Ein Cumberlander beim Kaiser.
Hannover , 31. Mai. Die welfische „Deutsche Volks- .. zettung" meldet, daß Prinz Ernst August von Cumberland in Begleitung seines Schwagers, des Prinzen Max von Ba- den, aus Gmunden abgereist ist, um sich nach Berlin zu begeben und dem Kaiser für dessen Teilnahme beim Ableben seines Bruders den Dank des Herzogs abzustatten.
An diese Meldung knüpfen sich in der Presse die weitgehendsten Erörterungen, die alle mehr oder weniger in der Vermutung auskaufen, daß die Welfenfrage wieder akut werden könnte. Zwar beeilen sich offiziöse Stellen zu erklären, dem Besuche sei auch die geringste politische Bedeutung abzusprechen. Daran dürfte jedoch kaum jemand glauben. Zum ersten Male kommt ein Welfenprinz nach Berlin, um vom Kaiser empfangen zu werden. Prinz Ernst August von Cumberland ist dem Kaiser bereits vor einiger Zeit zu München vorgestellt worden. Nach der herzlichen Teilnahme, die der Kaiser sowie die Kaiserin der Familie des bei einer Autofahrt verunglückten Prinzen erwiesen haben, war ein besonderer Beweis der Dankbarkeit vonseiten der fürstlichen Hinterbliebenen wohl zu erwarten. Allein die persönliche Annäherung, die durch die Verhältnisie gegeben ist, verdient volle Beachtung und dürft« in ihrer Tragweite nicht zu unterschätzen sein.
Akut wurde bekanntlich schon einmal die Thronfolgefrage in Braunschweig, als im Monat September des Jahres 1906 der Prinzregent Albrecht von Preußen starb. Damals versuchte der Herzog von Cumberland, Braunschweig für seinen zweiten Sohn, den Prinzen Ernst August zu retten, indem er für sich und für seinen ältesten Sohn, den verstorbenen Prinzen Georg Wilhelm, den Verzicht auf das Herzogtum Braunschweig aussprach. Da je- doch der Herzog nicht gleichzeitig in den geforderten Verzicht auf Hannover willigte, lehnte es damals der Kaiser ab, eine Neuregelung der Thronfolge in Braunschweig in die Wege zu leiten, unter Berufung auf den Bundesratsbeschluß vom 2. Juli 1885, durch den der Anspruch des Cumberländers als „mit den Grundprinzipien der Bündnisverträge und der Reichsverfaffung nicht vereinbar" zurückgewiesen wurde. Der Herzog von Cumberland lehnte es dann in einem Schreiben vom 17. Dezember 1906 ausdrücklich ab, seine Ansprüche auf die Krone Hannovers aufzugeben. Es folgte nunmehr am 28. Februar 1907 ein neuer Bundesratsbeschluß, durch den der Antrag, „die Ueberzeugung der Verbündeten Regierungen dahin auszusprechen, daß, solange der Herzog von Cunrberland oder ein Mitglied seines Hauses sich in einem dem reichsverfaffungsmäßig gewährleisteten Frieden unter Bundesratsmitgliedern widerstreitenden Verhältnisie zu dem Bundesstaate Preußen befindet und Ansprüche auf Gebietsteile dieses Bundesstaates erhebt, auch die Regierung eines anderen Mitgliedes des herzoglichen Hauses Braunschweig-Lüneburg in Braunschweig mit den Grundprinzipien der Bündnisverträge und der Reichsverfassung nicht vereinbar sei, selbst wenn dieses Mitglied gleichzeitig mit dem Verzicht der übrigen Mitglieder des Hauses auf Braunschweig seinerseits für sich und seine Deszendenz allen Ansprüchen auf das frühere Königreich Hannover entsagt", einstimmig angenommen wurde.
