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mrt oem KreisLlatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und den BeUagen:Nach Feierabend",Fürs Haus" undLandwirtschaftliche Beilage".

M 225

DieOberhessischr Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis betragt tnerteliahrttch durch die Post bezogen 2.25 * (ohne Bestellgeld), bei unseren Zeitungsstellen und der Expedition (Markt 21) 2.00 * frei ins Sau» (Für unver. lanat zugesandte Manuskripte übernimmt tue Redaktion keinerlei ^rantwortung ) Druck und Verlag der Univ.-Buchdruckerei Z. A. Koch (Inh.: Dr. C. Hitzeroth), Markt 21. Telephon 55.

Marburg

Mittwoch, 25. September

Der Anzeigenpreis beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 bei amtlichen und auswärtigen Anzeigen 20 4, für Reklamen die Zeile 60 «?. Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. Jeder Rabatt gilt als Barrabatt. Bei Konkurs kein Rabatt. Ver­bindlichkeit für Platz-, Datenvorschrift und Beleglteierung ausge­schlossen. Zahlungen tm Poftscheckverkehr ohne Portokosten unter Rr. 5015 des Postscheckamtes Frankfurt a. M.

47. Jahr«, i

1912. |

Erstes Blatt.

Die Abende werden länger,

sodaß eine reichhaltige Tageszeitung für alle unentbehrlich ist.

Die Oberhrsstsche Zeitung unterrichtet schnell und genau über alle Ereignisse im Reich und- Ausland, Stadt, Umgebung und Provinz und nimmt zu ihnen sofort und selbständig Stellung. Mehrere

Unterhaltungs-Beilagen

und ein interessantes Feuilleton ergänzen den Rachrichtenteil bestens. Ueber die Reichstags- und Landtagsverhandlungen wird fortlaufend und ausführlich berichtet, ohne den Stoff der Zeitung dadurch zu beschränken.

Die Oberhrsstsche Zeitung steht auf monarchischem Boden und ver- tritt eine nationale Politik. Sie verzichtet darauf, sich in den Dienst irgend einer Partei zu stellen und legt besonderen Wert darauf die Interessen unserer Stadt und engeren hessischen Heimat mit Lesonderem Nachdrucke wie von jeher zu fördern.

Wer eine gut unterrichtete Zeitung lesen will, abonniere sofort auf die

,,Odeichefsische Zeitung"

die mit ihrer nachweislich ständig wachsenden Auslage zugleich das zug­kräftigste Insertionsorgan ist.

Die Oberhrsstsche Zeitung mit dem Kreisblatt für die Kreise Mar- bürg und Kirchhain und der landwirtschaftlichen, sowie den beiden Unter­haltungsbeilagen kostet vierteljährlich bei den Agenturen 2 <M, durch die Post bezogen (ohne Bestellgeld) 2.25 M.

Rundschau.

Ein ernstes Mahnwort.

