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Marvurg

Freilaa, 28 Februar

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12. Provinziallandlaq der Provinz Heffen-Naffau-

§§ Tasfel. 27. Febr. Die zweite öffentliche Sitzung des Pta- vinzial-Landtages wurde heute vormittag kurz nach 10 Uhr durch de» Borfitzenden Kammerherrn von Pappenheim mtt der Mitteilung er­öffnet, daß morgen noch eine kurze öffentliche Sitzung abgehalten wer- den solle, um die sehr umfangreiche Tagesordnung zur Erledigung zu bringen. Der Provtnzial-Landtag trat sofort in die Tagesordnung et» und nahm mit Rücksicht auf die Anwesenheit des Ministerial-Koi». mifiar» Geheimrat Thomsen den Puntt 19 der Tagesordnung.» Vorlage her Königliche» Staatsregieruag, au die erste Stelle, Leder diese Dor»

krankt wäre. Kaiser des Prinzen Hohen-

Ausland.

* * Frau Pankhurst. London, 27. Febr. Frau Pankhurst wird, nachdem sie gewisse Zusagen gegeben hat, heute gegen Bürgschaft ftergelassen werden. Ihr Prozeß wird dem Vernehmen nach in Old-Bailey stattfinden.

* * Unfall des englischen Militärluftschiff«. London, 27. Febr. Das MilitärluftschiffBeta" erlitt bei einer Landung in Alder­shot einen Unfall. Es geriet in die Telephondrähte und stieß dann beim Borwärtstreiben so heftig auf den Erdboden, daß die Gondel ernstlich beschädigt wurde.

* * Der Balkankrieg. Konstantinopel, 27. Febr. Ein amt­liches Kriegsbulletin besagt: Gestern trat bei Bulair und Tscha- taldscha keine Aenderung in der militärischen Lage ein. Der Feind hat Adrianopel nur schwach beschoffen. Der Artilleriekampf dauert an allen Fronten, insbesondere an der Ostfront, fort. Wien, 27. Febr. DieWiener Allg. Ztg." meldet aus Belgrad von be­sonders informierter Seite: Die serbische Regierung habe fich ent» schloffen, im Einvernehmen mit Griechenland ein Hilfskorps von über 30 000 Mann auf griechischen Schiffen von Saloniki den Montenegrinern zu Hilfe zu schicken, um Skutari zu Fall zu brin­gen. Das Expeditionskorps mit zehn Belagerungsgeschützen, 24 Feldgeschützen, dem Deniekorps und dem Munitionspark soll in Durazzo, Giovcnni di Medua und Antivari landen und von dort nach Skutari marschieren.

mtt dem Kreisblatt für die Kreise Marburg und Kirchhain

und den Beilagen:Nach Feierabend".Fürs Haus" undLcmbwirtfchaftllche SeOaot*.

Deutsches Reich.

Besuch Kaiser Wilhelms in Petersburg? Petersburg, 26. Febr. Wie dieRoffija" zu melden weiß, wird der Deutsche Kaiser dem Zarenhofe anläßlich des dreihunderijährigen Jubi­läums des Hauses Romanow einen Besuch abstatten. Der T.such, der demnach im März stattfindet, soll längere Zeit dauern und dürfte vom Zaren noch in diesem Jahre erwidert werden. Eine Bestätigung dieser Meldung von anderer Seite liegt nicht vor.

Mittelmeerreise Prinz Joachims. Straßburg, 27. Febr. Prinz Joachim von Preußen hat heute vormittag 9 Uhr seine Mittelmeereise angetreten. Die Fahrt geht zunü/st über München .nach Triest. In der Begleitung des Prinzen befindet sich Ober­leutnant Freiherr v. Maltzahn vom 2. Earde-Dragoner-Regiment Kaiserin Alexandra von Rußland.

Winzerstreik. Köln, 27. Febr. Bei den Weingutsbesttzern in Rüdesheim, Eibingen und Aulhausen, die nicht gewillt sind, mit den Organisierten über die Tarifverträge zu verhandeln, sind die Arbeiter in den Ausstand getreten.

Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche. Berlin, 27. Febr. Rach Mitteilungen der Tagespreffe wird auch im Krotz: Herzogtum Oldenburg die Bekämpfung der Maul- und Klauen­seuche scharf durchgeführt, insbesondere werden jetzt auch verseuchte Viehbestände zur Tilgung der Seuche ausgeräumt. So soll vor kurzem in der Gemeinde Stollkamm ein Rindviehbestand von 135 Stück im Werte von rund 70 000 «M. abgeschlachtet worden sein. In Preußen find seit dem 1. Mai 1912, soweit sich zurzeit über­sehen läßt, bis jetzt insgesamt Viehbestände im Gesamtwerte von rund 500 000 Mark zur Tilgung der Maul- und Klauenseuche auf polizeiliche Anordnung getötet worden. Für diese Bestände ist nach Abzug der verwettbaren Teile eine Entschädigung im Gesamt­beträge von fast 300 000 M gewährt worden.

Berücksichtigung der Wünsche der Haiidiverkslammer« in de» Fortbildungsschule«. Der Handelsminister hat in einem Erlaß die Regierungspräsidenten angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß bei bei Festsetzung der Unterrichtszeiten in den Fortbildungsschulen auf die Wünsche und Bedürfniffe der beteiligten Eewerbetteibenden Rücksicht genommen wird. Der Vorstand des Deutschen Handwerks- und Eewerbe- kammertages hatte den Minister gebeten, anzuordnen, daß die Gemein- den zur Festsetzung der Unterrichtszeiten für die gewerblichen Pflicht­fortbildungsschulen den Handwerkskammern Gelegenheit zur Aeußerung geben. Der Minister nimmt dieses Ersuchen zum Anlaß, darauf hinzn- weisen, daß es Aufgabe der Schulvorstände sei, die Wünsche der Ge­werbetreibenden zu berücksichtigen und zu betonen, daß er Wett darauf legt, daß in dieser Beziehung die Fühlung zwischen den Schulverwal­tungen und den beteiligten Kreisen gewahrt bleibt. Selbstverständlich bezieht fich dies nicht nur auf die Kreise des Handwerks. Der Minister erwartet vielmehr daß die Schulvorstände außer mit Innungen und Innungsausschüssen im Bedarfsfall auch mit Gewerbevereinen, kauf- münnischen Vereine« usw. in Verbindung treten. Er bezeichnet es als zur Anbahnung eines guten Verhältniffes zwischen Fortbildungsschule und Geschäftswelt dienlich, wenn die Schulvorstände vor grundsätzlichen und weiter reichenden Anordnungen mit der beteiligten Handwetts- obet Handelskammer Fühlung nehmen.

lobbet Kgl. Staatsregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung dtt'Kurheffischen Verordnung vo« 14. November 1827, betreffend das LaNdgestiitwesen und der Nassauischen Verordnung vom 2. und 6. März 1811. betreffend die Veredelung bet inländischen Pferdezucht, waren zu Berichterstattern die Abg. Landrat von Eehren-Homberg und Landrat Büchttng-Limburg bestellt worden. Abg. Landrat von Eehren-Hom­berg führte zur Begründung der Vorlage aus. daß mit kurzen Worte» bezweckt werde« sollte, den Privathengsthaltern bte Möglichkeit z» geben, ihre Hengste als Beschäler im Sinne des Gesetzes zu verwende«. Bisher bestanden sowohl in Kurhessen als auch in Nassau erhebliche Be­schränkungen für die Pferdezüchter, ihre Hengste als Beschäler zu ver­wenden. Diese Beschränkungen könnten aus dem Grunde nicht mehr auf­recht erhalten werden, weil sich inzwischen die Pferdezucht ganz geroan- beit habe. Anstelle des leichteren, warmblütigen Pferdeschlages sei die Kaltblutzucht getreten: dieser Zuchtbestrebungen kommen aber die staat­lichen Beichäfftationen nicht in dem erwünschten Maße nach und daher habe sich schon die Notwendigkeit ergeben, Privatbengste als Beschäler zuzulaffen. Im Regierungsbezirk Casiel waren schon im vorigen Iabre 7 Privathengste als Beschäler aufgestellt, im Bezirk Wiesbaden bisher nur 1 Hengst, da hier seitens des Dillenburger Landgestüts doch etwas befler für die Aufstellung von Beschälern Sorge getragen worden sei, außerdem aber die Kaltblutzucht im Regierungsbezirk Casiel entschieden bessere Fortschritte als im Bezirk Wiesbaden gen.rrcht habe. In den landwirtschaftlichen Kreisen habe man aber doch erkannt, daß in der Zucht des kaltblütigen schweren Arbeitspferdes, wie sie in dem Bezirk Casiel bereits in hoher Blüte sei, der größere wirtschaftliche Nutzen zu finden sei; das schwere Arbeitspferd sei Macht: und'verhölttiismäßttz V' leicht absetzbar, die schweren kaltblütigen. Mutterstuten .hätten einen , gtnz anderen Wert als die Warmblüter und Has veranlasie die Land­wirte, fich in dem Falle, daß staatlich-Geschäker der schweren Kaltblut- schläge nicht vorhanden seien, fich die Hengste der Privathalter und ins­besondere der Eenosienschaften dienstbar zu machen. Die Genosiensckaf- ten, die überhaupt als Tröger einer ganz hervorragend guten Zucht schwerer kaltblütiger und hochwertiger Arbeitspferde zu gelten haben. Rinnen garnicht recht gedeihen, wenn die jetzigen Bestimmungen noch weiterhin in Kraft bleiben sollten. Die Pferdezucht in Rheinland-West­falen, die gerade inbezug der Zucht der schweren Kaltblutschläge eine hohe Stufe bet Entwicklung erlangt hat, konnte nur um deswillen so vorankommen, weil sich hier die Hengsthaltung ausschließlich oder fast ausschließlich in den Händen der Genossenschaften unter Kontrolle des Staates befindet. Das sei auch für die Provinz Hesien-Nasiau erstre­benswert. Redner betonte zum Schluß, daß der Gesetzentwurf eine ge­sunde Grundlage für die Entwicklung der heimischen Pferde-ucht bilden werde, nur müßte eben gefordert werden, daß der Staat auch int neuen Gesetz verpflichtet werde, die Zahl bet Beschäler zu stellen, die int Inter­esse des Gedeihens der Pferdezucht erforderlich sei. sBeifall.f

