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Der Anzeigenpreis beträgt für di« gespaltene Zeile oder Q deren Raum 15 4, bei amtlichen und auswärtigen Anzeigen 20 4. für 40,

Die »Obrrhrffifch« Zeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn

' und Feiertage. - Der V e, u g s p r e i s beträgt vierteljährlich buii»-

M 131 die Post 2.25 M (ohne Bestellgelds, bei unseren Zeitungsstellen t 2 M frei ins Haus. - Verlag von Dr. T. Hitzeroth - Druck der Umv--

1913

Buchdruckerei I. A. Koch (Inh. Dr. C. Hitzeroih). Markt 21. Tel. 55.

Erstes Blatt

gegeben:

Der Beitrag vom Vermögen:

Der Wehrbeitrag be-

J*. und bei

oder vollen

5 Millionen hinausgehenden Vermögen

Vermögen bis zu 30 000 J*. sind frei, trägt bei einem Vermögen bis zu 50 000

Vermögen von den ersten -en nächsten angefangenen

Marburg

Sonnabend, 7. Inn!

50 000 M

50 000

100 000

300 000

500 000 1000 000

3 000 000 5 000 000

Der Wehrbeitrag nach den Kommijsionsbeschlüsien.

Ueber die Erfassung des Vermögens durch den Wehrbeitrag tft sich die Budgetkommission des Reichstags noch am Donnerstag ieinig geworden; am Freitag ist man auch bezüglich der Heran­ziehung des Einkommens zum Ziel gekommen. Die Beschlüsse der Kommission seien in ihrer endgültigen Fassung hier wieder-

Reklamen die Zeile 60 4. Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt. Zeder Rabatt gilt als Barrabatt. Zahlungen unter Rr. 5015 des Postscheckamtes Frankfurt a. M.

größerem

0,15 v. H. 0,35 0,50 0,70 0,85 1,10 1,30

zu Unrecht erfolgten Veröffentlichungen durch Vermittlung eine« Unterbeamten der Straßburger Regierung in den Pariser Matin" gelangten. Der Beamte hat von den Urtexten Ab­schriften genommen und sie dem Straßburger Vertreter desMa­tin" zur Verfügung gestellt.

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Koloniales.

Deutsche Diamanten. Berlin, 6. Juni. An der Ausschrei­bung von einer Million Karat südwestafrikanischer Diamanten beteiligten sich drei Firmen. Das Höchstgebot wurde von dem Ant­werpener Diamanten-Syndikat abgegeben, das den Zuschlag er­hielt. f

Politische Umschau.

Schwere Ausschreitungen ausständiger Arbeiter.

Aus Stettin wird gemeldet: Im Vororte Frauendorf ereignete sich im Laufe des Freitag-Abend große Ausfchreitungen. ausständiger Arbeiter. Als der Arbeiter Hermann Brandenburg seine Arbeit in der Zichorienfabrik von Weiß, wo seit einiger Zeit die Arbeiter wegen Lohnstreitigkeiten streiken, verließ, um sich nach Hause zu begeben, wurde er unterwegs von Ausständigen be- schimpft und tätlich angegriffen. Darauf zog Brandenburg ein Brotmesier und verletzte den Arbeiter Kühle durch einen Stich in den Unterleib fo schwer, daß dieser bald darauf starb. Branden­burg wurde von einem Gendarmen festgenommen und nach dem Fabrikgebäude zurückgeführt. Eine Volksmenge von etwa 500 bis 600 Personen verlangte die Herausgabe Brandenburgs undverfuchte dieFabrik zu er­st ü r m e n , hob die Torflügel aus und schlug mehrere Fenste­scheiben ein. Die Gendarmerie mußte verstärkt und Stettiner Schutzleute mußten aufgeboten werden, die mit vorgehalte­nem Revolver und blanker Waffe die Menge zu­rücktrieben. Aus der Menge fielen Schüsie auf die Beamten, von denen einer durch einen Streifschuß leicht verletzt wurde. So- weit festgestellt wurde, haben sich auch drei Ausständige verbinden lasten. Gegen 11 Uhr kehrte allmählich wieder Ruhe ein. Im ganzen sind gegen 30 Verhaftungen vorgenommen worden.