Auf dem kürzlich in München stattgehabten Deutschen Bankiertag hatte Geheimrat Dr. Helffrich ein Nesereat über die Inanspruchnahme der Reichsbank von dem Verhalten der deutschen Börsen während der Marokkokrise gegeben. Diese Darstellung hatte ein Diskussionsredner an­gezweifelt und behauptete, Deutschland sei damals am Ende seiner Kraft gewesen. Darauf antwortete Dr. Helffrich in seinen Schlußworten: Es ist mir nicht eingefallen etwa zu behaupten, daß wir im vorigen Jahre, in dieser Zeit in dulci jubilo gelebt hätten. Nein, meine Herren, die Zeit war bitter ernst und wir hatten alle unsere schweren Sorgen. So töricht hin ich nicht, das irgendwie bestreiten zu wollen, aber darauf habe ich mir erlaubt hinzuweisen, daß in dieser schweren Zeit der Kapitalmarkt und die Banken in Deutschland bester abgeschnitten unv bester Srand gehalten haben als in Frankreich und das halte ich aufrecht. Ich rekapi­tuliere die schlimmsten Ziffern. Im Laufe des Jahres 1911 ist die 8 proz. deutsche Reichsanleihe um 3% Proz. gesunken, die französische Rente um 5,6 Proz. und die englischen Konsols um 6% Proz. Im September war der Privatdiskont in Berlin nur um höher als im gleichen Monat des Vorjahres, in Paris um nahezu % Proz. Die deut­schen Börsen hatten allerdings mit erheblichen Kurseinbußen zu rechnen, sind aber doch aus eigener Kraft über den schweren September-Ultimo hinausgekommen. Bei der Pariser Börse waren die Kursrückgänge noch bedeutend stärker und die Regierung mußte hinter den Kulisten intervenieren, um der Börse über den Ultimo hinauszuhelfen. Das sind feststehende Tatsachen. Aber freilich, Sie können in der Welt Herumfragen wo Sie wollen, bei den Franzosen und den Italiener, bei Engländern und Amerikanern, ja bei Türken und Griechen, überall würden Sie hören, daß Deutschland im September vorigen Jahres finanziell am bitteren Ende war. während Frankreich turmhoch erhaben über allen Schwierigkeiten in ungeschwächter Kraft dastand, und woher kommt diese Auffastung, die mit den Tatsachen in diametralem Gegensatz steht? Sie kommt daher, daß der Ton die Musik macht und über uns der Ton gemacht worden ist. Das misten wir ja alle. Wenn irgendwo im klein­sten Nest in Pommern oder Westpreußen von einer Sparkaste 20 000 oder 100 000 .H abgehoben wurden, da rennt man zum Telegraphenamt und das Ereignis wird in die Welt hinausposaunt und am nächsten Tage ist in den Zeitungen aller Kontinente zu lesen: In Deutschland Run auf die Sparkasten und finanzieller Zusammenbruch. Erkundigen Sie sich heute in Frankreich, welche Summen dort in der kritischen Zeit den Sparkassen und nicht nur den Sparkasten sondern auch den Banken ent­zogen worden sind, und Sie werden Summen hören, die Sie in Er­staunen setzen. Aber freilich, in den französischen Zeitungen hätten Sie im vorigen Jahr vergeblich Nachrichten über solche Vorkommniste gesucht. Ich will Ihnen den Grund sagen: Wenn damals in Frankreich eine Zeitung sich unterstanden hätte, solche alarmierende und Frankreich kom­promittierende Nachrichten in die Welt zu setzen, einerlei ob falsch oder richtig, dem Journal wären an demselben Tag die Fenster etngeschlagen worden. (Stürmischer Beifall und Händeklatschen.) Meine Herren, verstehen Sie mich nicht falsch. Ich will Sie nicht aufreizen, ihm bei ähnlichen Fällen auch bei uns die Fenster einzuschlagen (Heiterkeit), aber die Zeiten sind nach wie vor ernst und wir brauchen In Deutschland in solchen Sachen mehr Vorsicht als Zurückhaltung als sie bisher geübt worden ist."

Die Berechtigung dieses ernsten Mahnwottes dürfte von niemanden bezweifelt werden. Es ist eine vielbeobachtete Tatsache, daß derartige alarmierende Meldungen erst ihre Bedeutung dadurch erlangen, daß sie in die Presse lanciert werden. Unsere großstädtische Preste, die sich in dieser Beziehung oft von anderen Gesichtspunkten leiten läßt als die aus­ländische nimmt, schon aus Konkurrenzgründen, die Meldungen auf und die Provinz folgt notgedrungen nach. Hier könnte nur etwas erreicht Werden, wenn alle Zeitungen mit Einschluß der großen Sensations­blätter, gemeinsam vorgehen würden.

Freiherr von Hertling.

München, 21. Sept. Bei der Beratung der Kirchengemeinde- dtdnung in der Reichsratskammer kam Ministerpräsident Frhr. v. Hert­

ling auf Angriffe zurück, die der Abgeordnete Dr. Castelmann in der Sitzung der Zweiten Kammer vom 11. September gegen ihn wegen seiner damaligen Berichte über die Kirchengemeindeordnung richtete, er betonte, der Angriff sei nur ein Glied tu der ununterbrochenen Kette von Angriffen, die seit sieben Monaten gegen ihn gerichtet würden und die alle dahin abzielten, ihn ungeeignet erscheinen zu lasten, die Stelle zu bekleiden, auf die ihn das Allerhöchste Vertrauen berufen habe. Des­halb dürfe er nicht schweigen, sonst könnte sein Schweigen neuerdings Anlaß zu Angriffen geben. Er wiste sich in kirchenpolitischen Fragen durchaus an die Verfastung gebunden, die er beschworen habe. Es komme ihm nicht in den Sinn an dem Nechtsbeistand der zweiten Ver- fastungsbeilage irgendwie rütteln zu wollen. Der Abgerovnele Dr. Castelmann habe Anstoß daran genommen, daß er die Schwierigkeiten erwähnte, die aus dem Widerspruch zwischen dem Konrordat u^d vem Religionsedikt entstanden sind und daß er als ferneres Ziel der Ge­setzgebung bezeichnete, die Schwierigkeiten zu beseittgen. Damit habe er an den ordnungs- und verfastungsmäßigen Weg gevacht und nur deswegen das Ziel als ein in der Ferne liegendes bezeichnet. Wenn man ihm gegenüber also von dem Antasten der Krcnrechte gesprochen habe, so müsse er das als eine Ungeheuerlichkeit vezeichnen. Der Minister drückte seine Befriedigung über das Zustandekommen des auf dem Boden der Verfastung stehende Kirchengemeindegesetz aus. Nachdem das Haus den von der Abgeordnetenkammer vorgenommenen Abänder­ungen debattelos zugestimmt hatte, wurde die Kirchengemeindeordnung in namentlicher Abstimmung einstimmig angenommen.

