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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchham

und den Beilagen:Rach Feierabend",Fürs Haus" undLandwirtschaftliche Beilage«.

Wo 2R7 die Post 2.25 M (ohne Bestellgeld), bei unseren Zeitungsstellen 2 M * =" frei ins Haus. Verlag von Dr. E. Hitzeroth. Druck der Unw.«

1918,

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Buchdruckerei I. A. Koch (Inh. Dr. E. Hitzeroth). Markt 21. Tel. 55.

EMes Blatt

Marburg

Montag, 8. Dezember

DieObrrhessifche Zeitung« erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durck,

Stuttgart, 6. Dez. Auf der Rückfahrt von Donaueschingen nach Berlin hatte gestern abend der Reichskanzler auf dem Bahn- Hofe eine Besprechung mit dem württembergischen Ministerpräsi- denten v. Waizsäcker.

Halbamtliche und amtlich« Erklärungen.

DieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt:

Die Erörterungen im Reichstage über die Borgänge in Zabern standen unter dem Einfluß einer l e i d e n s ch a f t l i ch e n E r r e g u n g, welche di« sachliche und besonnene Würdigung der Erklärungen des Reichskanzlers und des Kriegsministers schwer beeinträchtigte. Manch« Ausführungen beider Reden sind bei der den Reichstag beherrschenden Stimmung n i ch t r i ch t i g v e r st a n d e n und nicht sofort richtig ge­wertet worden. In gewissen Teilen des Hauses wollte man, was der Reichskanzler im Sinne der Beruhigung und Versöhnung sagte, offenbar auch nicht verstehen. Diesem Eindruck wird stch niemand entzogen haben, der die Ausbrüche der Sozialdemokratie und besonders die einzelner Wortführer während der Rede des Reichskanzlers beobachtete. Hierüber wäre noch mancherlei zu sagen, wir meinen aber der Sache mehr zu dienen, wenn wir diese Seite der Angelegenheit auf sich beruhen lasten und nochmals einen

kurzen sachlichen Ueberblick

über die Entwickelung der Ereigniste geben. Alles Wesentliche ist in den Reden vom Regierungstische enthalten. So selbstverständlich in einem Rechtsstaate die Sühne dem Unrecht folgt, darf auch einem geordneten und gesetzlichen Verfahren nicht willkürlich vorgegriffen werden. Die Ereigniste in Zabern zerfallen in zwei Gruppen. Die ersten Vorfälle liegen in der Zeit vom 8. bis 11. Rovemb«r. Die zweite Reihe spielt sich zwischen dem 26 und 29. November ab. Es handelt sich zunächst um die Vorgänge in der Kasern«, um eine Instruktion über das Verhalten bei etwaigen Zusammenstößen mit Rowdies, in Verbindung damit Aus­lobung und Prämie, ferner die Nötigung eines elsässischen Rekruten durch einen Sergeanten, sich alsWackes" zu melden und Warnung vor der Fremdenlegion in einer aus den Zeitungen bekannten zu verurteilen­den Form Alles dies kommt infolge von Mitteilungen von Milllar- perfonen teils in entstellter Form in die Preste. Die Militärbehörde stellt sofort die Tatsachen fest und bringt den wahren Sachverhalt un­verzüglich zur öffentlichen Kenntnis. Der beteiligte Leutnant und der Sergeant werden disziplinarisch, wie es das Gesetz verlangt, mit Arrest­strafen belegt. Die Soldaten, dieunterVerletzungderDis z i p - l i n dienstliche Vorgänge an die Preste denunziert und nicht bloß über siegeplaudert" haben/ werden in Untersuchung gezogen. Der kom­mandierende General begibt sich selbst nach Zabern, versammelt das Offizierkorps und hält ihm das Vorgekommene in ernster Weife vor. Durch Kasernenanschlag werden Schimpfworte, wieWackes", unter­sagt. In den Tagen vom 8. bis 11. November finden Ausschreitungen der Bevölkerung, Verhöhnungen der Offiziere und Steinwürse gegen Militärpersonen statt. Inzwischen bemächtigte sich die Preste der Sache und vomZaberner Anzeiger" wird

