mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain
und den Beilagen: „Nach Feierabend", „Fürs Haus" und „Landwirtschaftliche Beilage".
M 141
Die „Oberhessische Zeitung- erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn und Feiertage. — Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich dur<t- die Post 2.25 <« (ohne Bestellgelds, bei unseren Zeitungsstellen 2 M frei ins Haus. — Verlag von Dr. C. Hitzeroth. — Druck der Univ.- Buchdruckerei I. A. Koch (Inh. Dr. C. Hitzeroth). Markt 21. Tel. 55.
Marburg
Tonn rstag, 19. Juni
Der Anzeigenpreis beträgt für die 7gespaltene Zeile oder deren Raum 15 -j, bei amtlichen und auswärtigen Anzeigen 20 4, für Reklamen die Zeile 60 Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. Jeder Rabatt gilt als Barrabatt. — Zahlungen unter Rr. 5015 des Postscheckamtes Frankfurt a. M.
48. Jahrg.
1913.
Erstes Blatt.
In unserer
ereignisreichen Zeit
ist es für jeden eine Notwendigkeit
sich von einer reichhaltigen und schnell und sicher unterrichteten Zeitung auf dem Laufenden halten zu lassen. Das tut die
„Oderhesstsche Zeitung".
Dah unser Blatt überall und in allen Kreisen unserer engeren Heimat festen Fuß gefaßt hat und allen Anforderungen an ein leistungsfähiges Provinzblatt gerecht wird, geht vor allem aus der nachweislich sehr starken Verbreitung in Marburg und den umliegenden Kreisen hervor, die allgemein bekannt ist.
Die Oberhessische Zeitung unterrichtet schnell und ausreichend über alle Ereignisse im Reich und Ausland, Stadt, Umgebung und Provinz und nimmt zu ihnen sofort und selbständig Stellung. Mehrere
Nnterhaltungs - Beilagen
und ein interestantes Feuilleton ergänzen den Nachrichtenteil bestens. Ueber die Reichstags- und Landtagsverhandlungen wird fortlaufend und ausführlich berichtet, ohne den Stoff der Zeitung dadurch zu beschränkei?.
Die Oberhessische Zeitung steht auf monarchischem Boden und vertritt eine nationale Politik. Sie verzichtet darauf, sich in den Dienst einer bestimmten Partei zu stellen und legt besonderen Wert daraus die Interesten unserer Stadt und engeren hessischen Heimat mit besonderem Nachdrucke wie von jeher zu fördern.
Wer eine gut unterrichtete Zeitung lesen will, abonniere sofort auf die
„Okerchessifche Zeilrmg"
die mit ihrer großen Verbreitung zugleich das zugkräftigste Jnsertions- organ ist.
Die Oberhessische Zeitung mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain und der landwirtschaftlichen, sowie den beiden Unterhaltungsbeilagen kostet vierteljährlich bei den Agenturen 2 M, durch die Post bezogen (ohne Bestellgeld) 2.25 M.
Das Besitzsteueraesetz in der Budgeikommiision.
Die Budgetkommission des Reichstags begann gestern mit der Beratung des Gesetzes über die Aenderungen im Finanzwesen, und zwar bei den Paragraphen des Hauptgesetzes, die die Bestimmungen über die
veredelten Matrikularbeiträge
enthalten. Nach einem Ueberblick des Berichterstatters suchte zunächst der Schatzsekretär die Regierungsvorlage, d, h. den Umweg über die Einzelstaaten, noch einmal zu verteidigen. Der Zentrumsvertreter hob demgegenüber hervor, für seine Partei sei jetzt entscheidend, dah sich die Unmöglichkeit erwiesen habe, auf der Basis der Regierungsvorlage zu einer Verständigung zu gelangen; die Verständigung scheine eher möglich zu sein auf der Grundlage eines Reichsgesetzes. Seine Partei wolle den Versuch machen, auf diesem Boden eine Verständigung zu erzielen, müsse aber die endgültige Zustimmung von der Einzelgestaltung abhängig machen. Ein Mitglied der Volkspartei befürwortete gleichfalls die Schaffung eines Reichsgesetzes. Der Vertreter der National- liberalen lehnte die veredelten Matrikularbeiträge gleichfalls ab. Diese chchdkuteten in Wirklichkeit keine Deckung, sondern eine Abwälzung auf die Bundesstaaten. Seine politischen Freunde seien bereit, auf der Basis des Besitzsteuergesetzes eine Einigung herbsi- zuführen. Sie seien zunächst für eine Vermögenssteuer gewesen, hätten dann aber nach der Erklärung der Regierung, dah diese Steuer unannehmbar sei, darauf verzichtet. Der Verzicht auf diö Einbringung einer Erbschaftssteuer erkläre sich daraus, dah man eine Einigung zunächst auf einer anderen Grundlage habe versuchen wollen, um nicht sofort in erbitterte Kämpfe zu geraten. Man habe dies um so mehr tun können, als die Erbschaftssteuer in gewisser Form in dieser Zuwachssteuer enthalten sei. Eine Verständigung würde auch die Möglichkeit gewähren, Unstimmigkeiten im Wehrbeitrag zu beseitigen und auch den Scheckstempel fallen zu lassen. Die endgültige Stellungnahme seiner Partei hänge natürlich von der Gesamtgestaltung ab. Ein Vertreter der Konservativen erklärte, seine Freunde stünden aus dem Boden der Regierungsvorlage, obwohl diese schon ein großes Opfer für seine Freunde bedeute. Der Besitz scheine seiner Partei insbesondere in Staat u. Kommune genügend belastet; dazu komme die neue starke Belastung durch den Wehrbeitrag. Seine Freunde möchten von der Regierung gerne bestimmte Erklärungen darüber erhalten, ob die Regierung an ihrer Vorlage feftzuhalten gedenke oder nicht. Der Schatzsekretär erwiderte, er sei zu einer Erklärung nicht ermächtigt, da der Bundesrat noch keinen Beschluh gefaßt habe.
