mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und den Beilagen: „Nach Feierabend", „Fürs Haus" und „Landwirtschaftliche Vellage".
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Die „Oberhessijche Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn und Feiertage. — Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich but* die Post 2.25 (ohne Bestellgelds, bei unseren Zeitungsstellen 2 «M. srei ins Haus. — Verlag von Dr. T. Hitzeroth. — Druck der llniv.- Buchdruckerei I. A. Koch (Inh. Dr. C. Hitzeroth). Markt 21. Tel. 55.
Marburg
Dienstag, 5 August
Der Anzeigenpreis beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 «3. bei amtlichen und auswärtigen Anzeigen 20 4, für Reklamen die Zeile 60 4. Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. Zeder Rabatt gilt als Barrabatt. — Zahlungen unter Nr. 5015 des Postscheckamtes Frankfurt a. M.
48. Jahrg.
1913.
n
erstes Blatt.
„C'iauvinlsttn" und Verständigungsfreunde.
Es ist eine beinahe täglich beweisbare Tatsache, daß kein Volk so wenig nationale Gesinnung und Energie besitzt als das deutsche. Kein Angehöriger irgend eines anderen Landes, und wäre es Venezuela oder Haiti, gibt Eigenart, Sprache, Gewohnheit, Sitte so unversehens schnell auf als der deutsche. Man kann geradezu von einer Vorliebe für das Ausland reden, so unbegreiflich das ist. Einige, hoffentlich nicht allzu viele, Leute sind allerdings entgegengesetzter Ansicht. Sie finden, daß mehr denn je sich in Deutschland Unduldsamkeit und Haß gegen das Ausland breit mache, Chauvinismus. Und diesen gelte es zu bekämpfen und zu entlarven, um die Zukunft des Reiches zu retten. Die Vertreter dieser eigenartigen Meinung haben sich natürlich zu einem Verein zusammengeschlossen, dem „Verband für internationale Verständigung", der im Oktober in Nürnberg zum zweiten Male tagen will und dazu jetzt schon einen Aufruf in die Welt schickt. Nun ist nicht zu leugnen, daß sich einem solchen Verbände ein recht nützliches Tätigkeitsfeld darbietet in Arbeiten zur weiteren Regelung und Festsetzung des internationalen Privatrechtes, d. h. der privatrechtlichen Beziehungen von Angehörigen verschiedener Nationen, oder in Arbeiten zur besieren Abwickelung des Verkehrs von Land zu Land. Nach dem, was man bisher in der Oeffentlichkeit von dem Verbände gehört hat, zielt er jedoch ausschließlich auf eine politische Verständigung unter den Staaten ab. Jeder vernünftige Mensch wird eine solche willkommen heißen: die Schwierigkeiten der praktischen Durchführung sind aber so groß, daß die Bemühungen um eine Verständigung wohl oder übel da aufhören müssen, wo der Verband erst einsetzen will. Eewisiermaßen als Vorarbeit betrachtet er die Beseitigung der Bewegung, die er den .Deutschen Chauvinismus" nennt. Ihn behandelt das 9. Heft seiner Veröffentlichungen. Der Verfasser hat sich die Mühe gemacht, alle Artikel in der deutschen Presse zu sammeln, in denen in letzter Zeit das Verbrechen des „Chauvinismus" begangen worden ist, ferner viele Veröffentlichungen nationaler Vereine und Politiker, die in gleicher Weise gesündigt haben, so vor allem des Alldeutschen Verbandes, des Wehrvereins, der verdienten Generäle v. Bernhardt, v. Liebert, Keim, auch Herrn Basiermanns und Maximilian Hardens. Unter den Preßstimmen sind so ziemlich alle ernst zu nehmenden und deutsch-nationalgesinnten Blätter vertreten. Der Verfasier nennt sie die „nationa l i st i s ch e" Presse. Als natio n a l e Zeitungen im Sinne des Verfasiers dürften dann wohl nur noch übrig bleiben das „Berliner Tageblatt", die „Frankfurter Zeitung" und ähnliche. Der Entdecker des deutschen Chauvinismus sieht in den „Kriegsgeneralen" mit General Keim an der Spitze eine politische