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mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und den Beilagen:Nach Feierabend",Fürs Haus" undLandwirtschaftliche Beilage".

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Der Anzeigenpreis beträgt für die 7gejpaltene Zeile oder _ <>-ru­deren Raum 15 ,5, bei amtlichen und auswärtigen Anzeigen 20 für 48.

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Jio 14t) die Post 2.25 M (ohne Bestellgelds, bei unseren Zeitungsstellen 2 M = frei ins Haus. Perlag von Dr. E. Hitzeroth. Druck der llniv.-

1913.

Buchdruckerei I. A. Koch (Inh. Dr. C. Hitzeroth). Markt 21. Tel. 55.

Erstes Blatt

IVA

Marburg

Mittwoch, 25. Juni

Die Hinrichtung der Mörder Mahmud Schefkets.

K 0 n st a n t i n 0 p e l, 24. Juni. Die Hinrichtungen der 12 wegen Mordes an Mahmud Schefket Pascha Verurteilten sanden heute früh 4 Uhr auf dem Bajazidplatze vor dem Kriegsmini­sterium statt, unweit des Ortes des Attentats. Starke Truppen­spaliere umgaben den Galgen, alle Verurteilten benahmen sich kaltblütig. Die Leichen blieben einige Stunden hängen. Di«i Maßenhinrichnmg macht großes Aufsehen. Ein zahlreiche» Pu«

Reklamen die Zeile 80 J,. Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. Jeder Rabatt gilt als Barrabatt. Zahlungen unter Nr. 5015 des Postscheckamtes Frankfurt a. M.

DieOberhessische Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn und Feiertage. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich durck-

Meere verlor. Während die Großmächte gestattet haben, daß Bul­garien im Osten des Kriegsschauplatzes Thrazien mit Adrianopel über das ihm vertragsmäßig unstreitig zustehende Gebiet hinaus behält, haben sie im Westen Serbien den wichtigsten Teil seines ihm nach dem Vertrage unstreitig zustehenden Gebietes fortgenom­men, indem sie es Albanien einverleibten. Die neue Basis, auf der das Kondominium aufgestellt werden müßte, muß durch ein Uebereinkommen aller Verbündeten festgestellt werden. Diese neue Basis müßte Serbien einen Gebietszuwachs über den Teil des streitigen Gebietes hinaus, der ihm nach dem Vertrage ohne­hin zusteht, zusichern unter folgenden Gesichtspunkten: 1. einen Gebietsteil als Entschädigung für alle Vertragspflichten, die Bul­garien hätte erfüllen sollen, aber nicht erfüllte; 2. einen Gebiets­teil, als Entschädigung für alle Opfer, die Serbien für Bulgarien übernahm, ohne durch einen Vertrag dazu verpflichtet zu sein. Dagegen war nach der Militärkonvention und den Verabredungen der Eeneralstäbe Bulgarien verpflichtet, das Vorgehen Serbiens am Wardar zu unterstützen. Diese Unterstützung, die durch die Militärkonvention auf 100 000 Mann festgesetzt, dann durch ein« Uebereinkunft aus eine Division herabgesetzt war, beschränkte sich zu Anfang des Krieges aus eine Brigade. Indem die Militär­konvention 300 000 Mann als Minimum für die Operationen am Wardar festsetzte, bezeichnete sie diesen Kriegsschauplatz als den Hauptkriegsschauplatz vom politischen, wie vom strate­gischen Gesichtspunkt aus; aber im letzten Moment erklärte der bulgarische Eeneralstab, daß er das Operationsfeld an der M a» ritza als Hauptkriegsschauplatz ansähe, und daß Bulgarien di« drei versprochenen Divisionen nicht an den Wardar entsenden könnte. In diesem Augenblick war Serbien gezwungen, Bulgarien nachzugeben. Es war keine Zeit, zu überlegen oder die Frage auf­zuwerfen, ob Serbien verpflichtet sei, die ganze Aufgabe am War­dar allein zu übernehmen. Der bulgarischen Hilfe beraubt, war Serbien gezwungen, eine viel größere Armee zu mobilisieren, als im Artikel der Militärkonvention vorgesehen war. Ein vollstän­diger Erfolg würde nicht möglich gewesen sein, wenn Serbien nicht außer seinen eigenen Verpflichtungen diejenigen der Bulgaren auf sich genommen hätte. Außer diesen Opfern erwies Serbien wäh­rend des ganzen Krieges den Bulgaren noch wichtigere unmittel­bare Dienste auf dem Kriegsschauplatz an der Maritza. Zuerst sogleich nach der Schlacht bei Kumanowo, also schon zu Beginn des Krieges, übernahm Serbien es, zwei Divisionen nach Adrianopel zu senden; dann, nach Ablauf des Waffenstillstandes, sandte Ser­bien auch Velagerungsartillerie an die Maritza. Serbien hatte keine Verpflichtung zu dieser Hilfeleistung, sondern ging auf die einfache Bitte der bulgarischen Negierung darauf ein. Für diese Opfer ist man Serbien eine Entschädigung schuldig. Der zweite Teil des Krieges, nach seiner Unterbrechung durch den Waf­fenstillstand und durch die Londoner Verhandlungen gibt Serbien ein noch stärkeres Recht auf Entschädigungen. Nach dem Bündnis­vertrag war das Ziel des Krieges die Eroberung der Gebiete, welche im Vertrag als ein unstreitig den einzelnen Verbündeten zustehendes Gebiet als noch streitiges Gebiet bezeichnet sind. In dem Augenblick, wo die Türkei die Abtretung dieser Gebiete an die Verbündeten zugestand, war der vertragsmäßige Kriegszweck erreicht, aber der Friede wurde nicht abgefchlosien, weil Bulgarien die Abtretung von Thrazien mit Adrianopel verlangte und der Krieg wurde fortgesetzt, obgleich Serbien kein Interesse daran hatte. , Indem Serbien den Ausgang zum Meere opferte, opferte es die hauptsächliche Voraussetzung seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit. Dieser Umstand allein würde Serbien schon das Recht auf die Entschädigung geben, die es verlangt.

