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Nys Dem Wege von Der Weißadlergasse fctird) Die Schnurgaffe, Augsourgehos nach Der Töngeögasseffistein von Perlen gcstrick- 4er Gelbem ei, worin ein Infor und ei­nige Sechskrenzerstücke, verlohren worden. Der redliche Finder wird gebeten, ihn bey Ausgeber dieses gegen eine angemessene Belohnung abzugebcn.

Um etwas in denen Frankfurter Ober- Post-Amts-Zeitungen von denen Jahren 1801, 1802, 1805 und 1804 aufzusuchen, bedarf man dieser Heilungen vollständig. Sollte der etwaige Besitzer so gefällig seyn wollen, sie auf -etwa 8 Tage herzuleihen , so"würde inan ihm » cht alle n sehr ver­bunden ble.ben, sondern auch gerne dafür ein angemessenes Douceur bewlligen, in der Fahrgasse Lit. A No. 167._________

Unterzeichneter ersuchet Niemanden et­was auf seinen Nssmen, ohne, seinen W l- len oder Unterschrift, verabfolgen zu las­sen, indem er dafür nicht haftet.

Joh. Christian Marschall, Schneidermeister, Steingasse H 90.

Von dem so sehr beliebten achten holl. Wilhelm Steyn Tabak (der mehrere Jahre wegen Mangel an guten Blattern nicht fabrizirt werden konnte), ist dieser Tage w eder Ler erste Transport angekommen und im billigsten Preis zu haben, in der Fahrgüsse Lit. L No. 30 dem Reifenberg geÄn über.

Ein schwarzes Hündchen mit braun und weißen Fußen, engl Raoe, hat sich am 3tcn Dies. vom Röderberg verlaufen; man bittet dasselbe gegen ein angemesse­nes Douxeur in den Garten dèr Frau Senator R e u s zinücku.bringen; zugleich warnt man vor dem Ankcmf desselben, es ist sehr leicht an einem weißen Streifen am Hals zu erkennen._________________

Polizey-Taxen und Vtkmalien.-Preise

Der freien Stadt Frankfurt.

Bxod - Taxe ti n b G e wicht vom 11. Inny 1819.

Ein Leib Roggenbrod zu 5 kr. i U. 6sot

Ein dergleichen zu 6 kr. T^A^ Ein dergleichen zu 9 kr. 3 A lliier Eingemischles RoegcnbrodvouSA. 16 |r Ein 'dergl. bey Den Dorfbäckern auf dèm Markte . . . . , 15h Ein Wasserweck zu 1 fr. . . . 6 ^ Ein Milchbroo zu 1 kr. . . . 5,Vet

Ein kauscher MilckbroD zu 1 fr. 5 k il Tue Dreingabe bey dem Verkaufea Wasserweck und^ Milchbrod ist bc» Strafe sowohl für den Geber als für den Empfänger verboten..

2) Eben so imrd das frühere Verbot des Aushockens des Werß-il.Sch«»rz- hrods von neuem in Ertnrrerungge­bracht.

Fleisch-Taxe.

Rindfleisch , das A... . 12 fr. 1 Kalbfleisch - - . . 10 fr. 1 Jj. Hammelfleisch - - . . 11 fr. 1 jj.

Schwei nfleich - - .. 11 kr. 1 hj.

a) Bey dem Fleischgewichte gehören 55 Loth auf ein Pund.

b) Die Fleischzugabe betragt den zehn­ten Theil des Gewichts, mithin wf fünf Pfund ein halbesund sollvont« namliciwnGattnng des Fleisches seyn.

c) Der Verkauf Des Fleisches ohne Zu- gaR, um einen hoher,, Preis als die Taxe bestimmt, ist bey Strafe rer- boicm

Bier-Tax e.

DieMaas Bier im Hause zu verzapfen 6 fr Die Maas Bier über die Gasse . 6 fr,

Fru cht- und Mehlpreiße vom 4. bis 10. Juny 1819.

Weizen, DasMaltcrVfl.2-0kr.bis &f.30tr, Korn - - 6flkrbis 6fr20fr. Gerste - - 5fl.-kr.bis 5Mr. Hafer - - Zfl.20kr.bis M.â

Weizenmehl, das Malter geschwung. Vorschuß I3fl.lr.bisch gemeiner Vorschuß 7fl.30kr.bis st-kr.

Roggenmehl, d.Mi-tr. 6fi.16fr.biè-fikr

Po 1 i zx y - Am t.

Beschluß