Wo 261 die Post 2.25 M (ohne Bestellgeld), bei unseren Zeitungsstellen 2 M. frei ins Haus. — Verlag von Dr. E. Hitzeroth. — Druck der Univ.»
1913. '
Buchdruckerei I. A. Koch (Inh. Dr. T. Hitzeroth). Markt 21. Tel. 55.
Mftes Blatt
Seitens des Finanzministeriums ist eine Nachtragsforderung zum Etat des K. Hofes für Apanagen im Landtag eingebracht worben, Ke infolge bet Beendigung bet Regentschaft unb bet
Marburg
Montag, 10. November
Die „Obrrhesfische Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage. — Der Bezugspreis beträgt viertelfährlich durck-
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Thronbesteigung König Ludwigs IGF einen verfassungsmäßigen Bestandteil der Zivilliste bildet. Diese Nachtragsforderung einbegriffen, beziffert sich die Eesamtforderung für die Erhöhung bet Zivilliste auf rund 1 400 000 -4t.
Die Ausführungsbestimmungen des Bundesrats zum Wehrbeitragsgesetz.
In erster Reihe ist bemerkenswert, daß die Frist für Abgabe der Erklärung für die Zeit vom 2. bis 15. Januar festgelegt ist, falls nicht die oberste Landesfinanzbehörde andere 2 Wochen im Monat Januar 1914 auswählt. Mindestens 8 Tage vor diesem Termin mutz eine amtliche Aufforderung an die Bevölkerung zur Abgabe der Erklärung ergehen. Eine Vermögenserklärung braucht nur einer einzigen Behörde abgegeben zu werden. Für Weigerungen sind Strafen bis 500 <4t festgesetzt. Diese Vorschriften beziehen sich auf das erste Drittel des Wehrbeitrages.. Das zweite und letzte Drittel des Wehrbeitrages vom Einkommen ist je auf Antrag zu ermäßigen, wenn sich das Einkommen des Beitragpflichtigen gegenüber dem für die Veranlagung des Wehrbeitrags fest- gestellten Einkommen um mindestens 40 v. H. dieses Betrages vermindert hat. Die geschuldeten Wehrbeitragsteile sind in demselben Verhältnis zu ermäßigen, in dem das verminderte Einkommen zu dem früheren steht. Ist das Einkommen unter den Betrag von 3000 M gesunken, so ist der Fehlbeitragsteil ganz in Abgang zu stellen, Eine Ermäßigung findet nicht statt, wenn die Minderung des Einkommens nur durch einen vorübergehenden Wegfall der Einkommensquelle veranlaßt ist. Der Antrag ist nicht mehr zu berücksichtigen, wenn er erst nach Ablauf von drei Monaten nach den gesetzlichen Zahlungstagen gestellt wird. Mit ihrem Einkommen beitragspflichtig sind diejenigen natürlichen Personen, welche die Voraussetzungen der subjektiven Beitragspflicht nach § 10 des Gesetzes erfüllen, sofern sie auf Grund der Landeseinkommensteuergesetze oder der Bestimmungen der Landesregierung mit einem steuerpflichtigen Einkommen von zusammen mehr als 5000 M veranlagt ober zu veranlagen sind. Wird in einem Bundesstaat gleichzeitig mit der Veranlagung des Wehrbeitrages eine landesrechtliche Einkommensteuer durchgeführt, so ist für die Berechnung des Wehrbeitrages vom Einkommen diese Veranlagung matz- gebei»d. Anderenfalls ist die letzte landesrechtliche Einkommensteuerveranlagung zugrunde zu legen. Ist ein Beitragspflichtiger in mehreren Bundesstaaten zur Einkommensteuer veranlagt, so ist das in den einzelnen Bundesstaaten festgesetzte Einkomemn zusammenzurechnen.
Das Ui teil im zw nten Krupp-Prozeß.
Am Samstag ist im Krupp-Prozeß das Urteil gefällt worden, wie wir bereits durch Sonderausgaben melden konnten. Brandt wurde wegen Bestechung zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet werden. Direktor Eccius erhielt wegen Beihilfe zur Bestechung 1200 -4t Geldstrafe. Ueber den Verlauf des letzten Verhandlungstages berichten wir an anderer Stelle.