Die Abstimmung ergab die
Ablehnung der Matrikularbeiträge
{egen die Stimmen der Konservatven und der Zentrumsabgeord- eten Speck und Graf Praschina.
Die Kommission ging dann über zur Beratung des Besitz« ßeuergesetzes selbst und nahm ohne nennenswerte Erörte« lang die ersten Paragraphen mit einer von dem Nationallibe- Üüe» Dr. Schiffer-Magdeburg beantragten Aenderung an. In
rascher Folge wurden die folgenden Paragraphen mit Aenderungen aus Grund von Anträgen wiederum des Abg. Schiffer, die Bestimmungen über die Behandlung von Deutschen im Auslande enthalten, erledigt. Die weiteren Paragraphen bringen die wesentlichen Bestimungen über die steuerfreie Grenze und die Staffelung. Es wurde in Aussicht genommen, die Staffelung durch eine Unterkommission prüfen zu lassen. Der Abg. Schiffer begründete einen Antrag, der die Steuerfreiheit nicht wie im Entwurf nur bei 2000 Jl, sondern erst bei 10 000 M Zuwachs aufhören läßt, und nicht wie der Entwurf ein Vermögen von 6000, sondern mindestens 20 000 M voraussetzt. Es sei notwendig, das Auskommen der unteren Volksklassen nicht durch Steuergesetze zu verhindern oder zu erschweren. Bei der Abstimmung wurde dann entsprechend dem Antrag Schiffer angenommen als Zuwachs- grenze 10 000 M, als Vermögensgrenze 20 000 M. Zur
Besteuerung des Kindeserbes
beantragte wiederum der Abg. Schiffer, den Zusatz zu machen, daß, wenn der Erwerb einer Erbschaft in den Veranlagungszeitraum fällt, wenn der Erbe ein Abkömmling des Erblassers ist und zur Zeit des Erbfalles das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und wenn das steuerbare Vermögen den Gesamtwert von 50 000 M nicht übersteigt, die Abgabe um einen Betrag, der für jedes bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres fehlende volle Zahr auf 5 Prozent der Abgabe berechnet wird. Die Eesamtermäßigung darf 50 vom 100 der Abgabe nicht übersteigen. Weiter lagen zwei konservative Anträge vor; der erste bedeutete die Ausschaltung der Steuer für alle Erbfälle, der zweite die Ausschaltung der Steuer für minorenne Kinder. Ein Konservativer erklärte, daß von den Bestimmungen in dieser Frage die Entscheidung seiner Freunde zu dem ganzen Gesetz abhänge. Die Abstimung ergab die Ablehnung der beiden konservativen Anträge gegen die Antragsteller und den größeren Teil der Zentrumsmitglieder der Kommission. Der A n - trag Schiffer wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokraten von allen bürgerlichen Parteien einstimmig angenommen. Nachdem noch einige weitere Paragraphen mit derselben Mehrheit angenommen waren, vertagte sich die Kommission auf Donnerstag 9 Uhr.
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Nachklänge zum KaiserjuMum.
Ministerpräsident Freiherr v. Hertling richtete an den Reichskanzler nachstehendes Telegramm: „Euer Exzellenz bitte ich zugleich namens meiner Ministerkollegen den Ausdruck freudiger Anteilnahme an der Feier des Tages entgegenzunehmen, an der Prinzregent Ludwig, unser allergnädigster Herr, vereint mit den hohen Vundesfürsten und den Vertretern der Freien Städte dem Kaiser die Glück- und Segenswünsche der deutschen Fürsten und Negierungen zu dem Regierungsjubiläum entbietet. Hertling."