Da die Menge geschlossen gegen die Beamten v o r g i n g , so wird die Anklage gegen die Täter jedenfalls auf schweren Landfriedensbruch lauten. Die Verantwortung für diese Vorfälle trifft die Ausständigen, die den Arbeitswilligen tätlich angegriffen haben, so daß dieser in der Notwehr sich des Mesters bediente. Ob er in der Selbstverteidigung gleich so wert gehen mußte, wird die gerichtliche Untersuchung ergeben. Jeden­falls kann man nicht verlangen, daß sich jemand, der sich der Pflicht für Frau und Kind zu sorgen, bewußt ist, sich dem Terrorismus der Ausständigen beugt.

Die deutsche Sprache in unseren Kolonien ist mit Ausnahme von Togo leider nicht in dem Maße verbreitet, wie cs vom nationalen Standpunkt aus erforderlich ist. Im i kehr mit den Eingeborenen bedienen sich die Weißen meistens, auch dann, wenn es die Sprachunkenntnis der Farbigen nicht verlangt, des aus englischen und Eingeborenensprach-Brocken bestehenden so­genannten Pidginenglisch, eines fürchterlichen Kauderwelsches, so besonders in Kamerun und der Südsee. In Südwest ist die Ver­kehrssprache mit den Farbigen ein Gemisch von Deutsch, Kaphollän- disch und Herero bezw. Rama. Bester liegen die Verhältniste in Deutsch-Ostafrika, wo fast allgemein die Suahelisprache verstanden wird. Aber auch hier ist zu fordern, daß nach und nach die deutsche Sprache Verkehrssprache wird. Was in den französischen, spanischen I oder portugiesischen Kolonien möglich ist, nämlich die Durchsetzung der Sprache des Mutterlandes, muß auch in unseren Schutzgebieten gehen. Vor allem sollte es aber eine Selbstverständlichkeit sein, daß die Kolonialdeutschen unter sich deutsch reden. Ein Erlaß des I Gouverneurs von Kamerun gegen den Gebrauch des Negerenglisch und englischer einzelner Ausdrücke ist daher als vorbildlich für die I Verwaltung der anderen Kolonien sehr zu begrüßen. Es heißt I darin u. a.:Es ist nationalpolitisch ein schwerer Fehler, wenn auf die Dauer eine fremde Sprache im Schutzgebiet vorherrscht. Die Sprache ist mit der wichtigste Ausdruck nationaler Eigenart und in I ihrer Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Die Nichtanwen­dung unserer Sprache schadet unserem Ansehen bei der Einge­borenenbevölkerung. Der jetzige Zustand ist daher nicht nur u n - I würdig sondern auch vom nationalen und politischen Gesichts­punkt ausbedenklich. In dienstlichen Berichten und amtlichen Schreiben, besonders auch an Privatpersonen, sind englische Aus­drücke grundsätzlich zu vermeiden." Besondere Bestimmungen über I die Einführung des Deutschen im ineren Dienst der Schutztruppe I sollen ertasten werden.

mit dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kttchham

und den Bellagen:Nach Feierabend",Fürs Haus« undLandwtttschaftliche Beilage«

von den über _ --------

Vermögen bis zu 50 000 M bleiben frei, wenn das Einkommen

1,40

1,50 v. H.

Deutsches Reich-

Die Bundesfürsten beim Kaiserjubiläum. Berlin, 6. Juni. Die deutschen Bundesfürsten haben nunmehr mit Ausnahme des durch sein hohes Alter verhinderten Herzogs von Sachsen-Mei­ningen ihr Erscheinen zu der Jubiläumsfeier des Kaisers am 16. Juni zugesagt. Der Prinzregent Ludwig von Bayern wird an der Spitze der Bundesfürsten eine Ansprache an den Kaiser | halten.

Zur Eröffnung des preußischen Landtages. Berlrn, 6. Juni. Der preußische Landtag wird diesmal nicht im Weißen Saale des Schlostes, sondern im Sitzungssaals des Abgeordnetenhauses er­öffnet werden. Die Eröffnung wird durch den Minister­präsidenten durch Verlesung einer Kabinettsordre vollzogen werden. Die Thronrede des Königs wird erst bei der Eröffnung der ersten Arbeitssession im nächsten Winter erfolgen. Der Land- I tag wird am 12. Juni sich in einer zweiten Sitzung konstituieren I und durch Namensaufruf seine Beschlußfähigkeit feststellen. Die I Abteilungen werden über die Gültigkeit der Wahlen entscheiden, I angefochtene Mandate werden erst im Winter von der Budget- I kommisfion beraten werden. Die Neuwahl des Präsidiums erfolgt I in beiden Häusern am 13. Juni. Wahrscheinlich werden die alten I Präsidien wiedergewählt. Gleichzeitig wird darüber Beschluß ge- I faßt werden, in welcher Form der Landtag sich an dem Regierungs- I jubiläum des Königs beteiligen soll.

