(Expeditions -Comtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. «°. 77.)
No. 94. Dienstag, den 9. November 1819.
§ Ls^ «
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Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
Erneuerte Bekanntmachung
der V erordnung vom 14. Juli 1796 den Nahrungsschutz der Schiebkarchec betr.
Nachdem von den hiesig verburgerten Schiebkarchern mehrmalen darüber Klage aeUhret worden, daß ihnen t^eilè von Christen, sowohl Burgern als Beysassen, die auf andere Nahrungen aLhier ausgenommen und eingeschrieben seyen, grosser Abbruch in ihrer bürgerlichen Nahrung! geschehe, ind m sich dieselbe ©djiefrfamn und Reffe» angelegt, und solche damit den Leuten mancherley ums Geld nach Haus zu fahre« od;r zu tragen pflegten, theils durch verglichen von hiesigen Hausknechten und Ju- denbnrschen sich erlaubet werde, indem sich «gcix herauSnähmen denen in den Gasthöfen iogirenden Fremden mit Schiebkarren ihre Cvffres ec. in und aus den Gasthöfen um den Lohn zu fahren, und letztere sich erdreisteten mit Tragbahren und klerne» Wagens bey den Ausrufen und Vergantunaen ein;ustr-den, um denen Leuten, die darum erkaufte Meubles, Waaren rc. mit solchen ums Geld an Orr und Stelle zn fahre«, tiefen — allerdings ohnerlaubten Eingriffen bürgerlicher Nahrung aber von Amt-wegen nicht nachaesehen werden kann; Als wird allen l-nd jeden so nicht als Tchieblarcher daS Bürgerrecht oder den BeysassenSchutz erhalten, ingleichen denen in allhi essen Gasthöfen dienenden Hausknechten wie auch insbesondere denen Fudenburschen allhier die Anleg- und Führung der Schiebkarren, Reffen, Tragbahren und Wagens um damit einige Meubleè, Waaren, oder was es sonst seyn möge, um Den Lohn zu fahren, oder zu tragen, hierdurch^ausdrücklich verboten; Wie dann hiernach dieienige, die dagegen handlen, und darüber betroffen werden, jedesmal unnachsichtlich hierüber zur Strasse gezogen werden sollen.
Vorstehende Verordnung wird audurch in Auftrag hohen Senats zur Nachachtung in Erinnerung gebracht. Frankfurt den 26. October 1619.
Stadt - Cynzlen.
In der Nacht vom 16. auf den 17. vorigm Monats wurden in einem Garten in der neuen Mainze! strafe mehrere junge Bäume angeschnitten und das in der großen iGângasse liegende dazu gehörige Wohnhaus mit Dmre beschmiert. — Da nun sehr daran oelegen ist, die Urheber dieses boshaften Frevels zu entdecken, wozu die bishe- rigen Nachforschungen nicht geführt haben , so wird andurch jeder, der über dieselben • nähere AÄkunft zu geben im Stande ist, «ufgtfordert, solche der unterzeichneten Be-