Sozialdemokratengesetzes zu haben war. In Oesterreich können es nun die Genossen auf einmal auch anders. Dort hat die Obstruk. tion der slawischen Union das ganze Parla» mentsgeschäft lahmgelegt. Um dessen Fortgang aber nun einigermaßen sicherzustellen, tauchte der Gedanke einer Aenderung der Geschäftsfüh­rung auf, die dem Präsidenten gewissermaßen didaktorische Befugnisse gab. Diese Anregung fiel auf fruchtbaren Boden, und merkwürdiger­weise gerade die obstruierenden Parteien brach­ten einen dahingehenden Antrag ein. Man hätte nun meinen müssen, die Sozialdemokratte würde stch dem mit aller Macht widersetzen. Nein, in Oesterreich stimmt sie zu, und derVorwärts", der sich bei }eber Gelegenheit als das Gewissen des fozialdemokraffsc^n Gedankens gerne auf­spielt, findet dafür kein Wort des Tadels. Was stellte er jedoch für eine Geschrei an, als im Kampfe um den Zolltarif in unserem Reichs- tage die arbeitswilligen Parteien zu dem glei­chen Mittel greifen mußten, um die frivole Ob­struktion der Genossen zu brechen. Keine bessere Rechtfertigung als die jetzige Haltung bet So- zialbemokratie kann die damalige Handlungs­weise der Mehrheit übrigens finden. Als Grund wird sie ja angegeben, sse hätte stch zu diesem Schritte entschlössen, um den parlamentarischen Gedanken nicht diskreditieren zu lassen. Aber man wird das österreichische Beispiel immer heranziehen müssen, wenn sich unsere Genossen

die Wirksamkeit des Gesetzes beschräutt hat. Im­merhin ist dieselbe «rotz genug, um das Gesetz als eines der segensreichsten der neueren Zeit er­scheinen zu lassen. Wie sehr die Einwirkung aus die minderjährige Jugend durch das neue Gesetz gewachsen ist, mag schon die eine Tatsache ergeben, daß in den 21V? Jahren der Wirksamkeit des Zwangserziehungsgesetzes dem Bezirksverband nur 1535 Zwangszöglinge überwiesen sind, in den 8 Jahren sett Inttafttretung des Fürsorgeer- ziehungsqesetzes aber bereits 1642 Zöglinge über­wiesen wurden.

Die Zahl der Fürsorgezöglinge ist stetig ge­stiegen; zu den 352 Zwangszöglingen, die bet In­krafttreten des neuen Gesetzes am 1. April 1901 vorhanden waren, traten in den Jahren 1901 bis 1908/09 hinzu 314, 197, 189, 168, 180, 192, 210, 192 Minderjährige und ist zu erwarten, daß diese Ziffern in den nächsten Jahren noch bedeutender werden.

Am 1. April 1909 Waren noch 1374 Zöglinge to Fürsorgeerziehung und der Regierungsbezirkt Cassel hat damft von allen Teilen des Königreichs im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl die größte Zahl von Fürsorgezöglingen auszuweisen. Das kommt nicht etwa daher, daß die Verhältnisse in dem alten Kurhessen besonders schlechte seien, son­dern daher, daß alles geschieht, um den outen Ab­sichten des Gesetzes gerecht zu werden, und auf be­sonderen einstimmigen Wunsch des Kommunal­landtags Rechtsmittel gegen die Ueberweisung von Fürsorgezöglingen nur in ganz besonderen Fällen eingelegt worden sind.

Die Fürsorgeerziehung kann von dem Vor­mundschaftsgericht angeordnet werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres deS Minder­jährigen lind dauert bis zum Eintritt der Voll­jährigkeit desselben. Vertreten sind unter den

zur Verwaltung erhöht, die Unterbringung we­sentlich gebessert und das Interesse aller beteiligten Persönlichkeiten in Hohem Grade verstärkt. Jedem Fürsorgezögling wird ein besonderer Fürsorger ober Fürsorgerin bestellt unb ihm bamit ein Be­rater unb Freund zur Seite gegeben, an ben er sich in allen Fragen jederzeit wenden tarnt und der die Verbindung zwischen ihm unb dem Landeshaupt­mann vermittelt. Außerbem ist bei ber Beauf­sichtigung bet Zöglinge bet zuständige Ortsgeist- liche wesenttich beteiligt.