I Auf der Spur? Straßburg, 6. Juni. Das Verfahren ! wegen der begangenen Indiskretionen in der Angelegenheit der I elsaß-lothringischenAusnahmegesetze" hat auf eine Spur geführt. | DenStraßburger Neuesten Nachr/ zufolge ist festgestellt, daß di«

unter 2000 M beträgt. 1

Der Beitrag vom Einkommen: I

Die Grundlage der Heranziehung des Einkommens ist die I Kapitalisierung. Bis zu 5000 M sind die Einkommen frei. Es werden in Ansatz gebracht die Einkommen von 5000 bis 1 50 000 J*. mit einem 6fachen Betrag; von mehr als 50 000 bis 100 0000 M mit einem 8fachen Betrag; von mehr als 100 000 bis I 200 000 «M. mit einem lOfachen Betrag; und von mehr als I 200 000 M mit einem 12fachen Betrag. Als Einkommen gilt das niedrigste Einkommen der Steuerftufe, in welcher der Steuer­pflichtige unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältniste zur Einkommensteuer veranlagt ist. Auf Antrag des Beitrags- 1 pflichtigen ist für die Erhebung des zweiten oder letzten Drittels I die neueste Einkommensteuerveranlagung zugrunde zu legen, so­fern diese gegenüber der ursprünglichen Veranlagung ein weniger I von vierzig oder mehr vom Hundert ergibt. Von den festgestcllten I Einkommen wird ein Betrag abgezogen, der einer Verzinsung von I 5 Prozent des abgabepflichtigen Vermögens entspricht. I

Zu den Bestimmungen über die Heranziehung des Vermögens der Ehegatten wurde der Versuch gemacht für die Jung­gesellen über 35 Jahre eine zehnprozentige Abgabe einzu­führen; es fand sich aber keine Mehrheit dafür. Dagegen wurde ein Zentrumsantrag angenommen, wonach sich der Wehrbeitrag für den dritten und jeden weiteren Sohn, der seine gesetzliche Dienstpflicht abgeleistet hat, um je 10 Prozent des Betrags er­mäßigt; und zwar auch dann, wenn die Ableistung der Dienst­pflicht noch in den nächsten drei Jahren erfolgt. Mit der Ver- mögensfeftstellung beim Handel und bei der Landwirtschaft begann j die Nachmittagssitzung. Einstimmig wurde als maßgebend für die Beitragspflicht und die Ermittlung des Vermögenswertes der Stand vom 31. Dezember 1913 festgesetzt. Ein volksparteilicher Antrag, der bestimmt, daß bei Landwirtschaft-- und Eeweroe- betrieben, bei denen regelmäßige jährliche Abschlüße stattfinden, der Vermögensseststellung der Vermögensstand am Schluste des letzten Wirtschafts- oder Rechnungsjahres zugrunde gelegt werden kann, wurde durch eine Mehrheit der gesamten Linken angenom­men Die letzte Etappe der Sitzung bildete die Frage: Ver­kaufs wert oder wie die Vorlage festsetzt, Ertragswert bei land- und fortstwirtschaftlichen Grundstücken? Das Zentrum Lrachte^einen Antrag ein, der auch für bebaute Grundstücke die Wohu- oder gewerblichen Zwecken dienen, eine Sonderbestimmung einführen wollte, nämlich die Festsetzung nach dem M i e t - o d e r Pachtwert. Die Beratung wird heute fortgesetzt.

... r

Die Lage auf dem Balkan.

Paris, 6. Juni. DemTemps" wird aus Eetinje ge­drahtet: Bei dem vom griechischen Gesandten anläßlich des Ge­burtstages des Königs Konstantin gegebenen Empfang brachte der montenegrinische Minister des Aeutzern einen Trinkspruch auf dieErhaltung des unerläßlichen Bündnisses" aus. Der bulgarische Geschäftsträger erwiderte, es wärein der Tat verbrecherisch, wenn man das Bündnis nicht ausrecht­erhielte".