Reichskanzler v. Bethmann-Hollweg erwiderte: „Euer Exzellenz und Ihren Herren Ministerkollegen danke ich herzlich für die so herzlichen Grüße an dem heutigen bedeutungsvollen Tage. Die Glückwünsche, die Bayerns erhabener Regent als Wortführer der deutschen Fürsten und Freien Städte heute dem Kaiser darbrachte, finden, des bin ich gewiß, ein freudiges Echo in allen treuen deutschen Herzen in Nord und Süd. Bethmann-Hollweg."
Der Kaiser verlieh dem Fürsten zu Lippe den Schwarzen. Um y22 Uhr gestern empfing der Kaiser im Schlosse den griechischen außerordentlichen Botschafter Theotokis zur Notizifierung der Thronbesteigung König Konstantins von Griechenland in Gegenwart des Staatssekretärs v. Jagow und des Einführers des diplomatischen Korps Vize-Oberzeremonienmeisters v. Röder. Um 2 Uhr war Frühstückstafel, an der u. a. das Prinzenpaar Friedrich Karl von Hessen, der Botschafter Theotokis, der Reichskanzler, die Herren der griechischen Gesandtschaft, Staatssekretär v. Jagow und die Ehefs der drei Kabinette teilnahmen. Vorher nahm der Kaiser auf dem Moabiter Exerzierplatz anläßlich des hundertjährigen Bestehens des 2. Earderegiments zu Fuß die Parade über das Regiment ab, wobei dem 1. Bataillon ein Säkularfahnenband verliehen wurde.
In Begleitung des Ministers v. Breitenbach und des bayrischen Gesandten besichtigte der Prinzregent von Bayern den Großschiffahrtsweg Berlin-Stettin. Die Fahrt erfolgte teils im Automobil, teils auf einem Dampfer auf dem Kanal.
Wien, 18. Juni. Das Unterbleiben der Hul- digungfürden Kaiser führte im Abgeordnetenhause heute zu einer vorübergehenden Präsidentenkrise. Der deutsche Nationalverband hielt eine Sitzung ab, in der dem Präsidenten Sylvester wegen dieses Vorfalles von verschiedenen Abgeordneten heftige Vorwürfe gemacht wurden. Sylvester erklärte, daß er angesichts dieser Stimmung im Verbände und wegen der zahlreichen in der Presse gegen ihn erhobenen Angriffe auf die Pra- fidentenstelle verzichten müsse. Er verließ den Beratungssaal. Hierauf begab sich eine Abordnung zu Sylvester, um ihn zu bitten, das Amt beizubehalten. Sylvester gab dieser Bitte nach, womit die Krise beigelegt ist. — Die Blätter geben ihrer Mißstimmung wegen des Unterbleibens der parlamentarischen Kundgebung für Kaiser Wilhelm in scharfen Worten Ausdruck und bedauern, daß ein Akt selbstverständlicher Höflichkeit gegenüber dem Herrscher des verbündeten Reiches unterlassen worden sei. Sie erklären, der Vorfall sei nur geeignet, das Ansehen des österreichischen Parlaments tm Inland« und im Auslande herabzusetzen.
Zwischen Krieg und Frieden auf dem Balkan
Die bulgarische Antwort auf die serbische Note bezüglich der Demobilisierung hebt hervor, daß die Konzentrierung bulgarischer Truppen an der serbischen Grenze keineswegs den Charakter und die Tragweite habe, die Serbien ihr beimesse. Die militärischen Maßnahmen der Bulgaren seien nur die Folge der militärischen Maßnahmen der Serben. Während alle bulgarischen Truppen sich an der türkischen Grenze befanden, und längs der serbischen Grenze und Mazedoniens nur 8000 Mann standen, habe die serbische Regierung ohne damals zu berücksichtigen, daß dies eine Gefahr für die friedliche Lösung des Streitfalles bilden oder eine Erregung der Gemüter Hervorrufen könne, die Zusammenziehung aller militärischen Kräfte an der bulgarischen Grenze angeordnet und zwar in höherem Ausmaße als in jenem, der in dem Kriege gegen die Türkei zur Verwendung kam, ja sie ging sogar so weit, ihre Reservisten dritten Aufgebots unter die Fahnen zu berufen. Diese längst beendete Operation hing durch Zufall infolge eines Einvernehmens mit einer analogen Zusammenziehung der griechischen Truppen an der bulgarischen Grenze zusammen, wo die Bulgaren damals über nicht mehr als zwei Regimenter verfügten. Die Entsendung bulgarischer Truppen an die serbische Grenze zielte darauf ab, die Bevölkerung des Landes, insbesondere in den Grenzgebieten, zu beruhigen. Die von der serbischen Negierung ausgediückte Befürchtung, daß die bulgarische Regierung in der gegenwärtigen Krise sich nicht etwa von dem Gefühle der