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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und den Beilagen:Nach Feierabend".Fürs Haus" undLandwirtschaftliche Beilage".

DieOberhessffche Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durck> die Post 2.25 M (ohne Bestellgeld), bei unseren Zeitungsstellen 2 X frei ins Haus. Verlag von Dr. T. Hitzeroth. Druck der Univ.- Buchdruckerei I. A. Koch (Inh. Dr. T. Hitzeroth). Markt 21. Tel. 55.

Marburg

Freitag, 14 November

Der Anzeigenpreis beträgt für die 7gespaltenr Zeile obe, deren Raum 15 4. bei amtlichen und auswärtigen Anzeigen 20 i, für Reklamen die Zeile 60 A- Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt Zeder Rabatt gilt als Barrabatt. Zahlungen unter Nr. 5015 de» Postscheckamtes Frankfurt a. M.

18. Jahrg.

1913

Erstes Blatt.

Nundscbau.

Das Bolksheer.

ist ein Begriff, der zu dem ständigen Rüstzeug fozialdemokatischer Propaganda für den Zukunftsstaat gehört.Volksheer gegen Militarismus" schallt es immer wieder aus sozialistischen Blättern, Büchern und Versammlungen. Ganz recht, ein Volksheer tut uns auch not, aber keins nach dem Wunsche desVorwärts", keine oberflächlich ausgebildeten Haufen bewaffneter Menschen unter felbstgewähtten Führern, ohne kriegerischen Geist, ohne Anhäng­lichkeit an Kaiser und Reich, ohne eiserne Manneszucht, sondern rin Volksheer als Verkörperung der äußersten Kraft des Staates, das jeden waffenfähigen Mann als Kämpfer in seine Reihen auf- inmmt und von vaterländischem Volksgeist und Pflichtgefühl be- ieelt ist, wie es die Preußen von Großbeeren und Dennewitz, von ler Katzbach, von Wartenburg und Möckern waren. Auch trotz Her letzten großen Heeresvorlage ist die wirksame Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht noch immer nicht sichergstellt. Roch immer werden nicht alle waffenfähigen jungen Leute eingestellt, so daß im Kriege statt ihrer ältere, verheiratete Männer in der Front kämpfen müssen. Und wie steht es mit dem echten und rech­ten Volksgeist? Darüber macht der bekannte Militärschriftsteller Generalleutnant z. D. Litzmann in derTägl. Rundschau" tref­fende Ausführungen. Er sagt da u. a.:

Der heutige Volksgeist ist, wie in aller Welt, so namentlich auch bei uns, vielfach irregeleitet und der Entwicklung unserer Wehr­kraft nicht förderlich. Ein solch' irregeleiteter, falscher Geist ist vielmehr das größte Hemmnis für die Heranbildung eines Volksheeres in unserem Sinn«; wenn er in der Armee zu Einfluß gelangte, müßte unser Arm kraftlos, unser Schwert stumpf und unbrauchbar werden."

Die Schuld an diesem Volksgeist mißt der General in erster Linie der Sozialdemokratie bei, die unterVolk" nur den Ar­beiterstand, soweit er in ihrem Fahrwasser segelt, und seine poli­tischen Führer verstehe, international sei und den bestehenden Staat und seine Einrichtungen haste. Schuld sei zweitens eine gewiste vom großen Kapital unterstützte Preste, die leider auf weite Kreise ihren verderblichen Einfluß ausübe, besten Früchte eine übertriebene Bewertung des Geldes, Schwächung des Volks­bewußtseins und unwürdge Liebedienerei dem Auslande gegen­über seien. Schuld seien endlich die Ideologen und Friedens­utopisten, die mit Scheingründen gegen den mannhaften, kriegeri­schen Geist zu Felde zögen und unter der Wirkung eines langen Friedens viele Anhänger fänden.

Man wird diesen Ausführungen Wahlberechtigung nicht ab­streiten können, vielmehr dem Verfaster beipflichten müsten, daß ehrliche, unermüdliche Arbeit nottut, um jene herbe Schlichtheit und jenen Geist wiederzuerlangen, der Preußen und das Deutsche Reich groß gemacht hat.

Mexiko und die Vereinigten Staaten.

