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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

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und den Beilagen:Nach Feierabend",Fürs Haus" und .^Landwirtschaftliche Beilage".

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DieOberheflische Zeitung" erscheint täglich mit Luknahm« der Sona« und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durch die Post bezogen 8.25 '* (ohne Bestellgeld), bet unseren Leitungsstellen und der Expedition (Markt 21) 2.00 Jl frei ins Haus. (Für unver« langt zugesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keinerlei Verantwortung). Druck und Verlag der Univ.-Buchdrucker«! I. A. Koch (Jnb.: Dr. T. Hitzeroth),'Markt 21. Telephon 55.

Marburg

Freitag, 29. März

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47. Jahrg.

1912.

Erstes Blatt.

Die Frage der Frankfurter Universität im H. Abgeordnetenhaus.

E" Abendsitzung vom Mittwoch, 27. März.

(Bericht.)

Abg. Dr. v. S a v i g n y referiert zunächst über die Kommisstonsver- Handlungen.

Abg. Dr. Bell (Ztr.): Die Frag« einer Universität in Frankfurt 6. Main tritt weit über den Rahmen einer Spezialfrag« hinaus. Es kommen eine ganze Reihe stattrechtlicher Fragen in Betracht. Drei Eut- achter sind zu dem Ergebnis gekommen, daß der Weg einer besonderen Beiordnung genügt und daß nicht ein besonderes Gesetz erforderlich ist. Aber die Universitäten muffen in ihren Satzungen und gesamten Einrich­tungen ave nach dem Herkommen an den staatlichen Universitäten zu stellenden Anforderungen genügen. Erforderlich ist deshalb die Aus­übung der staatlichen Rechte durch einen staatlichen Kurator und zwei- tens müssen di« Rechnungen durch die Oberrechnungskammer geprüft , werden. Es muffen ferner alle Mittel zur ersten Einrichtung und Unter- ; Haltung der Universität Frankfurt zur Verfügung stehen. Run sagt man, das ist er Fall; di« Botschaft hör ich wohl, allein ich will nicht sagen, mir fehlt der Glaube, wir sind vorsichtig.

Wie steht es mit dem Zuschuß der Stadt Frankfurt? Wird er all- neu bewilligt werden muffen. Das geht unmöglich bei den schwankenden Mehrheiten in einer Stadtverordnetenversammlung. Wir muffen ausreichend« Garantien für diesen Zuschuß haben. Erst wenn diese Frage geklärt ist, wird man dazu übergehen können, die Frage zu prüfen, ob eine Königliche Verordnung genügt, oder ob wir den Weg der Gesetzgebung gehen müssen. Der gesetzgeberische Weg ist nämlich dann notig, wenn, wie es hier der Fall zu sein scheint, die Grenze ob staatlich oder nicht staatlich in bedenklichem Zickzack läuft. Ich fürchte, daß man hier den Schritt vom Wege macht. Es ist leicht möglich, daß das Eroß- ^pital in dieser oder jener Nuance, den es schon auf wirtschaftlichem Ge­biete hat, allmählich auch auf das geistige Gebiet ausdehnen wird. Wo­hin würde es führen, wenn z. B. von der Frankfurter Börse, die ja auch bei den Stiftern ist, auf die Besetzung der Nationalökonoinielehrstühle etngewtrkt würde. Frankfurt ist außerdem von einem Kranz von Uni-" »erftt(tt«n umgeben, so daß man die Bedürfnisfrage nicht ohne weiteres bejahen kann. Ich würde es bitter beklagen, wenn eine so alte Univer­sität wie in Marburg geschädigt werden würde. Es kommt auch weiter das ganze Milieu Frankfurts in Betracht. (Lachen links.)

Kann man sich in einer so großen Jnustriestadt heimisch fühlen. Bei den sowertgehenden polizeilichen Einrichtungen ist jeden Augenblick die Gefahr eines Konfliktes zwischen Polizei und Studenten gegeben. (Große Heiterkett.) ^an t werden die Studenten das Lied variieren: Der die Wahrheit kennt unb sagt sie frei, der kommt auf di« Frankfurter Stadt- vogtet! (Heiterkeit.) Hoffentlich kommt unsere Meinung nicht zu spät. Hoffentlich ist der Minister noch nicht den Sirenentönen der Stadt Frank­furt erlegen. Ich fürchte, daß um ihn das bekannte Dichterwort eines Een Frankfurters zutrifft: Halb zog sie ihn, halb sank er hin! (Heiter, kett.) Wir wollen die allgemeinen Grundlagen der preußischen Univer­sität rncht durchbrechen lassen: Principiis obsta!

