mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und den Beilagen: „Nach Feierabend", „Fürs Haus" und „Landwirtschaftliche Beilage".
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Die „Oberhesfifche Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn und Feiertage. — Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durä- die Post 2.25 M lohne Bestellgeld), bei unseren Zeitungsstellen 2 M frei ins Haus. — Verlag von Dr. E. Hitzeroth. — Druck der Univ.- Buchdruckerei I. A. Koch (Inh- Dr. C. Hitzeroth). Markt 21. Tel. 55.
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Sonnabend, 12 Juli
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48. Jahrg.
1913.
Die Türkei zum Vormarsch bereit?
Petersburg, 11. Juli. Der Konstantinopeler Vertreter der „Nowoje Wrernja" drahtet seinem Blatte: Die türkische Armee
Belgrad, 11. Juli. Die Kämpfe um den Owtsche Polje endeten gestern nacht mit der vollständigen Erschöpfung der bulgarischen Truppen. Diese zogen sich munitionslos in südlicher Richtung an der Bregalnitza entlang zurück.
Erstes Blatt.
Das Eingreifen Rumäniens.
Rumänische Truppen stehen aus bulgarischem Boden. Der rumänische Gesandte in Sofia ist abberufen, der Krieg offiziell erklärt, wie wir bereits gestern nachmittag durch Sonderausgaben melden konnten. Finis Bulgariae? Die Schuld trüge der Ministerpräsidenten Dr. Danew, der aus politischen Gründen den Feldzugsplan des nunmehr abgesetzten Oberkommandierenden Sawow verwarf und damit Unglück hatte. Was nun? Bulgarien leistet den Rumänen keinen Widerstand und beläßt auh fernen Gesandten in Bukarest. Es reagiert also auf d,e Kriegserklärung nicht — und hofft auf Rußland. Die Bedingungen, unter denen Serbien und Griechenland zum Frieden und vorerst zum Waffenstillstand bereit sind, sollen sehr hart sein und $uL garien nur das Gebiet östlich des Wardarflusses belassen. Der bulgarische Militärattachee in Berlin hat erklärt, seine Regierung sei nui auf Grund des Bündnisvertrages bereit, sich einem Schiedsspruch zu unterwerfen, und 2—3 frische Armeen seien in der Lage, dem Krieg eine neue Wendung zu geben. Der Offizier bürte doch von Berlin aus nicht den rechten Ueberblick haben, und seine Aeußerungcn sind auch von den Ereignisien schon überholt. Denn es kann kaum noch ein Zweifel bestehen, daß die Bulgaren auf der ganzen Linie zurückgeschlagen, sind. Soll doch sogar General Iwanow im Süden mit seinen beiden Divisionen die Waffen gestreckt haben, weil ihm durch die vereinigten Serben und Griechen der Rückzug abgeschnitten wurde. Da sich auch die Türken anschicken, von Tschataldschn aus vorzurücken, scheint in der Tat Bulgarien nichts mehr weiter übrig zu bleiben, als sich bedingungslos dem Schiedsgericht anzuvertrauen.
Die rumänische Rote.
Paris, 11. Juli. Die Rote, mit der Rumänien gestern abend Bulgarien den Krieg erklärte, hat nach einer Blättermeldung folgenden Wortlaut: „Die rumnänische Regierung hat bei Zeiten die bulgarische Regierung davon verständigt, daß Rumänien in dem Falle, daß die Balkanverbündeten sich im-Kriegszustand befänden, die von ihm im Interesse des Friedens bisher beobachtete Reserve nicht bewahren könnte und sich genötigt sehen würde, in Aktion zu treten. Die bulgarische Regierung hat es nicht für nötig gehalten, auf diese Mitteilung zu antworten. Im Gegenteil, der Krieg brach leider infolge der plötzlichen Angriffe der Vulgaren auf die serbischen Truppen aus, ohne daß selbst die elemantar- sten Regeln vorheriger Notifizierungen beobachtet wurden, die zum mindesten die Achtung vor den internationalen Abmachungen und Bräuchen bewiesen hätten. Angesichts dieser Lage hat die rumänische Regierung ihrer Armee den Befehl erteilt, in Bulgarien einzumarschieren."
Wie die Blätter melden, hat die rumänische Armee S i - k i st r i a b es e tz t. .