Abg. Landrat und Geheimer Negierungsrat Büchting-Limburg legte bte Verhältnisse im Regierungsbezirk Wiesbaden dar. Hier fei die staatliche Hengsthaltung insofern von größtem Interesse. als int Regie­rungsbezirk Wiesbaden in der Hauptsache nur Kleinbauern angefiedelt sind, die selbst als Genosienschafter sich eigene Hengste nicht werden hal­ten können. Zwar liege es im Interesie der Pferdezucht, die private Hengsthaltung zuzulasien, um einer Zuchtbestrebung zu dienen, die den Wünschen der Landwirtschaft entspreche. Doch sei es wertvoller, wenn den Landwitto» vom Staate die erforderlichen Beschäler in einer den Wünschen der Landwirte entsprechenden Weise zur Verfügung gestellt werden können, und das muffe eben in dem Gesetz zum Ausdruck kom­men. Redner stellte daher den Antrag, der Vorlage die Worte zuzu­fügen. daß der Staat verpflichtet werde, für eftu ausreicheM staatliche Hengsthaltung im Regierungsbez.WiesbadenSorg« zu tr«M'^«1 TirtL££

Abg. Rittergutsbesitzer Maertens-Siebettshausen legte qßr, wclD Stellungnahme die Vollversammlung bet Landwirtschafislämmer für den Regierungsbezirk Casiel zu dieser Angelegenheit eingenommen habe. Die hessische Landwirtschaft sei durchaus nicht so ohne weiteres gegen die Kurhessische Verordnung übet das Landgestütwesen vom 14. Roo. 1827; im Gegenteil müsse vielmehr sesigestellt werden, daß sich ge­rade unter diesem alten Gesetz die hessische Pferdezucht durchaus günstig entwickelt habe. Wenn sich gleichwohl die hessische Landwirtschaft mit der Aufhebung dieser Verordnung einverstanden erklärt, so geschehe das lediglich unter Berücksichtigung der veränderten wirtschaftlichen unb züchterischen Verhältnisse unb in bet Erwartung, daß eine dauernde Ver­besserung der Pferdezucht durch Neuordnung fichergestellt werde. Dies« Neuordnung und diese Sicherstellung erblicke die Vollversammlung in H der Erfüllung bet Bedingung, daß bet Staat 1. in der Zahl der dem Re- gierungsbezitt Casiel zurzeit zur Verstigung stehenden Beschäler keine Verringerung eintreten läßt, 2. bereit ist, im Einvernehmen mit der Landwirtschastskammer ausreichende Mittel für Zuchtmaterial, Erhal­tungsprämien für Vereins- ober genossenschaftliche Hengste unb für beten Haltung unb Prämiierung bereitzustellen; 3. im Falle der Erfolg­losigkeit der Bemühungen zur Bildung von Vereins- ober Eenoffen- schafts-Hengsthaltungen auf tunlichste Vermehrung der staatlichen Hengsthaltung, rote im § 2 des Gesetzes vom 14. Nov. 1827 vorgesehen, Bedacht nimmt; 4. das Landgestüt von Dillenburg (Lahn) baldigst an einen geeigneten Ort im Regierungsbezirk Casiel zurückverlegt werde;

5. durch Erlaß einet Körordnung eine zuchtdienliche Kontrolle der Pri- vathengsthaltung Gewähr leistet; 6. die in Aussicht genommene Erhöh­ung bet Deck- unb Füllengelder zur Förderung der hiesigen Pferdezucht verwendet. Nachdrücklichstes Gewicht legte Redner auf die Zurückver­legung des alten kurheffischen Gestüts von Dillenburg nach dem Regie­rungsbezirk Casiel.