P a r i s, 6. Juni. DemTemps wird aus Valona gemeldet: Der zeitweilige Präsident der provisorischen Regierung Mufid Bey to heute nach Durazzo abgereist, um Estad Pascha in Tirana zu besuchen. Man mißt dieser Reise eine große Wichtigkeit bei. Estad Pascha der Herr des albanischen Gebiets nördlich des Skumbi- flustes zu sein scheine, sehe die provisorische Regierung von Valona als eine direkte Schöpfung Oesterreich-Ungarns und Stedtens an. , Die Leiter der provisorischen Regierung beabsichtigen, eine Ver- ständigung mit Estad herbeizuführen. .

Venedig, 6. Juni. Gestern abend gab der Präfekt einen offiziellen Empfang zu Ehren des Kontreadmirals Trummler, des bex deutschen Mittelmeer.Division und der * Offiziere der KreuzerGäben" undStraßburg".

At h e n, 6. Juni. WiePatris" aus sicherer Quelle erfahrt, !hat die Regierung den Bau eines ersten Eroßlinienfchiffs ihlt 19 500 Tonnen Wasserverdrängung endgiltig beschlossen. : Admiral Eounduriotis nahm an dem elften Entwurf einige Aen- dttungm hinsichtlich der Tonnenzahl und der Artillerie vor.

Marburg und Umgegend.

Nachdruck aller Orginalarttkel ist gemäß tz 18 des Urheberrechts nur mit der deutlichen QuellenangabeOberbest Ztg gestattet. >

Marburg, 7. Juni.

Das städtische Altertumsmuseum.

Die Frage bei Erbauung eines Altertumsmuseums wird in letzter Zeit vielfach diskutiert und ist auch in Eingesandts usw. mehrmals die Rede davon gewesen, daß die Altertümersammlung aus dem Schlosse später nach Castel überführt würde. In einer längeren Zuschrift, die uns deshalb vom Hessischen Eeschichtsverein zuging, heißt es u. a.:

Unsere Sammlungen, wie sie sich gegenwärttg auf dem Schloss« befinden, bleiben in Marburg und sie werden auch durch wertvolle und umfangreiche Abgaben aus dem Easteler Landesmuseum eine ansehn, liche Bereicherung erfahren, sodaß die Stadt Marburg, wenn sie nur etwas Jntereste für solche Werte betätigt, in der Tat hier ein zweite, hessisches Museum neben dem Easteler Landesmuseum sich schaffen kann. Die e Möglichkeit ist erreicht worden durch einen Vertrag zwischen dem Hestischen Eeschichtsverein und der Staatsregierung, bezw. dem König­lichen Museum in Castel, der allerdings auch uns schwere Opfer ge­kostet hat. Diese Opfer sind gebracht, die Stücke, mit deren Abgabe wtr die Möglichkeit eines Ausbaues unserer Sammlungen nach bisher ver- nachlästigten Seiten und eine dauernde Vermehrung durch Leihgaben aus Museumsbesitz erkauft haben, diese Stücke sind abgegeben; unser« Sammlung wird sich nur noch vermehren, und es wird uns angenehm fein, wenn sich jetzt von ihrer jetzigen Reichhaltigkeit und Mannig- faltigfeit überzeugt wird. Die Sammlung, der Grundstock eines Museums, ist also da und sie wird in Marburg bleiben, wenn man ihr hier die Unterbringung nicht unmöglich macht, sie ,

Besitz der Stadt Marburg übergehen, wenn der Hestische Geschichtsverein etwa aufhört zu existieren. Diese Sammlung ist zur Zeit auf dem Schloß untergebracht, in Räumen, die ihr bisher in entgegenkommend­ster Weise von der Königlichen Archivverwaltung überlassen worden sind. Dieses Entgegenkommen wird an dem schon sehr fühlbaren Raum­mangel des Staatsarchivs seine Grenze finden und in absehbarer Zen wird die Sammlung eben weichen müßen. Auf die Frage:wohin dann?« gibt es im Jntereste der Stadt Marburg nur die Antwort: in einen einfachen bescheidenen Museumsneubau, der auch die sonstigen städtischen Sammlungen aufnehmen kann, z. B. auch die aus der Bopp- scheu Stiftung entstehend« Trachtensammlung, die doch auch unterge-