«ine systematische Kampagne eingeleitet. Der Hetzartikel wird sogar öffentlich ausgehängt. In Zei­tungsartikeln wird nun die Versetzung des Leutnants o. Forstner ver­langt. Diesem Verlangen wird nicht entsprochen, jedoch ist der Offizier erneut in Untersuchung gezogen worden, weil behauptet wird, er habe eine ungebörige Lleußerung nicht gegen die Fremdenlegion, sondern gegen die französische Fahne getan. In Zabern tritt inzwischen Ruhe ein, doch läßt der Kreisdirektor, da Beschimpfungen von Offizieren vor­gekommen find, dauernd die Straßen durch Gendarmeriepntrouillen be­aufsichtigen. Auch werden Offiziere auf ihren Gängen von Militär­patrouillen begleitet. Am 26. November spielt sich dann ein Vorfall ab, wo die Offiziere umringt und angeschrien, zwei Leute festgenommen und der Polizei übergeben werden. Abends werden diese Leute wieder frei- gelassen. Am 28. November abends erfolgen Ausschreitungen gegen Offiziere nach der Turnstunde. Leutnant v. Forstner wird mit der be­kannten Beschimpfung verfolgt, Offiziere werden umringt und angebrüllt. Der Beleidiger des Leutnants und einig« andere Personen weiden auf frischer Tat festgenommen, und zwar, da ein Zivilorgan nicht zur Stelle ist, den militärischen Vorschriften gemäß durch eine Wache. Darüber kommt es zu erneuten Ansammlungen, auf dem Schloßplatz. Der Oberst, der annimmt, es könnten sich größere Tumulte ereignen, läßt den Schloßplatz räumen und befiehlt, daß Patrouillen jedes Stehen­bleiben in den Straßen verhindern. Bei der Ausführung des Befehls erfolgen 27 Verbaftungen. Der größere Teil der Verhafteten wird über Nacht in dem Kellerraum der Kaserne festgehalten und am nächsten I Vormittag der Polizei übergeben. Aus Straßburg ergehen hierüber I sofort vom Statthalter und vom kommandierenden General I dieMeldungan denKaiser.

Als die Vorgänge in Berlin bekannt werden, erstattet der Reichskanzler alsbald dem Kaiser Bericht und verabredet mit dem Kriegsminister, I daß dieser stch sofort nach Donaueschingen begibt. Auf Vorschlag des

I Reichskanzlers und des Kriegsministers befiehlt Se. Majestät, daß un­verzüglich aus Straßburg ein General nach Zabern entsandt wird mit

I dem Auftrag, für die Wiederherstellung geordneter Zustände, der ge-

I hörigen Kontakte mit den Zivilbehörden und des guten Einvernehmens mit der Bevölkerung zu sorgen. Gleichzeitig ergehen vom Kaiser Be- I fehl« an den Statthalter und den kommandierenden General, daß st« für das Handinhandgehen der Zivil- und Militärbehörden zu sorgen I hätten. Dem kommandierenden General gibt Se. Majestät auf, darüber zu wachen, daß das Militär unbedingt innerhalb der gesetzlichen Grenzen I bleibe. Der Kaiser verlangt ferner von dem nach Zabern «ntfandten General einen genauen Bericht unterVorbehaltseinerweite- I ren Entscheidungen. Der Statthalter entsendet zur Aufklärung I des Sachverhalts einen Beamten des Ministeriums nach Zabern; die er­forderlichen Untersuchungen werden von den Zivil- und Militärbehörden I vorgenommen. Die parlamentarischen Vorgänge sind noch in Erinne- I rung. Am 1. Dezember erklärt der Reichskanzler in einer vorläufigen I Mitteilung, daß die Autorität der Gesetze ebenso geschützt werde, wie die öffentliche Ordnung und die Autorität der öffentlichen Gewalten. Am 1 3. und 4. Dezember gibt der Reichskanzler eine Darstellung der Ereig­niste und der ergriffenen Maßnahmen, wobei er keinen Zweifel läßt, daß er das militärische Vorgehen von der Räumung des Schlafplatzes an nicht mehr für gesetzlich halk, und d«ch das begangen« Unrecht fein« Sühne finden nrüff«. inzMjchen noch *iige Ver­

haftungen durch Militärpatrouillen stattgefunden haben, befiehlt der Kaiser den Statthalter, den kommandierenden General sowie den Reichs­kanzler, der sich schon vorher zum persönlichen Bericht angemeldet hatte, zum Vortrag. Das nächste Ergebnis der Besprechungen in Donaueschin­gen ist der Befehl Sr. Majestät, die Garnison Zabern bis auf weiteres nach dem Truppenübungsplatz zu verlegen und die schwebenden kriegs­gerichtlichen Verfahren mit Beschleunigung zu Ende zu führen. Mit dieser durchgreifenden Maßregel ist jede Gelegenheit zu weiteren Rei­bungen zwischen dem Militär und der Bevölkerung in Zabern beseitigt. Weitere Entscheidungen können erst nach Abschluß des kriegsgerichtlichen Verfahrens getroffen werden."