. Kultusminister v. Trott zu Solz: Eine Universität iy ,Frankfurt kann wo durch Königliche Verordnung gestattet wer­den wenn sie sich in ihrem ganzen Aufbau mit dem grundsätzlichen ' Aufbau der anderen Universitäten deckt. Die staatsrechtliche Auf­fassung der Regierung über die Frage ist folgende: Nach dem allgemeinen Landrecht sind die Universitäten Veranstaltungen des Staates. Sie werden nur mit Vorwissen und Genehmigung des Staates errichtet, dem Staate ist auch die Genehmigung der Sta­tuten vorbehalten. Diese Bestimmungen des alten Landrechts gelten noch, insbesondere sind sie durch die preußische Verfassung nicht geändert; dasselbe gilt für die Schaffung neuer Universttäts- Satzungen, die wiederholt durch königliche Verordnung festgesetzt sind. Die Einwendungen, daß in Frankfurt das allgemeine Land­recht nicht giltig ist, ist nickt maßgebend, denn auch bei der Er­richtung der Universität Bonn ist, obwohl im Rheinland das Landrecht nicht gilt, auf das allgemeine Landrecht Bezug genom­men worden. Aber selbst wenn man die Geltung des Landreckts in dieser Frage bezweifelt, so wäre das Ergebnis doch dasselbe, denn nach altdeutsckem Universitätsreckte war di« Gründung von

-. Universitäten ein kaiserliches Privileg, und dieses Privileg ist später auf die Landesherren übergegangen. Auch nach der preu­ßischen Verfassuyg erfolgt die Begründung einer juristiscken Per­son des öffentlichen Rechts durch die Verwaltung, nicht durch Gesetz. Rach alldem bedarf es für die Universität in Frankfurt eines königlichen Privilegs. Die Gesetzgebung könnte nur in Frage kommen, wenn diese Universität nicht als eine Veranstal­tung des Staates anzusehen wäre. Daraus ergeben sich die Be­dingungen, welche gestellt werden müssen, um die Universität in Frankfurt als eine Veranstaltung des Staates ansehen zu können. Die Sache kann nur in der Weise geregelt werden, daß der König kraft seines Rechts die Universität begründet und seinerseits die Statuten gibt. Es würde die Ernennung der Professoren dem Kaiser oder dem Minister vorbehalten bleiben, nach dem Muster der anderen Universitäten, nämlich in der Weise, daß die Fakul­täten drei Personen vorschlagen und hieraus eine Perlon ernannt wird, ohne daß der Kaiser an diesen Vorschlag gebunden ist. E i n gewisser Einfluß der Stifter muß ausgeschlos­sen s e i n. Es würde sich um eine staatliche Einrichtung handeln, per Minister würde die Verantwortung tragen und er würde leinen Vertreter an der Universität zu beantragen haben. Das iKuratorium könnte nur die äußeren Verhältnisse, die Verwendung der Gelder usw. regeln. Von einer jährlichen Bewilligung eines Zuschusses der Stadt Frankfurt durch die Stadtverordnetenver- kmmlung kann die Universität nicht abhängig gemacht werden, fks müssen bestimmte Verträge geschlossen werden, die die Univer­sität von dem Willen der Geldgeber unabhängig!