Gefahr für Deutschland, die umso größer ist, als schon eine bedenklich große Zahl anderer mit politischer Nervosität und Hysterie „infiziert" sei. Die Verständigungsfreunde wissen nämlich ganz genau, daß Deutschland in keiner Weise gefährdet oder gar „eingekreist" sei. Sie wollen warten, bis eines Tages die wohlgerüsteten Feinde an der Grenze stehen: dann soll der Devensivkrieg beginnen. Aber um Eottes- willen den Gegnern nicht zuvorkommen, nicht vorher rüsten. Das erübrigt sich ja auch, wenn in Kürze anstelle der Waffenentscheidung die internationale Verständigung getreten sein wird. Und von dieser redet man in einer Zeit, in der trotz Friedenskonferenzen und Haager Schiedsgericht ein scharfes Schwertersausen durch die Luft geht, wo alle Welt rüstet. Siehe den russischjapanischen, den italienisch-türkischen, den Balkankrieg und seine Folgen der Rüstungsverstärkung in Frankreich, Deutschland, Rußland und Oesterreich-Ungarn. Es ist wahrlich ein sehr gewagter Rat, den man Deutschland gibt, wenn es im Konzert der Mächte die Friedensflöte blasen soll. Tönen nicht hell über die Grenze die französischen Clairons herüber, in die sich das Revanchegeschrei immer erneut und lauter mischt? Der bloße Anblick der deutschen Farben genügt dort, um einen Anfall von Raserei auszulösen. Solche Vorfälle wiederholen sich so häufig, daß von Einzelerscheinungen nicht mehr gesprochen werden kann. Von welchen Gefühlen das englische Volk trotz neuerdings eingeleiteter Versuche, zu einem Einvernehmen zu gelangen, gegen Deutschland beseelt ist, braucht nicht näher dargelegt zu werden. Wer da die Deutschen aus ihrer Lethargie und Indolenz aufrüttelt, ist kein Chauvinist, sondern verdient Dank und Anerkennung in reichstem Maße, wenn auch zuzugeben ist, daß dieses oder jenes Preßorgan im patriotischen llebereifer für Deutschland Gefahren und drohende Nachteile sieht, wo in Wirklichkeit nicht die Rede davon sein kann: denn cs entspricht nicht der Stärke und Macht des Deutschen Reiches, bei jeder Gelegenheit Gespenster zu sehen und zu rufen: „Das Vaterland ist in Gefahr!" Erforderlich ist es aber, immer auf der Wacht zu sein, um nicht in der Welt nach Michelart überall ins Hintertreffen zu geraten, erforderlich ist es, Ansehen und Ehre mit Nachdruck zu wahren und ohne ängstliche Rücksichtnahme aus die Gefühle und Jnteresien anderer Völker stets lind allerorts den Grundsatz zu vertreten: Civis Germanus sum, auch wenn er nur mit den Waffen in der Hand aufrechtzuerhalten wäre. Es ist anzunehmen, daß das auch unsere Verständigungsfanatiker einsehen, ebenso wie die mit automatischer Sicherheit eintretende Nicderringung Deutschlands, sobald es durch Lücken in seiner Rüstung Konzessionen an eine allgemeine friedliche Auseinandersetzung gemacht haben würde. Wenn sie trotz der für das Vaterland damit verbundenen Gefahr einem allgemeinen Völkermischmasch das Wort reden, so ist doch der Gedanke einer Menschheitsverbrüderung ebensowenig schön wie erfolgversprechend zu nennen. Wir wollen nicht in erster Linie Glied einer großen europäischen Bölkersamilie, sondern Deutsche sein.
Verlängerung des Waffenstillstandes.
Bukarest, 4. Aug. Die Konferenz verlängerte den Waffenstillstand auf Vorschlag des Vorsitzenden Majorescu um drei Tage lalso bis zum 8. d. M.).
Deutschland als Vermittler?
Sofia, 4. Aug. Gestern hat eine Besprechung zwischen dem Minister des Auswärtigen Ehenadiew und dem deutschen Gesandten von Below stattgefunden, die längere Zeit dauerte. Der Unterredung wird große politische Bedeutung beigemesien. Es heißt, daß Deutschland der bulgarischen Regierung seine Dienste als Vermittler zur Beilegung der bulgarisch-türkischen Differenzen angeboten hat.
