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unö den Beilagen: „Nach Feierabend", „Fürs Haus" und „Landwirtschaftliche Beilage".
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Marvnrg
Freitag, 16 Mal
48. Iadrsi.
1913
Erstes Blatt.
Mhinhltoii.
Nachklänge zum „Fall Krupp".
Durch die Preße waren Behauptungen gegangen, nach denen der Abgeordneten Liebknecht das Material zu seinen Angriffen — zu denen sich jetzt übrigens solche des Herausgebers der einst angesehenen „Grenzboten" gesellen — von dem Abgeordneten Erzberger erhalten haben soll, dem es wiederum von der Firma Thyssen zugestellt worden sei, um einen Hieb gegen die Kruppsche Konkurrenz zu führen. Herr August Thyssen schreibt daraufhin der „Rheinisch-Westfälischen Zeitung", daß mit dieser Sache weder er noch seine Firma das geringste zu tun, daß er sowohl wie seine Firma mit dem Reichstagsabgeordneten Liebknecht weder in unmittelbaren noch mittelbaren Beziehungen gestanden haben oder stehen, sie auch kein Material besesien haben oder besitzen, welches zu solchen Anschuldigungen Anlatz geben könnte. — Weiter wird gemeldet, datz mehrere frühere Beamte der Firma Krupp die angeblichen Enthüllungen Liebknechts zu benutzen versuchen, um für sich materielle Vorteile zu erlangen. Von unterrichteter Seite wird dazu aus Eßen geschrieben: „Die Firma Krupp, zu deren Geschäftsgepflogenheiten es bisher nicht gehörte, zugehenden Drohbriefen irgendwelche Beachtung zu schenken, hat sich in Verfolg der bekannten Reichstagsverhandlungen inzwisckfen in mehreren Fällen veranlaßt gesehen, derartige Drohbriefe, die ihr in letzter Zeit von früheren Beamten zugegangen sind, der Staatsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung zu übergeben. Wieweit über die öffentlichen Erörterungen einer noch völlig unaufgeklärten Sachlage eine Verwirrung der Geister eingetreten ist, wird am besten durch die Tatsache beleuchtet, datz einer dieser Erpresser gewagt hat, in einem solchen Drohbrief eine vor Zähren im Auftrage der Familie Krupp durch die iFrma erfolgte Ueberwei- sung des Betrages von 250 000 <« für das Offizier-Genesungsheim im Taunus, für welches bekanntlich damals von den verschiedensten Seiten zahlreiche Stiftungen gemacht worden waren, als eine Unterprovision für das Militärkabinett des Kaisers zu bezeichnen." — Den Vorzug der Originalität besitzt diese neueste „Enthüllung" allerdings, im übrigen ist sie so lächerlich, daß es sich nicht weiter lohnt, sich mit ihr zu befaßen.
Der Kamps um die dreijährige Dienstzeit.
In der Kammer machte Durafour dem Ministerpräfidenten Vorwürfe, datz er eine so schwerwiegende Erklärung wie die über die Zurückbebaltung der Iahresklasse in Caen und nicht in der Kammer gemacht habe. Er erhob Einspruch gegen die Zurückhaltung unter den Fahnen und fragte, ob die Matzregel nicht im Auslande als ein Zeichen der kriegerischen Politik gedeutet werde. (Widerspruch auf verschiedenen Bänken.) Der Redner nannte die Maßregel ungesetzlich, verfaßungswidrig und eine Verkennung der Rechte des Parlaments und der Ration. „Auf wie lange" fragte er, „ist die Zu- rückbebaltung beschloßen? Augenscheinlich für längere Zeit. Die Demokratie mutz sich fragen, ob es sich dabei nicht um einen gegen sie gerichteten Schlag handelt? Uebrigens scheint die Ankündigung der Zurückbehaltung die Annahme des Gesetzes über die dreijährige Dienst- zeit zu präjudizieren. Alles was für Frankreich getan wird, mutz für und durch die Republik geschehen." (Beifall auf denselben Bänken wie vorhin.) Der Radikale Lachand erklärte es für unmöglich, die Belegung der Kasernen zu steigern, ohne in hohem Matze die hygienischen Einrichtungen zu beeinträchtigen und die Sterblichkeit des Heeres zu vergrößern. Der Kriegsminister unterbrach den