Die zweite Note bezieht sich auk die Vorschläge für die Verringerung der Effektivbestände. In der dritten Note erwidert Serbien auf die bulgarische Note, in welcher der serbische Vorschlag über die Verminderung der Effektivbestände beant­wortet wird. Der serbisch-bulgarische Streit betrifft ferner die strittige Zone. Nach Ansickder serbischen Regierung um­faßt diese das Gebiet zwischen Siruma und Rhodopegebirge, dem Ochrida-See und Schardagh, wahrend die bulgarische Regierung verlangt, daß die serbische Negierung auf ihre Auslegung ver­zichtet. Betreffend die militärische Besetzung der eroberten Länder ist Serbien der Meinung, daß bis zur endgültigen Liquidierung Serbien allein zu der militärischen Besetzung des ganzen Gebietes in der strittigen Zone berechtigt sein solle, da das serbische Heer es allein eroberte, während in den Gebieten, die durch die serbisch« und bulgarische Armee erobert sind, eine gemischte Besatzung blei­ben solle. Die serbische Regierung erklärt, daß sie auf ihrem Vor­schläge beharrt, zur sofortigen gleichzeitigen bedingungslosen D e - Mobilisierung vorzugehen, die Effektivbestände auf ein Viertel zu verringern, und daß die Ministerpräsidenten der Ver­bündeten baldmöglich in Petersburg zusammenkommen sollten, um zu versuchen, eine direkte Verständigung zu erzielen. Im Falle des Mißlingens dieser Konferenz solle man sich einem Schieds­gericht auf neuer, breiterer Basis für alle Fragen unterwerfen, die sich auf das Kondominium beziehen, ohne die vitalen Inter- esien Serbiens zu Bulgarien einerseits und zu den anderen Balkanstaaten andererseits zu berühren.