Das Urteil ist gesprochen, und falls nicht Revision eingelegt wird, scheidet die „Krupp-Affäre" damit hoffentlich endgiltig aus der öffentlichen Diskussion, die hier wie selten in die Irre geführt ist. Wer waren die Ankläger? Die eine Hauptfigur, Herr von Metzen, ist ein entlassener Beamter Krupps, über besten Qualitäten die „italienische Affäre" allein soviel Licht -verbreitet, daß man sich bei ihm nicht weiter aufzuhalten braucht. Weiter der Volkstribun Liebknecht, der nicht nur um der Firma Krupp zu schaden, s. Zt. die öffentliche Diskussion im Reichstage anschnitt, sondern sich als Sensationsmanager fühlte, der in wütender Parteileiden- schaft glaubte, ein Panama aufgedeckt zu haben. Krupp ist mit feiner Machtstellung — und mit seinen Wohlfahrtseinrichtungen der Sozialdemokratie ein Dorn im Auge. Dieser Firma zu schaden, ist also ein Verdienst. Hierbei findet man — nebenbei bemerkt — bei dem sogenannten bürgerlichen Radikalismus, ihrem Bundesgenosten, zum Teil verständnisvolle Unterstützung. . Tatsächlich sind denn auch strafbare Dinge aufgedeckt worden, die die Firma Krupp betreffen und auf dem Gebiete des unlauteren Wettbewerbs liegen, für die sich aber in erster Linie die Konkurrenten Krupps interessieren. Das geht die öffentliche Meinung wenig an, denn Krupp ist eine Firma wie jede andere. Von einem Panama aber wird angesichts der Ergebniste des Pro- zestes niemand zu reden wagen. Insofern hat der Prozeß und die strenge Art seiner Durchführung auch fein Gutes. Dieses Schulbeispiel, das Herr Liebknecht herangezogen hatte, um zu beweisen, wie verrottet unsere öffentlichen Zustände und unser Beamtentum sei, hat versagt. Wenn im Auslande nicht mehr an Bestechung möglich ist, so kann es zufrieden sein. — Der Prozeß hat im Eegen- teii gezeigt, daß selbst Krupp gegenüber unsere Verwaltung in ihren entscheidenden Stellen objektiv genug ist, und die Frage ist einzig und allein, wie die Schwächen einzelner nicht leitender Personen in Zukunft ausgeschieden werden. Von Landesverrat aber ist auch hier keine Rede gewesen, es ist ausdrücklich im Prozeß bekannt worden, daß durch die Kornwalzer kein einziges „Geheimnis", das Krupp gegenüber als solches zu betrachten gewesen wäre, verraten worden ist. Und ebenso ist festgestellt, daß auf Grund der Kornwalzer nie Preise heraufgesetzt wurden, was den Staat geschädigt hätte. Krupp fürchtete in gewissen Zweigen aus dem Geschäft zu kommen und benutzte, um sich nicht verdrängen zu lasten, eine — doppelte Geschäftsmoral, eine offizielle und eine inoffizielle durch die Hintertreppe. Das ist bedauerlich im Hinblick auf das Ansehen Krupps auch nach dem Auslande hin, noch bedauerlicher ist, daß dem geschickten Brandt dabei einige seiner früheren bekannten Kollegen durch strafbare Handlungen zum Opfer fielen. Es liegt kein Grund vor, irgend etwas zu beschönigen. Verfehlungen sind Verfehlungen. Sie haben ihre Sühne verdient und gefunden. Mit Strenge und Sachlichkeit ist der Prozeß durchgeführt worden, wie es eben in einem anderen Lande kaum möglich wäre. Wir sind gerecht bis zur Selbstzerfleischung und geben lieber dem Auslande ein forensisches Schauspiel, als daß wir auch nur den Schein auf uns lüden, als wollten wir etwas vertuschen. Was man aber beweisen wollte, und wofür man in skupelloser Agitation vor unb während des eigentlichen Prozestes Stimmung zu machen suchte in seinem agitatorischen Hehbedürfnis, das ist zusammengebrochen und als Aufbauschung erkannt. Ein Panama ist der „Krupp"- Prozeßnichtgeworden — Herr Liebknecht steht mit dieser Schmähung allein mit seinen Getreuen, das kann man nach dem Prozeß klar unb deutlich sagen. Nur böser Wille und Parteileibenschast könnte heute noch so sprechen.