machen. Die Mittel sind reichlich vorhanden, es find Reserve­fonds von drei Millionen Mark angesammelt, sodaß in dieser Richtung keine Bedenken bestehen. Ich bin nicht gewillt, eine Universität entstehen zu lassen, die grundsätzlich von den anderen Universitäten abweicht. Das schließt nicht aus, daß man den be­sonderen Verhältnissen Rechnung trägt, aber alles, was mit der Forschung zusammenhängt, mit der Berufung der Professoren, mit dem Recht der Studentenschaft, das muß gleichmäßig geregelt wer­den. Es muß sich Or der Tat um eine Universität handeln, die man als eine vollkommene staatliche Anstalt ansehen kann. Daß das durchgeführt wird, dazu können Sie das Vertrauen zu dem Kultusminister haben, aber Sie müssen auch verstehen, daß ich mich bei einer so großen Sache nicht von vornherein ablehnend verhalten konnte. Die Sirenentöne der Stadt Frankfurt haben mich nicht betört. Ich habe gesagt: Nur dann kann ich den Plan weiter verfolgen, wenn der Kaiser das Privilegium gibt. Die Universität kann nicht die Stellung haben, die eine kommunale Schule hat. Die Tatsache, daß Frankfurt mi't Universitäten um­geben ist, kann nicht ausschlaggebend sein, auch Leipzigs Jena und Halle liegen eng zusammen. Ich glaube nicht, daß ein dauernder Schaden für Marburg entsteht. Es ist doch ein Bedürfnis für große Universitäten vorhanden, es kann nichts schaden, wenn zu den drei großen Universitäten Leipzig, Berlin und München eine vierte hinzukommt. Wir müssen jetzt abwarten, ob die Grund­sätze, die ich festaelegt habe, von Frankfurt angenommen werden. Und ist das der Fall, dann werde ich in eine Prüfung der Einzel­heiten einzutreten haben. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werde ich mich für berechtigt halten, die Privilegien an höchster Stelle zu befürworten.

Abg. Dr. B r e d t - Marburg (Freik.): Das Privilegium einer Uni­versität ist ganz selbstverständlich «in Vorrecht der Krone, aber der Land­tag hat bei der budgetrechtnchen Frage mitzureden und deshalb muß er befragt werden. An der Geldkraft der Stadt Frankfurt habe ich noch nie gezweifelt. Aber das Bedenken ist nicht ausgeschlossen, daß die Geld­geber kein« neuen Mittel bewilligen könnten, wenn es sich z. B. um die Schaffung eines Lehrstuhles für eine Richtung der Philosophie handelt, oder es hmn möglich werden, daß für «ine Richtung der Theologie, die auf allen Universitäten vertreten wäre, die Geldgeber in Frankfurt die Mittel dazu nicht hergeben wollen. Undenkbar ist ferner eine Univer­sität ohne theologische Fakultät. Eine Universität, die die Theologie grundsätzlich ausschließt, ist kein« Universität im preußischen Sinne. Nicht, um dem Staat« eine Universität zu schenken, soll sie errichtet wer­den, sondern aus lekalpatriotischen Gründen. Es stehen besondere Ten- benjen im Hintergrund, z. V. in Bezug auf die Theologie. Die Kosten der Universität würde ferner nicht die Stadt Frankfurt zu tragen haben, sondern di« Universität Marburg. Künftig würden die Frankfurter, Wiesbadener und Hanauer nicht mehr in Marburg ihr Examen machen, sondern in Frankfurt a. M. Die Anträge Friedberg und Graf Elairon d'Haussonville beantrage ich an die Budgetkommission zu verweisen .

Abg. Graf Elairon d'Haussonville (Kons.): Die Aus­führungen des Ministers haben mich überzeugt, daß eine Königliche Ver­ordnung und nickt «in Gesetz am Platze ist. Der Sache stehe ich und meine Freunde eigentlich mit geteilten Gefühlen gegenüber. Wir bedauern jedenfalls, daß die theologische Fakultät nicht vorhanden ist. Die Auf­sicht muß einem staatlichen Kurator übergeben werden. Den Antrag Borchardt lehnen meine Freunde natürlich ab. Der Antrag Friedberg und der meinige wollen eigentlich dasselbe, und dem zweiten Punkte des Antrages Friedberg können auch wir zustimmen, wenn die Worte ge­strichen werden ,. wr Zustimmung zu der Gründung der Universität". Der zweite Teil des Antrages bestimmt, alljährlich dem Landtag die Spezial­beratung der Frage der Universität Frankfurt zu ermöglichen.

Die Reise des Kaisers «ach dem Süden.

