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mit dem Kreisolatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und den Beilagen:Nach Feierabend",Fürs Haus" undLandwirtschaftliche Beilaae".

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DirOberhefsische Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn­uni) Feiertage. Der Bezugspreis betrügt vierteljährlich bur* die Post 2.25 M (ohne Bestellgelds, bei unseren Zeitungsstellen 2 M srei ins Haus. Verlag von Dr. T. Hitzeroth. Druck der Unro.» Buchdruckerei I. A. Koch (Inh. Dr. T. Hitzeroth). Markt 21. Tel. 55.

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Montag, 29. Dezember

Der Anzeigenpreis beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 4, bei amtlichen und auswärtigen Anzeigen 20 für Reklamen die Zeile 60 j. Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. Jeder Rabatt gilt als Barrabatt. Zahlungen unter Rr. 5015 des Postscheckamtes Frankfurt a. M.

48. Jahrg

1913.

Erstes Blatt.

Ein Bubenstreich?

Erne eigenartige Weihnachtsüberraschung ist dem sächsischen Wachtkomnuurdo in Zabern bereitet worden. Wir erhalten fol­gende Meldung:

Straßburg, 27. Dez. Wie aus Zabern hierher ge­meldet wird, wurde gestern abend auf einen i nt inneren Hof der Schloßkaserne stehenden Posten des Wachtkommandos vom Infanterieregiment Nr. 105 zwei scharfe Schüsse von einer außenstehenden Zivilperson abgegeben, die sofort nach den Schüssen weglief. Eine Festnehmung des Täters konnte nicht erfolgen. Die Angelegenheit wurde sofort der Staatsanwalt­schaft übergeben. Der Kreisdirektor hat sofort eine B e l o h - nung von 600 Mark auf die Ergreifung des Täters aus­gesetzt. Mehrere Soldaten bekunden übereinstimmend, daß sie das Aufschlagen des Geschosses gehört und den Feuerschein des Schusses gesehen haben. Eine Kugel hat man bisher nicht gefunden. Verletzt ist niemand. Unter allen Umständen handelt es sich um ein einzelnes Vor­kommnis, das von der Bevölkerung auf das schärfste verurteilt wird.

Wie dieKöln. Ztg." weiter meldet, gingen die Schüsse, Schrotschüsse, in die Bäume, wobei kleinere Zweige weggerisien wurden. Das Blatt vermutet,daß es sich nicht um einen ernst­lichen Angriff auf den Posten handelt, sondern um einen Akt einer Person, die von dem teuflischen Streben beseelt war, in dieser Zeit der Unruhe und Verwirrung noch mehr Verwirrung zu stiften". Wenn damit etwa die Bedeutung des Falles abgeschwächt werden soll, so ist das ein höchst unglücklicher Versuch. Das Be­deutsame der ganzen Zaberner Angelegenheit liegt doch gerade in dem Haß säen und Unruhe stiften. Das ist doch derZweck der Hebung. EinAngriff auf den Posten"? Der ist doch ganz gleichgiltige Nebenperson. Was soll den, Täter anders bewogen haben als die bereits zur Berühmtheit gelangte Elsässer Volks­stimmung. Demokratische Blätter haben sich über die Aeußerung des Berliner Polizeipräsidenten v. Jagow sehr entrüstet, der er­klärt hatte, unsere Truppen in Elsaß-Lothringen befänden sich fast in Feindesland". Zahlreiche Zuschriften alter Offiziere, die lange Zeit dort in Garnison gestanden haben, sowie aktiver noch jetzt im Reichslande befindlicher Offiziere an nationale Zeitungen bestätigen die Auffassung des Herrn v. Jagow durchaus, und ein­zelne Beispiele liefern Belege dafür. So schreibt ein alter Offi­zier aus 1870/71 derPost": <

Die offiziellen Manöveraufnahme-Danksagungen haben mir oft ein mitleidiges Lächeln und Kopfschütteln abgenötigt. Der Offizier, der sich selbst um seine Leute im Quartier kümmerte, wußte bester, wie Verpfle­gung und Unterkunft von Mann und Pferd beschaffen gewesen find, aber diesbezügliche Berichte waren nicht beliebt! Ich könnte hierüber noch mancherlei ans meiner lebhaften Erinnerung austischen, beschränke mich aber hier auf offen« Dokumentierung, daß ich mit allen damaligen Ka­meraden, soweit sie urteilen, nie eine ander« Empfindung ge­habt. als daß wir dort treue Wacht in einem feindlich gesonne­nen Lande zu halten hätten!"