Pflicht des Staates, auch denjenigen Arbeiter zu schützen der sich nicht koalieren unb benjenigen, der sich in Fällen von Arbeitsstreitigkeiten bent Streik nicht anschließne wolle. Die Verhältniste inbezug auf mangelnden Schutz derartiger Arbeiter seien aber heute vollkommen unhaltbar geworden.
— Mittelstand unb „Kartell bet schaffenden Stände." Berlin, 8. Nov. Die Deutsche Mittelstandsvereinigung hielt in der Neuen Philharmonie eine Protestversammlung gegen das Kartell des' Reichsdeutschen Mittelstandsverbandes mit dem Zentralverband Deutscher Industrieller und dem Bund der Landwirte ab. Tischlerobermeister Rahardt führte u. a. aus: „Wir sehen nicht ein, weshalb wir uns nach unseren bisherigen Erfahrungen, die wir als. Kanonenfutter aller politischen Parteien gemacht haben, denselben Leuten noch einmal aufdrängen sollen. Wir Mittelständler werden wie die artigen Kinder behandelt, nämlich schlecht. Ohne eine feindliche Stellung gegen die einzu-1 nehmen, die sich in Verblendung dahin ausgesprochen haben, daß derjenige ein Feind des Mittelstandes sei, der das Leipziger Kartell nicht unterstütze, erklären wir den Herren, daß sie etwas zu spät aufgestanden sind. Wir sind alt und erfahren genug, um zu wissen, was unseren Jnteresten dient. Dienen wir uns selbst, so dienen wir uns am besten." Nach einer lebhaften Aussprache wurde folgende Entschließung einstimmig angenommen: „Die in der Neuen Philharmonie versammelten Angehörigen des erwerbs- tätigen Mittelstandes erklären, daß der Beitritt des Reichsdeutschen Mittelstandsverbandes zum Leipziger „Kartell der schaffenden Stände" der Aufgabe einer Mittelstandsvertretung widerspricht, da sie den Kampf nach oben und unten, nicht bloß nach unten zu führen hat. Ferner erblicken sie in diesem Kartell auch an sich eine schwere Gefahr für den Mittelstand, weil seine berechtigten Interessen dabei notroenbig vernachlässigt, die Lebenslage noch weiter verteuert und die Jnteresienkämpfe der Erwerbsstände unnötig verschärft werden."
Politische Umschau.
Eidesleistung des Königs und Truppenvereidigung in München.
Vor der Eidesleistung am Sonnabend hielt König Ludwig eine Ansprache, in der er es beklagte, daß nicht rechtzeitig durch entsprechende Maßnahmen der Entstehung eines Zustandes vorgebeugt worden sei, der als auf die Dauer unvereinbar mit dem monarchischen Gedanken und dem Staatswohl zu erachten sei. Der Justizminister sprach dann die Eidesformel vor, worauf der König mit erhobener rechter Hand sprach: „Ich schwöre." Nach einigen Dankesworten Frhrn. v. Hertlings fuhr der König zum Wittels- bacher Palais zurück. Nachmittags empfing das Königspaar in der Residenz die Chefs der diplomatischen Missionen.
Die sämtlichen Truppen des Standortes München wurden mittags auf den neuen König Ludwig NI. vereidigt. Dem feierlichen Vereidigungsakte beim 2. Infanterie-Regiment Kronr'nz wohnte der Generaloberst Kronprinz Rupprecht, bet nunmehrige Inhaber des Regimentes, bei. Er wendete sich nach der Vereidigung mit einer kernigen Ansprache an das Regiment unb schloß mit einem Hurra auf ben König.