Rach einem Telegramm aus Regales an der mexikanischen Grenze hat der persönliche Vertreter Wilsons, Hale, dem Konstitu« tionalistenführer Carranza einen endgültigen schriftlichen Vor­schlag übermittelt. Beide Teile lehnen es ab, sich über die Art des Vorschlages zu äußern; doch verlautet, daß die Vereinigten Staaten für die Aufhebung des Waffenausfuhrverbotes u. a. Garantien für die Wiederherstellung der Ordnung, für die Sicher­heit der Amerikaner und anderer Ausländer sowie für die Bil­dung einer ordnungsmäßigen Regierung fordern.

Rach einem Telegramm aus Mexiko haben die Aufständischen am Dienstag abend begonnen, den Verkehr zwischen der Haupt­stadt und Veracruz zu stören. Sie hielten 100 Meilen südlich von Mexiko einen Zug an, mißhandelten das Personal und raub­ten Geld im Betrage von beinahe einer Million Pesos, das der Regierung gehörte. Auch eine große Geldsendung, die Eigentum eines Privatunternehmens ist, wurde geraubt. Die Passagiere blieben unverletzt, doch wurden ihnen alle Wertgegenstände abge­nommen.

Durch eine amtliche Bekanntmachung Huertas werden die am 20. Oktober gewählten Senatoren und Abgeordneten aufgefordert,

(Nachdruck oertoten )

Gitte Ebrengefähtdung des Zeugen.

Ein« juristische Plauderei van Dr. Hans fiteste, Leipzig.

Sie wissen bereits aus Ihrer Ladung, worüber Sie hier ver­nommen werden sollen, nicht wahr, Herr Zeuge?"

Jawohl, Herr Amtsrichter. Ich soll mich über den Eeschäftsverkauf äußern, der im Frühjahr zwischen Eänzl und Finke stattgefunden hat."

Ganz recht; na, da ist Ihnen auch die Behauptung des Käufers bekannt, er sei hinterlistig übervorteilt worden. Finke meint nämlich, der Verkäufer Eänzl habe den Wert des Warenlagers durch drei Sach­verständige abschätzen lasten und dabei die Sachverständigen bestochen, damit ste das Lager recht hoch taxierten. Infolgedessen hätte der Käu- fer, geblendet von der i- der Taxe fälschlicherweise genannten hohen Summe, weit mehr füt -= Geschäft angelegt, als er bei ehrlicher Schätzung dafür würde a den haben. Sind Sie nun einer von den Dreien gewesen, die feiner^,, oie Abschätzung vornahmen, Herr Zeuge?"

Allerdings, Herr Amtsrichter."

Wollen Sie uns da einmal den ganzen Vorgang wahrheitsgetreu schildern".

Ich bitte höflichst, mir die Aussage zu erlösten."

Sie möchten also Ihr Zeugnis verweigern, wenn ich Sie recht ver­stehe. Und Sie meinen, hierzu berechtigt zu sein?"

Man hat mir gesagt, es könne kein Zeuge zur Aussage über Fragen gezwungen werden, deren Beantwortung ihm zur Unehre gereicht."

Damit sind Sie ganz recht berichtet worden. Gerichtsschreiber, »ollen Sie protokollieren:Der Zeuge erklärt auf Befragen zur Sache:

sich am 15. November zur Konstituierung zu versammeln. Die | Vereinigten Staaten haben bekanntlich gefordert, daß der Kon- I greß, der Huerta völlig ergeben ist, nicht zusammentrete. An amt- . lichen Berliner Stellen glaubt man nicht an ein sofortiges bewaff­netes Einschreiten der Vereinigten Staaten. Es liegt aber nahe, daran zu denken, daß Präsident Wilson den diplomatischen Ver­kehr mit Mexiko durch Abberufung der diplomatischen Vertretung der Vereinigten Stuten in Mexiko unterbrechen wird.

Eine Meldung aus Pokohama besagt, daß Japan den Kreuzer Jdzumo" nach Mexiko entsenden wird. In Verbindung damit tritt ein glaubhaftes Gerücht auf, Mexiko werde Japan mit dem Bau von 6 Kriegsschiffen und Küstenverteidigern beauftragen für den Fall, daß Huerta Präsident bleibt. Also soll Japan gegen Amerika helfen?

Deutsches Reich,

Der Bischof von Limburg beim Kaiser. Neues Palais bei Potsdam, 13. Nov. Der Kaiser empfing um 12% Uhr den Bischof von Limburg August Kilian. Dem Empfang wohnten der Kultus­minister und der Chef des Zivilkabinetts bei.