Die amtlicheStraßburger Korrespondenz" veröffentlicht fol­gende Erklärung:

Wie bereits gemeldet, ist das 2. oberrheinische Infanterie-Regiment Nr. 99, soweit es seinen Standort in Zabern hatte, nach dem Truppen­übungsplätzen von Bitsch und Hagenau verlegt worden. Diese Verlegung wurde verfügt, um die Möglichkeit weiterer Reibungen zu be­seitigen und um Ruhe und Frieden in der Stadt wieder herzustellen. Weitere Maßnahmen, die geeignet sind, der allgemeinen Er­regung ein Ende zu machen, sind bereits beschlossen. Ihr« Ausführung wird erfolgen nach Abschluß der zur Zeit anhängigen mili­tärischen Gerichtsverfahren, in der die Verantwortung für die Vorfälle am 28. November und den darauffolgenden Tagen festgestellt werden wird und vorgekommene Gesetzwidrigkeiten ihre Sühne fin­den sollen. Das Verfahren wird so rasch als möglich durchgeführt werden. Der Statthalter hat ferner durch kaiserliche Willensäußerung feste Gewähr dafür erhalten, daß die verfassungs­mäßigen Zuständigkeiten künftig allgemein streng« Beachtung finden werden."

Kriegsgerichtliche Untersuchungen.

Straßburg, 6. Dez. Wie derStraßburger Post" aus Zabern gemeldet wird, wird sich Leutnant v. Forstner wegen des Vorganges in Dettweiler, wo er einem Verhafteten einen Säbel­hieb versetzte, vor dem Kriegsgericht zu verantworten haben. Oberst v. Reuter soll, wie man härt, e b e n f a l l s vor das Kriegs­gericht gestellt werden wegen der am 23. November erfolgten widerrechtlichen Verhaftungen und Freiheitsberaubungen.

Der Abmarsch der 99et.

Zabern, 6. Dez. Der Abmarsch des Infanterie-Regiments Nr. 99 nach dem Truppenübungsplatz Hagenau (Stab und 1. Bat.) bezw. Bitsch (2. Bat.) fand heute nachmittag bei schlechtem Wetter ohne jeglichen Zwischenfall statt. Das Regiment zog kompagnie­weise zum Bahnhof, die Fahnenkompagnie mit Musik an der Spitze. Letztere wurde vom Leutnant Schadt geführt. Oberst von Reuter war nicht an der Spitze, des Regiments. Er begab sich von seiner Wohnung direkt zum Bahnhof. Die Abfahrt erfolgte mit einiger Verspätung um 2 Uhr 47 Min. bezw. 3 Uhr 10 Min. Leutnant von Forstner, der krank sein soll, ist gleichfalls abgereist. Das neue Wachtkommando für Zabern wird von der Garnison Straßburg gestellt. Generalmajor Kühne ist nach Straßburg zurückgekehrt.

St. Aoold als neue Garnison der 99er?

Straßburg, 6. Dez. Wie dieLothringische Volksstimme" aus angeblich zuverlässiger Quelle erfährt, wurde der Bürger­meister von St. Avold telegraphisch nach Straßburg beordert, um mit der Regierung über die Verlegung des Infanterieregiments Nr. 99 von Zabern nach St. Avold zu verhandeln.

Tendenz- und Falschmeldungen.

Berlin, 6. Dez. In verschiedenen Blättern sind dem Unter­staatssekretär Wahnschaffe Aeußerungen in Gesprächen mit Parla­mentariern in den Mund gelegt worden wie die, daß der Oberst v. Reuter und Leutnant v. Forstner aus dem Infanterie-Regiment Nr. 99 entfernt werden sollten und daß der Kriegsminister im Reichstage nicht so gesprochen habe, wie er wollte und sollte. Aus der Reichskanzlei wird gemeldet, daß der Unterstaatssekretär über die Entfernung der Offiziere überhaupt nichts mit­teilen konnte und nichts mitgeteilt hat, und daß er be­züglich der Rede des Kriegsministers nur bedauert hat, daß sie nicht richtig verstanden worden sei. Ebenso falsch ist die Behauptung, der Unterstaatssekretär habe von einem rednerischen Mißgeschick des Reichskanzlers gesprochen, weil er vergeßen habe, die Anordnung des Kaisers an den Kommandierenden General in Straßburg und die Entsendung des Generals Kühne nach Za­bern zu erwähnen. Der Unterstaatssekretär konnte dies schon des­wegen nicht, weil ja beide Tatsachen von dem Reichskanzler in seinen Reden erwähnt worden sind. Diese Richtigstellung wendet sich in erster Linie gegen eine Sensationsnachricht desB. T."