Brioni, 27. März. Zur Begrüßung des deutschen Kaisers hatten die gesamten zur Zeit in Dienst befindlichen Schiffe der österreichisch- ungarischen Marine auf der Reede von Fasana und Brioni Aufstellung genommen. Die Schiffe boten mit der großen Flaagengala und der deut­schen Nationalflagge am Eroßtopp einen glänzenden Anblick dar. Di« Begrüßung zwischen Kaiser Wilhelm und Erzherzog Franz Ferdi­nand, der deuffchen Admiralsuniform trug, war außerordentlich herzlich. An der Mole wurden der Kaiser, Prinz und Prinzessin August Wilhelm und Prinzesftn Viktoria Luise von der Herzogin Sophie von Hohenberg begrüßt. Die auf der Mol« versammelten Kurgäste von Brioni bereite­ten den Herrschaften herzlichste Kundgebungen. Nach dem Dejeuner wurde in Automobilen eine Rundfahrt auf der Insel unter­nommen. Hierbei besichtigte der Kaiser auf Vorschlag des Erz­herzogs die an der Spitze von Peneda liegenden Vefesttgungen und die Franz Iosefgrupp«. Sodann wurde beim Leuchtturm von Peneda Halt gemacht und von dort aus der Rundblick auf das brionische Gelände, den Krt«gshafen von Pola und seine Fortifikationen genossen. Schließlich wurde am Ufer der Insel entlang die Rückfahrt angetreten. Nach herz­lichem Abschied von Erzherzog Franz Ferdinand und Familie schiffte sich der Kaiser mit Begleitung um %6 Uhr nachmittags auf derHohen- zollern ein. Unmittelbar darauf setzte sich die Kaiferjacht, begleitet von dem abermaligen Geschützsalut der vereinten Eskadres und den Hurra­rufen der Schiffsbemannung gegen Süden zu in Bewegung.

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Rußland nud die Türkei.

Trotz aller Ableugnung tauchen immer wieder Gerücht« auf, daß Rußland und Italien gemeinsam und gewissermaßen konzentrisch gegen die Türkei vorzugehen im Begriff seien. Besonders die französische Presse, die in Petersburg vielfache Fühlung besitzt, brachte diese Tage solche Nachrichten und nahm entschiedene Stellung für Rußland, was angesichts der großen französischen Interessen in der Türkei bemerkens­wert ist. Dagegen erklärte der gewöhnlich sher gut unterrichtete Pariser Temps": die russische Regierung verhalte sich nicht anders zu der Türkei und Italien, wie die übrigen Großmächte. Andererseits wurde festge­stellt, daß die russischen Truppenansammlungen in Transkaukasien ihren Fortgang nahmen, weil die Türket dort in der Gegend des Urmiasees selbst Truppen ansammelte und fortwährend di« persische Grenze unbe»

fvgt überschreiten ließ. Das find im wesentlichen alte Schmerzen, und jene türkischen Erenzüberschreitungen mit den russischen Gegenstößen bilden schon fett Jahren die Quell« russisch-türkischer Reibungen. Der eigentliche Grund dürfte fein, daß die Türkei eine russische Grenznach­barschaft in jener Gegend siirchtet und deshalb die persischen Interesse« nachdrücklicher vertrat, al» sie berechtigt war. Die Türkei wird den Gang - der russischen Entwicklung in Persien nicht aufhalten, darüber sollte« auch die türttschen Machthaber vor allem klar sein. Da» russisch-englisch. Protektorat über Persien ist eine Tatsache und die Türkei ebensowenig in der Lage wie Persien selbst, sich mit irgend welchem Erfolge dagege« aufzulehnen. Es erscheint besonder» angesichts der Gesamtlage de» tür­kischen Reiches nach innen und nach außen höchst unklug, wenn st« sich nun auch noch mit Rußland in Gegensatz bringt, ganz einerlei, wie man über R«ht und Berechttgung denkt. Daß Rußland di« Bindung der Türkei nach anderen Seiten ausnutzen würde, um sein persische» Feld weiter zu beackern, kann man unseres Erachtens nttzt einmal so ganz be­sonders verurteilen. Auf dem Balkan, so glauben wir nach wie vor, möchte Rußland die Ruhe erhalten. Und entspricht das den Tatsachen, so würde damit ohne weiteres die Möglichkeit fortfallen, daß Rußland irgendwelchen italienischen Maßnahmen geneigt wäre, die auf eine kriegerische Attion auf dem Balkan ober in Kleinasien Hinauslaufei sollte. j

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Der Bergarbeiterstreik.

Wien, 27. März. Das Abgeordnetenhaus nahm das Gesetz über die vierzehntägige Lohnzahlung im Bergbau an und lehnt« den sozialdemokratischen Antrag auf wöchentliche Lohnzahlung ab. Von einem Antrag der Sozialdemokraten: die Regierung wird aufgefordert, bis Ende des Jahres ein Gesetz über die Einsetzung eines Minimallohne» beim Bergbau einzubringen und zu diesem Behufs eine (Enquete zu veranstalten, wird der erste Teil ab­gelehnt, der zweite Teil angenommen.

