(E^peditions - Comtpir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.)
No. 70. Dienstag/ den 24. August 1819,
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Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
BW dem Hohen Senat der freien Stadt Frankfurt ist der Gemeinde Bonames èin Jahrmarkt für Kromer und Viehhändler verwilliget worden. Dcrftlbe wird auf dm ersten Montag im September gehalten, und findet um diese Zeit zum erstenmal in dem laufenden Jahre statt. . • jur zweckmäßige Beranstaltnng wird der Ortsvorstand unter Aufsicht des unter» zeichneten Amtes gehörige Sorge tragen. Frankfurt den 16. August 1819.
Das Land.-Amt der freien Stadt Frankfurt-
Laternen * Restanten.
Diejenigen, die mit ihrem Lateriwn-Gelde bis 50. Juny 1819 im Rückstand verblieben sind, und der unterm 19. July d. J. geschehenen Erinnerung noch nicht Folge geleistet haben, werden hierdurch nochmalen erinnert, solches in Zeit von 14 Tagen so gewiß zu bezahlen , als nach deren fruchtlosen Ab auf die Saumseligen sich die hier» «us entstehende llnannehmlichkeit selbsten zuzuschreiben haben.
Frankfurt den 20. August 1819.
Laternen - Amt.
Auf die, Hohem Senat gemachte beschwerende Anzeige, wie die am Fahrthorzolk basier getroffene, das Beste des HandelsstandeS vorzüglich bezweckende Einrichtung: daßderGedühren-Betrag über jeden bezahlten Zoll, gleich den Renten' und Stadtwaag- GÄühreiW in den hierüber ausgestellten Scheinen bemerkt wird, dadurch in ihrer AuS» fi'stwng erschwert werde; daß von Seiten mehrerer Handelshäuser die Gebühren-Ent« rid)tung oft sehr verspätet erfolgt; diesem aber nicht länger nachgesehen werden kann, so wird die, hinsichtlich anderer Gebühren bereits bestehende und öfters schon erneuerte Eenats-Verordnung vom 15. July 1727, kraft welcher alle acht Tage mit Entrichtung dieser städtischen Gebühren Richtigkeit gepflogen werden soll, nunmehr als auch für den Fâhrthorzdü anwendbar, unter der in gedachter Verordnung-festgesetzten Strafe, von respective fl. 2. — für denjenigen, der erst nach Verlauf von 8 Tagen seine Gebühren entrichtet und.von st 4. — für den, welcher nach 14 Tagen noch in Rückstand verbleibt, erneuert, Frankfurt am 17. August 1819.
Jn Auftrag Hohen Senats Statt; Canzley.
Da die-Holzmesser, welche nach bestehender Verordnung, persönlich bey dem Ausmessen des Brennholzes, sich auf dem Holzschiffe befinden und gegenwärtig bleiben sol» »n, ihre zuweilige Abwesenheit damit entschuldigen, daß sie be- dem Empfang ^èè