Die Landtagsabgeordneten Borchardt und Reinert vor Gericht.

S. & H. $ e 11 i n, 23. Sept.

Unter großem Andrange des Publikums verhandelte heute die erste Strafkammer des Landgerichts I in dem Prozeß gegen die Mitglieder des Preußischen Abgeordnetenhauses, den Schriftsteller Julian Borchardt (Charlottenburg) und den Vertreter von Han­nover im Parlament, den Abgeordneten Leinert. Borchardt wird des Hausfriedensbruches und des Widerstandes gegen die Staats­gewalt beschuldigt, Leinert nur des letzteren Vergehens. Der An­klage liegen die bekannten Vorfälle im Abgeordnetenhause am 9. Mai d. I. zugrunde, wobei Polizei in Aktion trat, um den An­geklagten Borchardt aus dem Sitzungssaals zu entfernen. Den Vorsitz im Gerichtshöfe führte Landgerichtsdirektor Schmidt, die Anklage vertritt Oberstaatsanwalt Dr. Preuß, als Verteidiger fungieren die Rechtsanwälte Dr. Heinemann sowie die sozialdemo­kratischen Reichstagsabgeordneten Haase und Wolfgang Heine. Zunächst gelangt das Stenogramm der fraglichen Sitzung zur Ver­lesung, das die Angeklagten im Wesentlichen für richtig erklären. Dann erklärt der Angeklagte Borchardt, daß es lediglich darum zu tun sei, die Legende zu zerstören, als hätte er den Vorfall provo­ziert und absichtlich die Situation so zugespitzt, daß es zu einem Ausschluß kommen mußte. Er sei empört gewesen, daß der Prä­sident um einer Bagatelle willen einen bisher geübten Brauch be­seitigen wollte und damit gerade bei einem Sozialdemokraten be­ginnen wollte. Es handelte sich bei dem Vorfall nicht um seine Person, sondern um eine RechtsfragSt-jns alle Abgeordneen anging. Er sei von den Wählern in das Abgemdneenhaus ensandt worden, und so hätten auch nur die Wähler das Recht darüber zu ent­scheiden, ob er in das Haus gehöre oder nicht. Deshalb hätten auch die Polizeibeamten, die ihn aus dem Saale entfernten, Gesetz und Recht, wenigstens nach seiner Auffassung, übertreten. Der Angeklagte schilderte dann auf Befragen die einzelnen Vorgänge bei seiner gewaltsamen Entfernung aus dem Saale. Der § 64 der Geschäftsordnung könne nicht in Frage kommen, da dieser Para­graph gegen die Landes- und Reichsgesetze verstoße. Auch der An­geklagte Leinert erklärt bei seiner Vernehmung, daß er nicht be­straft werden könne, da die Polizeibeamten sich bei dem Ein­schreiten gegen ihn nicht in rechtsmäßiger Ausübung ihres Amtes befunden hätten. In der Zeugenvernehmung bekundete Polizei­leutnant Kolb, daß er von feiner Behörde den Auftrag erhalten habe, allen Anordnungen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses, die aus § 64 der Geschäftsordnung nötig werden sollten, strikte Folge zu leisten. Der Zeuge schildert bann, wie der Abgeordnete Borchardt zweimal aus dem Saal entfernt worden sei und erklärt noch, daß in der Sache ein Schriftwechsel zwischen dem Minister des Innern und dem Polizeipräsidenten stattgefunden hätte und daß dieser Schriftwechsel ihm Vorgelegen habe. Es sei ihm aufgetragen worden, allen Anordnungen des Präsidenten Folge zu leisten, aber die dazu erforderlichen Maßnahmen selbständig und unter eigener Verantwortlichkeit zu treffen. Rach der Vernehmung zweier Schutzleute, welche die Ausweisung vornahmen und nichts wesent­liches bekunden, wird die Beweisaufnahme für geschloffen erklärt.

