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ter freyen Stadt Frankfurt.
(CppeditiönS-Comtoir auf dem kleinen Hirfchgraben Lit. F. N°. 77.)
No. 69. Freytag, den 20. August -819. ß
Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
Nachdem die Anzeige anhero geschehen, daß verschiedene hiesige Handelsleute und svnsiiqc 'verburgerte Personen, welche Wachen und andere waagbare Gegenstände ver- fauftn, der bestehenden Verordnung, die das Abziehen der Gewicht v er Wochen vor gintritt einer jedesmaligen hiesigen Messe verschreibt, nickt nachâekommen sind, alS iverven alle und jede, welche »tefefr. betrifft, anmit aufgefohert, ihre Gewichte alsbald von dem dazu beaufragten hiesigen Münzmeister abziehen zu lasten, widrigenfalls sie fick die im Eutstchungöfall eiutretende gesetzliche Strafe zuzuschreiben haben. Frankfurt am 10. August 1319.
Rechney ; Amt.
Da über das benöthigte Wböl von 100 Dhm zur Beleuchtung hiesiger Stadt ein Mord g schlossen werden soll; so wird jenen, welche die Lieferung zu übernehmen Lust haben, bekannt gemacht, daß der Termin zu dessen Ausbietung an den Wenjgst- fttdcrndcn auf Montag den 23. August d. J. Vormittags 40 Uhr festgesetzt ist.
Die Bedingungen der SHefrrung sind folgende:
1) darf kein anderes als ein holländisch, pfälzisch oder in hiesiger Gegend geschlagenes und abgelegenes Rüböl ohne Trub geliefert werden;
2) wird jedesmal ein Transport — so wie solchen der Inspektor verlangt — von acht nach dem Maas seichten Fässern geliefert,
5) erhält, Ueberyehmer diè baare Zahlung» Frankfurt am 9, August 1819, -
Laternen r Amt.
Ein Waaren-Gewölbe benebst daran stoßenden Packplatz an der Weisfrauenkirche, söll künftigen Montag den 23. August, Nachmittags 3 Uhr, an den Meistbietenden -sseiitllch vermiethet werden. - ? ■ -
Die vereinigte Verwaltungs.-Csmmiffion des St. Catharinen- und Weisfrauenklofters.
Gerichtliche Bekanntmachungen.
Kestern Abend ist nach beendlgtem Concert »m Saale des rothen HauseS, beym Httausgehen eine ganz einfache goldene sogenannte St. Pierre Schnupftabaksdose, »oh etwa 3^ Zoll Länge und 1 Zoll Höhe und Breite vermißt worden. Jedermann «ich vor deren Ankauf gewarnt, a»d dem Entdecker, der sich deshalb an die unter-