Intelligenz-Blatt ter freien Stadt Frankfurt.
sErseditions - Eomtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. No. 77.) /^ â
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No. 67. Freytag, den 9. July 1819. M
Vècordkiungetr der Verwaltungs- und Justiz-Behörden. **■*—<:
«n Gemäßheit der Accis - Ordnung vom WstenJuly 1815 unD der, auf die selbige (taufens n7 im Jnteürgen;bIaèL Nq. 59 des Jahres 1816 unterm Uten July letztge- daLUn Jahres, durchs Rentenamt publicn'ten Anordnungen, werden andurch sämmt- M h esige Bürger und Einwohner aufgefordert, wegen ihres Wernvcrbrauchs Richtig- feit tu pflegen / und wird deshalb das hiernach folgende anmit bekannt gemacht:
1) Es werden zugleich mit gegenwärtiger, auch dem Jnielltgenzblatt zu inftrieen- dcnTekaimtmachung von Haus zu Haus Declarations-Scheine ausgrtheilt, diirch de- rtn Msüllung und Unterzeichnung alle hiesige Bürger und Einwohner ihre Acciöpflich- tiât von dem seit dem löten July 1818 b:s löten July dieses Jahrs einschließlich vec- bcaichtm Wttn anzugeben, und bey diesseitigem Amce einzureichen haben. Die Einreichung solcher Declarations-Scheine hat unfehlbar zwi chen dem 15ten und 24sten diese- Monats zu geschehen. .
2) Mit dem Anfang des Monats August wird das unterftrtigte Amt sämmtliche hie-- sgtBürger und Einwohner auffordern, durch wirkliche Zahlung Richtigkeit zu pflegen.
3) Da die Verkäufer dieEonsumtrons-Accise von denjenigen Weinen, welche sie in schien von mehr als 10 Bouteillen an hiesige Verbraucher verkaufen, nicht bezahlen dürfen: so sind letztere zu dessen Bezahlung verpflichtet, und kann demnach ein aken- sMges Vorbringen, daß der von ihnen verbrauchte'Wein von ihren Verkäufern ver- amset worden sey, sie, die Verbraucher, von solcher Zahlungsverbindlichkeit nicht be- fM)U!.
f Das unterfertigte Amt, welchem die Verifikation der einkommenden Erklärungen ubd<tnist, erwartetvertrairensvoll, daß sämmtliche hiesige Bürgerund Einwohner ebeeiftta werden, ihre Pflicht in vollem Maaße zu erfüllen, und daß sonach bey
i auch keine Declarationsscheine einkommen werden, welche es der offenkundigen Beschaffenheit des Haushalts der Declaranten nicht angemessen finden, und wobey man es —ab Seiten des Amtes aus eigenem Pflichtgefühl, nicht bewenden lassen könnte.
Frankfurt am Main, den i. July 1819. ■ :
dienten : Amt.
Nachsikommenden Freytag den 9. d. M. Nachmittags um 3 Uhr, sollen auf dem Anmarkt eine Parthie eiserne Klammern und Holz an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Frankfurt den 5. July 1819. -^ £ v
_____________Bau .- Amt.
Nachdem der mit den hiesigen Ackerbegü-erten unD re»p. Temporal-Beständèm mher bestandene Eontratt hinsichtlich der Wegschaffung und Benutzung des Kehrichts