Der Wunsch eines selbständigen Mazedoniens.
Sofia, 4. Aug. Eine Abordnung aus Mazedonien richtete namens der Flüchtlinge ein langes Telegramm an den rumänischen Ministerpräsidenten Majorescu als den Präsidenten der Friedenskonferenz, an die fremden Gesandten in Bukarest, sowie an Sir Edward Grey, in dem sie die langen Kämpfe, die Leiden der Bulgaren Mazedoniens für die Verteidigung ihrer Nationalität und die Gewinnung politischer Freiheit schildern und erklären, daß die Bulgaren unter der neuen Fremdherrschaft sich nicht zu Griechen und Serben machen ließen. Im Jnteresie des Friedens auf dem Balkan und namens der Gerechtigkeit bitte die Abordnung die Mächte, den Mazedoniern die Vorbedingung für ihre nationale und politische Entwicklung durch die Schaffung eines autonomen Mazedoniens zu gewähren, für das die mazedonischen Bulgaren 20 Jahre gekämpft hätten und immer kämpfen würden.
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Die Krupp-Affaire vor dem Kriegsgericht.
Berlin, 4. Aug.
Vor Eintritt in die Verhandlung legt der Zeuge Brandt ein seine Frau betreffendes ärztliches Attest vor, das besagt, daß Frau Brandt sich in einem vernehmungsunfähigen Zustande befinde, daß sie aber wegen ihrer starken Nervosität nur in gefchlosienem Automobil erscheinen könne. Der Gerichtshof beschließt das unverzügliche Erscheinen der Frau Brandt. Da einer der militärischen Sachverständigen erklärt, daß im Jnteresie der Landesverteidigung nicht öffentlich verhandelt werden kann, wird die Oeffentlichkeit ausgeschlosien. Nach Inständiger Unterbrechung wird kurz nach 11 Uhr die Oeffentlichkeit wieder hergestellt. Es wird zunächst Landrichter Wetzeld vernommen, der die Voruntersuchung geführt hat. Er erklärt: „Ich hatte den Eindruck, daß Brandt die Wahrheit sage, daß er lediglich ein umfasiendes Geständnis ablege. Ich hatte von ihm den Eindruck, er sei ein guter, wahrheitsliebender Mensch, der gefehlt hat und jetzt alles sagen wolle, was er auf dem Eewisien habe. Er ist ein gebildeter Mann, der aus seinen Kreisen herausgerisien wurde; dieses Unglück trifft jeden schwer. Brandt war immer sehr schnell und richtig orientiert und fand sich schnell zurecht. Ich hatte den Eindruck, einen
außerordentlich fähigen und klugen Kopf
vor mir zu haben." Der Verhandlungsführer gibt darauf Kenntnis von einigen Verfügungen, die das Unterpersonal verpflichten, unter keinen Umständen während oder nach der Dienstzeit von der Heeresverwaltung bewilligte oder bezahlte Preise zu nennen, und die weiter die Anfertigung von Abschriften oder Auszügen streng verbieten. Die Angeklagten geben zu, von diesen Verfügungen Kenntnis erhalten zu haben. Der Verhandlungsführer weist nun weiter darauf hin, daß der Abgeordnete Liebknecht die Prozeß- angelegenheit im Reichstag vorgetragen habe. Das Gericht stehe auf dem Standpunkt, daß durch das Bekanntwerden dieser Vor- kommnisie in der breiten Oeffentlichkeit der Ruf der Heeresverwaltung in ganz erheblichem Maße geschädigt worden sei. Oberstleutnant Jung, Abteilungschef im Kriegsministerium: „Zur Eesamtbeleuchtung der hier angeschnittenen Kruppfrage möchte ich eine Erklärung abgeben. Krupp, als Lieferant eines großen Teiles unseres artilleristischen Materiales und der Munition, ist in die Mehrzahl der artilleristischen Eeheimnisie eo ipso eingeweiht. Er kennt daher das Geheimmaterial, immer artilleristisch aufgefaßt, in weitestem Umfange. Vor seinem eigenen ßieferanten kann man keine Eeheimnisie