Einzelbild herunterladen
 

mit dem Kreisblatt Mr die Kreise Marburg und Kirchhain

5

F * %£

k" *

X

1

L

G

W

X G G M

und den Beilagen:Rach Feierabend",Fürs Haus" undLandwirtschaftliche Beilage".

M 298

DieOberhessischr Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn* und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durck die Post 2.25 M (ohne Bestellgelds, bei unseren Zeitungsstellen 2 <M frei in» Haus. Verlag von Dr. T. Hitzeroth. Druck der Univ.« Buchdruckerei I. A. Koch (Inh. Dr. T. Hitzeroth). Markt 21. Tel. 55.

Marburg

Sonnabend, 20. Dezember

Der Anzeigenpreis beträgt fllr die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 -j. bei amtlichen und auswärtigen Anzeigen 20 4, für Reklamen die Zeile 60 Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. Jeder Rabatt gilt als Barrabatt. Zahlungen unter Nr. 5015 des Postscheckamtes Frankfurt a. M.

48. Jahrg.

1913,

Erktes Blatt.

Wochenschau.

In unserer vorigen Wochenbetrachtung haben wir dargelegt, wie die Linke des Reichstages die Zaberner Angelegenheit zu einem Vorstotz zur Erweiterung der parlamentarischen Rechte aus­genutzt hat. Heute wollen wir daran erinnern, wie man sich dabei bemühte, demokratische Grundsätze in unser Heer zu verpflanzen. Sind solche aber erst einmal in das Heer eingedrungen, dann sind die Grundfesten dieses Bollwerkes der Monarchie und des Kaiser­tums gegen äußere und innere Feinde erschüttert. Deswegen heißt es von vornherein, die bei den hochtönenden Schlagworten leicht zu unterschätzende Gefahr der Demokratisierung unserer Heeresein- richtungen zu erkennen und abzuwendcn. Hat es doch die Linke des Reichstages verstanden, durch geschickte Ausnutzung kleiner An- läsie auch Mittelparteien für ihre Zwecke mobil zu machen.

Als die schlimmsten und gefährlichsten Feinde für Staat und Volk werden von jenen Seiten inverfolg ihres Zieles diejenigen hingestellt, die es sich angelegen sein lasten, mit an erster Stelle für die Starkerbaltung unserer Rüstung einzutreten: der Wehrverein und sein Gründer, General Keim, sowie inaktive Militärs, denen die Liebe zu ihrem Vaterland und die Sorge um die Lückenlosigkeit unserer Wehrmacht die Feder in die Hand drückt. Daß sich die All­deutschen, mit deren Absichten und Plänen man sich einerseits nicht in jeder Beziehung einverstanden erklären wird, deren Verdienste um die nationale Sache aber unbestreitbar sind, in hohem Blaße die Mißgunst unserer Freisinnigen und ihrer sozialdemokratischen Freunds zugezogen haben, zeigt ein Blick in deren Preste. Neuer­dings ist das Wortdie alldeutsche Gefahr" beinahe zum ständigen Repertoire allernicht rückständigen" Politiker und Zeitungen ge­worden. Allerdings sind bei diesen diepolitisierenden Generäle" noch schlechter angeschrieben. Ein freisinniger Parlamentarier und bekannter Hochschullehrer hat ihrTreiben" sogar mit Hochverrat in Parallele gestellt. Wie können sie auch wagen, sich um Politik zu kümmern, sich darüber öffentlich zu äußern und etwa gar dem Kriegsminister in der nationalen Preste Vorschläge zu unterbrei­ten und Ratschläge zu erteilen! Wenn das in der demokratischen Preste pensionierte Stabsoffiziere tun, so ist das ganz etwas anderes! Dort ist man auch der Meinung, daß wir von Frankreich manches lernen und übernehmen können, so seine parlamentarische Derfastung, aber um Eotteswillen nicht die unbegreiflicherweise eingeführte dreijährige Dienstzeit. Im Gegenteil, wir müssen all­gemein zur einjährigen übergehen, müsten weiter die unange­nehmen Härten der Disziplin beseitigen, mit der Verschiedenheit d;r Uniformen aufräumen und für alle Waffengattungen ein und dieselbe einführen, kurz ein wirklichesVolksheer" schaffen.

