r^kSterö- «’ haus
Verstorbene von Frankfurt und Sachsenhausen.
K
12
15
15
16
Sprit
Johann Theodor Dielt-, gewes. Peruckenmacherö nachgel. Tochter,
214
Maria Elisabetha, alt 69 Jahr, S Monat, 13 Tage.
E 16 Johann Heinrich Schmidt, Ausläufers Sohn , Johannes, alt
G
C
137
188
7 Jahr, 9 Monat, 17 Tage. ; Herrn Wilhelm JacobHenrs, SchneidermristerS Ehefrau, AnnaMar-
garetha, geb Schäfer, alt ro Jahr, 4 Monat, so Tage. Herrn Friedrich Emanuel Böhringer, SeilermsisterS Sphn, Hein
rich Jacob, alt 9 Monat.
, Aus der Israelitisch en Gemeinde.
11 A 79 Jacob Hamburg, ge wts. SchutzperwandtenS nachgel. Wittwe , Sar- chen, geb. Daub, alt 76 Jahr.
13 B 7 Herrn Mrcharl RüffelShrrm, HandelSmannS Tochter', Hentlètta, alt 34 Jähr.
14 B 28 Elkan Lorich, von hier, alt 68 Jahr.
kâ Dienstag den so. April âs.
Haupt - Kirchenbuch » Expedition.
Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
Wenn die allgemeine Stimme über die öffentliche Anlage um die Stadt sich lange
Wn zu ihren Gunsten ausgesprochen hat — und jedermann daran Vergnügen und «shlbehagen findet, so muss man auch überall den guten Willen und Wunsch voraus- Wii, daß was für alle geschüffen morden, auch von allen möge geachtet, geschont u. in dm wohlgepfiegten Zustande erhalten werden.
In dieser Berücksichtigung wird jedermann ermahnt
l'W deS AbbrechenS jeder Arten von Zweigen und Blumen oder sonstiger Bescha» bigungen der Gewächse, so wie auch des Betretens der Grasplätze und Einfaf- jungen durchaus zu enthalten und besonders werden die Dienstherrschaften aufge« fordert, ihren MLgden ernstlichst einzubiân, nicht zurugrben, daß solches Lurch d!» ihrer Aufsicht anvertraute Kinder geschehe -
wird das LuSheben der Nester und Fangen der Vögel aufs strengste verboten; haben die Gârten Bewohner Sorge zu t agen, daß kein ihnen zugehöriges Ft» oerslch m den Anlagen heruMlauft —'und
4, werden die Eigenthümer der Hunde ersucht, denselben in dtn Promenaden nicht den freyen rauf zu lassen, sondern sie bey sich auf den Weg und von den Gr»' ^ wachsen entfernt zu hatten. —
N^A?^«an nun durch gegenwärtige Nrrsrdnung das FörtgeStihen der öffentlichen s.^rnaden zum ftrnrrn Vergnügen des Publikums lediglich zu bezwecken sucht, so Mârnget mgn van dessen Mitwirkung die vollständigste Ausführung derselben.
F.ankfurt den 16. April i8is.
Bau ; Amt.
âKMm ^ustatut Kap. VI. § s soll dte Waste r.Ablâng der Dächer gegen die S^ÄS^ ^Mrinnen oder vorfchr-ßende KänSel, sondern durch StaNdrohr, iche von dem Dach hts auf das Pflaster herunter gehen bewerkstelliget und ^W