Derselbe wirft zu dem Urteil über v. Forstner die allerdings nicht so leicht zu nehmende Frage auf:Werden nicht junge und alte Offiziere jetzt kopfscheu werden? Wird ein Vater seinen Sohn überhaupt noch die Offizierslaufbahn einschlagen lassen? Was wird nun?"

Die neuste Nachricht aus Zabern ist ein weiterer schlagender Beweis für das unleidliche Verhältnis zwischen Bevölkerung und Militär. Zwar wird in den jüngsten Meldungen erklärt, es handele sich nur um einen harmlosenBubenstrei ch". Man nehme dasallgemein" an. Um die kritische Zeit sollen in der Nähe des Tatortes zwei junge Burschen gesehen worden sein, die mit Feuerwerkskörpern umgingen. Ein endgültiges Ergebnis der Untersuchung liegt noch nicht vor. Auch ist die Belohnung von 600 A auf die Ermittelung des Täters aufrechterhalten worden. Selbst wenn sich der Anschlag nur als einBubenstreich" Heraus­stellen sollte, ist er doch noch bezeichnend genug für die Stimmung, die gegen das Militär herrscht. Auch wenn nur Schreck- oder Feuerwerksschüsie abgegeben worden sind, so ist doch geschosien worden. Und eine an sich vielleicht harmlose Sache kann unschwer der Anlaß zu neuen ernsten Zwischenfällen werden, zumal bei de: gespannten Atmosphäre, wie sie in der Westmark leider besteht.

In einem halbamtlichen Rückblick auf die innere Lage des Reiches wird im Hinblick auf die Vorfälle in Zabern die Frage aufgeworfen, ob dieses Jubel- und Opferjah: wirklich mit einem Mißklang schließen soll, weileinige Reibungen und Mißgriffe" vorgekommen seien. Man ist von unserer Regierung von jeher großen Optimismus gewöhnt, und stets hat er sich bis jetzt als falsch erwiesen. Kein einigermaßen Klarsehender ist darüber im Zweifel, daß die betrüblichen Zaberner Ereignisie nicht so sehr eine Folge voneinigen Reibungen und Mißgriffen" sind, sondern c.;5 liefere Ursache den schroffen Gegensatz zwischen Bevölkerung und Militär haben, an dem die verhetzte Bevölkerung saft aus­schließlich die Schuld trägt.

* * *

Keine Verlegung der 167er nach Zabern.

Köln, 28. Dez. DieKöln. Ztg." meldet offiziös aus Merlin:Es wird mit großer Bestimmtheit behauptet, daß das

*ggy*SW******^^*ea*R**w*WP****** Infanterieregiment 167 aus Cassel nach Zabern verlegt werden, also mit dem Infanterieregiment Nr. 99 der Zaberner Garnison tauschen soll. Wir können nach Erkundigungen an zuständiger Stelle erklären, daß diese Meldung nur als Kombination aufgefaßt werden kann und jeder tarsächlichen Grundlage entbehrt. Es haben bis jetzt nrcht einmal Erwägungen über diesen Gegenstand stattgefunden."

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Herr v. Icmow.

Die Erörterungen über Zabern konzentrieren sich zur Zeit hauptsächlich auf die bekannte Erklärung des Polizeipräsidenten v. Jagow. Die großen rechtsstehenden Berliner Blätter schließen aus Auswahlen aus massenhaften Zuschriften, die dem Unmut weiter Kreise Ausdruck geben, daß die Regierung ohne Rückgrat dem Geschrei der Demokratie nackMbe. Wenn die Regierung es für nötig halte, urbi et orbi zu verkünden, daß sie selbstverständlich zu entscheiden habe, ob Herr v. Jagow in seiner Beurteilung die Grenze überschritten habe, die ihm als politischer Beamter gezogen sei, so verbinde sie damit eine Neben­absicht, schreibt dieD. Tagesztg.". Und diese könne keinen an­deren Eindruck erwecken alseiner Verbeugung vor den sozial­demokratischen Schreiern". Und dieKreuzzeitung" erklärt:

Diese Erklärung bedeutet ein Zugeständnis an die tobende Demo­kratie. Selbstverständliches braucht nicht noch besonders ausgesprochen zu werden. Wenn man es dennoch tut und überdies hinzufügt, was wiederum selbstverständlich ist, daßnötigenfalls" die erforderliche Kor­rektur eintreten werde, so bekundet sich darin eine gewisse Un­sicherheit und Schwäche, dir man gerade unter den jetzigen Ber- hältnisien peinlich vermeiden sollte. Außerdem erweckt man Hoffnungen, die, wenn sie nicht erfüllt werden, einer um so lebhafteren Enttäuschung Platz machen mästen. Warum diese Erklärung? Hatte man nicht Zeit, damit zu warten, bis die Prüfung der Staatsregierung beendet war?"