In seinem Plädoyer erklärt der Oberstaatsanwalt Dr. Preuß einleitend, daß er alle politischen und parteipolitischen Erörterun­gen außer Acht kaffen und nur die rechtliche Seite der Angelegen­heit erörtern werde. Es seien zwei Fragen zu prüfen: Habe der Angeklagte Borchardt sich des Hausfriedensbruches schuldig gemacht und sind beide Angeklagte des Widerstandes gegen die Staats­gewalt schuldig? Der Vertreter der Anklage kommt zu einer Be­jahung beider Fragen, da der neu geschaffene § 64 der Geschäfts­ordnung zulässig sei und mit keiner anderen gesetzlichen Bestim­mung, arch nicht mit der Verfasiungsurkunde, in Widerspruch stehe. Er beau zt gegen den Angeklagten Borchardt wegen Hausfrie­densbruchs und Widerstand gegen die Staatsgewalt eine Gesamt­strafe von 5 Wochen Gefängnis, gegen den Angeklagten Leinert nur wegen letzteren Vergehens 200 M Geldstrafe. Die Verteidiger plädieren aus juristischen Gründen auf Freisprechung. Die Ver­handlung wird morgen fortgesetzt. I

Deutsches Reich.

Das belgische Königspaar in München. München, 23. Sept. Das Königspaar von Belgien ist heute nachmittag, von Südtirot kommend, wo es die Nachricht von dem Ableben des Bruders der Königin, des Herzogs Franz Joseph, erreichte, hier eingetroffen«

Der Internationale Städtelongreß. Düffeldorf, 23. Sept. In der Städtischen Tonhalle fanden sich heute mittag die Vertreter der preußischen Ministerien, des Reichspostamtes, des Staats­sekretärs des Innern, die Minister verschiedener Bundesstaaten, Vertreter der österreichischen Staatsregierung und zahlreiche aus­ländische Gemeinde- und Kommunalbeamte zur Eröffnung de» Kongreffes für Städtewesen zusammen. Oberbürgermeister Oehler (Düffeldorf) wies in seiner Begrüßungsrede auf die Bedeutung de» Kongreffes hin, der in weiten Kreisen, die ein besonderes fach- wiffenschaftliches Jntereffe am Städtebau haben, Gelegenheit zu einer eingehenden Erörterung aller Fragen geben soll. Mini­sterialdirektor Freund, der Vertreter der Ministerien des Innern und der öffentlichen Arbeiten bemerkte, daß die Ministerien den lebhaften Wunsch hegten, mit den Vertretern der Städte bei der Behandlung der wichtigen und ernsten Aufgaben, die auf städte­baulichem Gebiete zu lösen seien, die engste Fühlung zu halten. Die Staatsregierung sei sich voll bewußt, daß der stolze Aufschwung der preußischen Städte in erster Linie dem Prinzip der Selbstverwal­tung zu danken sei. Oberlandesgerichtspräsident Ratjen sprach im Namen des Justizministers. Oberbaurat Folt, der Vertreter der österreichischen Staatsregierung, erklärte, die österreichische Regie­rung halte es für ihre vornehmste Pflicht, die Städte auf wirt­schaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiete zu unterstützen uit6 wies auf die mannigfachen Beziehungen hin, die in dieser Hinsicht zwischen den mit Oesterreich verbündeten Regierungen beständen«