haben, andererseits wird Krupp in sonstige Eeheimnisie nicht eingeweiht. Von einer Unsumme von Geheimnissen hat Krupp keine Ahnung. Auch der Firma Krupp gegenüber besteht im staatlichen und Heeresinteresie eine gewisie Vertrauensgrenze. Alle Versuche sind Krupp gegenüber geheim, sobald er nicht selbst beteiligt ist. Wenn Parallelversuche gemacht werden, so ist es selbstverständlich, daß die anwesenden Kruppvertreter sehen, wie die Versuchsgegenstände der Konkurrenzfirmen sich verhalten. Immerhin gibt es eine Reihe von Versuchen, die die Heeresverwaltung völlig selbständig durchführt. Weder der Firma Krupp noch einer anderen Firma ist von einer dienstlichen Stelle Mitteilung gemacht worden, sobald es sich um freihändige Vergebung handelte, welche Preise die Konkurrenz stellte. Daß die betreffende Firma ein Jnteresie hat, diese Preise kennen zu lernen, kann nicht geleugnet werden. Die Angeklagten, sobald sie eine Mitteilung gemacht haben, konnten garnicht übersehen, in wieweit etwa Krupp eingeweiht war. Aus diesem Dienstverkehr durften sie an dritte solche Mitteilungen nicht machen, das war ihnen ganz bestimmt vorgeschrieben. Sie hoben sich nach meiner Meinung gegendiedienstlichenVorschrif- ten vergangen." Um 1.10 Uhr tritt eine kurze Pause ein. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erfolgt die Vernehmung der inzwischen erschienenen Frau Brandt, die sehr leidend aussieht. — Der Verhandlungsführer verkündet darauf einen Gerichtsbeschluß,
wonach die Vereidigung des Zeugen Brandt, Puff, Dräger, Eccius und von Drewitz nicht erfolgt, weil sie selbst in der Sache verdächtig erscheinen.
Es folgt nun das Plädoyer des Vertreters der Anklagebehörde Kriegsgerichtsrat Welt: „Die Ermittelungen ergaben ungefähr folgendes Bild: Die Firma Krupp, die lange Zeit gewisier- maßen eine Monopolstellung besaß, und die dann das Eintreten von Eberhardt in den Konkurrenzkampf verzeichnen mußte, fiel häufig mit der Zeit bei Verdingungen ab. Man führte dies in Essen auf mangelhafte Informierung durch Schütz zurück und sandte zu Schützens Unterstützung Hrn.Brand nach Berlin. Welche Direktiven ihm gegeben worden sind, konnte merkwürdigerweise nicht festgestellt werden. Mit Brandts Eintreten wurde die Situation völlig anders. Die Nachrichten häuften sich. Man gab Brandt in Berlin auch eine Nepräsentationszulage, die ursprünglich 2000 M betrug. Später wurde sie auf 3500J1 erhöht. Damit war das Verderben eingeleitet. Wenn man einen Mann wie Brandt mit Repräsentationsgeldern in Höhe von 3500 M auf das untergeordnete Personal der Militärbehörden losläßt, kann ein Erfolg nicht aus- bleiben. Was dabei herausgekommen ist, haben wir gesehen. In artilleristisch-konstruktivem Sinne gab es für Krupp selbstverständlich keine Geheimnisse. Alles einschlägige Material war ihm zugänglich, wohlverstanden auf der Vordertreppe. Es handelte sich um eine geschäftliche Nachrichtenbehandlung, die unter den Begriff des unlauteren Wettbewerbs fällt. Brandt löste die Aufgabe in tadelloser Weise. Er hat sich an die richtigen Stellen gewandt, die ihm als früherem Feuerwerker bekannt waren. Es ist auffallend, daß Brandt bei den in Frage kommenden Behörden dauernd Freunde hatte. Dieser Umstand ist bedenkenerweckend. Die Angeklagten machten sich des Ungehorsams strafbar, indem sie Brandt Konkurrenzpreise bekannt gaben. Es ist mir aber auch nicht zweifelhaft, daß auch Bestechung vorliegt. Die Dienste, die die Angeklagten Brandt leisteten, waren