Som Bundesrat. Berlin, 13. Nov. Der Bundesrat hat den zuständigen Ausfchüsten überwiesen: Einen Entwurf des Luftverkehrsgesetzes, eine Denkschrift betreffend den Entwurf einer neuen Anlage zu dem internationalen lleberein- kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und einen Entwurf der Vorschrift zur Aenderung der Schiffsvermestungsordnung. Zuge­stimmt wurde der Vorlage betreffend die Aenderung der Vor­schriften über den Befähigungsnachweis und die Prüfung der Seedampfschiffsmafchinisten, dem Entwurf von Vorschriften zur Ergänzung der Eichgebührenordnung, der Vorlage betreffend den Entwurf der Bestimmungen über die Herstellung von Zigarren und Abrippen von Tabak in der Hausarbeit und der Vorlage be­treffend die Aenderung der Gebühr für Warenproben und Waren­mengen.

Cambon beim Kanzler. Berlin, 13. Nov. DieNordd. Allgemeine Zeitung" meldet: Der Reichskanzler hat gestern nach­mittag den französischen Botschafter Eambon empfangen.

Besuch des russischen Ministerpräsidenten in Berlin. Berlin, 13. Nov. Gutem Vernehmen nach trifft der russische Ministerprä­sident Kokowtzow am Montag hier ein. Am Dienstag abend findet beim Reichskanzler zu Ehren des russischen Gastes ein Esten statt. Voraussichtlich wird Kokowtzow am Mittwoch vom Kaiser empfangen werden.

Eröffnung des sächsischen Landtages. Dresden, 13. Nov. Heute mittag fand im Residenzfchloste die feierliche Eröffnung des Landtages statt. Die Thronrede, die der König verlas, gedenkt zunächst der vaterländischen Erinnerungstage dieses Jahres, ins­besondere des Regierungsjubiläums des Kaisers und der glänzend verlaufene Feier der Einweihung des Völkerschlachtdenkmals in Leipzig. Sie begrüßt des weiteren mit Genugtuung die An­nahme der Wehrvorlage im Bundesrat und im Reichstag, die den fortdauernden Frieden verbürge und fährt fort:Nicht ohne ernste Sorge erblickt aber meine Regierung in der zur Deck­ung eines Teiles der laufenden Ausgaben gewählten Vermögens­zuwachssteuer eine Durchbrechung des Grundsatzes, daß den Gliedstaaten des Reiches zur Erfüllung der bedeutsamen Aufgaben die dierekten Steuern ungeschmälert zu belassen sind. Meine Regierung wird daher es als eine ihrer wichtigsten Aufgaben betrachten, im Einvernehmen mit der Reichsverwaltung weiteren Beeinträchtigungen der bundesstaat­lichen Finanzrechte auf dem Gebiete der direkten Steuern en t- gegenzutreten." Die Thronrede führt dann eine Reihe von Gesetzentwürfen auf, so auf dem Gebiete der Berggesehgebung und des Kleinbahnwesens. Darauf erklärte der Ministerpräsident den Landtag für eröffnet. Abends fand zu Ehren der Mitglieder der Ständeversammlung im Residenzfchloste königliche Landtagstafel statt.

Das Kommunalwahlrecht in der Nordmark. Schleswig, 13. Nov. Nach einer Mitteilung aus dem Ministerium des Innern ist die Zeitungsmeldung, nach der dem Landtage schon in der bevorstehenden Session ein Gesetzentwurf betr. Aenderung des i' ii »t. -.......-

ich gebe zu, bei dem Kaufgeschäft zwischen Eänzl und Finke als Ver­trauensmann das Lager mit abgeschäht zu Hafen; im übrigen oerwe-gere ich mein Zeugnis, weil mir die Beantwortung aller auf meine Be­tätigung dabei gerichteten Fragen zur Unehre gereichen würde." Damtt ist Ihr« Vernehmung beendet, Herr Zeuge; Sie sind entlasten."