Solidarität zwischen den Verbündeten leiten lasse und nicht alle friedlichen Mittel zur Lösung der Streitfragen erschöpfen wolle, sei also nicht begründet. Was die serbische Forderung anlangt, die Zusammenziehung der bulgarischen Truppen sofort einzustellen und gleichzeitig die Effektivbestände auf ein Viertel zu ermäßigen, so hebt die bulgarische Regierung hervor, daß sie schon am 13. April (26. April) der russischen Regierung vorschlug, ihre Schiedsrichterrolle aufzunehmen, daß aber dieser Vorschlag in Serbien kein sympathisches Echo gefunden habe, wo der Finänzminister 'm der Skup- schtina und der Kriegsminister in der Presse erklärten, die Demobilisation der serbischen Truppen könnte erst nach der Regelung der Streitfragen mit Bulgarien stattfinden. Nichtsdestoweniger nahm die bulgarische Negierung, die gleichzeitige Herabsetzung der gegenwärtigen Effektivbestände auf ein Viertel an, indem sie unter dem Titel eines serbisch-bulgarisch. Kondominiums in jenen mazedonischen Gebieten, die auf Grund des Artikels 2 des geheimen Zusatzabkommens zum Bündnisverträge eine strittige Zone bilden, ein aus bulgarischen und serbischen Truppen in gleicher Zahl gebildetes Okkupationskorps läßt, die dort bleiben sollen, bis die schiedsrichterliche Entscheidung gefällt ist. Da aber die gleichzeitige Demobilisierung unter gegenseitiger Kontrolle relativ lange Zeit in Anspruch nehmen könnte und da die Anrufung des vorgesehenen Schiedsspruches wirksamer gemacht würde durch den Willen, die Liquidierung friedlich zu beendigen, schlägt die bulgarische Regierung vor, daß in den ersten Tagen, die der Ueber- reichung dieser Antwort folgen werden, die beiden Verbündeten durch Vermittelung der russischen Regierung erklären, daß sie den Kaiser von Rußland bitten, sein Recht als Schiedsrichter auszuüben aufgrund des Bündnisvertrages und der Zusatzabkommen sowie der Memoranden, die von den beiden Parteien binnen einer Woche überreicht werden.
Der bulgarisch-griechische Streitfall.
B u d a p e st, 18. Juni. Nach Wiener Erkundigungen des „Pester Lloyd" steht Bulgarien auf dem Standpunkte, daß die serbisch-bulgarische Angelegenheit abgesondert von der bulgarischgriechischen behandelt werden müsse. Es soll danach zunächst eine gemeinsame Besetzung aller von Bulgarien beanspruchten Gebiete durch bulgarische und griechische Truppen erfolgen und sodann versucht werden, direkt über die Teilung zu verhandeln. Sollte der Versuch scheitern, so würde Bulgarien ein Schiedsgericht aller sechs Großmächte annehmen.
Zwei neu« russisch« Korps an der deutschen Grenze.
Paris, 18. Juni. Zu den vorgestrigen Erklärungen Bar- thous über die von Rußland unternommenen Anstrengungen, dank denen die französische und die russische Armee allen Eventualitäten die Stirne bieten könnten, erfährt der „Matin", daß die russische Regierung in dieser Hinsicht gegenwärtig zwei Maßnahmen treffe: Erstens daß sie eine beträchtliche Verbesserung der strategischem Bahnlinien und zweitens di« baldigeErrichtungzweier neuen Armeekorps an der Wei chsel beabsichtige. Für die letztere Maßnahmen seien die Ereignisse auf dem Balkan mitbestimmend gewesen. Uebrigens sei die russische Regierung bereit, noch a ndere Maßnahmen vorzuschlagen, falls die Umstände dies erheischen sollten.
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Paris, 17. Juni. Der „Temps" veröffentlicht die geheimen serbisch-bulgarischen Abmachungen vom 13. März 1912 über die Teilung der Gebiete sowie eine Militärkonvention, nach der Bulgarien im Falle eines österreichischen Angriffes auf Serbien verpflichtet wäre, der österreichisch-ungarischen Monarchie sofort den Krieg zu erklären und den Serben 290 000 Mann zu Hilfe zu schicken. Hierzu würde Bulgarien auch verpflichtet sein, wenn Oesterreich mit oder ohne Zustimmung der Türkei i.i den Sandschak Nowibazar einmarschierte.
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Politische Umschau.
Der Sozialist JaurLs als Stratege
IaurLs setzt« in der Kammer seine gestrige Rede fort und erklärt«, Deutschland denke »icht nur an einen plötzlichen Begriff, für den « b»