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t freyen Stadt Frankfurt. ____ ---- —,—.„„ —,— ii
kErpeditions-ComLoir auf dem kleinen Hirschgraben Lk. F. N°. 77,) Z^ â ^â! i—— --:-----—-
510.61. Freytag, den 22. July i8-g. ^Ä-âM«
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Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
Nachdem, in den dahier gültigen Münzaeseßen, alle Geld schwächung und Wipp- und Kipperey, bey den schwersten Strafen verboten ist, seit - ku'zmi aber diesem Verbot zuwider, mittelst Löcher gekippte, und deßhalb anderwärts neuerlich aus der Reihe des gesetzlichen Curs habenden Gelds verwies ( feite, Geldsorten, in hiesiger Stadt und deren Gebier in Umlauf zu bringen versucht worden: so werd, aus Auftrag Hochpreißlichen Senats, das biexger gegen dâ bestehende vorerwähnte Verbot hiermit in Erinnerung gebracht, dar mit, desto gewißer, ein jeder vor Schaden und gesetzlichem Nachtheil sich hüte.
Knmkfürt am Mayn den 13. July 1819.
Stadt - Tanz lcy.
Müterst Schreiben des Herrn Grafen Andreas von Szumlansky in Czamokoniee ' in ö-erreichisch Gallifeu, in hoher Senat in Kenntniß gesetzt worden, daß kaiserlich- russische 'Knkgövöll er im Jahr 1814 oder 1815 bey ihrem Durchmarsch dahier zwey junge Knaben, welche aus der Schule kamen, mitgenommen haben. Der eine soll aus ! Hanau, verändere -Namens Nicolaus Hauck-von hiergebürtigt seyn.
Da andere Nachforschungen vergeblich waren, so werden dre Eltern oder Pkleg- g tUech.dieser Kinder hr idurch öffentlich aufgefordert, Nachrichten von denselben bey f untirMneter Stelle zU vernehmen. Frankfurt den 14. July 1819.
Stadt -Canzley.
k Mau hat neuerlich wahrnehmen müssen, daß nid# nur der Einlaß an den Tho- 1 rcn auf mancherley We se zu umgehen gesucht wird, sondern auch, daß die Einpas- I firm Den die bey Be.ahl.mg der Einlaßgebühr von dem Erheber dagegen gegeben wer- M Kuden Euilaßzeichen nicht selbst in die dazu aufgesteLte Büchse werfen, wodurch dann ? "»tiirlich Der Zweck verfehlt, die nothwendig; Controlle der Einnahme gestört wild, | N überhaupt nachtheilige Colli sion für den verpflichteten Einlaßerheber entstehen kann.
, Das Rech^ney-Am^strht sich daher veranlaßt, dec hiesigen Einwohnerschaft die ältliche Entrichtung de; Einlaßgebührcn und Beobachtung der vernachlâßigten Ver- Mnung, daß jeder Bezahlende das ihm zugestellt werdende Einlaßzeichen selbst in st Buchse werfen so«, ferner dringend anzuempfehlen, und glaubt diese Aufforderung L üm sichersten durch die Erinnerung zu unterstützen, dast jeder Verlust an der Sperr- f öttveinuahme die hiessen milden Stiftungen mitbetrifft, für deren Interesse der be-