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(Erpeditions-Eomtoir auf dem kleinen Hirschgraben Liu F. N®. 77.)

No. 90. Dicnstag, den 26. Octobev 1819.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz - Behörden.

Wiederholte Bekanntmachung.

Alle'hiesige Tabaks-Fabrikanten, Handelsleute und Kramer, welche fabricirtèn, zur Konsumtion bestimmten ^Rauch- und Schnupftabak en detail verkaufen, haben nun» mehro ihre DeclaraUonen, überihren Verkauf vom 1. August 1818 bis 1. August 1819 einzureichen, und den tarifmäßigen Consumtions-Aecis davon zu entwerten. Frankfurt den 20. Octoder 1819.

Renten; Anrt.

Wiederholte Bekanntmachung.

Sämtliche Wein-Konsumtion - Accispflichtige der 14Stadt-Orlartiere werden hier­mit aufgefordert, nrumiehro in den gewöhnlichen Vor- urd Nachmittagsstunden, wäh­rend welcher das Rentenamt geöffnet ist, ihre Schuldigkeit durch Bezahlung zu erfül­len, und diejenigen, welche ihre Erklärungen noch nicht erngereichr haben, werden nachdrucksamst ermahnet, deren Einreichung ungesäumt zu bewerkstelligen.

Alle und jede, welche auf irgend eine Weise in Ansehung solcher Veracrisuna das ihnen Obliegende nicht pünktlich erfüllen, haben ihnen unangenehme, auch für sie mit Kosten verbundene amtliche Verfügungen zu gewärtigen; welches, zum Ueberstuß, Damit ein Zeder sich solchem, durch Leistung seiner Schuldigkeit, entziehen möge, atu durch warnend zur,öffentlichen Kunde gebracht wird, mit dem Bevfügen, daß dieje­nigen', welchè etwa kein Egeutplar der zrrm Ausfällen gedruckten und ausgegebenen. Dec.'aratwnsscheine besitzen, solches auf dem unterfertigten Amte abhölen zu lassen haben. Frankfurt a?M., den 20. Oktober 1819.

Renten - Amt.

Gerichtliche Bekanntmachungen.

Nachdem der hiesige Burger und Schreinermeister Johann Martin Rieck mit einem Guterabtretungs-Gcsuch eingekommen, so werden alle diejenigen, welche arrden- selben rechtliche Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, edictaiiter hiermit auf. geordert, solche Mittwoch den oten Nove mb. d. J. Vorm ittaqs 9 Uhr bey unterlegnem Amt so gewiß zu lrauidiren und ihre allenfallsige Vorzugsrechte ausrufüb- ren, als |te rm Unterlassungsfälle, wie hiermit eventuallter geschieht, von der Maste ausgeschloffen seyn sollen. Frankfurt den 14. Oct. 1819. . >

Stadt; Amt.