Befitzsteuergefetz

(Reichsvermögenszuwachssteuer) zu und nahm in erster Lesung §§ 1 bis 11 (Begriff des Vermögens) unverändert an. Bei den Vorschriften über die subjektive Steuerpflicht und Steuerbefreiung wurde in § 13 die untere Zuwachsgrenze, bis zu der die Abgabe nicht erhoben wird, auf 10 000 M belasten. Im § 14 Absatz 1 wurde die Erhöhung der unteren Vermögensgrenze, die für die Zuwachs­besteuerung in Betracht kommt, von 6000 M auf 20 000 M belasten. Die in erster Lesung neu aufgenommene Ermäßigung der Besteue­rung einer Erbschaft minderjähriger Deszendenten wurde aufrecht­erhalten. Die Konservativen brachten ihren Antrag aus erster Lesung betr. gänzliche Befreiung des Kindeserbes ein, der aber abgelehnt wurde. Zu § 17 beantragen die Nationalliberalen und Fortschrittler:Der nach dem Zuwachssteuergesetz vom 14. Februar 1911 dem Reiche und den Bundesstaaten zufallende Anteil der Zu­wachssteuer wird, wenn ein Grundstück nach dem 1. Juli 1913 in fremdes Eigentum übergeht, nicht mehr erhoben. Den Gemeinden (Eemeindeverbänden) ist gestattet, den auf sie entfallenden An­teil so lange weiter zu erheben, als nicht die Regierung des zu­ständigen Bundesstaates Widerspruch erhebt." Einer der Antrag­steller glaubte, der Antrag weise den geeigneten Weg zur Auf­hebung des Erundstückswertzuwachssteuergesetzes. Staatssekretär Kühn erwiderte, die plötzliche Aufhebung würde das Vertrauen in die Beständigkeit der Gesetzgebung erschüttern. Der entstehende finanzielle Ausfall von jährlich mindestens 28 Millionen Mark sei ganz unerträglich. In der Abstimmung wurde der genannte Antrag der Fortschrittlichen und Nationalliberalen betr. Beseiti­gung des Erundstückszuwachssteuergesetzes angenommen, ebenso die von diesen beantragte Entschließung, dem Reichstag einen Gesetz­entwurf vorzulegen, der die Voraussetzungen regelt, unter welchen den Gemeinden und Eemeindeverbänden mit Genehmigung ihrer Landesregierung die Erhebung einer Steuer auf den beim Erund- stücksverkehr sich ergebenden Wertzuwachs gestattet sein soll. Reichsschatzsekretär Kühn erklärte, der soeben gefaßte Beschluß über die Beseitigung des Wertzuwachssteuergesetzes von 1911 bedeute einen dauernden Ausfall von weiteren 20 Millionen, für die keine De^-u n g voichrmden sei, un^von 75 Millionen für die Uebergangszeit bis 1917.

Hierauf erledigte die Kommission die zurückgestellten Para­graphen des Gesetzentwurfes betr. Aenderungen im Finanzwesen nach den Beschlüssen erster Lesung. Danach bleibt die

Erhöhung der Matriknlarbeiträge abgelehnt.

Die Zuckersteuer wird unverkürzt aufrechterhalten und die Be­steuerung der Schecks bleibt gestrichen. In Weiterberatung des Bcsitzsteuergesetzes wurde die Staffelung der Steuer nach § 24 nach den Beschlüssen erster Lesung aufrechterhalten, ebenso § 25 das Kinderprivileg. Die Vorschriften über Rechtsmittel (§§ 60 bis 62) bleiben unverändert nach den Beschlüsten erster Lesung. Der unter die Schlußvorschriften in erster Lesung neu aufgenommene § 77 a, wonach die Bundesstaaten für die erste Ver­anlagung und Erhebung 10 Prozent, später 5 Prozent des Betra­ges als. Vergütung erhalten, bleibt unverändert. Die Vertreter Bayerns, Württembergs und der Reichslande hatten erklärt, daß diese 5 Prozent nicht genügten. Damit ist die zweite Lesung des Vesitzsteuergesetzes (Reichsvermögenszuwachssteuer) beendet.

Nach der Pause nahm die Budgetkommission den Gesetzent­wurf betr. Aenderung des Reichs st empelgesetzes nach den Beschlüsten der ersten Lesung an mit der Aenderung, daß der in der ersten Lesung gestrichene Reichsstempel bei der Feuer­versicherung für unbewegliche Gegenstände mit den Sätzen der Vor­lage wieder hergestellt wurde. Es folgt die Beratung des Ergän­zungsetats. Nach besten Erledigung begann die Kommistion die zweite Lesung des Gesetzentwurfs betr.

das Erbrecht des Staates.

