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Zettltigeuz-Blatt

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* ------- /^^X I (EMdMsns-eomtorr auf dem kleinen Hirschgrabtn Lit. F N°. 77.) /â M My --------------------------- âââZH

No. 56. DteWag, den 27. April 1819.

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Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden. ;

Auf Ansuchen der Zhescha ornen des hiesigen Schreinerhandwrrkö, wird die, am Mn MH 1797 Mblieirte auch LèhriIalS wiederholte Verordnung, wornach die Niederlagen fremder ©Grüner ^beiten zwischen den Messen gänzlich ver­boten find , und den, wahrens &»r. h'tssgrn Messen dahier fei! Haltenden èrrmden Schreinern befohlen ist, jtzri, auf a h>ssg« Misse Zi-m feilen Verkauf gebrachte Luaren- so viel davon noch den Samstag in der dritten Meßwochr dem gewöhnlichen Ende der Messe vor-aUzig 'jb längstens inner halb den nächsten ö Tagen wieder einzuparktn nüb wiederum auè hiesiger Stadt zu schaffen, somit diese noch vorräthig gebliebene Gchre-ncrwaarrn, sie mögen Nahmen haben wie sie wollen, bey seinem hiesigen Bürger oder Einwohner emzusteurn, und bis auf die künftige Messe aufbewahren zu lassen, am wentgsten aber solche zwischen den Messen zum Verkauf in Commission zu geben, Widrigenfalls dergleichen Waaren oha« alle Nachsicht confttcirt, auch Diejenige Liess-?- Bürger und Einwohner, die solche in den Messen nicht verkaufte fremde Schrriner.vaaeen in ihren Häuften oder Gevölde-r, gegen einen Bestandzins oder unentgeldlich aufnehmen, oder gar Lommrsfio? -Sweis- verkaufen, mit einer Straft von so Rthlr. belegt Verden sollrn." MftserrrGln-^ «O schäft andurch wiederholt bekannt gemacht. "Zugleich werden 8k irtmdrn, auf.hi«siq«r Mrsse feil habende Schreiner verwarnt, nicht länger alS sBisteiis den S a iuftag der dritten Mrßwoche Nachmittags Z Uhr feil zu halten, und nach dreser Stunde, unter keinrrley Vorwand etwas von ihren Waaren fcHlt Häustr bringen zu lassen , indem namentlich der, zu Umgehung obiger Vèr- »*W östkrS ze^ a achte Vorwand, daß dir Waare schon während der Messe verkauft wordir, und erst ikjt dem Käufer zugeschickt oder von demselben abgeholt werde, nicht btt-.-ckfichtigt, vielchthe fedr, nach 3 Uhr Samstags der dritten Meßwoche, aus b»m sahen oder Sewölbe eines auf hiessger Messe feil haltenden fremden Schrei­ners, in rin hiesiges Haas gebracht werdende Waare, durch daS dazu beorderte Dolizey- Perfongl angchalten und damit der bestehenden Drrsrdnung nach verfahren werden Wirt, scssnkfurt, den rosten April 1819.

Jüngere- Bürgermeister-Amt.

Im Weisfrauen-Kloster-Vorhof sollen Mittwochs den. April, Nachmittags W s Uhr, circa 6000 Schuh alteS Bauholz und eine Parthie große Quadersteine ttztrlweift gegen Haare Bezahlung an die Meistbietenden öffentlich versteigert werden.

Die vereinigte St. Savarinen; und WeiSftaum, Kloster, Verwaltn ngS- Commission.