Daß es in unserem Heere vielerlei gibt, das zu bestem ist, daß manche Auswüchse vorhanden sind, die Beseitigung erheischen, wird jeder Verständige, auch innerhalb des Heeres, zugeben. Gegen die Bestrebungen der Demokratie und der dem deutschen Heere und dem in ihm herrschenden Geist verständnislos gegenüberstehenden Kreise heißt es sich jedoch mit aller Kraft zu wehren. Unser Heer hat, so wie es ist, Deutschland groß gemacht, und so wollen wir es auch erhalten. Es wird nicht gelingen, durch irgendwelche Auf­hetzungsversuche die Liebe des Volkes zum Heere auszulöschen und eine Kluft zwischen Volk und Heer aufzureitzen. Das Heer ist aus dem Volke hervorgegangen, es wurzelt im Volke und gelangt zu seiner ganzen Kraft und Stärke, wenn das Vaterland ruft, erst durch das Volk. Daraus entspringt ein Gefühl der Zusammenge­hörigkeit, des Zusammenhalts, wie es inniger und fester nicht ge­dacht werden kann. Der deutsche Mann, der einmal den Rock des Königs getragen, hält ihm die Treue.

Seit Wochen zog wieder einmal einer jener Prozeste die all­gemeine Aufmerksamkeit auf sich, die vor der Öffentlichkeit ein für unsere Zeit typisches Kultur- und Gesellschaftsbild entrollen, ein Bild aus der schwülen Atmosphäre der Erotzstadtlebewelt, das jeden, dem die Zukunft unseres Volkes nicht gleichgültig ist, nach­denklich und ernst stimmen mutz. Im Mittelpunkt dieses nun be­endeten Prozestes steht dieWuchergräfin" Fischler v. Treuberg, alias Pusty Ahl, die Tochter eines einfachen Mannes aus der Maingegend, die dann mit Geschick und Raffinement die regel­rechte Laufbahn einer Halbweltlerin zurücklegte und die eroberte Erafenkrone als Unterlage und Kapital für weitere Unternehmun­gen benutzte. Sie ist zu 1% Jahr Gefängnis und 1500 Mark Geld­strafe verurteilt worden, weil sie, wie die Urteilsbegründung sagt, unter Ausnutzung der Notlage oder des Leichtsinns anderer sich Provisionen versprechen ließ und zum Teil auch erhalten hat, die in keinem Verhältnis zu ihrer Mühewaltung standen". Sie und ihr Helfershelfer, der grotzeMenschenfreund" Pariser fanden weiter nichts dabei, Darlehen zu 80, jalOOProzentZinsen und noch mehr zu geben. Es war schon viel, wenn die Darlehns- sucher bares Geld erhielten statt, wie es vielfach der Fall war, auf Wechsel Bücher, Teppiche oder Juwelen, für die sie dann nur ein Drittel oder ein Viertel der Wechselsumme empfingen Es ist gegen die Gräfin v. Treuberg auch auf drei Jahre Ehrverlust er­kannt worden. Sie wird nur ein Achselzucken dafür haben; denn was gilt in jenen Kreisen der Lebewelt diebürgerliche Ehre"! Man steht jenseits vo» ihr und über ihr. Diese Gesellschaft von Wucherern, Schiebern, Hochstaplern, Spielern und Halbweltlerin- nen hat andere Ehrbegriffe, deren Laxheit auch ihre Opfer ver­fallen, obgleich diese meistens in Kreisen zu suchen find, die es sonst mit dem Punkte Ehre sehr genau nehmen. Da haben wir ehe­malige Offiziere, Studenten, junge, reiche Nichtstuer, sogar eine Prinzessin, die das Milieu bilden, in dem die Gräfin und ihre Ge- hrlfen ihr unsauberes Handwerk ausübten. Auf Mitleid mutz diese

jeunesse dort5« verzichten. Von gebildeten Menschen und Angehörigen der Aristokratie ist soviel Selbstzucht zu fordern, wie sie für Führer unseres Volkes und solche, die es werden wollen, un­erläßlich ist. Wer müßig und in Saus und Braus dahinlebt, hat keinen Anspruch auf Mitgefühl, wenn er durch Wucherer und Leute ähnlicher Qualität schließlich völlig zugrunde gerichtet und zum Revolver getrieben wird. Es ist im Gegenteil eine Pflicht, ihn öffentlich an den Pranger zu stellen als abschreckendes Beispiel für alle, die auf den gleichen dunklen Pfaden gehen.

