Einzelbild herunterladen
 

Gerichtliche Bekanntmachungen.

Benachrichtigung

für die bey dem Stadt.-Amt litigirenden Partien und deren Anwälde.

Nachdem dem Aetuariat, bey allen Gcrichtsstellrn, wobey schriftliche von den Men oder deren Anwalden eingereicht werdende, und vom Secretariat zu registri-- mdè Mhandlimgen zulässig sind, obliegt, die Arten, sobald solche aeschlossen sind, die Richtern zum Vortrag und Abfassen eines Erkenntnisses herbey zu geben, Hierbey jedach MMen leichtlich eintreten können, als hat das Stadt-Amt, um dem Zwecke einer stellen Justz-Administration desto zuverlässiger zu entsprechtn, ein eigenes bc» stänr, zu red-rmannS Einsicht offen liegendes Verzeichnis eingeführt, woraus von Woche tu Woche alle submitrirte Sachen sogleich ersehen werden können.

Wiche Partie oder deren Anwald nun eine sie betreffende submiltirre Ciache in diesem Verzeichnisse nicht eingetragen findet, hat solches dem altern Stadt-Amtmann V- Büchner sobald anzuzeigen ss dam.it hierauf, unvâeilt das Abhülfliche verfügt iwrben. sonne, welche Ordnung denn auch bey verspäteter Insinuation von Acten- Wristen zu beobachten ist, ansonsten die Partheyen sich selbst alle Verzögerung zu- lo^rnbm haben.

, Gleichwie nunchas Stadt-Amt, bey der großen Anzahl der vor demselben sowohl mMch als schriftlich verhandelt werdenden Sachen nur auf diesem Weg in die ÄMimß einer etwa aus Versehen eintretenden Verzögerung versetzt werden kann, ati beiseit man nicht, daß jede Partie und jeder Anwald den angezeigtcn in der brvnung gegründeten Weg jedem andern sowohl unbilligen als voreiligen und rsMA.-em vorziehen werde.

Frankfurt den 25. Juny 1819.

, Stadt; Amt.

Wellen - Versteigerung.

In dem Goldstein-Forste des dahiesigen Stadtwaldes sollen

Freytags den 2. July v. J.

birkene uyd gemischte Wellen

»WitlV an die Mtillbietenden versteigert werden und haben sich die Kauflustigen «gsnanMm Tage Vormittags um neun Uhr dazu auf dem Goldstern- mcherhaus einzusinden. Frankfurt a. M. am 25. Juny 1819.

Forst r Amt«