Wir aber sehen den Zeugen erleichterten Herzens aus dem Ver­handlungssaale scheiden und freuen uns eines Rechts, welches es uns erläßt, uns selber zu bezichtigen. Denn nur scheinheiliger Hochmut kann leugnen wollen, daß es auch in unserem Leben Augenblicke gegeben, zu denen unser Denken und Tun nicht allenthalben di« von «hrenhafter, rechtlicher Eestnnung diktierten Gebote befolgt haben. Wir sind eben allzumal Sünder und bedürfen im Kampfe gegen das Unrecht einer gütigen Hand, die uns an den von der Versuchung gelegten Fallen vor­überführt. Ein« dieser hilfreichen Stützen gegen eigne Schwäche aber begrüßen wir im Rechte der Zeugnisverweigerung auf uns bloßstellende Fragen. Wenn sich Herr Hintz mit Herrn Kuntz streitet, haben wir es nicht nötig, als Zeugen aller Welt Rechenschaft zu geben über Ver­fehlungen, die wir in eigner Reue und durch tüchtige Arbeit an uns vielleicht längst getilgt. Schmerzlich genug schon für manchen, daß er an Eerichtsstelle um der Zeugnispflicht willen über feine Vorstrafen auf Befragen Red' und Antwort stehen muß, eine Qual, die das Ge­richt nur bei dringender Notwendigkeit heraufbeschwören soll und die deshalb in der Regel allein den wegen Meineids Vorbestraften droht. Wer jedoch etwas auf dem Kerbholz hat, destentwegen man ihn bislang 1 strafrechtlich noch nicht verfolgt, der hat es nicht nötig, durch feine Zeugenaussagen selber der Anklagebehörde belastendes Material in die Hände zu spielen. Nicht jede Unehrenhafttgkeit aber ist unter Strafe gestellt. Dagegen schützt uns jedwedes unehrenhafte Handeln, da» bei

kommunalen Wahlrechts in den schleswig-holsteinischen Städte« vorgelegt werden sollte, verfrüht. Hier wird bekanntlich, ebenso wie in Frankfurt a. M., nicht nach dem Dreiklassenwahlsystem ge­wählt, vielmehr ist das Wahlrecht gleich, jedoch durch einen Zen­sus beschränkt. Trotz Erhöhung des Zensus bis zu der gesetzlich zulässigen Höchstgrenze haben sich die Städte jedoch nicht vor einer Ueberflutung ihrer Gemeindekörperschaften durch die Sozialdemo­kratie zu retten vermocht. Bezeichnend ist, daß die überwiegend fre'finnigen städtischen Kollegien von Kiel einmal versucht haben, deshalb die Einführung des Dreiklasienwahlrechts zu beantragen. Von einer gesetzlichen Aenderung des geltenden Kommunalwahl­rechtes in diesem Sinne würden die Fortschrittler zwar erheblichen Nutzen haben, aber trotzdem werden sie einer solchen Aenderung in Parlament und Presse aus doktrinären Gründen jedenfalls einen heftigen Widerstand entgegensetzen.

Die Revision im Erfurter Aufruhrprozesse. Berlin 13. Nov. Für die Revistonsverhandlung im Erfurter Aufruhrprozesse ist, wie verlautet, auf Dienstag, den 25. November, vormittags 10 Uhr vor dem Ersten Senat des Reichsmilitärgerichts unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Thielemann Termin angesetzt worden.

Zum jüngsten Vorfall in Zabern. Straßburg, 13. Nov. Hiesige Zeitungen bringen den Urlaub des Obersten v. Reuter, Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 99, mit den jüng­sten Vorgängen in Zabern in Zusammenhang. Diese Kombina­tion ist gänzlich hinfällig. Der Urlaub hat mit dem Fall nicht, zu tun. Die von dem Obersten v. Reuter erfolgten militäri­schen Maßregeln sind nach jeder Richtung hin vom Generalkom­mando gebilligt worden. Dagegen verlautet, daß Leutnant v. Forstner aüs Zabern abgereist ist. Man kann annehmen, daß er dorthin nicht mehr zurückkehren wird, da er voraussichtlich in eine andere Garnison versetzt werden dürfte.

Der badische Landtag. Karlsruhe, 13. Nov. Der .Karls­ruher Zeitung" zufolge ist die Eröffnung des badischen Landtags für den 27. November in Aussicht genommen.

Sozialdemokratie und Rüstungskommisfion. Berlin, 13. Nov. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat befchloffen, von jeder Teilnahme an der Rüstungskommisston abzusehen. Sie wird int Reichstag eine Interpellation in dieser Angelegenheit einbringen. Die Äbg. Ledebour und Noske sind als Redner be­stimmt.