DerVerl. Lokalanz." schreibt zur Sache:

Wenn Herr v. Jagow kein Bedenken trug sich zu äußern, kann ihm das nur zur Ehre gereichen. Daß er lediglich als Privatperson sprach wird auch nicht bestritten. Es hieße die Summe der vielen Unver­ständlichkeiten, die in dieser zum Ueberdruß erörterten Angelegen­heit begangen wurden, krönen, wenn nun auch Herrn v. Jagow daraus ein« Maßregelung erwüchse, daß er lediglich von dem jedem Preußen durch die Verfassung gewährleisteten Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hat."

Man sollte einmal sehen, wie die demokratische Presie das Recht der freien Meinungsäußerung eines hohen Beamten ver­teidigte, wenn er sich in ihrem Sinne ausgesprochen hätte. Typisch dafür ist die Aeußerung desV. T.". E5 schreibt:Herr v. Bethmann Hollweg tritt der Kundgebung des Polizeipräsiden­ten, die den Beifall derkleinen, aber mächtigen Partei" hat, recht vorsichtig und zurückhaltend gegenüber. Die Staatsregierung hat den ziemlich einfachen Fall noch nicht prüfen können. Man wird erst sehen,ob und inwieweit"."

Deutsches Reich.

Der Kaiser und V/. Kriegervereine. Berlin, 28. Dez. In derParole", dem Organ des Deutschen Kriegerbundes, veröffent­licht der Präsident des Kyffhäuser-, des Deutschen Kriegerbundes

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h. Nach 4net Original-Zeichnung von E. B e i t h a n.

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Dem originellen Marburger Weihnachtsgrutz folgt ein e$fit so origineller Neujahrsgruß. Was das Hesienmädel mitbringt, wird jeder gern annehmen. Auch dieses Bild ist in verschiedenen Bild- Ausgaben und in Postkarten erschienen. ,

und des Preußischen Landeskriegerverbandes, Generaloberst von Lindequist, eine Erklärung, in der es u. a. heißt:

Seine Majestät der Kaiser und König hatten im Lause des Herbstes wiederholt di« Gnade, Allerhöchst ihre Zufriedenheit und Freude zu er­kennen zu geben über den vortrefflichen Eindruck, den die Kriegervereine an allen Orten heroorriefen, die Seine Majestät in verschiedenen Teilen des Vaterlandes besuchten. In großer Anzahl erschienen, hätten die Mitglieder durch straffe Haltung, durch Erscheinung und Ausdruck vielfach int Ordensschmuck erkennen lasten, daß der alte Solda­ten g e i st in ihnen weiter lebe. Das habe Seiner Majestät wohlgetan. Das Erinnerungsjahr 1913 hat uns in seinem ersten Teile durch un­schätzbare Beweise Kaiserlicher Huld beglückt: es schließt ab mit dem erhebenden Bewußtsein, daß der Kaiser an uns denkt und auf uns baut. Dies Vertrauen werden wir rechtfertigen. Wir wollen geloben, daß das Heer der alten Soldaten im Bürgerrock sich der Kaiserlichen Schutzherrschaft stets würdig erweisen, und daß Jeder von uns die Treue halten wird bis ans Ende!"

Besuch der Kaiserin in Braunschweig. Neues Palais bei Potsdam, 28. Dez. Die Kaiserin wird sich morgen nach Braun­schweig begeben, von wo sie noch morgen abend zurückkehren wird.

Zum 70. Geburtstag der Königin von Rumänien. Berlin, 28. Dez. DieNordd. Allg. Ztg." schreibt:

Die Königin Elisabeth von Rumänien, geboren« Prinzestin zu Wied, vollendet am 29. Dezember ihr 70. Lebensjahr. Seit 44 Jahren an der Seite ihres erhabenen Gemahls den Thronsitz teilend, ist der hochbegabten, menschenfreundlichen und einsichtsvollen deutschen Fürsten­tochter eine bedeutsame Aufgabe zugesallen, der sie sich mit edler Hingabe unterzog. Das im besten Sinne aneifernde Wirken der ersten Königin Rumäniens für die Wohlfahrt der Landesbevölkerung erweckte überall gerechte Anerkennung und Bewunderung. Feinsinnige Dichtergaben schufen dem Genius der Königin Elisabeth zugleich Ruhm in der Geistes- weit. So wird des festlichen Tages in Deutschland wie in Rumänien freudig gedacht, mit vom Herzen kommenden Segenswünschen für di« weitere Lebensbahn der allbeliebten Herrscherin."

