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JvkeMgeuz-Blatt

See freye» Stad t Fra » kf « rtz

(Expeditisns-Comtoir auf dem Keinen^Hèrschgraben r.!r. F. ü< 77)

Preiß : fL 3 fU's Jahr, ft. 4; 30 ff. für^ halbe Zahr' Vorausbezahlung' jkfÄ^!

ElnrückUirgSgebuhren : 6 Kr. für dre ganze,.Z Kr. für die gebrochene Zelle. rNHW^Ä.

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No, io6. Dtevstag/ den 2i. December -819.

Diejdmge resp-'Abonnenten ^uf diese Blatter, welche alle,1 Ws »tickt gesonnen seyn möchten, solche forkubachur , werden ersucht, solches vorsEnde dieses Monats indem Expeditrons.'Lomtoir derselben anzeigen zu lassen/ wldrtgensialls, und wenn sie sich diese Blätter stillschweigend fortbringeu lassen/ feine $bbef^ fürs kün dige halbe Jahr mehr angenommen werden.

- VerorvnunM öech VerwaltungL- und Justiz- Bchorven.

B e k a n n t M a ch.u n g,

P fe « I e ; T ar e - Resta n t c n bette ff ent

Da ohnerachret der jüngst ergangenen-Auffor-er«^ noch mehrere mit bet Ent­richtung der PferKè-Täxe rückständig sind, /und der nahe Abschluß der BücherK ine längere Nachsicht gestattet,; so werden alle diejenige, welche sich im gedachtem Fakt befinden, brepmit zum letztenmal erinnert, sich ohne Verzug deshalb bey der untere zeichneten Behörde anzumelden. Zuglerchi werden diejenige.^ welche Wetze half ten, ohne bisher die Anzeige davon gemacht.zu. Habew, aufgefardert, solches nicht länger au.stèhen zu lassen, indem die Contravenienten, zu beton Ausnnttelung be­reits Vorkehrungen getroffen ftnt zu gewärtigen haben, mit der gesetzlichen Strafe von Fünfzig Reichsthaler,' wovon dem AiWer ein Drittheil bestimmt ist, ohn- nachsichtlich belegt zu werden. Frankfurt den 13. December 1819.

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Die recheneyamtliche Deèoednuug , zufolge welcher die vorschriftsmäßigen Decla­rationen der. mit den Postwagen dahier tinsefcènto von dem Emp anger ei­genhändig zu unterzeichnen und auf dem Lemwandhause, noch vor der Berftndung ,' Eröffnung oder Verksukmg der Waaren , eln-zureichen find-, ist obgleich in mehre­ren Mahnungen theils offene Darstellung des aus Nicktbewlgung dieser Verordruing entstehenden 'Nachchèkls für die Handhabung gesitzlicher Verfügungen gegeben , theils die Bedrohung von nickt "zeitig genug dec^ricteMGütern die ganze Stadtwaag Gebühr^ wie von C-igench'-msgütem erheben W müssen, bevgerügt ist, dennoch nicht allerseits beachtet worden. DaS Recheney-Amt fodert daher d,e m-dieftr Gebühren-Enn-ich- tung Verpflichteten nochmats auf, für das VeitzanPue binnen acht Lagen der Vor-