Einzelbild herunterladen
 

FtiMtgenz-Blakk ier f r r gen S t a d t F r a n k f u r t.

âpr^itroM- Comtoip auf dem Keinen Hirschgraben Lit. F. N°. 77,>

No.^. Freytag, den 21. May 1810.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

Aufforderung an die Resianten der Einkommensteuer für das Jahr fSlR,

Da man bey Durchsicht ter Register der EmkowMenKruerpflichtlAen bemerkt hat, daß ter mehrmalig geschehenen öffentlichen Aufforderung ungeachtet noch erne ziemliche Anzahl Steuerpflichtiger mit ihrer für das Jahr l8l8 schuldigen Einkommensteuer m Rückstand sind, und entweder bis jetzt keine Declarationen eingereicht, oder die überreichten nicht abgeholt und rie declarnten Beyträge nicht entrichtet haben, so will unttmzeichnete Commission alle hiesige steuer- pflichtige Bürger, Burgerssohne, Beysassen , Ochutzrerwandre und Permissionisten, ivelche in diesem Falle sind, nochmals erinnern , ihrer Obliegenheit innerhalb 14 Tagen um so gewisser nachMmmen, als nach deren Verlalff der Anwendung zweckdienlicher weiterer MaaSregeln nicht ferner Anstand gegeben, vielmehr gegen die Zurückgebliebenen nach §. 11 der Einkom- Onsteutr-Verordmmg vom 15. July 1817 ohne weiters vorgeschritten werden wird. Na« menilich habkn diejenige, welche innerhalb dieses andurch anberaumten letztlich«», Termins ihre überreichten Declarationen nicht eingelößt haben werde»,. es sich selbst»» Mzuschreiben , wenn baj Geheimniß ihrer Declarationen nicht ferner beobachtet, sondern deren Einkassirunz durch die hiermit zu beauftragende Personen verfugt werden wirk.

Frankfurt den 17. May 18!9.

' ____________________________Einksimmensseuer? Commission. ________

Künftigen Freytag den 21. d. M. Rachmittggs .um. 3 Uhr, soll an dem Schaumain- ster und unten an dem Mühlpförtchen eine Parthie altes Holz und etwas Eisen an den Mèistmènden verkauft werd.n. Frankfurt den l7. May 1819.

Bau ; AlM

.' Da n< mehreren Orten sich Krankheiten an den Hunden gezeigt haben, so er- folvett es die Vorsicht, alle Hunde während 14 Tagen einzuhaNen, oder anzuschlies- Wt $$ wilch daher Jedermann mit dem Bcmerkm hierzu augefordert, daß die auf W Gtrgßeu in der Stadt, oderauf den rim die Stadt ziehenden Wegen angetroffe» ; wei'üenöen Hundeerngefangen undgetödler werden sollen. Frankfurt, den 11. May 1819

' , - - Pntirey r Amt.

., ^Nachstehender Beschluß der Provisorischen für die Verwaltung derRheinfchifss M't ernannten Commission wird andurch, aus Auftrag Eines Hohen Senats, zur allgemeinen Kenntniß gerächt: "

. Aus; u g

^^em Sirungs-Protokoll der provisorisch für die Verwaltung der Rheinschifffahrt ttltanntèn Commission d. d. Maynz den 5. May 1819,