Koloniales.

Gründung einer neuen kolonialen Aktiengesellschaft. Ham­burg, 13. Nov. Heute wurde von den Herren E. Scharf, Otto Thiemer, beide in Hamburg, dem Konsul Heinrich Rudolph Wahlen in Rabaul (Südsee) und den Firmen M. M. Warburg u. Co. und F. Rosenstern u. Co. in Hamburg die Hamburgische Süd­see-Aktiengesellschaft mit einem Kapital von zwei Millionen Mark gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und der Betrieb von Faktoreien, Plantagen und Bergbau auf den Südfeeinfeln, ferner der Betrieb von Handel jeder Art, insbeson­dere in der Südsee, sowie zwischen dieser und Hamburg.

Das erste Bezirksamt im Innern von Deutsch-Neuguinea. Am' 1. November d. I. ist das erst« Bezirksamt im Innern von Deutsch-Neu- Guinea (Kaiser Wilhelmsland) eingerichtet worden, nachdem bisher unsere Verwaltung nur auf die Küste sich erstreckt hatte. Der Sitz liegt bei Malu am mittleren Kaiserin Augustafluß; zum Bezirksamtmann ernannt wurde Bergasiesior Dr. Stelle, der bis Ende Oktober der Leiter der vom Neichskolonialamt und der Deutschen Kolonialgesell­schaft gemeinsam entsandten Expedition zur Erforschung dieses größten Stromes in Neu-Euinea war.

Ausland.

** Die böhmische Kris«. Wien, 13. Nov. Das Abgeordnetenhaus setzte die Aussprache über die Interpellation betreffend die Einsetzung einer Landesverwaltungskommission in Böhmen fort. Der deutsch-sozial« Abgeordnete Seliger sagt«, die Schuld an dem Zusammenbruche des Landtages und der Finanzen in Böhmen treffe die beiden bürgerlichen Parteien. Der Abgeordnete Iavorski erklärte, daß die Polen die Bil­dung einer Verwaltungskommisiion mit großer Beunruhigung ausge­nommen haben. Es müsie endlich die Energie gefunden werden, um den

einem Zeugnis in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten als solches offenkun­dig würde, vor dem Zwang der Aussage.

Doch auch dieser Weg schien den Gesetzgebern noch nicht nahe genug an das erwünschte Ziel zu fuhren. Sie gingen darum noch eine Strecke weiter. Und so ist's gegenwärtig nicht einmal nötig, daß wir selbst unehrenhaft handelten, oder daß unser eigenes in der Zeugenvernehmung zu enthüllendes Tun einen Rückschluß auf unehrenhaftes Verhalten er­laubt. Vielmehr ist sogar ein Zwang zur Ablegung eines Zeugnisses über Fragen unstatthaft, deren Beantwortung einem nahen Angehörigen zur Unehre gereichen oder ihn der Gefahr strefgerichtlicher Verfolgung aussetzen würde. Deshalb braucht der Ehemann nicht gegen feine Ehe- frau, der Bräutigam nicht gegen die Braut, der Schwager nicht gegen di« Schwägerin, die Mutter nicht gegen den Sohn im bürgerlichen Rechtsstreite als Zeug« auszusagen, sobald die Angehörigen sonst in der qeschildetten Richtung belastet würden. Ein Anlaß, sich dies einzupragen aber besteht um so eher, als das Gericht in allen diesen Fällen nicht nötig hat, uns vor unserer Vernehmung über unsere Verwetgerungs- befugnis aufzuklären. 1

Der Grundgedanke, der jene Beschränkung der Zeugnispflicht in» Leben rief, wollte verhindern, daß der Zeug« in große Versuchung ge­führt werd«, dem Richter die Unwahrheit zu sagen und schließlich einen Meineid zu schwören. Eine weise Vorsicht, die ihren Zweck wohl ohne Zweifel glänzend erfüHt.

Nach alledem aber ist es uns jetzt durchaus verständlich, baß der uns eingangs begegnete Zeuge die Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen ablehnnen durfte. Denn hätte et jene Fragen bejaht, so mürbe" er sich selber bet Bestechlichkeit geziehn nnb feine Eh« damit »ot den Leuten in den Staub getreten haben.