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Jktelllgenz-Blakt )U freyen® tadt 8 r a n k f n r t.

(Exxeditisns-Lomtyir auf dem Meinen UrfKsraßm D. F No. 77.)

No. 38. Dienstag, M 4 Mai 1819.

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VerordnMSM der Verwaltungs- mW Justiz-Behörden.

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Bekanntmach u ng,

die FrachLregulirung für die.Hiesigen Rangschiffer am Oder-Main bet r.

§S wird ««durch tut öffentlichen Kenntniß LA Publik -mS gebracht, daß die grsWt von hier nach Würzburg, einschließlich der ZoSgrbühren und deS Wässer. M Geldes, in prsvisMMk Bestimmung, auf 6v MruM uns jene nach Kiningen auf 66 Kreuzer p. Lyrischen Brutto Zentner fest gesetzt, dabey jedoch die Transit- «auch tesondecS zu vergüten fep;

zvevten S bessnbrrS darauf anfmerksam geaast, daß eS zur MSfLSruitg vor-, stehender Vrriügung erfordtelich seyn werde, in den Frachtbriefen/ statt deS bishrrt- zen AusdruckesTaxfracht zur Vermeidung wiakühriichrr Berechnung für den Schiffer, den Frachtpreis selbst besonders auSzudrücktir; drittens daß die also provisorisch rrgulkte neue Fracht mitSem 5. nLchftkom- «enden MonatS Map ihren Anfang zu nehmen habe.

grcnffurt am 15. April 1819.

Kechney , Amt.

Das Recht- ey Amt Lat in einer vrkannttVSchung vom ss^en März d. I. die Aèendigkeit dsrgele-t. daß zur Voastehüng der h-rhnr Gen^rS Vero-.dnung, bte Eiev.txaag - Gebühren- Erheb« Ng betreffend, erforderlich sey, daß aste diejenigen, wel­che «Wostvägen, DMgrnzrn oder kandkntschen Waaren von 7 tS. an biß ru dem htchsich NkKich;, verpackt erhalten, darüber in dem Hiesigen keinwandShauS wahr- hâsts DMiartonen , noch vor HMnwqg oder Derkaufung dergleichen Waaren, ein* nichtv. Dieser amtlichen Anordnung, welche gleich nach der ersten Lekanntma- chiitig, bey »eitem der größere Theil deß diesigen Publikums pünktliche Folge gelei- ßct hat, stehen nur Wenige auch dann noch im Wege, als das Recheneyamt in Er- «rukrung Ar selben, die Motive unerläßlicher Iesthartung zur öffentlichen Krnntniß «tüchte.

Um daher jener Unordnung vorzubeugen , welche auS diesem Widerstreben gegen Mhliche Vorschriften unausbleiblich erfolgen müßte, wird ««durch warnend bekannt Macht, daß, wenn die Declarationen uicht vordezeichnetermaßen zeitig genug er- Mn, man die ganze Maaggebühr wie von EigenthuNsgütern, -rrechnen und «r» k Mn lassen werde. Fkankftirt den. April 4819.

RechneyrAmt.