I bracht werden muß, und der auch einen Ausstellungsraum für Wander­ausstellungen, für heimische Künstler und für hiesiges Kunstgewerb« bietet Jahrelange Verhandlungen haben zur Genüge gezeigt, daß in Marburg kein Gelände für diese Zwecke verfügbar ist oder erworben

I und optiert werden kann, daß nur ein Neubau für solche Bedürfnisse in Frage kommen kann. Der hier begründete Altertums- und Kunst-

I verein hat diese Notwendigkeit erkannt und hat auch ein sehr geschicktes und verhältnismäßig leicht ausführbares Bauprojekt beschafft, das mit den von der Stadt bewilligten 30 000 M so gut wie gesichert ist. Was sind dagegen diese 30 000 M (um diese Summe, nicht um 35000 Jt, handelt es sich m. W. bei dem Beschluß der Stadtverordneten) für em großes Hallen-Schwimmbad, besten Erwünschtheit, ja Notwendigkeit

I selbstverständlich nicht bestritten wird? So gut wie nichts. Da ist eben viel mehr nötig. Und noch eins. Wenn die Sammlung aus dem

I Schloß heraus muß (und wie gesagt, diese Notwendigkeit kommt un­weigerlich), so muß eben für andere Unterkunft gesorgt werden. Eigen­tümer ist der Hestische Eeschichtsverein als solcher, der über den ganzen Regierungsbezirk ausgebreitet ist und seinen Sitz in Castel hat. Dieser

I Hessische Eeschichtsverein hat kein Jntereste daran, die Samin- I lung in Marburg zu belasten, er kann sie ebensogut in Castel oder I Eschwege oder Ziegenhain unterbringen, wo sich die Möglichkeit bietet.

Nur wir, der h i e s i g « Z w e i g v e r e i n, haben Jntereste daran daß I sie gerade hier bleibt, weil wir eben Marburger find. Wir haben jahrelang gekämpft und verhandelt, um Marburg einen wertvollen Besitz zu erhalten der Stadt und der Universität; denn auch deren Interessen sind von sachkundiger Seite dabei immer wieder betont worden. Das find allerdings nur Jnteresten der Wistenschaft, des Geistes, der Kultur; sollten diese aber heutzutage neben den körperlichen, der Haut- und Muskelpflege, hier so in der öfftntlichen Wertschätzung gesunken sein, daß eine Stadt wie Marburg einem ihr baigebotenen Museum, das wachsen und in gleicher Weise wie bisher unterhalten und vermehrt

I werden wirb, keine Stätte bieten kann?«

Die beigefügte Erklärung lautet: Gegenüber irreführenden Mut- I maßungen und Zeitungsnachrichten wird hiermit erklärt, daß die Alter- I tümer-Sammlung des Hessischen Eeschichtsvereins, wie sie in dem hiesigen Schlöße ausgestellt ist, in Marburg bleibt. Verein für hessisch« Er- I schichte und Landeskunde, Zweigverein Marburg. Der Vorsitzende.

* Regierungsjubiläum. Vom Königl. Konsistorium in Cassel I wird uns geschrieben: Seine Majestät der Kaiser und König I haben zu bestimmen geruht, daß am 15. Juni, dem Tage des Re­gierungsantritts Sr. Majestät von 25 Jahren, vonieder offen.- lichen Feier abgesehen werde, da dieser Tag zugleich die

I liche Erinnerung an den am 15. Juni 1888 heimgerufenen Kaiser I Friedrich wachruft. Dem Sinne unseres Kaisers unrd es am I meisten entsprechen, wenn am Sonntag den 15. Juni d. I. sein

Volk sich mit ihm vor Gottes Angesicht in den Gotteshäusern ver- sammelt dem Könige aller Könige und Herrn aller Herren die Ehre gibt und ihn um seinen Beistand und Segen für uns-r« Kaiser» fernere Regierung bittet. Dementsprechend hat bas Kgl. Konsistorium in Castel Anordnung getroffen, daß dem Haupt- I Gottesdienst am 15. Juni d. I. ein möglichst festliches Gepräge ge-