Die Fürstin von Hohenzollern-Sigmaringen ch. Sig­maringen, 27. Dez. Heute mittag 12y2 Uhr ist die Fürstin Leo­pold von Hohenzollern geborene Infantin von Portugal im Alter von 68 Jahren nach längerem Leiden gestorben.

Weihnachtsspenden für die Witwen und Töchter gestorbener Beteranen oon" 1813/15. Berlin, 28. Dez. Der Deutsche Krieger­bund hat, wie alljährlich, auch in diesem Jahre aus den eingegan­genen freiwilligen Geldspenden Witwen gestorbener Veteranen von 1813/15 und Töchter solcher Veteranen mit einer Weihnachts­gabe erfreut, und zwar erhielten 17 Witwen, von denen die älteste 90 Jahre alt ist, und 589 Töchter, darunter eine 101jährige, zu­sammen rund 18 550 Die Gewißheit manche Not gelindert zu haben, wird allen Gebern der beste Dank sein.

Der Friede im Kassenstreit wahrscheinlich gesichert, ßeipgig, 28. Dez. Heute fand hier eine Sitzung des Eeschästsausschusses de» Deutschen Aerztevereinsbundes, des Vorstandes und Beirates de» Leipziger Verbandes sowie einer großen Zahl von Vertrauens­männern dieses Verbandes zur Beschlußfastung über das Ab­kommen statt, das unter Vorsitz des Herrn Staatssekretärs des Ja- nern Dr. Delbrück am 23. Dezember von Vertretern der Aerzte- und Kastenorganisationen vereinbart wurde. Das Abkommen ist von den Aerzteorganisationen angenommen worden. Wenn auch von den Kassenverbänden das Abkommen angenommen wird, ist der Friede zwischen beiden Parteien gesichert. Die Zustimmung der preußischen Regierung ist bereits erfolgt.

Bevorstehende Reform der Landgemeindeordnung. Berlin, 28. Dez. Eine Reform der Landgemeindeordnung wird im kom­menden Jahre in Preußen vorbereitet werden und soll dem Land­tage 1915 zugehen. In der neuen Vorlage sollen den großen Landgemeinden, die nicht Stadtrechte erwerben wollen, unter der gegenwärtigen Landgemeindeverfastung aber Nachteile erleiden, weitergehende Rechte zugebilligt werden, auch soll diesen Ge­meinden die Möglichkeit erleichtert werden, Stadtrechte zu er-, werben, ohne aus den Landkreisen auszuscheiden.

Schwierigkeiten bei der Abgabe der Bermögenserklärung zum Wehrbeitrag. Berlin, 26. Dez. Der deutsche Handelstag richtete an den Bundesrat eine Eingabe, in der darauf hingewiesen wird, daß nicht jeder zur Abgabe der Vermögenserklärung für den Wehrbeitrag Verpflichtete in der Lage ist, selbst die erforderlichen Berechnungen anzustellen, wie es sich beispielsweise aus den Vor­schriften des Gesetzes über die Berechnung des Wertes von Aktien ohne Börsenkurs und Vorschrift ergibt, die den Beitragspflichtigen berechtigt, von dem Wert der mit Dividendenschein gehandelten Wertpapiere den Betrag abzuziehen, der der seit der Auszah­lung des letzten Gewinns abgelaufenen Zeit und dem letztmalig verteilten Gewinn entspricht. Ferner ist zu beachten, daß den Bei­tragspflichtigen bei der Abgabe der Vermögenserklärung die Höhe ihres Bankguthabens am 31. Dezember 1913 bekannt sein muß, die Abrechnungen darüber jedoch nicht alle gleich fertiggstellt sein können. Mit Rücksicht darauf wird der Bundesrat gebeten, die Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung bis Ende Februar zu erstrecken.

Antrag auf Aenderung des Disziplinarverfahrens gegen Geistliche. Berlin, 28. Dez. Die in der Vereinigung preußischer Pfarrervereine zusammengeschlostenen Geistlichen der evangelischen Landeskirche haben an die Provinzialsynoden von 1908 eine Ein­gabe gerichtet, in der die Provinzialsynoden ersucht werden, beim Evangelischen Oberkirchenrat vorstellig zu werden, damit dieser der nLWen ordentlichen Eeikeralsynöde einen Gesetzentwurf bett. Neuordnung des Verfahrens wegen Dienstvergehen der Geistlichen .und betr. die Bildung besonderer Gerichtshöfe erster und zweiter Instanz für dieses Verfahren vorlege. Zur Abstellung der vor­handenen Mängel schlägt die Eingabe folgende Bestimmungen vor: Das Gericht über die Geistlichen ist besonderen geistlichen Gerichts­höfen zu übertragen, bei denen den Kirchenbehörden wie den Sy- noden eine angemessene Vertretung gebührt, bei denen aber auch1