schließlich nicht mehr rein freundschaftlicher Art, sie hatten einen sehr realen Untergrund. Brandt gab aus klugem Ermessen nur verhältnismäßig kleine Beträge den Angeklagten. Er sagte sich mit Recht, daß die jungen Leute durch größere Zuwendungen zu einem üppigen Lebenswandel verführt werden könnten, die den Verdacht der Vorgesetzten erwecken müßten. Brand sagte dies in der Hauptverhandlung und in der Voruntersuchung machte er ganz bestimmte Angaben. Heute aber will er sich nichts mehr entsinnen. Daß Brandt Tilian Geld gegeben hat in Form von Zechen und Darlehen, ist nicht zu leugnen. Diese Darlehen waren nichts als verkappte Geschenke. Tilian will höchstens acht Mal mit Abendessen bis zu 1,50 Mark traktiert worden sein. Dafür ließ er Frau Brandt ein kostspieliges Blumenarrangement zugehen. Das sieht aus, als ob der arme Söldner dem Manne mit dem Regimentskommandeurgehalt geschmiert hat. Solche
märchenhafte Weltfremdheit sollte man unseren Richtern nicht zutrauen. Der Antischmierverein entspringt nicht dem guten Brauche der Vereinsmeierei, sondern dem Bedürfnis des Handels und der Industrie. Weil dieser traurige Brauch besteht, nehme ich an, daß auch hier geschmiert worden ist. Der Fall riecht zehn Meter gegen den Wind nach Bestechung. Tilian ist zu bestrafen wegen Bestechung, Ungehorsam und Vergehen gegen das Spionagegesetz. Der Angeklagte. Schleuder hat Geld, darunter Weihnachtsgeschenke, angenommen, jedenfalls dürfte dies in größerem Umfange der Fall gewesen sein als der Angeklagte zugibt. Der Kausalzusammenhang zwischen der Pflicht- widrigkeit und den Geschenken kann nicht geleugnet werden. Auch der Angeklagte Hinst wurde dauernd freigehalten. Neben Bestechung liegt auch hier grober Ungehorsam und Verstoß gegen § 2 bcs Spionagegesetzes vor." Im Anschluß an sein Plädoyer beantragte der Anklagevertreter Dr. Welt
folgende Strafen:
gegen Tilian 9 Monate Gefängnis und Dienstentlaffung, gegen Schleuder 8 Monate Gefängnis und Degradation, gegen Hinst 9 Monate Gefängnis und Dienstentlassung, gegen Schmidt 9 Monate Gefängnis und gegen Dröse 3 Monate Gefängnis, gegen Hoge 3 Monate Festungshaft und gegen Pfeiffer 1 Jahr Gefängnis und Amtsverlust. Die Zeit der Untersuchungshaft beantragte der Anklagevertreter nicht auf die Strafen mit in Anrechnung zu bringen.
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Marburg und Umgegend-
(Nachdruck aller Originalartikel ist gemäß § 18 des Urheberrechts nur mit der deutlichen Quellenangabe „Oberhejf. Zig" gestattet.)
Marburg, 5. August.
* Zum Zägerfest sei mitgeteilt, daß viele Einwohner sich zur Teilnahme an der Illumination bereit erklärten. Besonders wird gewünscht, daß die Häuser nach dem Pilgrimstein illuminiert werden.
* Unsere Eisenbahn hatte am letzten Sonntag eine Einnahme von 8000,30 J*. für Fahrkarten und 500 M für Gepäck.
* Ein Doppeldecker passierte heute früh in südöstlicher Richtung in prächtigem Fluge unsere Stadt.
* Ans der Klinik entlasien wurde gestern früh der junge Mann, der sich bei dem Brande im Borussenhause so erschreckt hatte. Er ist völlig wieder hergestellt.
* Feuerlärm. Im Maschinensaal der Metzlerschen Fabrik entstand durch Kurzschluß Feuer, welches glücklicherweise von Hausbewohnern und Nachbarn sowie der rasch herbeigeeilten Feuerwehr im Keime erstickt werden konnte. Die vorhandenen Feuerlösch- apparate bewährten sich dabei recht gut. Der Schaden ist durch Versicherung gedeckt. Der Fabrikbetrieb erleidet keinerlei Störung.