Bulgarien leistet keinen Widerstand.
Bukarest, 11. Juli. Der bulgarische Gesandte Dr. Kalin- kow erhielt von seiner Regierung den Auftrag, in Bukarest zu bleiben.
Sofia, 11. Juli. In dem Augenblicke, wo die russische Mediation zur Beilegung der bewaffneten Konflikte zwischen Bulgarien, Serbien und Griechenland im Begriff war, ihr Ziel zu. erreichen und man den Frieden auf dem Balkan gesichert glaubte, ließ die rumänische Regierung durch ihren Gesandten in Sofia eine Rote überreichen, in der 'sie die bulgarische Regierung benachrichtigt, daß sie der rumänischen Arme» de» Befehl gegeben habe, in Bulgarien einzurücken. Angesichts dieser Lage befahl die bulgarische Regierung ihren Truppen, den Rumänen keinen Wider st and entgegenzusetzen. Der rumänische Gesandte Prinz Ehika verläßt morgen Sofia mit dem Personal der Gesandtschaft, nachdem er die Eesandtschaftsgeschäfte der italienischen Gesandtschaft übergeben haben wird.
Wit Gep.lck liuf der Reise.
Eine juristische Plauderei von Dr. Hans Lieske, Leipzig.
Jeder, der heutigentags seinen häuslichen Penaten Valet sagt, um sich durch Beruf, Weltfreude oder Erholungsbedürfnis eine Zeit lang in die Ferne treiben zu lassen, darf sich als vorsorgliche Natur aller Angst um sein Hab und Gut entschlagen. Einem Verluste, der dem verlassenen Heim durch Brand droht, hat die Feueroerstcherung vorgebcugt: die durch die Beutegier ungebetener Gäste geschlagenen Wunden heilt die Versicherung gegen Einbruchsdiebstahl und einer Schmälerung unseres Erwerbs infolge erlittener Reiscunfälle steuert ein auf Unfall abgeschlossener Versicherungsvertrag. Ja, aus den Bahnhöfen größerer Städte müht sich selbst noch im letzten Augenblick, da wir schon flüchtigen Fußes enteilen wollen, ein Automat, die Vergänglichkeit alles Irdischen zu predigen und uns um 10 4 das Stück den Erwerb einiger Karten anzuempfehlen, deren Besitz uns für mehrere tausend Mark gegen Unglücks- fälle im Zuge zu versichern verspricht. Haben wir aber die uns solchermaßen gebotenen Schutzmaßregeln ergriffen und uns dadurch gegen des Schicksals Unmut ein Bollwerk geschaffen, so beginnt sich in uns die Sorge um unser Reisegepäck zu regen, das unterwegs mannigfachen Gefahren ausgesetzt ist. Unter ihnen erscheint, da Fährnisie aus der Eisenbahn ob ihrer Seltenheit kaum zählen, als der schlimmsten eine der Aufenthalt in den Gasthöfen, die wir uns zur Wohnung erkoren haben. Es mag darum die Kenntnis der Grenzen, bis zu denen uns ein Gastwirt für unser Gepäck haftet, immerhin von Vorteil fein. Unsere Vermutungen werden nach dieser Hinsicht angenehm getäuscht, denn es roirb sich zeigen, daß unser Hotelier für die unsererseits bei ihm einge- chrachten Sachen ein erheblich größeres Maß von Verantwortlichkeit Biäßt, als man glauben sollte, wenn man von dem Satze ausgeht, daß uns «egetaägig nur unser Verschulden zum Schadenersatz verpflichtet. Der
bei Tschataldscha hat Befehl erhalten, sich zum Vo r m a r s ch bereit zu machen. Die Konstantinopeler Bäckereien erhielten vom Kriegsministerium die Anweisung, große Brotlieferungen für die Armee vorzubereiten. Die türkische Flotte wurde ebenfalls beauftragt, sich unter Dampf zu halten.
Konstantinopel, 11. Juki. Ratschewitsch ist als Unterhändler Bulgariens hier eingetroffen. Es verlautet, die Antwort Bulgariens sei entgegenkommend und gestatte eine Einigung. Ratschewitsch hatte eine Konferenz mit Osman Risami Pascha und hat auch den Eroßwesir besucht.
Die serbisch-griechischen Siege.