Der Verrietet des Landwirtschaftsmintsters. Geheimer Regierungs­rat Thomsen-Berlin, legte dar, daß bet Landwittschaftsminister große« Wert auf die Aufhebung der alten kurhessischen und nassauischen Ver­ordnungen lege, weil er sich davon überzeugt habe, daß es nicht tr.^t angängig fei, die privaten und genosienschaftlichen Hengsthaltungen durch bte staatlichen Hengsthaltungen einzuengen oder ihnen gar Wettbewerb zu machen. Die Forderungen, die Herr Abg. Maertens hier als Bedin­gungen der Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Casiel geltend gemacht habe, gingen entschieden zu «>ett; der Minister könnte nicht gut den § 2 bes alte« Gesetzes gelten lassen und eine Vermehrung der staatlichen Hengsthaltung zusagen. Dahingegen könne er versichern, daß man nicht bte Absicht habe, das Landgestüt etwa aufzuheben oder bte Zahl bet Landbeschäler zu verringern, doch lasse fich eine wunsch- gemäße Vermehrung der Hengste ohne weiteres nicht durchführen. Abg. Kammerhert Landrat v. Keudell-Eschwege wies daraus hrn da» man unter allen Umständen Wert darauf legen müßte, die Vermehrung bet staatlichen Hengsthaltung gesetzlich festlegen zu lassen, denn dann habe bte hessisch« Landwirtschaft Anspruch darauf, daß ihren Wünsche» bezgl. bet Zahl der Hengste entsprochen werden müsie. (Lebhafter Bei­fall.) Abg. Rittergutsbesitzer Deichmann-Lembach unterstützte die

lohe auf ferner RiüKehr nach Wien nicht gbt

Franz Josef habe erst den mündlichen Bericht . . . . ...

lohe abwarten »Sven. Der Zar habe gewünscht, daß die öfter« reichisch-rusfische Entspannung noch vor der auf den 6. März fal­lenden Dreihundettjahrseier der Romanows eine vollendete Tat- lache fei. Er wolle diesen Tag durch eine Freuden- und Glücks- boischast an fein Bott durch Verkündung einer umfaffenden Am-

Die snmM'en Heetesverftä-kttnatn.

Der französische Finanzminifter Klotz brachte in der Kammer eine Vorlage ein, welche 500 Millionen Franks zur Beschleu­nigung der Arbeiten für die nationale Verteidigung fordert. In der Begründung wird zunächst festgestellt, daß die letzten Kriege bestätigt hätten, wie notwendig es für die Nationen sei, die Verteidigungsmittel beständig auf der Höhe des Fort­schritts der Wiffenschaft und Kriegskunst zu halten, da man sonst befürchten muffe, sich schnell in einem Zustande der Unterlegenheit zu befinden, dem abzuhelfen dann schwierig sein würde. Diese Kriege trugen auch dazu bei, die Vorstellungen über die Verwen­dung gewiffer Materialien zu ändern. Die Regierung führt als unumgänglich notwendige Maßnahmen die Vervollkomm­nung des Kriegsmaterials und die Organisation der Verteidigung an und bezeichnet diejenigen Maß­nahmen, die besonders dringend sind. Die Regierung erbittet vom Parlament die Erlaubnis, sie zu beschleunigen. Die für die na­tionale Verteidigung in Aussicht genommene Gesamtausgabe be­trägt ungefähr 365 Millionen. Wenn der Kriegsminister nut über die gewöhnlichen Kredite verfügen könnte, so würde die Aus­führung zu lange hinausgeschoben werden. Um einen derartigen Aufschub soviel ole möglich zu beschränken, seien, soweit es die Lage der Industrie zulasse, die Ausgaben nötig, welche die gewöhn­lichen Kredite um 500 Millionen übersteigen. Trotzdem diese zeit­weilige außerordentliche finanzielle Inanspruchnahme ernsthaft ist, wird sie tatsächlich die Lasten des Landes nicht ver­mehren. Sie ändert nut die Zeit, wo die Ausgaben gemacht wer­den sollen und wird die Budgets, die der Periode der beschleunig­ten Rüstungen folgen, um ebensoviel entlasten. Das Land wird dafür den unschätzbaren Vorteil eintauschen, daß ihm die Früchte dieses Opfers früher zugute kommen, welches auf jeden Fall ge­bracht werden mußte. Es wird sich infolgedessen in merklich besserer Lage befinden, um allen Eventualitäten die Stirn zu bieten. Die Vorlage bestimmt, daß die Ausgaben von 500 Mil­lionen über den normalen Kredit hinaus ausschließlich für Er­werbungen, die Fabrikation und den Bau innerhalb der Höchst­frist von 5 Jahren bestimmt sind. Nachträgliche Gesetze werden die notwendigen Kredite eröffnen.