Redner und versicherte, keine Kaserne werde zu stark belegt werden. Barthou erklärte, neben den Verantwortlichkeiten der Kammer gebe es auch solche der Regierung. Die Interpellationen hätten ihren Ausgangspunkt in den Erklärungen, die er in Caen abgegeben habe: aber bereits Ende März habe die Regierung ihren Entschluß angekündigt. Wir beharren darauf, sagte er, sie ist die Erfüllung einer gebieterischen Pflicht. (Sehr gut im Zentrum.) Das Gesetz von 1905 ließ der Regierung die Freiheit, unter ihrer Verantwortung die Umstände und Sie Stunde der Entscheidung zu bestimmen. Gewiß werden bereits heute dringende Umstände im Oktober nicht weniger dringend geworden fein. (Beifall auf verschiedenen Bänken.) Er führte weiter aus: „Die Bedürfnisse der Landesverteidigung verpflichten die Regierung, den Artikel 33 des Gesetzes von 1905 anzuwenden und die Beschlüße rechtzeitig anzukündigen, um die Durchführung zu ermöglichen. Der Artikel wäre unwirksam, wenn er die Regierung nicht berechtigte, sür den neuen Jahrgang nötige Maßregeln zu treffen. Es ist die höchste Zeit für den Barackenbau und den Reitpserdekauf. (Beifall im Zentrum und einem Teil der Linken.) Hätte die Regierung diesen Entschluß aufgeschoben, so verdiente sie einen doppelten Vorwurf: die Soldaten im Zustande der Ungewißheit gelaßen und für die Durchführung des dringlichen Entschlußes unentbehrliche Maßnahmen unterlaßen zu haben. Das Vorgehen der ReZierung bezweckt nut, rechtzeitig Material für die Mannschafts- vermehrung bereitzuhalten. Die Regierung übernimmt die Verantwortlichkeit dafür, ohne die Vorrechte der Kammern schmälern zu wollen, welche frei beraten und abftimmen können. Die Regierung ist verantwortlich, datz die Hauptpunkte dieses dringlichen Werkes zur Geltung kommen. Dies geschieht durch Maßregeln auf Grund des Artikels 33. Diese Matzregeln unterlaßend, würde die Regierung ihre Aufgabe vernachlässigen." (Beifall im Zentrum, auf der Rechten und einem Teil der Linken, die äußerste Linke schweigt.) Augagueur antwortete, da die Regierung sich nicht acht Tage gedulden wolle, die Debatte durch Erklärungen versteckterweise eröffne, nähmen seine Freunde sofort den Kampf auf. (Beifall auf einem Teil der Linken und der äußersten Linken. Das Zentrum lacht ironisch bei der von Durafour begründeten Interpellation.) — Die eifrigen Bemühungen der französischen Regierung um möglichst sofortige Einführung der dreijährigen Dienstzeit sollten unserer Regierung ein Ansporn sein, auf baldigste Verabschiedung der Wehroorlage' zu bringen.
Rußland, China und die Mongolei.
Wie dem „Daily Telegraph" aus guter Quelle in Peking mit geteilt wird, wurde vor einiger Zeit ein Uebereintommen von größter
Wichtigkeit zwischen China und Rußland unterzeichnet. Rach diesem erhält der obere Teil der Mongolei vollständige Autonomie. Die Erenzfragen sowie alle übrigen Punkte sind hierbei geregelt worden. Urgo wird die Hauptstadt des neuen Staates jein. China wird dort nur einen diplomatischen Vertreter unterhalten. Die chinesischen Truppen werden die neue Grenze nicht überschreiten, die durch die Wüste Gobi geht. Chinesische Landwirte können Ländereien in dem neuen Staate bebauen, wenn sie von der Regierung des Landes hierzu die Ermächtigung erhalten. Rußland behält sich das Recht vor. die Minen auszubeuten. In dem Vertrage wird nichts über Kobde und Uliafuta angeführt. Der neue Staat hat eine Ausdehnung von einer halben Million Quadratmeilen. Man glaubt daß der neue Vertrag bet feiner Veröffentlichung in China die größte Entrüstung Hervorrufen wird. Augenblicklich ist man damit beschäftigt, in Urga ein Kavalleriekorps zu rekrutieren, das eine Stärke von 12 000 Mann haben wird und unter den Befehl von 55 russischen Offizieren gestellt werden soll.