Belgrad, 10. Juli. Das Pressebüro m?»det: Während des gestrigen Tages hatte die serbische Armee einen Kampf in einer außerordentlich ausgedehnten Front zu bestehen. Sie schlug den Feind im Süden dieser Front in Macedonien, wo Kavallerie Radowista besetzte, und int Norden an der serbisch-bulgarischen Grenze. Dies ist die längste Gefechtsfront, auf der die Serben in diesem Kriege gekämpft hatten. Sie griffen gestern früh um 41/2. Uhr den Feind bei Saitschar an, und da die feindliche Artillerie sich zum Rückzüge anschickte, verfolgten sie den Feind. Bei St. Nicolas, südöstlich von Knjazevatz wurde der Feind aufgerollt und mit großen Verlusten zur Grenze zurückgetrieben. Beim Rückzüge ließ der Feind große Mengen Munition zurück und den Weg besät mit Gewehren und Bajonetten. Die Bulgaren versuchten in kleinen Abteilungen die Eisenbahnlinie Predejane-Wladitschine zu erreichen. Es gelang den serbischen Truppen, ihnen den Rückzug abzuschneiden. Sie mußten sich ergeben und diejenigen Abteilungen, die nicht gefangen waren, mußten sich über die Grenze zurückziehen. Der Angriff auf die Stellungen von Tlassima wurde mit beträchtlichen Verlusten zurückgewiesen. Glei^eitig mit diesen Erfolgen an der serbisch-bulgarischen Grenze wurde die Verfolgung des Feindes von Jstip nach Radowista energisch fortgesetzt. Der serbischen Kavallerie gegenüber geriet die vierte Bulgarische Armee in wilde Flucht. Die serbische Kavallerie besetzte Radowista. Heute früh vereinigten sich die serbischen Truppen mit den griechischen, die Strumitza einnahmen, und man kann sagen, der gestrige und heutige Tag vollendeten die Niederlage der Bulgaren im makedonischen Feldzuge.
Belgrad, 11. Juli. Die bulgarische Armee, die Saitschar angegriffen hatte, war bei ihrem Vormarsch 15 000 Mann stark und die Armee, die über Kadi Bugas und Sveti Nicola gegen Knjazevatz in Serbien einzudringen versuchte, zählte 40 000 Mann. Nach der Niederlage gingen die feindlichen Truppen in den verschiedenen Orten schnell zurück. Einige bulgarische Abteilungen zwischen Vratarnitza und Kraljewo Selo machten auf dem rechten Ufer des Timok Halt, von wo sie durch die Serben weiter energisch verfolgt wurden. Die auf die Kuschutschik-Berge zerstreuten Truppen zogen sich zum kleinen Teile über die große und kleine Saschka und der größere Teil gegen Kadi Bugas zurück. Unterwegs sammelten die Serben die von den Vulgaren gemachte und auf der Flucht zurückgelassene Beute auf. Es gelang dem General Kuntschitsch nicht, die Fühlung zwischen beiden Kolonnen bei Saitschar und Knazevatz aufrecht zu erhalten. Der Mißerfolg der Bulgaren bei Sevett-Nicola verwandelte sich bald in eine völligeNiederlage; ihre Verluste werden auf über 5 000 Tote und Verwundete geschätzt. Unter den Toten befindet sich der Kommandeur und viele Kompagniechefs des 66.bulgarischen- Infanterie-Regiments. Die führerlose Kolonne wurde zum Rückzug gezwungen, die bald in eine aufgelöste Flucht überging. Der Invasion so ersuch der Bulgaren ist voll st än - big mißglückt; die Armee des Generals Kutintschew ist aufgelöst und nicht imstande, ihre Attion in dem vorgeschriebenen Rahmen wieder aufzunehmen.