Es herrscht vielfach die Ansicht vor, zum Ersatz für den aus der Ablehnung dieses Gesetzentwurfs sich ergebenden Ausfall das Steuergesetz für 1906 zu verschärfen. Nach längerer Eeschäftsord- nungsaussprache wurde ein nationalliberaler Antrag mit großer Mehrheit angenommen, der höhere Sätze für die Besteuerung der Seitenvcrwandten fordert um den Ausfall in den Steuererträg-' nisten zu decken. Davon werden 78 Millionen erwartet. Außer­dem wurde der grundlegende § 1 des Gesetzentwurfes mit 14 Stim­men der Nationalliberalen, Fortschrittler und Sozialdemokraten angenommen. Durch diese Bestimmung soll der Grundge­danke des Gesetzes aufrecht erhalten werden, doch soll diese ganze Frage aus den Deckungskosten der Wehrvorlage herausgenommen werden. Damit hat die Budgetkommission ihreBeratungen beendet.

Ein neuer Vorstoß der Welfen.

Gestern veröffentlichten wir die Erklärung des Welfensührers Frhrn. v. Schelenburg, die Welfenpartei werde den Erwartungen entsprechen, die der Herzog von Cumberland 1906 ausgesprochen habe, als er die Zuversicht bekundete, daß die Deutschhannoveraner alles unterlasten würden, was geeignet sei, die Stellung seines Sohnes als Herzog von Braunschweig zu erschweren. Mit dieser Erklärung steht nun im schroffen Gegensatz eine Agitationsrede, die der welfische Abgeordnete Alpers am Sonntag auf einem welfi- schen Sommersest in Hedendorf gehalten hat. U. a. hat er dabei folgendes gesagt:

Das hannoversche Volk wolle Auskunft über die Frage:Wie steht es mit dem alten Fürstenhaufe, das einst das Königshaus von Hanno­ver war, hat es dem alten Vatcrlande die Treue gehalten? Ist das welfijche Fürstenhaus feinem Volke untreu geworden? Er komme direkt aus dem Emundener Schlöffe und könne nur er­klären: ,F)as Königshaus der Welfen steht zu feinem hannoverschen Volke so treu und sest wie es jemals stand!" Aber auch das treue hannoversche Volk, das sich zusammengefundcn habe aus allen Ständen, allen Konfessionen, und das dahin strebe, daß sein Vaterland Hannover wieder ein K ö n ijj r c i rf) werde, werde von diesem Ziele nicht ablassen bis es erreicht sei. Wie steht es nun mit der Erklärung des Prinzen? Es gehe gegenwärtig hinter den Kulissen so viel vor, daß man mit aller Schärfe aufpassen müsie, um nicht über den Lössel barbiert zu werden. Was in dem veröffentlichten Briefe stehe, sei von der ersten bis zur letzten Zeile alles selbstverständlich. Der Prinz sei preußischer Offizier geworden und habe als solcher den Fahneneid ge­leistet, werde demnächst »'gierender Bundesfürst'in Braunschweig, und als solcher dürfe er erst recht nichts tun, was gegen den Bestand eines anderen Bundesstaates gerichtet ist. Das aber sei falsch, daß er verzichtet habe auf die Wiedererrichtung des Königreichs Hannover. Der Prinz hat nicht verzichtet und wird nicht verzichten. Das Irreführende an dem Aktenstück sei das Fehlen des Ausdrucks, daß der Prinz seine Ansprüche auf. Hannover aufrecht erhalte. Der Prinz habe sich auch gegen die Aufnahme eines solchen Verzichts ausgesprochen. Er habe Ee- legenheit genommen, dem Kaiser Aufschluß zu geben über die Bismarck- sche Regierung 1866 und nachdem der Kaiser das vernommen, habe man die Forderung des Verzichts fallen lassen. Infolge- desten lag für den Prinzen keine Veranlastung vor, zu erklären, daß er seine Ansprüche auf Hannover aufrecht erhalte. Der Herzog habe in Gmunden den Führern gesagt:Meine Herren, ich appelliere an Ihre Treue!" Und weiter habe der Herzog ihn (den Redner) aus­drücklich ermächtigt, es auszusprechen, daß cs auch seine Austastung sei, daß wir kämpfen nicht allein für des Fürsten Recht, sondern auch für des Volkes Recht und das Recht des Vaterlandes! Die deutsch-hanno­versche Partei habe viele Stöße ausgehalten, sie werde auch den letzten ertragen in dem Bewußtsein, daß der Herzog mit ihr ist.