Prag, 27. März. Im Braunkohlenrevier ist die Lage seit gestern nahezu unverändert. Die Zahl der Streikenden hat nur wenig zugenommen. Unter der Arbeiterschaft macht sich eine schärfere Bewegung bemerkbar, die namentlich darauf ubzielt, im Felkenau-Glbegener Revier den Streik zu einem allgemeinen zu machen.

London, 27. Marz. Der Bergarbeiterverband beschloß, während der Festsetzung der Mindestlöhne durch die Distriktsämter eine Abstimmung über die Wiederaufnahme der Arbeit zu ver­anstalten.

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Deutsches Reich.

Die Geschäftsordnungskommisfio« des Reichstages nahm den § 32a in folgender vom Zentrum vorgeschlagenen Form an: Werden Interpellationen in so großer Zahl eingereicht, daß die ordnungsmäßige Erledigung der Geschäfte des Reichstages ver- hindert wird, so kann der Reichstag bis zur Beseitigung des Hindernisse» die Verhandlungen über die Interpellationen auf einen bestimmten wöchentlichen Sitzungstag beschränken.

Zur Wehrvorlage. Dessau, 27. März. Einige Berliner Tagesblätter brachten die Nachricht, daß Staatsministsr Laue im anhaltischen Landtag gesagt haben sollte, er halte die Wehr- vorlagen nicht für ausreichend für di« Sicherheit des Reiches. Diese Nachttcht ist völlig unzutreffend; vielmehr hatte die Er­klärung des Etaatsmtnisters den Zweck, uet demokratischen Hetze Segen militärische Maßnahmen entgegenzutreten und darauf hin­zuweisen, daß die Wehrvorlagen keineswegs als zu weit gehend angesehen werden können. Er fügte aber ausdrücklich hinzu, daß in dieser Frage das fachmännische Urteil der maßgebenden amt­lichen Stellen des Reiches und Preußens entscheidend, seien.

Die Lage in China vor der Ludgetkommisfion. Berlin, 27. März. Bei Beratung des Etats für Kiautfchou in der Budget­kommission des Reichstages erklärte Unterstaatssrekretär des Aus­wärtigen Amtes Zimmermann über die politischen Umwälzungen in China: Der Präsident Juanschikai sei wohl ein Mann, der Vertrauen verdiene. Allerdings habe auch er sich der Schwierig­keiten bei den jüngsten Truppenmeutereien der Unruhen nicht ganz gewachsen gezeigt. Es fehle an Geld. Die Regierung werde der Lage Herr werden, falls ste schleunigst Geld erhalte. Die von Juanschikai erstrebte 60 Millionen-Anleihe habe er teilweise er­langen können. Die deutsche Regierung verfolge in vollstem Ein­vernehmen mit den übrigen Mächten das Prinzip der Nichtein­mischung und eventuell der Verständigung über gemeinsame Aktionen. Deutschland werde gegen alle Versuche, China aufzu- teilen, eintreten. Das Reich müsse als Ganzes erbalten und in wirtschaftlicher Beziehung *ie Politik der offenen Tür garantiert werden. Die Unruhen find noch keineswegs beendet. Von vielen Seiten kommen Hilferufe. Deshalb fei eine Vermehrung der Schutztruppen um 500 Mann (auf 2500 Mann) dringend not- wendig. In Peking und im Norden haben jetzt bereits stehen: England 102 Offiziere und 2728 Mann, Frankreich 46 Offiziere und 1346 Mann, Japan 69 Offiziere und 1165 Mann, Rußland 10 Offiziere und 467 Mann, außerdem in der Nordmandschurei große Truvvenmassen, und Nordamerika 32 Offiziere und 831 Mann. Dazu kommt eine entsprechende Anzahl von Geschützen und Maschinengewehren. Ferner haben alle Schutzmächte China» noch Truppenkontingente in ihren Gebieten. Die Erklärung wurde von der Kommission mit Befriedigung ausgenommen. Die für die Vermehrung der Schutztruppen angefordetten 650 000 <M wurden bewilligt. Dafür stimmten auch einige Sozialdemokraten. Ebenso wurde der Etat als Ganzes genehmigt. Nächste Sitzung Donnerstag.

Eine Ortsgruppe Groß-Berlin der Reichspattei. Berlin, 27. März. Hier ist eine Ortsgruppe Groß-Berlin der Reichspattes