Die befürchtete Entrüstung des chinesischen Volkes scheint in bet Tat berechtigt zu sein, da das Heer durch Besetzung der Kommando^ellen mit russischen Offizieren ein wirksames Werkzeug der rußischen Politik fein wird und mit dem Vorrecht zur Ausbeutung der Bodenschätze die bedeulensten wirtschaftlichen Werte in dem kargen Gebirgs- und Wüstenlande mit Beschlag belegt sind. Das den Chinesen zugestandene Recht der Bebauung von Ländereien ist dagegen ein höchst zweifelhaftes; denn die Regierung,-des neuen Staates wird es ihnen nur zugestehen können mit der gütigen Erlaubnis Rußlands. Das Abkommen bedeutet eigentlich nut die Anerkennung eines schon sxit Ende 1911 bestehenden Zustandes. Damals wurde ein Komitee von 6 mongolischen Fürsten mit rußischer Hilfe mit der Verwaltung betraut und die Thronbesteigung des Hutuchtu, des Oberhauptes der buddhistischen Geistlichen, vorbereitet. Im Januar d. Is. erkannten bann der Hutuchtu und der Dalai Lama von Tibet sich gegenseitig als selbständige Herrschet an. Rußland gibt jetzt dazu formell seine Zustimmung und China gezwungenermaßen auch. Seit der Revolution bröckeln nach und nach alle nicht von Rassechinesen bewohnten Gebiete von dem Reiche der Mitte ab, eine Entwicklung, die vielleicht für China selbst nicht ohne gute Folgen sein wird, da sie den Chinesen die Möglichkeit gibt, sich mehr als bisher mit sich selbst zu beschäftigen und damit zur Erkenntnis der in ihrem Volke liegenden Kräfte zu kommen, die jedoch für Europa bedenkliche Gefahren In sich birgt.
Tie Lane auf dem Balkan
Die internationalen Truppen sind, wie gemeldet, unter dem Jubel der Albaner tn Skutari einmarschiert. Man kann die Freude der Bevölkerung verstehen, wenn man sich die Art und Weise vergegenwärtigt, in der die Montenegriner in der Stadt gehaust haben sollen. Von italienischer Seite ist berichtet worden, datz die „Eroberer" keineswegs die darbenden Einwohner mit Nahrungsmitteln versorgt, sondern im Gegenteil auf Kosten der Stadt in Saus und Braus gelebt haben. Wutzten sie doch, datz ihres Bleibens dort nicht lange fein würde. Also wollten sie sich wenigstens, so weit es ging, schadlos halten. Dieser Zug würde nur das Gesamtbild vervollständigen, was man sich bisher von den Söhnen dieses Zwergkönigreiches gemacht hat.
Der Friedensschlutz zieht sich immer länger hinaus, und die Erotzmächie beeilen sich, der Türkei die Rechnungen für bisher geleistete „gute Dienste" zu präsentieren mit dem Hinweis, datz sie diese weiterhin abhängig machen von der Erfüllung bestimmter Wünsche. So hat England aus ein für sich günstiges Abkommen in der Bagdadbahnsrage gedrungen, und Frankreich überreicht jetzt eine nicht zu kurze Liste von Forderungen, die sich besonders auf Bahn- und Hafenbauten in Armenien und Syrien beziehen. Da die deutschen Zntereßen in Kleinasien bedeutend sind und Frankreich längst aus die Ausdehnung seines Einflußes in Syrien bedacht ist, wird unsre Regierung hoffentlich mit der nötigen Energie dafür Sorge tragen, datz Deutschland wirtschaftlich und politisch in jenen aussichtsreichen Gebieten nicht ins Hintertreffen gerät wie etwa in Marokko.