Der jetzige Herzog soll nun seinem Vater am Totenbette versprochen haben, niemals seine Ansprüche auf Hannover fallen zu lasien. Unter diesen Umständen wird vorläufig kaum eine Aenderung in den Verhältnisien des Herzogtums Braunschweig zu erwarten sein; denn der Grundsatz muß vom preußischen Staate aus Selbsterhaltungsrücksicht erhalten bleiben, daß von einer Lösung der Braunschweigischen Frage zugunsten des Welfenhauses nicht gesprochen werden kann, solange die Cumberländer selbst sich nicht bereit finden, bk welfische Agitation gegenstandslos zu machen. Es wird viel über die Beziehungen des Cumberländer Hauses zu der Welfenpartei vermutet und gesprochen. Daß sie in ziemlich enger Form bestehen, dürfte wohl kaum in Abrede gestellt werden. So dürfte der Besuch des jungen Prinzen, der an sich eine sehr sympathische Erscheinung sein soll, politische Folgen zur Zeit kaum haben, wenn nicht zugleich die erheblichen sachlichen Differenzen eine Lösung finden.
Ueber den Empfang des Prinzen beim Kaiser wird aus Potsdam weiter berichtet: Prinz Max von Baden und Prinz Ernst August von Cumberland hatten sich heute nachmittag vom Hotel Continental in Berlin in einer königlichen Equipage nach dem Potsdamer Bahnhof begeben und trafen auf Station Wildpark gegen 6 Uhr mit dem königlichen Salonwagen ein. Die Prinzen wurden um 6 Uhr vom Kaiser empfangen und nahmen später den Tee bei der Kaiserin ein. Nachdem die Prinzen noch eine Reihe von Besuchen bei den in Potsdam weilenden Fürstlichkeiten gemacht hatten, begaben sie sich im Automobil des Prinzen von Cumberland nach Berlin zurück.
. Mit der staatsrechtlichen Stellung der Cumberländer haben sich vor einiger Zeit deutsche Gerichte, unter ihnen auch das Reichsgericht, befaßt. Es ist interesiant auf das damals ergangene Urteil einzugehen: In der ersten Entscheidung eines Prozesses hatte das Gericht den Grundsatz aufgestellt, daß der Herzog von Cumberland im staatsrechtlichen Sinne Landesherr des Herzogtums Braunschweig und darum braunschweigischer Staatsangehö- rif r sei und das Recht der Exterritorialität besitze. Den Beweis f'". oie Richtigkeit dieser Auffassung hatte das Gericht nicht ge
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M 127
1912.
Marburg
Somitig, 2. Juni
mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
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Elftes Blatt.
geben. Das Reichsgericht entschied, daß der Satz unhaltbar sei. Bereits die neue Landschaftsordnung von 1832 erklärt zum Landesherrn nur denjenigen, der im Besitz der Staatsgewalt ist, auch wenn er noch minderjährig und infolgedessen zur Ausübung dieser Gewalt unfähig ist. Auch das Gesetz von 1879, das die vorläufige Regelung der Regierungsverhältnisse bei einer Thronerledigung betrifft, folgt dem gleichen Grundsatz. Es stellt der abstrakten Berufung des erbberechtigten Thronfolgers zum Thron die Jnne- habung der Regierungsgewalt gegenüber. Die Folge der wölfischen Bekämpfung war das Gesetz, das im Jahre 1902 den betreffenden Paragraphen des Gesetzes von 1870 erläuterte. Dadurch ist jeder Zweifel aufgehoben, da die Regentschaft nicht im Namen des Thronfolgers geführt wird. Es ist darin auch deutlich gesagt, daß die Regentschaft ohne Rücksichtnahme auf einen Wechsel in der Person des zum Thron Berufenen weitergeführt wird, bis ein Thronfolger die Regierung antritt. Davon, daß der Herzog von Cumberland Landesherr von Braunschweig sei, kann jetzt keine Rede mehr sein. Er hat lediglich durch die Berufung zum Thron die braunschweigische Staatszugehörigkeit nicht erworben. Der Grundsatz des Staatsrechts, daß der Landesherr die Staatsangehörigkeit seines Landes erwerbe, beruht auf der Analogie der Beamtenstellung. Wenn aber die Geschäfte des Staates weder von dem Fürsten, noch in seinem Namen geführt werden, so kann diese Analogie nicht herangezogen werden. Wenn der Herzog von Cumberland trotz seines langjährigen und dauernden Aufenthaltes im Auslande überhaupt noch Deutscher sein sollte, so könnte er nur preußischer Staatsangehöriger sein, diele Eigenschaft habe er durch die Vorgänge des Jahres 1866 erworben. Daß er das Recht der Exterritorialität genieße, kann auch nicht anerkannt werden. Dieses Recht kommt nur den Füststen zu, die die Regierung selbst führen oder wo sie in ihrem Namen geführt wird, denn die Unabhängigkeit des Staates läßt die Abhängigkeit seines Vertreters von einem anderen Staate nicht zu.