Beachtung erheischen in der auswärtigen Politik die Umtriebe des Dreiverbandes gegen Deutschland und seine Militärmisfion in der Türkei, die soeben ihre Tätigkeit ausgenommen hat. Dies zu verhindern, ist diesen Mächten allerdings dank der vorsichtigen, aber energischen Handlungsweise der Türkei nicht gelungen. Eng­land und Frankreich hatten auch keinerlei Veranlastung, etwas gegen die deutsche Militärmisfion zu unternehmen, da jedes von beiden in analoger Meise zur Konsolidierung der türkischen Macht herangezogen worden ist. So wird die türkische Marine von eng­lischen Seeoffizieren reorganisiert, und an die Spitze der türkischen Gendarmerie wird ein französischer General treten. Außerdem wird in Griechenland in gleicher Weise wie in der Türkei eine Militärmission gebildet, die Frankreich stellen wird. Wenn Frank­reich und England sich an den diplomatischen Schritten in Kon­stantinopel beteiligt haben, so wollten sie dem verbündeten Ruß­land nur einen Gefallen erweisen. Rußland hat als Erenznachbar der Türkei natürlich ein besonderes Intereste an der deutschen Mi- liärmission. Warum riefen die russischen Zeitungen entrüstet:Die Türkei ist auf dem besten Wege, eine preußische Provinz zu wer­den!"? Rußland ist eine schwache Türkei, die den russischen Wün­schen gegenüber ohne weiteres nachgiebig ist, am bequemsten, eine starke Türkei höchst unangenehm. Deutsche Offiziere, die nicht wie von der Goltz nur Berater, sondern wirkliche Kommandeure sind, bieten eine größere Gewißheit dafür, daß in das türkische Heer Zucht und Ordnung einziehen und daß es somit zu einem nicht zu unterschätzenden Gegner wird. Da die russische Diplomatie nun aber daran nichts mehr ändern kann, versucht sie militärische und wirtschaftliche Zugeständnisse in Armenien herauszuschlagen. Die Pforte wird jedoch allem Anschein nach diesen Forderungen nicht entsprechen, womit die Möglichkeit weiterer politischer Verwick­lungen gegeben ist.

---------

llckll gegen Seutnant e. Wer.

Wie wir bereits gestern nachmittag durch Sonderausgaben mel­den konnten, hat das Kriegsgericht der 30. Division in Straßburg gegen Leutnant v. Forstner wegen gefährlicher Körper­verletzung und rechtswidrigen Waffengebrauchs auf 43 Tage Gefängnis erkannt, die Mindeststrafe auf Grund § 223 a des Strafgesetzbuches und § 149 des Militärstrafgesetzbuchs.

Zu der Verhandlung waren 16 Zeugen geladen, darunter Oberst v. Reuter, der Fahnenjunker Wieß, mehrere Gefreite und Soldaten sowie der Fabrikschuhmacher Blank aus Dettweiler. Der Angeklagte hat seine Ausbildung auf der Erotz-Licherfelder Ka­dettenanstalt erhalten; seit August 1912 ist er Offizier. Seine Füh­rung wird mit gut bezeichnet, doch ist er zweimal disziplinarisch vorbestraft. Er gibt bei seiner Vernehmung an, daß er am Mor­gen des 2. Dezember mit einem kriegsstarken Zuge zu einer Aebung ausgerückt sei. Es war noch dunkel, als er nach Dettweiler kam. In der Nähe der Zornbrücke stand ein Mann und fixierte ihn. Der Fahnenjunker Wieß meldete ihm dies. In diesem Augenblick ver­kroch sich aber der Mann unter eine Anzahl von Zuschauern. Diese riefen ihm Beleidigungen zu. Auf diese Beleidigungen hin befahl der Angeklagte, die letzte Gruppe des Zuges solle ausschwärmen. Das geschah auch. Die Leute flüchteten nun in die Häuser, und es gelang nicht, einen der Burschen festzunehmen. Später meldete aber Wieß, daß es ihm beinahe gelungen fei, einen der Leute fest­zunehmen. Der Betreffende habe ihm zugerufen:

Warte nur Bursche, jetzt wirst du gemetzt."