Cetinje, 15. Mai. Zwischen dem Admiral Burney und dem General Betschir ist über Skutari folgendes vereinbart: 1. Die montenegrinischen Offiziere, die für den Transport des die montenegrinische Beute bildenden Kriegsmaterials Vorkehrungen treffen, dürfen in der Stadt wohnen, das Seitengewehr tragen und ihre Ordonanzen behalten. 2. Die montenegrinischen Soldaten, welche den Transport des genannten Materials bewerkstelligen, betreten die Stadt ohne Waffen und 3. bis zur Beendigung des Materialstransportes üben einige montenegrinische Offiziere gemeinsam mit Offizieren des internationalen Detachements Po- lizeibefugniße aust 4. Bis zur Anwerbung der Post-, Telegraphen- und Zollbeamten werden montenegrinische Beamte dafür verwendet. 5. Montenegrinische Soldaten, die mit den Transporten beschäftigt sind, können vom Admiral.im Bedarfsfalls zur Hilfeleistung herangezogen werden. — Bei der gestrigen Ankunft des Admirals war auch das Konsularkorps zugegen, deßen Mitglieder durch den Doyen vorgestellt wurden.
Wien, 15. Mai. Der Ausnahmezustand über Bosnien und die Herzegowina ist heute aufgehoben worden, da durch die Uebetgabe Skutaris an das internationale Detachement die Gefahr eines Konfliktes beseitigt erscheint, deretwegen der Ausnahmezustand verhängt war.
Paris, 15. Mai. Die Regierung brachte in der Kammer eine Kreditvorlage von 50 000 Francs zur Deckung der Kosten für die in Paris stattfindende internationale Finanzkonferenz ein, deren Dauer auf etwa drei Monate veranschlagt wird. Das Eröffnungsdatum wurde auf den 27. Mai verschoben, doch ist auch dieser Zeitpunkt noch ungewiß, da man befürchtet, daß bis dahin die Friedenspräliminarien noch nicht unterzeichnet fein werden. — Aus Athen wird gemeldet, datz die griechische Regierung das lebhafteste Widerstreben dagegen empfinde, ihren Londoner Gesandten die Ermächtigung zu erteilen, dis Präliminarien in bet pon den Großmächten vorgeschlagenen Form zu unterzeichnen.
Konstantinopel, 14. Mai. Laut amtlicher Mitteilung ist die Einstellung der Feindseligkeiten mit Bul- gatien bis zum 29. Mai ausgedehnt worden.
Die Annektion der Donauinsel.
Budapest, 15. Mai. Adakaleh hatte auf Grund eine» llebereintommens zwischen Oesterreich-Ungarn und der Türkei vom 21. Mai 1878 eine österreichisch-ungarische Besatzung. Nunmehr ist die staatliche Zugehörigkeit Adakalehs formell proklamiert worben. Das Protokoll über die Annektion ist von dem türkischen Gouverneur Scheris Eddin nicht unterzeichnet worden. Der Gouverneur ist abgereist. Die Proklamierung der Annektion geschah, wie verlautet, mit Rücksicht auf den Präliminarfrieden, welcher sämtliche türkische Territorien westlich der Linie Enos-Midia den Verbündeten abtritt. Hierdurch waren Weiterungen entstanden, welche die unzweifelhaften Rechte der Monarchie an Adakaleh hätten verletzen können.
Wien, 15. Mai. Wie die Blätter melden, wird an unterrichteter Seite hervorgehoben, daß wegen der Annektion von Adakaleh bei der geringen Bedeutung der Angelegenheit internationale Schwierigkeiten nicht entstehen. Der türkische Mudir bat keinen Protest erhoben, er erklärte nur, der Behörde darüber berichten zu müßen. Er ist nach Wien abgereist, um dem türkischen Botschafter zu berichten.
Französische Forderungen.