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GesamtveMndstaqunk der Evangelischen Arbeitervereine Deutschlands in Königsberg i. Pr.
Nachdem am Montag (2. Pfingsttag) der Ostpreußische Verband der Evangelischen Arbeitervereine ein« große Festfeier mit einem imposanten Umzug durch die Stobt veranstaltet und am Dienstag seine diesjährig« Derbandsversammlung abgehalten hatte, wurde am Mittwoch früh im Saal der „Deutschen Resource" di« diesjährige Eesamtverbandskgung der Evangelischen Arbeitervereine Deutschlands durch den Vorsitzenden Lic. D. Weber aus M -Eladbach eröffnet. Als Vertreter der Königlichen Statsregierung sprach u. a. bei den Begrüßungen der Oberpräsident Ex, zellenz v. Windheim.
Nach den offiziellen Begrüßungen erhielt der Arbeitersekretär Beer- Siegen das Wort zu einem Referat: „Was kann geschehen, um die evangelische Arbeitervereinsbewegung immer mehr auch in ländliche Kreis« hineinzutragen und welche Forderungen ergeben sich daraus für die Erweiterung unseres Programms''" Er legt« demselben folgend« Thesen zu Gründe: In richtiger Erkenntnis der drohenden Gefahr und der Bedeutung der Landarbeiter für di« christlich-nationale Arbeiterbewogung, für Kirche und Staat, ist es unsere Pflicht, die Landarbeiter den christlich-nationalen Organisationen zurückzuführen. Die Gründung konfessioneller Landarbeiterverein«, mit denen gegebenenfalls Dienstbotenvereine und Frauen parallel gehen können, ist energisch zu betreiben. Unter Mitwirkung der Gemeinden und Behörden haben die Landarbeitervereine zunächst an der Lösung folgender Sonderausgaben zu arbeiten: Gründung von paritätischen Arbeitsnachweisen: Bildung von Arbeitsausschüssen zur Ueberwachung der Arbeitsnachweise und SOT^hino o^r aus dem Arbeitsverhältnis sich ergebenden Streitfragen: nachdrücklichst für die Gründung von Baugenossenschaften einzutreten: Spar- und Darlehnskasien ins Leben rufen; zur Erreichung einer höheren Bildungsstufe des ganzen Standes unermüdlich auf die allgemein« Durchführung des Fortbildungsschulunterrichts hinznwirken: Reformen der Gesindeordnung: die Durchführung der allgemeinen religiösen, nationalen und sozialen Aufgaben der Evangelischen Arbeitervereine zu betreiben."
Nach ausgiebiger Debatte wurde der einmütige Beschluß gefaßt, nach den in den Thesen festgelegten Richtlinien energisch an die praktische Durchführung der Landarbeiterfrage zu gehen. Nachmittags fanden verschieden« andere Sitzungen in dem nahen Ostseebad« Eranz statt.
Die Donnerstagsverhandlungen wurden einge'eitet durch ein Referat des Arbeitersekretärs Liegert. Zwickau i. Sachsen, über „Arbeiterurlaub". Sie führten zu der einstimmigen Annahme folgender Resolution: „Der Gesamtverband Evangelischer Arbeitervereine Deutschlands stellt sich nach Anhörung eines Vortrages über das Tbema „Arbeiterurlaub" grundsätzlich auf den Standpunkt, daß die freiwillige Gewährung von Urlaub an alle gewerblichen Arbeiter im Interesse des Gesundheitszustandes der werktätrgen Bevölkerung Deutschlands durchaus wünschenswert ist."