Der Andrang zum Regierungsbaumeister-Berus. Vor dem Oberprüsungsamt" in Berlin haben in der Zeit vom 1. April 1911 bis zum 1. April 1912 329 Regierungsbauführer die Staats­prüfung abgelegt. Davon haben aber nur 290 Kandidaten die Prüfung bestanden. Unter diesen 290 Kandidaten befanden sich 121 Anwärter für die Hochbaulaufbahn, während sich 126 gemeldet hatten. Im Waffer- und Straßenbaufach bestanden von 92 Kan­didaten 71, im Eisenbahnbausach von 68 Kandidaten 61 und tm Maschinenbaufach von 43 Prüflingen 37 das Examen. 6 Kan­didaten erhielten das PrädikatMit Auszeichnung" und 20Gut". Von diesen Kandidaten wurden nur 100 Regierungsbaumeister tm letzten Etatsjahre etatsmäßig angestellt, und zwar 28 im Hochbau­fach, 16 im Waffer- und Straßenbaufach, 29 im Eisenbahnbaufach und 27 im Maschinenbaufach. Die Gesamtzahl der Negierungsbau­meister am 1. April 1911 betrug 724, soweit der Staatsdienst iv Betracht kommt. Hiervon waren 237 im Hochbau, 197 im Waffer­und Straßenbau, 165 int Eisenbahnbau und 125 int Maschinenbau beschäftigt. Der Andrang zu der Regierungsbaumeister-Laufbahn ist demgemäß viel größer, als der Bedarf. Eine große Anzahl der Regierungsbaumeister muß darum versuchen, in Privatbetrieben unterzukommen. Es schieden im vergangenen Jahr aus dem preu­ßischen Staatsdienst nur 97 Baumeister aus. Davon 2 durch Tod. Auf die einzelnen verschiedenen Fächer verteilt, waren 54 der aus dem Staatsdienst Geschiedenen im Hochbaufach, 28 im Waffer- und Straßenbaufach, 3 im Eisenbahnbau und 10 im Maschinenbau be­schäftigt.

Vor dem Kriegsgericht. Potsdam, 23. Sept. Vor dem hie­sigen Kriegsgericht begann heute die Verhandlung gegen den Kom» pagniechef der 6. Kompagnie des 1. Earderegiments, Hauptmann v. Schlichting, 11 Unteroffiziere dieser Kompagnie und 107 Grena­diere. Es handelt sich um Unregelmäßigkeiten beim Kaiserpreis­schietzen 1912. Die Oeffentlichkeit wurde für die Dauer der Ver­handlung ausgeschloffen.

Der preußisch-bayrische Lotterievertrag. München, 23. Sept Der Finanzausschutz der Kammer der Abgeordneten, der sich heute . > mit dem an ihn zurückverwiesenen Lotterievertrag mit Preutzen beschäftigte, hat in der Schlutzabstimmung den Lotterievertrag mit allen gegen die drei Stimmen der Sozialdemokraten angenommen.

Verwendung der Sparkaffenüberschüsie. Eine Frage von be­sonderer Wichtigkeit für das Sparkaffenwcsen ist die Regelung der Ver­wendung der Sparkaffenüberschüsie. Nach dem Sparkaffenreglement von 1838 können die Ueberschüsse mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu öffentlichen Zwecken verwendet werden. Die im Verwaltungswege geübte Praxis hinsichtlich der Verwendungszwecke hat nicht immer di« Zustimmung der beteiligten Kreise gefunden und häufig zu Ausein­andersetzungen geführt. Die Wünsche in der Richtung einer anderweiten Regelung der Verwendung der Sparkaffenüberschüsie haben sich all­mählich tatauf konzentriert, daß die Genehmigung des Regierungs­präsidenten zur Verwendung der Ueberschüffe beseitigt werve, daß fest­gesetzt werde, die Ueberschüffe stehen zu öffentlichen, dem gemeinen Nutzen dienenden Zwecken zur Verfügung und daß für alle Sparkaffen, auch für diejenigen, die nur 10 bezw. 15 bezw. 20 v. H. ihrer Aktivmaff« in Schuldverschreibungen auf den Inhaber anzulegen haben, eine lang­samere Ansammlung des Reservefonds und damit eine stärkere Anteil- nähme an den lleberschüffen der Sparkaffen nachgelaffen werde. Die preuhische Staatsregierung hält es für zweckmäßig, daß die bisherig« Festsetzung der Verwendung von lleberschüffen zuöffentlichen Zwecken",' als zu öffentlichen, dem gemeinen Nutzen dienenden Zwecken erläutert wird. Hierdurch soll zum Ausdruck gebracht werden, daß ein besonderer Zweck vorhanden sein muß, der über den Kreis bestimmter Interessen hinausgeht. Ein Wegebau wird z. B. als dem gemeinen Nutzen dienend anzusehen sein. Die Verwendung der Ueberschüffe zu Steuererleichter­ungen muß unbedingt außer Betracht bleiben, da die kleinen Sparer hiervon nichts haben, weil sie keine Steuern zahlen. In den letzten Jahren ist aber die Neigung hervorgetreten, die Sparkaffenüberschüsie für Steuererleichterungen, für Zins- und Amortisationskosten zu vet»' »enden, und bas muß als ei« Mißstand bezeichnet werden. Die Regie«