JvkeMgeuz-Blatt
See freye» Stad t Fra » kf « rtz
(Expeditisns-Comtoir auf dem Keinen^Hèrschgraben r.!r. F. ü< 77)
Preiß : fL 3 — fU's Jahr, ft. 4; 30 ff. für^ halbe Zahr' Vorausbezahlung' jkfÄ^!
ElnrückUirgSgebuhren : 6 Kr. für dre ganze,.Z Kr. für die gebrochene Zelle. rNHW^Ä.
1 1 "" 7^" 7 : ^ 1 ——^--- -- ------—— fyi
No, io6. Dtevstag/ den 2i. December -819.
Diejdmge resp-'Abonnenten ^uf diese Blatter, welche alle,1 Ws »tickt gesonnen seyn möchten, solche forkubachur , werden ersucht, solches vorsEnde dieses Monats indem Expeditrons.'Lomtoir derselben anzeigen zu lassen/ wldrtgensialls, und wenn sie sich diese Blätter stillschweigend fortbringeu lassen/ feine $bbef^ fürs kün dige halbe Jahr mehr angenommen werden.
- VerorvnunM öech VerwaltungL- und Justiz- Bchorven.
B e k a n n t M a ch.u n g,
P fe « I e ; T ar e - Resta n t c n bette ff ent
Da ohnerachret der jüngst ergangenen-Auffor-er«^ noch mehrere mit bet Entrichtung der PferKè-Täxe rückständig sind, /und der nahe Abschluß der BücherK ine längere Nachsicht gestattet,; so werden alle diejenige, welche sich im gedachtem Fakt befinden, brepmit zum letztenmal erinnert, sich ohne Verzug deshalb bey der untere zeichneten Behörde anzumelden. — Zuglerchi werden diejenige.^ welche Wetze half ten, ohne bisher die Anzeige davon gemacht.zu. Habew, aufgefardert, solches nicht länger au.stèhen zu lassen, indem die Contravenienten, zu beton Ausnnttelung bereits Vorkehrungen getroffen ftnt zu gewärtigen haben, mit der gesetzlichen Strafe von Fünfzig Reichsthaler,' wovon dem AiWer ein Drittheil bestimmt ist, ohn- nachsichtlich belegt zu werden. Frankfurt den 13. December 1819.
. ,Rrchmcy; Amt..
. - . - — —-- ^,^.^..’ ^■■..^■^•,Zm». K—. -.- --. -. - ^^„.^, .„.^,^.,, — — .ch.,,« , ..
Die recheneyamtliche Deèoednuug , zufolge welcher die vorschriftsmäßigen Declarationen der. mit den Postwagen dahier tinsefcènto von dem Emp anger eigenhändig zu unterzeichnen und auf dem Lemwandhause, noch vor der Berftndung ,' Eröffnung oder Verksukmg der Waaren , eln-zureichen find-, ist obgleich in mehreren Mahnungen theils offene Darstellung des aus Nicktbewlgung dieser Verordruing entstehenden 'Nachchèkls für die Handhabung gesitzlicher Verfügungen gegeben , theils die Bedrohung von nickt "zeitig genug dec^ricteMGütern die ganze Stadtwaag Gebühr^ wie von C-igench'-msgütem • erheben W müssen, bevgerügt ist, dennoch nicht allerseits beachtet worden. DaS Recheney-Amt fodert daher d,e m-dieftr Gebühren-Enn-ich- tung Verpflichteten nochmats auf, für das VeitzanPue binnen acht Lagen der Vor-