Sobald die Fürsorgezöglinge aus der Schule entlassen sind, werden sie ihren Wünschen und Fähigkeiten enffprechend entweder in einem Hand­werk ausgebildet oder to landwirtschaftlichem und sonstigem Dienste untergebracht. Die Unterbrin­gung in «roßen Industtietteisen und in große» Städte» wird dabei vermieden und besonders da­für gesorgt, daß die Unterbringung, die Behand­lung der Zöglinge eine möglichst gute ist. daß ihnen entsprechender Lohn gegeben und von bem* selbe» ausgiebig gespart wirb. Daß für fein körperliches Wohl nach Kräften gesorgt wird, ver­steht sich von selbst, und ist um so notwendiger, als es sich ja vielfach um Kinder handelt, bei deren Entwicklung die frühere Verwahrlosung unb Ver­elendung in ungünstigster Weise eingewirkt hat. Es wttd die Fürsorgeerziehung nicht fiskalisch be­trieben, unb wo es nottvenbig ist. einen Fürsorge- zöaling zur Kräftigung to ein Soolbad, in eint Heilstätte zu schicken, Operationen, befonbete Kuren, spezialärztliche Behandlungen eintteten zu lassen, geschieht dies ohne Rücksicht auf die etwa entstehenden Kosten.

Ae Kosten, von welchen der Staat U zu er­setze» verpflichtet ist, find to dem Regierungsbezirk Cassel verhältnismäßig geringer, tote in den Übri- ;

Die Entwicklung der Fürsorgeerziehung im Regiernngsbezirk Caffel.

Heber die Fürsorgeerziehung sind vielfach so abfällige Urteil veröffentlicht worden, daß es von besonderem Interesse ist, deren Durchsührun« und deren Erfolge zu betrachten, und soll dies hier in dem uns besonders interessierenden Gebiet, dem Regierungsbezirk Caffel geschehen.

Bereits das sogenannte Zwangserziehüngsge- setz vom 13. März 1878 hat stch mit der Aufgabe beschäftigt, verwahrlosten Kindern eine ordentliche Erziehung zu verschaffen und hat dabei recht gute Erfolge erzielt: da es sich aber nur mit Kindern, dre sich kriminell vergangen hatten, beschäftigte und erst eingriff, wenn die Verwahrlosung wett vorge­schritten war, wurde das weitergehende Gesetz vom 2. Juli 1900 über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger erlassen, das diese Erziehung nicht nur für straffällige Kinder sondern vorwiegend auch schon für die Minderjährigen zuläßt, fcei de­nen die Verwahrlosung erst begonnen oder für die ne nur erst zu befürchten ist. Die Durchführung i beider Gesetze wurde in die Hand des Landes- IHauptmanns gelegt.

Wenn behauptet wird, das Fürsorgeerziebungs- aeietz sei verfehlt und erreiche seinen Zweck nicht, so mag dieses ungünstige Urteil als Reaktion einet übertrieben großen Erwartung, die man auf das Gesetz setzte, erflärlich sein, richtig ist es aber nicht.

f* unzweifelhaft zuzugestehen, daß die, übri- «ens vollständig dem Gesetz entsprechende Rechts- I^echung des Kammerqerichts, welches die Füt- ^I^erziehunq nur dann für anwendbar erflärt, sonstigen möglichen Mittel der Armen-

. Bormundschaftsaerichtes. ber freien »«oenrtattgkett usw. ohne Erfolg geblieben feien,

Die JnsertionSgebühr beträgt für die 7gespattene Zeile oder deren Raum 15 Pfennige, für Reklamen SO Pfennige. Druck und Verlag: Joh. Aug. Koch, UniverfitätS-Buchdruckerei Inhaber Dr. 6. Hitzeroth, Marburg, Markt 21. Telephon 55.