Paris, 15. Mai. Das „Echo de Paris" teilt mit, datz die französische Regierung bereits am 24. Februar der Türkei ein Programm überreicht habe, das u. a. folgende Forderungen enthielt: 1. Erlaß eines Firmans, durch den die Eröffnung von ge- wißen französischen Schulen und anderen französischen Anstalten ge- stattet und diese Schulen mit den öffentlichen türkischen Schulen gleichgestellt werden. 2. Französische Staatsangehörige und Schützlinge dürfen im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung nur im Konsulargefängnis in Untersuchungshaft gehalten werden. 3 Die Tunesier und Marokkaner müßen als französische Schützlinge anerkannt werden. Ferner verlangt Frankreich in Armenien die endgültige Konzession für die Bahnlinie Samsun-Diatbekit und deren Verlängerung bis Trapezunt; bann in Syrien die Verlängerung des Bahnnetzes Damaskus-Hamah in der Richtung auf Jerusalem. Schließlich fordert Frankreich Konzessionen für die Hafenbauten in Jnboli und Heraklea am Schwarzen Meer sowie in Tripolis, Haifa und Jaffa in Syrien. Der französische Botschafter Bompard habe dem Eroßwesir bei der Ueberreickung dieses Programms erklärt, daß Frankreich der Türkei bei der Erledigung der gegenwärtigen Krise nur dann behilflich sein könnte, wenn die Pforte dieses Programm vollständig annehme. Das „Echo de Paris" meint, angesichts der gegenwärtigen Verhandlungen Englands und Deutschlands mit der Türkei sei es notwendig zu zeigen, daß auch die französische Diplomatie nicht müßig gewesen sei.
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Athen, 15. Mai. In Gegenwart des Eeneralgouvemeurs von Kreta Dragumis wurde gestern auf der kleinen Insel vor Kanea, wo früher die türkische Fahne wehte, feierlich die griechische Fahne gehißt. Dort ist auch eine Gedenksäule errichtet worden zur Erinnerung an den Tag, wo die türkische Fahne niedergeholt wurde.
Wien, 15. Mai. Berichten aus Konstantinopel zufolge ist am letzten Freitag in der Nähe der Stadt aus einer Entfernung von 200 Meter aus einer Soldatengruppe auf Enver Bey geschossen worden. Enver Bey sei verwundet vom Pferde fallen.
• Deutsches Reich-
— Abgeordnetenhaus und Kaiserjubiläum. Berlin, 15. Mai. Wie »erlaufet, wird der neue Landtag zum Thronjubiläum des Kaisers eine besondere Kundgebung veranstalten. Der Zusammentritt des neuen Abgeordnetenhauses dürfte am 12. Juni erfolgen.
— Von der Reise des Prinzregentenpaarer. Darmstadt, 15. Mai. Der Prinzregent von Bayern und Gemahlin fuhren heute mit dem Großherzog und bet Großherzogin nach bem Mausoleum ber grotzherzoglichen Familie auf bet Rosenhähe. Um 12.36 Uhr ist bas Ptinzentegenfenpaat von hier nach Kissingen abgereist.
— Die llebersührung der Leiche Major o. Lewinskis. München, 15. Mai. Heuten achmitlag 3 Uht würbe die Leiche des am 13. Mai ermordeten Militärattachös bei der preußischen Gesandtschaft Majors v. Lewinski zum Bahnhof gebracht zur Uebetfiihtui:-; nach Hannover, wo die Beisetzung in ber Familiengruft erfolgen wirb. Vorher fand im Ttauerhause eine erhebenbe Itauerfeiet statt, bet als Vertreter des Kaisers der preußische Gesandte von Treutier und als Vertreter des Ptinztegenten sein Eeneralabju- tant General der Kavallerie v. Könitz beiwohnten. Ferner hatten sich eingefunden die Vertreter der übrigen Prinzen des Königlichen Hauses, fast vollzählig das diplomatische Korps, Ministerpräsident Freiherr v. Hettling, der bayrische Kriegsministet- Freiherr v. Kreß und Vertretungen der übrigen Ministerien, bann bie Spitzen bet Zivil- unb Militärbehörben. An bem Sarge legte bet preußische Gesandte im Auftrage des Kaisers einen prachtvollen Kranz aus weißen Rosen mit weißet Schleift mit dem 3nittai und der Krone nieder. Die Trauerrede hielt bet protcstanLsche Militärpfartet Pütt. Vor dem Ttauerhause hatten Abotv- nungensämtlicherRegi mentet der Münchener Gatni- son und alle dienstfreien Offiziere Ausstellung genommen. Die Trauerparabe stellte bas 1. Felbartillerietegiment mit zwei Batterien ohne Geschütz unb ber Regimentsmusik. Als der Sarg, den Säbel und Helm des Verstorbenen schmückten, von sechs Wacht-- meistern des genannten Regiments zu bem mit vier Pferden be- konnten Militärleichenwagen, getragen wurde, fetzt« bie Musik