Hierauf erstattet« der Vorsitzende d«s Eesamtverbandes, Herr Pfarrer Lic. D. Weber den Jahresbericht. Aus demselben ist hervorzuheben: Der Eesamtverband ist um weit über 10000 Mitglieder im vergangenen Jahre gewachsen: «r umfaßt in 18 Berbänden 852 Verein« mit 123 721 Mitgliedern. Ueberall betätigten sich di« Evangelischen Arbeiterverein« bei den Reichstagswahlen im nationalen Sinne; Aufrufe für die nationalen Parteien wurden unterzeichnet und mit Stolz können die Vereine im Westen sagen, daß in den Wahlkreisen des Ruhrindustriegebietes di« politisch und wirtschaftlich wohlgeschulten christlich-nationalen Arbeiter zwei Sczfaldemokraten aus dem Reichstags geworfen haben, Vochum- Eelfenkirchen und Mühlheim-Duisburg. Auch die Arbeiterinnenvereins- bewegung hat gute Fortschritt« aufzuweisen, sie zählt 33 Vereine mit 3000 Mitgliedern. Die Zahl der Arbeitersekretariate ist bedeutend gestiegen, so hat z. B. der Rheinisch-Westfälische Verband 10 und der Säch- stsche und Mitteldeutsche Verband zusammen 11 Sekretariate.
Besondere Freude erweckt« in der Verhandlung das Eintreffen xtne« kaiserlichen Antworttelegramms mit dem Wortlaut: „Herrn Pfarrer D. Weber, Deutsche Ressource, Königsberg. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allerhöchst sich über den treuen Gruß der dort versam
melten Vertreter des Eesamtverbandes Deutscher Evang-'ischcr Arbeiter gefreut und lassen besten» danken. Der Geheime Kabinrtlsrat von Valentin."
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Deutsches Reich.
— Bundesstaatlich« Anträge zur Frage der Erbschaftssteuer. Nach dem „Fränk. Kurier" ist dem Bundesrat ein gleich lautender Antrag von fünf Bundesstaaten auf Wiedereinstellung der Erbschaftssteuer in die Deckungsnovelle für die Wehrvorlagen zugegangen.
— Zu dem Gesetzentwürfe über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe hat die „Ständige Ausstellungskommission für die Deutsche Industrie" bei der Reichsregierung angeregt, behufs Herbeiführung einer im allseitigen Interesse erwünschten und früher bereits befürworteten einheitlichen Regelung der sonntäglichen Verkaufs- und Arbeitszeit auf Ausstellungen entsprechende Bestimmungen in die zur Beratung stehende Novelle aufzunehmen.
— Eine Massenklage gegen Professor Brentano. Elf Vorstände gelber Eewerkvereine in Augsburg erheben, wie der „Bayr. Volksfreund" mitteilt, gegen Professor Dr. Brentano beim Amtsgericht München Klage wegen Beleidigung. Gegenstand der Beleidigungsklage ist die Arbeitswilligenrede des Professors im März d. I. im Münchener Sozialwissenschaftlichen Verein. Auch Prof. Brentano hat gegen die verantwortlichen Redakteure zweier Zeitungen Klage wegen Beleidigung gestellt. Die Prozesse kommen in den nächsten Tagen vor dem Amtsgericht München zum Austrag.
— Ein deutsch-französischer Zwischenfall in Casablanca. Pa- z ris, 31. Mai. „Echo de Paris" meldet aus Casablanca: Während eines Streites zwischen Zivilbeamten und Angestellten der Gebrüder Mannesmann zog ein Deutscher einen Revolver und zeigte ihn den anwesenden Franzosen. Es entstand eine Schlägerei. Die französischen Zivilbeamten riefen die Polizei zu Hilfe. Die D"".t- schen wurden verhaftet. Der deutsche Konsul hat sich mit dem französischen über den gestrigen Vorfall unterhalten und wird jedenfalls die Angelegenheit freundschaftlich regeln.