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Gastwirt haftet uns nämlich selbst dann für den Schaden an unserem Gepäck, wenn er der Behütung desselben nachweislich alle erdenkliche Sorgsamkeit widmete. In solcher Regelung der gastwirtlichen Haftpflicht hat das Gesetz die Fremden, die andernfalls gezwungen wären, in langwierigen und schwierigen Prozeßen des Gastwirts Vertragsverletzung nachzuweisen, vor großen Gefahren behüten wollen. Darum die heut giltige Grundregel, nach der ein Gastwirt, der gewerbmäßig Fremde beherbergt, einem Gaste prinzipiell den Schaden zu ersetzen hat, den der Gast durch Verlust oder Beschädigung des mitgebrachten Gepäcks erleidet. Irrtümern über die Tragweite solcher Bestimmungen mag die Tatsache steuern, daß ich als Besucher einer Restauration, in der mir ein East den Mantel stiehlt, keine Schadenersatzansprüche gegen den Wirt habe, weil das Gesetz in seiner Erweiterung der Haftpflicht nicht die Restaurateure, sondern nur die Gastwirte, die uns eine Herberge gewähren, trifft. Vollzieht sich der Diebstahl also in ihren Lokalitäten, dann haben sie den Schaden. Da weiter die Beköstigung mit der Herberge nicht notwendig verbunden sein muß, find unsere Sachen auch in dem Hotel garnicht oder in der Familienpension versichert. Insofern sind also die Reisenden, die statt der Ermietung eines möblierten Zimmers ein Hotel oder ein Pensionat aufsuchen, hinsichtlich der Garantien für ihre Sachen bester gestellt. Solch besondere Sicherheit entfällt lediglich dort, wo uns der Herbergsvater nicht in Verfolg des von ihm betriebenen Gewerbes, sondern aus reiner Gefälligkeit aufnahm. Macht doch das Gesetz ausdrücklich nur den bedingungslos haftbar, der die Fremdenbeherbergung als Gewerbe betreibt.
Von welchem Zeitpunkte ab gelten unsere Sachen als eingebracht? Sie find es im Moment, in dem sie an des Wirts Personal übergeben oder an den uns zur Aufbewahrung angewiesenen oder ihr bestimmungsgemäß dienenden Ott gebracht wurden. Also darf mich die Hingabe meines Gepäcks an den Hausdiener oder die Aufbewahrung in meinem
Athen, 11. Juli. ,Hestia" berichtet: Es kann als sicher gelten, daß das ganze mazedonische Gebiet zwischen Wardar und Strymon vollständig von feindlichen Truppen gesäubert ist. Der Feind hat sich infolge des energischen Vormarsches der Griechen zurückgezogen, da ihm durch jenen die Möglichkeit sich zu verproviantieren genommen worden war. Nach der Schlacht von Kotschana hat die feindliche Armee, in zwei Teile geteilt, den Rückzug nach Süden angetreten, um der durch das Vordringen der Griechen enstandenen Gefahr zu entgehen, und versucht, in bulgarisches Gebiet zu gelangen. So wurde die bulgarische Armee zwischen den Griechen und Serben eingeklemmt.
Athen, 11. Juli. Nach der Schlacht bei Strumitza konzentrierten sich die Griechen bei Demir Histar am linken Ufer der Struma, wo sich die Trümer der aus Kilkisch vertriebenen bulgarischen Armee befanden. Etwa 44 Bataillone errichteten dort Befestigungen, die sie mit Belagerungsartillerie verstärkten. Außerdem besetzten sie die Höhen von Vetrina am rechten Ufer der Struma. Eine Armee von drei griechischen Divisionen unter dem Befehle des Generals Manusioyanki erhielt den Befehl, den rechten Flügel der bei Strumitza angreifenden Kräfte zu decken und zu gleicher Zeit die gesamten feindlichen Streitkräfte vom Berge Beles und vom rechten Ufer der Struma zu verjagen. Die Griechen griffen demzufolge den rechten feindlichen Flügel an, den sie aus Kesislik hinauswarfen, worauf dann auf dem Vormarsch die griechische Infanterie von neun Kilometer tragenden bulgarischen Festungsgeschützen beschossen wurde. Da die griechische Artillerie auf diese Entfernung das Feuer nicht erwidern konnte, wurde der Kampf unentschieden abgebrochen. In der Nacht aber rückte die griechische Artillerie unter dem Schutz der Dunkelheit vor, und am frühen Morgen begann die griechische Infanterie mit einem heftigen Angriff den Kampf. Sie warf die Bulgaren aus Vetrina und über das rechte Ufer des Struma hinüber. Auf der Flucht zerstörten die Vulgaren einen Teil der Eisenbahnbrücke, wodurch der Vormarsch der Griechen für den Augenblick aufgehalten wurde. Die Griechen aber folgten mit der Gebirgsartillerie auf dem rechten Ufer des Flußes gegen Norden. Dies zwang die Bulgaren in größter Eile ihre Stellungen zu räumen unter Zurücklassung von vier Festungsgeschützen und großen Mengen von Granaten und Lebensmitteln. Die Griechen verfolgten den fliehenden Feind.