Als der Fahnenjunker fragte, ob er den Mann festnehmen lasten solle, habe er, Angeklagter erwidert:Natürlich." Der Fah­nenjunker blickte sich dann um, bezeichnete den Schuhmacher Blank als denjenigen, der die Rufe ausgestoßen habe. Als er und Wieß ihn festnehmen wollten, wehrte er sich und schlug Wietz zweimal ins Gesicht. Darauf habe er den Degen gezogen und Blank Über den Kopf geschlagen. Er habe in Notwehr gehandelt, denn er hatte den Eindruck, als ob Blank sich auf ihn stürzen wollte. Der Oberst habe auch ausdrücklich befohlen, gegen jede Beschimpfung und Be­lästigung durch Zivilpersonen energisch vorzugehen. In der

Zeugenvernehmung

wurde zunächst der verletzte Schuhmacher Blank vernommen. Er ist ein stämmiger junger Mensch, der aber infolge eines Fußleidens stark hinkt. Er erklärt, daß er nicht zu den Schreiern gehört und nur aus Neugierde stehen geblieben sei. Dann seien Wieß und der Angeklagte auf ihn zugekommen und hätten ihn verhaftet. Er habe sich gewehrt, weil er unschuldig gewesen sei. Außerdem war es für ihn Zeit, in die Fabrik zu gehen, da er als Akkordarbeiter Strafe bezahlen mutzte, wenn er zu spät kam. Der Zeuge ist in­folge des Säbelhiebs acht Tage lang arbeitsunfähig gewesen, die Wunde ist aber ohne nachteilige Folgen geheilt. Zeuge Fahnen­junker Wieß schildert den Vorfall im wesentlichen wie der Ange­klagte. Bei dem Zwischenfall habe Blank indieHosentasche gegriffen, als ober ein Messer Hera us zieh en wollte. Zeuge Oberst v. Reuter bekundet, daß er wie Leut­nant v. Forstner eine Unmenge der gemein st en und niederträchtigsten Karten anonymer Art er­halten habe, Es habeaber kein Mensch -««Recht,

einen preußischen oder deutschen Offizier zu beleidigen. Er habe deshalb seinen Offizieren und Unter­offizieren gesagt, daß sie im Falle von Belästigungen in energischer Weise aufzutreten hätten. Laste es ein Offizier dabei an der nötig­sten Energie fehlen, so werde er ein ehrengerichtliches Verfahren gegen ihn beantragen. Dem Leutnant v. Forstner habe er besah» len, eine Pistole zu tragen und auch seinen Säbel bereitzuhalten.' Wenn er dann gezwungen sei von seiner Waffe Gebrauch zu ma- chen, dann müste das mit Nachdruck geschehen, damit man gleich sehe, daß er sich der Angriffe als Offizier erwehrt habe. Als et da, Regiment übernahm, habe er aus den Akten ersehen, daß s r ü h e r ein gespanntes Verhältnis zwischen dem Unteroffizier« korps und der Einwohnerschaft herrschte. Er habe an den Bürger­meister einen Brief geschrieben, worin er zum Ausdruck brachte,! daß jede Ausschreitung seiner Leute schwer be» straft werden würde, daß er andererseits aber auch um Schutz seiner Soldaten bitten müste. Letztere erhielten eine Belehrung/ sich so zu benehmen, daß sie den Beleidiger gleich ordentlich gut* Strecke brächten (große Bewegung). Der Zeuge korrigiert sich: et habe das so gemeint, daß jeder Soldat sich energisch verteidigen sollte. Nach einer Reihe weiterer unwesentlicher Zeugenaussagen nahm der Anklagevertreter das Wort zu seinem Plädoyer. Dem Angeklagten mußte dieBerechtigungzurFestnahmedes, Blank zugestanden werden, da ihm Beleidigungen zuge-' rufen worden waren. Zu dem Waffengebrauch war er aber nichtberechtigt, da von Notwehr keine, Rede sein kann. Er beantrage die Mindeststrafe von 43 Tagen Gefängnis. Der Gerichtshof erkannte nach kurzer Beratung antragsgemäß, wo-, rauf der Angeklagte erklärte, Berufung einlegen zu wollen.