Also die Welfen werden weiterkämpfen für ein Königreich Hannover. Trotz der Erklärung des Prinzen Ernst August und der amtlichen Feststellung, daß die Provinz Hannover ein Bestandteil Preußens fei und bleibe, ist durch die Worte des Abgeordneten Alpers die ganze Angelegenheit aufs neue völlig unklar geworden. Was will der Herzog von Cumberland nun eigentlich? Will er wirklichfeinen Frieden mit Preußen machen", so k a n n er nicht in Gmunden so gesprochen haben, wie es der Abg. Alpers be­hauptet. Es ist auch nicht gut glaublich, daß der junge Prinz Ernst August dem Kaiser habe Ausschluß geben müsten über die Bis- marcksche Politik 1866. Und ist es nicht ein unerklärlicher Gegen­satz, wenn der Prinz erklärt, in seinem Fahneneide erblicke er das feierliche Versprechen, nichts"zu tun, was den Bestand Preußens in irgend einer Weise bedrohe, und angeblich doch seine Ansprüche auf Hannover aufrechterhält? Eine nochmalige alle Zweifel aus­schließende Aeußerung des Prinzen und seines Vaters ist unbe­dingt erforderlich. Ein negatives Verhalten des Prinzen, wie es neuerdings aus München gemeldet wird, genügt nicht. Der Prinz soll dort den Empfang einer welfischen Abordnung abgelehnt haben. Eine positive Erklärung ist nötig. Vor allen Dingen müßen zwei Fragen beantwortet werden, nämlich:

1. Ob der Herzog von Cumberland mit dem Fortbestände der welfischen Parteiagitation in Hannover einverstanden ist und 2. ob er diese Agitation mit materiellen und autoritativen Mitteln unterstützt.

Es wird nicht zu leugnen sein, daß schon der Empfang solcher Persönlichkeiten, wie des Abg. Alpers, und die ihm angeblich zu­teil gewordenen Informationen als eine bewußte Unterstützung der welfischen Agitation aufgefaßt werden müßen.

Es ist überflüssig hervorzuheben, daß bei der Entscheidung der Thronfrage in Braunschweig nicht dynastische Intereßen, sondern nur die des Deutschen Reiches, Braunschweigs und Preußens maß­gebend fein dürfen. Danach wird die preußische Staatsregierung zu handeln haben, wenn sie nicht Lebensfragen des preußischen Staates preisgeben will.

Tie serbischen Forderungen.

Die Note, welche die serbische Regierung jüngst über eine Revision des Bündnisvertrages an die bulgarische Regierung richtete, hat im wesentlichen folgenden Inhalt: Gewiße durch den Bündnisvertrag vorgeschriebene Maßnahmen waren im Laufe des Krieges solchen Veränderungen unterworfen, daß sie die Verbindlichkeit des Vertrages als Ganzes in Frage stellten, und dadurch ist die verbindliche Kraft anderer Vertragsbestimmungen auch verloren gegangen. Der Vierbund hat, indem er beinahe das ganze türkische Gebiet in Europa eroberte, viel mehr erreicht, als im Vertrage vorgesehen war; daher muß di? Teilung des eroberten Gebiets gleichmäßig sein. Bei dem neuen tatsächlichen Zustand hat Bulgarien das ganze Gebiet, das ihm nach dem Vertrage nicht bestritten werden kann, im Besitz, während Serbien die von ihm nach dem Vertrage unbestreitbar zustehenden Gebiete und einen Teil westlich des Schar-Dagh mit Küstenlandschaft im Adriatischen

Beendigung der Kommissionslesung der Deckungs- Vorlage.

Die Vudgetkommission des Reichstags begann gestern die zweite Lesung des Gesetzentwurfs betr. Deckung der fortdauernden Ausgaben für die Heeresverstärkung. Zunächst wurden aus dem Gesetzentwurf betr. Aenderung im Finanzwesen §§ 4 bis 6, die hie Schaffung einer Gold- und Silberreserve zur Verstärkung des Neichskriegsschatzes bezwecken, unverändert angenommen. Dann wendete sich die Kommission dem