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Ausland.
* * Der französische Botschafter in Petersburg. Paris, 31. Mai. Der „Temps" bestätigt heute die Meldung, daß die kürzlich von den Pariser Geschworenen freigesprochene Eattenmörderin Pascal nach ihrer Freilassung in einer Autodroschke ein Schreiben sehr interessanten politischen Inhalts gefunden habe. Es handelt sich um einen von der Frau des französischen Botschafters in Petersburg jüngst an ein Mitglied des Kabinetts PoincarS gerichteten Brief, in welchem Frau Louis unter Hinweis auf die verwickelten französisch-russischen Beziehungen und die bei einem Teil des russischen Adels gegen gewisse Vertreter Frankreichs herrschende Stimmung den Minister dringend bittet, die gegen ihren Gatten in Petersburg geschmiedeten Ränke zu vereiteln. Frau Louis bemerkt schließlich, daß die Schwierigkeiten, mit welchen die Gattin eines früheren französischen Botschafters in Petersburg zu kämpfen hatte, sie veranlaßt hätten, ihren Mann nicht nach Petersburg zu begleiten.
* * Mexiko. Newyork, 21. Mai. Aus der Stadt Mexiko wird gemeldet: Die Rebellen plünderten Tres-Marias. Männer, Frauen und Säuglinge wurden auf Scheiterhaufen verbrannt. — Aus Juarez wird berichtet, daß die Lage in Chihuahua kritisch ist infolge der Erbitterung der Rebellen, die behaupten, Amerika gestatte die Waffenausfuhr für die Bundestruppen. Die Amerikaner befinden sich in Lebensgefahr.
Marburg und Umgegend.
Nachdrvck aller Orginalartikei ist gemfljt § 18 des Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe „Oberhess Ztg " gestattet.)
Marburg, 1. Juni.
* Juristisches. Referendar Wilh. Rhode in Berlin (ein Marburger) bestand das Assessor-Examen.
* Bon unserer Straßenbahn. Die Gesamteinnahmen im Mai betrugen 7205,52 Jl gegen 6029,04 Jl im April. Die durchschnittliche Tageseinnahme stellte sich auf 232,43 Jl gegenüber 200,96 Jl im Monat April.
* Bom Lahntal-SLngerbuud. Eine Zusammenkunft des Lahntal-Sängerbundes findet in Diez am Sonntag, 16. Juni statt.
* Ich war auch hier — In der Zett der Wanderungen tritt eine unschöne Erscheinung zutage. Es ist dies das Beschreiben der Wände an Aussichtspunkten, der Brücken, Bänke, Aborte usw. Jeder grüne Junge möchte schon seinen Namen unsterblich machen. Man muß sich wundern, wie oft jeder verfügbare Raum durch blöde Schreibereien verunziert ist. Leider bleibt es nicht beim sog. Namenverewigen. Oft stehen dort die größten Beleidigungen, ja nicht selten auch Schmutzereien. Abgesehen * davon, daß sich die Schmierfinken dadurch ein Selbstzeugnis über ihre Sitten ausstellen, machen sie sich auch straffällig. Mehrfach hat ’“cn Versuche gemacht, diese Schreibkrankheit zu heilen, insbesondere, daß man an vielbesuchten Orten Bücher zum Einschreiben auflegte und den „gefährdeten Echreibflächen" einen dunklen Anstrich oder rauhen Bewurf gab.
* Zirkus May. Den Bewohnern unserer Stadt und weitester Umgebung ist noch am heutigen Sonnabend und morgigen Sonntag Gelegenheit gegeben, die Wunder der Manege im Zirkus May und die Reichhaltigkeit der Tierschau zu bewundern. In allew Vorstellungen wird Johanna, da» Affenmädchen, nefö den Sen-