Einzelbild herunterladen
 

(ExpeditionS-EoDoik auf dem kleinen Hirfchgl-aben i.lt. F. N°. 77.)

No. 65. Freytag, den 5o. July.1819.

^L"«^»»^

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden. .

Laternen - Restanten.

Da das Laternen Geld alle Jahr nael) der ergangenen Verordnung zum VorauS m MnÄeii ist: so werken diejenige, die damit bis 30. Juny 1819 «och rückstän- dia siâ, hierdurch erinnert, solches in Zeir von 14 Tagen zu entrichten. ^Muri den 19. July ES.

Laternen ; Amt.

Privat- Bekanntmachungen.

Feine holländische Knaster das Pfd. fl. 2. 3p fr. große Sands gaffeK 6,G. F. Goebel.

Nachdem die Begrab--Lassen-Gesellschaften die unangenehme Erfahrung gemacht, daß außer den armen, ohnehin zu verschonenden Mitgliedern,auch vermo- geake Personen ihre Beyträge nicht entrichten, und hierauf den Begräbniß- ^ilen und ihren Vorstehern durch Ausstrerchcn nicht mit Unkosten und Mühe verur- ^, sondern sich sodann in andern Leichen - Lassen aufnehmen lassen, und dämm ein Änliches Benehmen einhakten,, nun aber durch solche beynahenichts Mende, und dennoch öfters Sterbgugnten beziehende Mitglieder nicht nur die Bee gMuuMWn ui Grunde gerichtet, sondern auch hie ordentlich zahlenden Mitglie­der auf eine unbillige Art' beschwert werden; als wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht daß vermöge gemeinschaftlich getroffener Uebereinkunft, alle jene Personen, deren Ausstreichung bey der nächstens erfolgenden Revision aller Restanten erfolgen wird, in keiner andern Begräbniß-Caffe fe fernerweit aufge- nommen lverden können noch dürfen, wonach sich folglich alle sämnige Mitglieder zu bemessen und ihre Beyträge fleißig zu leisten haben.

Frankfurt den 22. July 1819.

Oie Vorsteher sämtlicher dahiesigen Sterb- und Begräbniß-Lassen.

Pkinofortés in Flügelform von Naijsaette Streicher née Lwia in Wien stlH Wahl zu verkaufen Lrt. F No. 70. 1