Straßburg, 6. Dez. Zn verschiedenen Blättern ist be­richtet worden, daß Reserveoffiziersaspiranten elsässischer Herkunft dse Trainbataillons Nr. 15 vom Bezirkskommando mitgeteilt wor­den sei, daß sie aus nichtdienstlichen Gründen von der Liste der Offiziersaspiranten gestrichen seien. Wie das Generalkommando erklärt, ist dies unwahr. Von den Vezirkskommandos des Armee­korps haben im Jahre 1913 Streichungen van drei Offiziersafpi- ranten auf eigenen Antrag der Aspiranten oder wegen Nicht­erfüllung der Uebung stattgefunden.

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Marburg und Umgegend.

(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß § 18 des Urhebergesetzes nut mit der deutlichen QuellenangabeOberhest. Zig." gestattet.)

Marburg, 8. Dez.

* Der kupferne Sonntag brachte unserer Stadt bereits eine«' regen Fremdenverkehr. In der Zeit von 47 Uhr war lu den Stra­ßen der Stadt manchmal kaum durchzukommen.

* Veuleihung. Dem Earnisonverwaltungsdirektor «. D. Rech­nungsrat Christoph Gleichmann hier wurde der Rote Adlerorde« 4. Klasse »er liehe«.

Auf dem Wege zum Frieden.

Die Entscheidung des Kaisers in der Zaberner Angelegenheit I hat in allen Kreisen, denen es wirklich um gesunde und friedliche I Verhältnisse zu tun ist, Zustimmung gefunden, wenn auch die Be- I urteilung sehr verschieden ist. Allmählich schwindet danach auch I die Aufregung, die sich im Anschluß an die Vorgänge selbst und noch I mehr infolge der sensationellen Aufbauschung der Angelegenheit I weiter Kreise bemächtigt hat. Was ist doch aus einer deplazierten I Redensart eines jungen Offiziers, aus einem scharfen Eingreifen I eines Obersten in einer schwierigen Gegend gemacht worden? I Deutschland soll am Beginn einer Militärdiktatur stehen, der I friedliche Bürger ist nicht mehr seiner gesetzlichen Rechte sicher u. s. f. I Im Ernst glaubt irgend jemand, daß ein derartiger Zustand bei I uns überhaupt möglich wäre? Ist es wirklich notig, daß uns der I Reichskanzler erst versichern muß, daß wir nichts unter militärischen Ausnahmegesetzen stehen? Das wäre doch in der Tat schlimm. Wer übrigens noch daran gezweifelt hat, daß unsere obersten Stellen auch in der Tat dafür sorgen, daß Recht und Gesetz bei uns stets gewahrt bleiben, den dürften die Feststellungen der Nordd. Allg. Ztg." über den Verlauf der Angelegenheit, nament­lich das Eingreifen der Regierung, völlig zufriedenstellen. Wir verweisen besonders auf sie. Nach unserer Auffasiung lag zu sol­chen Zweifeln auch kein Grund vor.

