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No. 96. Dienstag, den 16. November 1619

(Expeditions -Eomtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)

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Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

Da man aus vielen neuerlich angebrachten Klagen des hiesigen Metzaerband Werks mißfällig. Hat entnehmen müssen, daß den in Betreff des SchweineschlachtenS bestehenden Verordnungen vielfach zuwider gehandelt und von dem Eontcaveni-nten sich dabey der Unkenntnis- der hierüber bestehenden Beiordnungen häufig entschuldi­get werden wolle, so wird andurch namentlich dasjenige, was hierüber die Raths­verordnung vom loten November 1733 gefenlich verfügt, nämlich:

daß allen und jeden Fett- und andern Kramern bey zu gewävtigènder schwerer Strafe verbotc.o-ist, bey der üblichen 'Schweinenschlacht für die gewöhnliche und erlaubte Zahl der sechs Schweinen weder vor sich noch auf ihrer Verwandten und anderer Namen zu schlachten, noch viel weniger frische oder geräucherte Würste uiidJ salzen Fleisch pfundweis zu verkamen oder im ehnvechofften widrigen Fall gewärtig zu seyn, daß ihnen sothane Sachen hinwegenommen und sie noch dazu mit gebührender Strafe belegt werden sollen;" aufs neue in Erinnerung gebracht," damit sich jeoermänniglich hiernach achten und vor Schaden und Nachtheil zu hüten wissen möge. Frankfurt den 25. Januar 1819.

Sradt r Canzley.

. In der Nacht vom 50. auf den 31. v. M. sind dem Ortsschultheißen zu Bornheim SS^fte Börngen Laumsiucken neun und vierzig Stück dec schönsten wachsigen Obstbanme abgehauen worden. 1

, Wewohl unterzeichnetes Amt von jedem Wohlgesinnten der von dieser h-cha flrase ttjuiöifjcn Frevelthat Kenntniß oder Mich nur Vermurhunqen hat deren Aiireiae ja es hierdurch ausdrücklich auffordert, gewac iget ist, so wird jedoch zum Uebersiut demjenigen, der hierüber zuverlaßige zu Entdeckung des Thaters ührende Auskunft u tttheilen vermag, dafür unter Verschweigung ftmes Namens e ne Belobn una» Fünfhundert Gulden zugesichert. F-rankfrm den 6. Nov W. Belohnung von

kand - Amt.

Bon Einem Hohen Senat ist unterm 26. v. M. der Taglohn der ZimmergeseLee» mit ^nbeariff deS Meisteclohns vom Gallustag dieses Jahrs bis auf Peterstag kunf- riaen^abcs auf 50 fr. und vom künftigen Petecstag bis nächsten Gallustag auf54kr. sowohl" bey öffentlichen Stadt - und Stiftung?- als auch Privat-Arbeiten bestimmt worden -wovon das bauende Publikum andurch in Kenntniß gefttzet wird.

Frankfurt den 8. November 1819. ~

Bau ; Amt.