Kapitulation des Generals Iwanow.
Semlin, 11. Juli. General Iwanow, der Führer der 2. und 3. bulgarischen Division, ist durch die Verlegung seines Rückzuges durch die griechisch-serbische Armee gezwungen worden, m i t seinengesamtenTruppendieWaffenzu st recken.
Bulgarische Bande«.
Be l g r a d, 11. Juli. Das serbische Preßbüro teilt mit: Hinter der zerstreuten bulgarischen Armee gehen auch die kleinen Abteilungen und bulgarischen Banden zurück, die gleichzeitig mit der Armee in zahlreichen Dörfern erschienen waren und dort eine Schreckensherschaft eingerichtet hatten. In einer großen Anzahl von Dörfern wurden alle diejenigen getötet, von denen man glaubte, daß sie es mit den Serben hielten, darunter die Vorsitzenden und die Mitglieder der von den Serben ernannten Ortsbehörden. Die Einwohner erzählten, solche Banden seien auch an den Flüßen Zletowo und Ribnitzo aufgetreten, fast immer in einer Stärke von 300, einige auch in einer solchen von 500 Mann. Viele Dörfer seien ausgeplündert worden und ganze Felder in Flammen aufgegangen. Dieser Bandeneinbruch hat zur Vervollständigung der überraschenden Angriffe auf die ganze serbisch-griechische Linie gehört.
A t h e n, 11. Juli. Der Mufti von Doiran hat die Hilfe des Königs für 5 000 muselmanische Waisen angerufen, deren Eltern
Hotelzimmer aller Sorge ledig machen. Stellt man dagegen zufolge einer in vielen vornehmlich von Reisenden besuchten Hotels herrfchen- den Gepflogenheit den Reifekoffer in einen Hausflur, fo ist der Wirt für das Abhandenkommen nicht unter allen Umständen verantwortlich. Denn die Hausflur erscheint eben zur Aufbewahrung von Gepäckstücken regelmäßig nicht bestimmt. Der Witt haftet mir solchcsfalls also nur dann ohne jeden Zweifel, wenn er mich selbst die Sachen dort unterbringen hieß. Aus welche Weife der Schaden entstand, bleibt für die Erfatz- pflicht des Wittes ohne Belang: diese ist vielmehr gegeben, gleichwohl ob ein Feuer, ein Diebsgriff, eine leichtfertge Behandlung seitens des Personals oder merkliche Mängel des Zimmers das Unglück verfchul- deten. Freilich darf man von dem Gaste auch in seinem Hotel verlangen, daß er sich als vernünftiger, besonnener Mensch zeigt. Darum verringert sich für den Wirt die Höhe des zu erstattenden Haftbetrags entsprechend dem Grade einer vom Gaste bewiesenen Unvorsichtigkeit, die den erlittenen Schaden zur Entstehung kommen half. Man wird dem Fremden hiernach zur Pflicht zu machen haben, unter Umständen beim Verlaßen des Hotels wertvolle Dinge nicht unverwahtt liegen zu laßen, zu ebener Erde gelegene Hotelzimmerfenster zu schließen und Gegenstände, die besonders zarter Behandlung bedürfen, nicht ohne entsprechenden Hinweis der Pflege des Personals zu überlaßen. Weiter hat der Gast überhaupt keine Ersatzforderung, wenn der Schaden von ihm, einem feiner Begleiter oder einer Person, die er bei sich aufnahm, verursacht wurde. Endlich befreit den Witt der Nachweis, daß eine höhere Gewalt, wie etwa ein Erdbeben, den Schaden stiftete. Zum Schlüße erteilt das Gesetz dem Gaste die beherzigenswette Mahnung, unverzüglich nach erlangtet Kenntnis von dem Verlust ober der Beschädigung der Sachen dem Easttoitt hierüber Anzeige zu machen. Den« das Unterlaßen einer ungesäumten Benachrichtigung bringt des Gastwirts Haftpflicht zum Erlöschen,