In der Begründung des Urteils

heit es u. a.:Nachdem die ersten Beleidigungen gefallen waren, Uetz von Forstner ausfchwärmen. Dabei wurde der Ruf laut: Warte, Junge, heute wirst du gewetzt!" Der Leutnant befahl, den Mann zu verfolgen, von dem er annahm, datz er den Ruf aus- gestoßen habe. Der Mann mochte Blank gewesen sein. Blank, bet von mehreren Leuten festgenommen wurde, setzte sich gegen die Ver- ' Haftung energisch zur Wehr, er bestreitet aber heute unter Eid, datz, et dem Leutnant zu Leibe rücken wollte. Es mußte also, da eine, strafbare Handlung seitens v. Forstner vorlao z" der kein Grund gegeben war, die Bestrafung nach § 223 a des R. St. G. B. und 149, des M. St. E. B. eintreten. Als strafmildernd konnte in Betracht gezogen werden, daß v. Forstner noch sehr jung ist und durch die ganzen Vorgänge in Zabern sehr erregt gewesen ist. Be­rücksichtigen mutzte man ferner bei der Festsetzung der Strafe da» hetzerische Treiben einer gewissen Preste.

* *

Zu dem Urteil ist zu bemerken, datz esautzerordentlich hart erscheint, besonders im Vergleich zu dem sehr milden Urteil gegen die Zaberner Rekruten. Die Schärfe ist jedoch bedingt durch die formelle Konstruktion des Gesetzes. Die militärgegnerische Preste steht aus dem Urteil, wie scharf gegen Offiziere vorgegangen wird, die fich Uebergriffe zuschulden kommen lasten und wie halt­los der Vorwurf ist, das Militär könne fich bei uns alles heraus« nehmen. Im übrigen ist das Urteil des Oberkriegsgerichts abzu­warten.

Die Verhandlung gegen Oberst v. Reuter.

B e r l i n, 19. Dez. Wie verlautet, wird die kriegsgerichtliche Verhandlung gegen Oberst v. Reuter wegen der Vorgänge in Zabern zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden.

Koloniales.

Die ostafrikanische Städteordnung. Daressalam, 19. Dez. Die Bürgerversammlung in Tanga erklärte sich mit der Inkraft­setzung der ostafrikanischen Städteordnung unter der Voraussetzung einverstanden, daß die Kosten des vom Gouvernement ausgearbei­teten Projektes zur Sanierung Tangas nicht der Stadt aufgebürdei werden. Der Gouverneur sagte zu, daß er die Einstellung bet Mittel für bas Projekt, bas bie Entwässerung bet Moskitosiimpsi in ben Nieberungen bei Tanga bezweckt, in ben Etat bes Schutz* gebietes beantrage.

------l--

Marburg und Umgegend.

(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß § 18 des Uihebergesetzes nut mit bet deutlichen QuellenangabeOberhefi. Ztg." gestattet.)

Marburg, 20. Dez.

* Der goldene Sonntag. Nur noch wenige Tage trennen uni vom Weihnachtsfest, das namentlich von den hoffnungsvollen frohen Kinderherzen sehnlichst erwartet wird. Unzählige geschäftige Hände schaffen jetzt an den Vorbereitungen. Die Schaufenster in den Strotzen unserer Stadt zeigen die allerschönsten Dinge, und manche Weihnachtsausstellung, die in erstaunlich geschmackvoller Art aufgebaut ist, legt Zeugnis ab von den Bemühungen unserer Geschäftswelt, dem Publikum nur das Beste vorzuführen möge der Erfolg nicht ausbleiben. Die Verkaufsstunden sind morgen wieder wie am vorigen Sonntag auf die Zeit von 88 Uhr (mit Ausnahme der Eottesdienststunden von 911 Uhr) beschränkt.

* Sechs Grad Kalte. Den Schlüstelblumen, den Milchen und den sonstigen Gedenken daran, wie eseinst im Mai" war, wird nun der Garaus gemacht worden sein. Wer sich gestern abend die kalte Lust um die Nase wehen ließ, wußte, daß der Winter nun Ernst macht. In der Nacht stieg auch die Kälte durchschnittlich auf 6 Grad. Aus nicht allzuweiter Entfernung, z. B. aus dem Rhön« I sebirge, wird auch, packt SchnefaS «meldet. 8» jp allo taufe '