Nys Dem Wege von Der Weißadlergasse fctird) Die Schnurgaffe, Augsourgehos nach Der Töngeögasseffistein von Perlen gcstrick- 4er Gelbem ei, worin ein Infor und einige Sechskrenzerstücke, verlohren worden. Der redliche Finder wird gebeten, ihn bey Ausgeber dieses gegen eine angemessene Belohnung abzugebcn.
Um etwas in denen Frankfurter Ober- Post-Amts-Zeitungen von denen Jahren 1801, 1802, 1805 und 1804 aufzusuchen, bedarf man dieser Heilungen vollständig. Sollte der etwaige Besitzer so gefällig seyn wollen, sie auf -etwa 8 Tage herzuleihen , so"würde inan ihm » cht alle n sehr verbunden ble.ben, sondern auch gerne dafür ein angemessenes Douceur bewlligen, in der Fahrgasse Lit. A No. 167._________
Unterzeichneter ersuchet Niemanden etwas auf seinen Nssmen, ohne, seinen W l- len oder Unterschrift, verabfolgen zu lassen, indem er dafür nicht haftet.
Joh. Christian Marschall, Schneidermeister, Steingasse H 90.
Von dem so sehr beliebten achten holl. Wilhelm Steyn Tabak (der mehrere Jahre wegen Mangel an guten Blattern nicht fabrizirt werden konnte), ist dieser Tage w eder Ler erste Transport angekommen und im billigsten Preis zu haben, in der Fahrgüsse Lit. L No. 30 dem Reifenberg geÄn über.
Ein schwarzes Hündchen mit braun und weißen Fußen, engl Raoe, hat sich am 3tcn Dies. vom Röderberg verlaufen; man bittet dasselbe gegen ein angemessenes Douxeur in den Garten dèr Frau Senator R e u s zinücku.bringen; zugleich warnt man vor dem Ankcmf desselben, es ist sehr leicht an einem weißen Streifen am Hals zu erkennen._________________
Polizey-Taxen und Vtkmalien.-Preise
Der freien Stadt Frankfurt.
Bxod - Taxe ti n b G e wicht vom 11. Inny 1819.
Ein Leib Roggenbrod zu 5 kr. i U. 6sot
Ein dergleichen zu 6 kr. T^A^ Ein dergleichen zu 9 kr. 3 A lliier Eingemischles RoegcnbrodvouSA. 16 |r Ein 'dergl. bey Den Dorfbäckern auf dèm Markte . . . . , 15h Ein Wasserweck zu 1 fr. . . . 6 ^ Ein Milchbroo zu 1 kr. . . . 5,’Vet
Ein kauscher MilckbroD zu 1 fr. 5 k il Tue Dreingabe bey dem Verkaufea Wasserweck und^ Milchbrod ist bc» Strafe sowohl für den Geber als für den Empfänger verboten..
2) Eben so imrd das frühere Verbot des Aushockens des Werß-il.Sch«»rz- hrods von neuem in Ertnrrerunggebracht.
Fleisch-Taxe.
Rindfleisch , das A... . 12 fr. 1 Kalbfleisch - - . . 10 fr. 1 Jj. Hammelfleisch - - . . 11 fr. 1 jj.
Schwei nfleich - - .. 11 kr. 1 hj.
a) Bey dem Fleischgewichte gehören 55 Loth auf ein Pund.
b) Die Fleischzugabe betragt den zehnten Theil des Gewichts, mithin wf fünf Pfund ein halbesund sollvont« namliciwnGattnng des Fleisches seyn.
c) Der Verkauf Des Fleisches ohne Zu- gaR, um einen hoher,, Preis als die Taxe bestimmt, ist bey Strafe rer- boicm
Bier-Tax e.
DieMaas Bier im Hause zu verzapfen 6 fr Die Maas Bier über die Gasse . 6 fr,
Fru cht- und Mehlpreiße vom 4. bis 10. Juny 1819.
Weizen, DasMaltcrVfl.2-0kr.bis &f.30tr, Korn - - 6fl—krbis 6fr20fr. Gerste - - 5fl.-kr.bis 5Mr. Hafer - - Zfl.20kr.bis M.â
Weizenmehl, das Malter geschwung. Vorschuß I3fl.—lr.bisch— gemeiner Vorschuß 7fl.30kr.bis— st-kr.
Roggenmehl, d.Mi-tr. 6fi.16fr.biè-fi—kr
Po 1 i zx y - Am t.
Beschluß