Koloniales.
□ Unterdrückung von Unruhen in Reukameru«. Berlin, 9. Nov. Die Unruhen im Neukameruner Bezirk Sembe sinb nach soeben aus Vuea eingegangenen drahtlichen Nachrichten des Gouvernements beendet. Wie der Bezirksleiter von Jukaduma, Asiesior Heym, dem Gouvernement berichtete, gelang es, den Widerstand des Ebastammes durch die Einnahme von vier stark befestigten Stellungen und hartnäckig verteidigten Bergdörfern zu brechen. Alle Häuptlinge des Sembebezirkes erschienen zum Zeichen der Unterwerfung auf der Station.
Ausland.
** Auslösung des galizischen Landtags? Lemberg, 9. Nov. Wie verlautet ist die Regierung entschlosien, falls keine Einigung zwischen bet polnischen und ruthenischen Partei zustande kommt, bi* galizische Landesverfassung aufzuheben unb den galizischen Landtag aufzulösen. Ein hoher General soll mit der Leitung der Statthalterei betraut werden.
•* Oesterreich baut Kriegsschisse silr China. Triest, 9. Nov. Di« chinesische Regierung hat bei der Schiffswerft in Monfalcone viel Schnellkreuzer bestellt. Der chinesische Gesandte in Wien hat deswegen gestern Monfalcone besucht und die einschlägigen Pläne besichtigt.
“ Ein neuer Vorschlag Lloyd Georges. London, 8. Nov. Lloyd George hielt in Middlesborough eine Rede, in der er auch auf bi« Rüstungen zu sprechen kam. Et sagte, es würde bester für Deutschland, England, Frankreich und Rußland fein, wenn sie ihre Ausgaben für bi« Rüstungen in die Nordsee werfen würden, als daß sie sie für bte fürchterlichen Maschinen und Mordwerkzeuge zur Menschenschlächterei verwenden. Ein Land allein könne das nicht tun, aber alle zusammen könnten es, besonders, wenn sie sich von gewisten Zeitungen frei mache«
Deutsches Reich.
— Tagung des Hansa-Bundes. Berlin, 8. Nov. Der Hansa- bunb hielt in diesen Tagen seine diesjährige Hansawoche ab. In der heutigen Schlußsitzung beschäftigte sich der Jndustrierat des Hansabundes mit der Frage einer Verstärkung des Einflusies von Industrie, Handel und Gewerbe im Reichstag. Dr. Kleefeld, der Geschäftsführer des Bundes bezeichnete es als Kardinakgedanken für die zukünftige Arbeit, daß es besonders darauf ankommen müste, Angehörige des Gewerbestandes in die Parlamente zu entsenden, da sie kraft ihrer praktischen kaufmännischen Erfahrungen und Kenntnisie in erster Linie geeignet seien, eine den praktischen Erfahrungen des Gewerbestandes dienenden Wirtschaftspolitik zu betreiben. Eine Aenderung des Reichstagswahlrechts werde keine großen Vorteile für Handel, Industrie und Gewerbe bringen. Es werde im Gegenteil nicht möglich sein, einem derartigen Gedanken näher zu treten ohne das Reich zu gefährden. Dr. Stresemann behandelte die Frage des Schutzes der Arbeitswilligen. Völlig falsch sei die Aufsasiung, daß das Koalitionsrecht lediglich den sich koalierenden und streikenden Arbeiter zu schützen verpfichte. Aus demselben Koalitionsrecht entstehe die
Die tneiW Leibwache der -Miere.
Mit der erfolgten Königsproklamation des bisherigen Prinzregenten Ludwig von Bayern wirb voraussichtlich ein belanntcs Straßenbild aus München verschwinden, nämlich die Leibwache der Hartschiere, die im Königl. Residenzschloß ihren Standort hatte unb während der Regentschaft jedesmal . nach dem Wittelsbacher Palais die notwendige Ablösung sandte. Unser Bild zeigt eine solche, wie fi« bas Palais soeben verlassen hat und in bas Residenz- schloß zurückkehrt« -
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