Gleichzeitig mit der Begründung, die bet Finanzministet in der Kammer der Vorlage gab, wird eine offiziöse Aenderung ver­öffentlicht, wonach sich der Ministerrat bereits am Freitag mit dem Antrag des Kriegsministers Etienne auf Wiederein­führung der dreijährigen Dienstzeit befaßt hat. Mehreren Blättern zufolge fei Etienne entschlossen, in dieser An: Belegenheit sowhl im Ministerrat wie im Parlament bte Ka­di nettsfrage zu stellen. DieFrance Militaire" schreibt: fßenn die Regierung und das Parlament dem Kriegsminister auf em von ihm eingeschlagenen Wege folgen wollen, so brauchen sie stch nur an die in den letzten Tagen aus dem französisch-russischen Bünbnis erwachsenen Tatsachen zu erinnern und nur die Worte des Handschreibens des Kaisers Nikolaus an den Präsidenten Poincarä zu erwägen, um zu der lleberzeugung zu gelangen, daß die Stellung Frankreichs in Europa eine neue Gestalt annehmen wird. Gestützt auf sein Bündnis mit Rußland und auf die Triple-Entente und gestärkt durch seine neuen Rüstungen wird Frankreich im europäi­schen Konzert mit lauter und fester Stimme sprechen können.

DerTemps", welcher, gleich den nattonalistlschen und kon­servativen Blättern, eine überaus eifrige Propaganda für den dreijährigen Militärdienst entfaltet, hat bei derVereinigung für militärische Vorbereitungen", welcher an 20 000 junge Leute angehören, sowie bei den Pariser Stellungspflichtigen eine Um­frage gehalten, und das Blatt behauptet, daß die Rückkehr zum dreijährigen Dienst von allen Beteiligten ohne den geringsten Widerspruch hingenommen werde. Der Obmann des Heeresaus- schuffes der Kammer, Graf Montebello, erklärte einem Bericht­erstatter desTemps": Nur die dreijährige Dienstzeit kann Frank­reich ein»genügend zahlreiche und hinreichend ausgebildete Armee neben. Wir wollen keine Verufsarmee, aber wir wollen eine Wrmee, die ihren Beruf versteht und fähig ist, denselben dem Übrigen Teile des Volkes beizubringen.

Einer weiteren Zeitungsmeldung zufolge wird die Regierung, dem vom Ministerpräsidenten bekundeten Entschluffe entsprechens dem Antrag des Kriegsministers' auf Wiedereinführung der hreijährigen Dienstzeit zustimmen und den dies­bezüglichen Gesetzentwurf in kurzem im Parlament einbringen.

Politische Umschau.

1 Demobilisierung Oesterreichs und Rußland«.

Wie wir bereits gestern kurz meldeten, will der Sonder- ttrichterstatter desMatin" in Petersburg von zuverlässiger duelle erfahren haben, daß die russisch« und die österreichische Re» tierung gleichzeittg beschloffen haben, «nverzüglich, wenn nicht fieichzeitig, die Demobilisierung vorzunehmen. Russischersetts fei liefet Beschluß in einer unter dem Vorsitz des Zaren stattgehabten Konferenz gefaßt worden, der der Ministerpräsident, die Minister ses Krieges und der Marine, des Aeußern sowie der General» iabschef beigewohnt hätten. Es sei sicher, daß die von Rußland »nd Oesterreich getroffene Entscheidung die Folge des Bttef- ^chsels des Kaisers Franz Josef und des Zaren fei. Diese Ent» cheidung wäre schon ftüher getroffen worden, wenn Prinz Hohen»