Zytelligenz-Blütk her freyen Stadt Frankfurt.
(S^edrtions-Comtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F. N°. 77.)
No. 52. Dienstag, den 22. Inny 1819.
Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz -Behörde-n.
Der Senat der freien Stadt Frankfurt,
an löi'l Bürger- und Eimvol nerschast 1
hindert Jahre sind eS nun , daß in dw Nacht vom 26sten auf den 27sten Juny, mbieMr Stadt, eine Feuersbrunst ausgevromen ist, welche in weniger als zwey Taakn, vier! lindert Häuser in Asche leite, vl le Bürger und Einwohner vom Wohl- ilaild plclllch in Armuth versetzte, tub man^eni das Leben raubte
Wenn de Erinnerung an ein solches Derhängniß , das unsere Vorfahren-traf, einen tiefen Eindruck in'die Seele jedes Bürgers und Einwohners waci>en muß, s» ti'^t sich daran doch auch zugleich der Gedanke am die vielen Wohlthaten, welche die Voisthung in dm letzten hundert Jahren , dièwr Stâd erzeigt hat. Und wenn jenes schreckliche Unglück damals - we die Geschichte unserer Vaterstadt lehrt — durch Uk Nachlässigkeit eines Menschen entstand n ist, so muß darin jeder Bürger und Mohner, doppelte Aufforderung finden, durch vornchc, -en Gebrauch des Feuers, ähnliche Unglück falle von sich unc seinen Mitbürgern abzuwenden; und wenn wie u -s die Geschichte ferner sagt — Mangel an febfeuniger Hülfe auf den B andstätten, damals Viel zur schnellen Verbreitung des Unglücks be»t ug, so muß jeder Bürger unb Einwohner auch darin e>ne doppelte Aufforderung finden, bey ausgebrochenem Zvm, seine Pflicht, an der ihm angewiesenen Stelle, streng ru e fülln», nm durch Aalvenbung aller Kräfte, das entstandene Unglück zu bekämpfen und dessen Grosser- werdèn zu verhüten.
Stehen wir doch Alle in der Hand der Vorsehung und sann doch Jeden ein ähnliches buglück treffen! Wie sehr muß dann das Bewußtseyn treu erfüllter Men sche u- und Bürgerpflicht, den Schinerz des Unglücklichen lindern, wie schwer dagegen der Vorwurf vcrnachläßigter Bürgerpflicht, auf seiner Seele lasten!
Der Senat hat bessilöffen , daß das Andenken an jene Schreckenstage feyerlich bsgauqeu werdef und erwar et von dem rechtlichen Sinne lob! Bürger- und Einwohnerschaft, daß solche durch ernste Gottesverehrung den Dank gegen die Vorsehung, Jk die viele, seit jener Zeit, befond.ws durch Abwendung ähnlicher Unglücksfällè, hiesiger Stadt erzeigte Wohkthaun, laut anssprechen werde.
Zu dem Ende wird Sonntags den 27sten l. M. in allen christlichen Kir- ^1! sey etlicher Gottesdienst gehalten werden, so wie in der tübischen Synagoge Gebete verordnet sind.
Frankfurt, den 17ken Jmiy W19.
Bürgermeister nnd Rath.