Wir haben in Deutschland Gott sei Dank noch immer ein Volks­heer, das sich aus dem Volke rekrutiert und vor seiner Hingabe und Begeisterung getragen wird. Es liegt in der Natur der militä­rischen Disziplin, daß in der Armee die Dinge zuweilen anders be­handelt werden als im bürgerlichen Leben, das mag im Einzelfall sein, läßt sich aber nicht ändern. Wir haben aber gerade in der letzten Zeit gesehen, daß das Heer bemüht ist keinerlei Ueber- griffe zu dulden. Wir haben keinen Grund daran zu zweifeln, daß dies auch im vorliegenden Falle geschieht, die Entscheidung des Kaisers verweist deutlich darauf. Und darum war die Aufregung, gar nicht zu reden von der unglaublichen Verhandlungsart im deutschen Parlament, unnötig und darüber dürfen wir uns nicht täuschen überaus schädlich. Von den Ausstrahlungen nach dem Auslands braucht man dabei garnicht zu reden. Für unsere Art werden wir dort nie Verständnnis finden und deshalb auch nicht suchen. Aber man muß schon blind sein, wenn man nicht sehen will, wie die bewirkte Aufregung den erklärten Feinden des Reiches und des Heeres in die Hände arbeitet. Allüberall hagelt es sozialdemokratischeProtestversammlungen" mit den ausge­sprochenen Zwecken gegen das Heer und gegen die Grundgedanken unsere monarchischen Verfassung mobil zu machen. Wie die Sozial­demokratie sich das weitere denkt, zeigt derVorwärts". Die Linke hatte in ihrem Wunschbukett bekanntlich nicht mehr oder weniger, als daß ungefähr sämtliche beteiligte Minister und Be­amte schleunigst abtreten. Er schreibt:Ein Weiterverhandeln mit diesem Reichskanzler ist für den Reichstag auf jeden Fall un­möglich! Ein Nachgeben des Reichstages gäbe alles auf, was er­rungen ist. Das Verbleiben Bethmann Hollwegs ist keine Per- fonenfrage, es ist eine Verfasiungsfrage geworden, die der Reichs­tag durchfechten muß. Wird er das tun? Das hängt von den bürgerlichen Parteien ab . . . Für uns aber ist dies die Aufforderung, den Kampf, der die letzten Tage erfüllt hat, fortzuführen, zusammen mit den bürgerlichen Parteien, wenn sie noch kämpfen wollen, allein, wenn es sein muß, gestützt auf die im­mer rascher wachsende Macht und Erkenntnis der arbeitenden Massen." Zunächst laden die Genoßen zu Versammlungen ein zum Protest gegen die Säbelherrschaft".Alle Arbeiter und alle An­hänger der bürgerlichen Freiheit müssen daher in die Versamm­lungen strömen. Nieder mit der militaristischen Ueberhebung!"

Das sind gewiß deutliche Fingerzeige für die Haltung der bür­gerlichen Parteien, soweit sie sich durch ihre Art von der Sozial­demokratie unterscheiden wollen. Nach unserer Auffasiung wäre es Pflicht bürgerlicher Parteien gewesen, hier nicht Oel ins Feuer zu gießen, sondern im festen Bewußtsein auf das deutsche Recht die Entscheidung abzuwarten. Die hyste­rische Behandlung politischer Fragen, wie sie die Reichstagsver­handlung gezeitigt hat, sollte uns fremd sein. Sie schadet nicht nur dem Ansehen des Reiches nach außen, sondern bei nachträglich ruhiger Betrachtung dem Parlament selbst. Ist es doch charakte­ristisch, daß die ganze Verhandlung des ersten Tages nicht einen Redner brachte, der von den Schwierigkeiten des Militärs im El­saß, überhaupt in Zabern, damals im besonder» auch nur ein Wort sagte! Eine Ernüchterung, die nicht ohne Humor ist, scheint bereits in Zabern eingetreten zu sein. Wie wir derTägl. Rdsch." ent­nehmen sind die Einwohner in Zabern sehr betrübt, daß die guten 99er, mit denen die Bevölkerung so herzliche Beziehungen unterhalten habe, die Stadt verlasien mußten.

Ein Teil der demokratischen Presie weiß nicht, ob es die Ver­legung der beiden Bataillone als Strafe für diese oder für die Za­berner ansehen soll. Mögen die Herren diese Zweifel mit sich aus­machen.

Blätter der Rechten wünschen jedenfalls, daß Zabern keine Garnison wieder bekommt,um dem Blaukoller nicht neue Nah­rung zu geben". Davon, daß die Entschließungen des Reichstages auf das Verbleiben des Reichskanzlers auf seinem Posten irgend welchen direkten Einfluß hat, kann natürlich nicht die Rede sein. Wie Berliner Blätter melden, ist schon vor den Reichstagsver­handlungen zwischen den beteiligten Stellen über den einzuschla­genden Weg völlige Uebereinstimmung erzielt worden. Zeden- foll» wird man nunmehr, ehe man endgültig über die Affäre Ur­

teilt, den Spruch der verschiedenen Kriegsgerichte abwarten, von denen eins gegen v. Forstner, eins gegen Oberst v. Reuter schwe­ben soll. Das kann wirklich verlangt werden.

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