Intelligenz-Blatt
Hr freyen Stadt Frankfurt.
(KMdrtisns-Comtvir auf dem Heinen Hirschgräben Lit. F N°. 77.)
No. 28. Klenftag, den 6. KprU 1819. '
Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
Den bestehenden Verordnungen nach, süßen i) NiKt klagen von fremden Schnh- MchtkÈen/ welch« von Fremden auf hiesige Messen gebracht und in denselben nicht »ersauft werden, nach geendigter Messe wieder «ingopackt und von hier weggebrscht werben z bey Strafe der Confiscation; s) hicsige Bürger und Einwohner d-rgtefchen »men, es sey« nun gegen einem Bestandzins oder nicht, weder in ihr« Häufte noch Kewolbr verwahrssch aufnehmen, noch weniger solche in Commission übtrneßmon ant »ersaufen , bey Vermeidung einer Geldstrafe von so Mhlr.
Dieses wird mit dem ferneren Z .satzr erneuert bekannt gemacht, daß allen denjenf- pn/ welch« mit fremden Schuhmachrrwaaren dir bsvc rstehende hiesige Messe beziehen, untersagt sey« , diese Waaren vor Mittwoch den 7. April weder auSzupacken noch zu âsen, und zwar bey sonst zu gewärti-ender nachdrücklichen Strafe , wovon dem Ltnulreiaiiten das Dritthtil gereicht werden solle. Frankfurt den rs. März iLLS»
Stadt; Canzley.
Der kanzlEy - Rath D r. M i l t en b e r^ ,
Da auch diese Messe alle zu Wasser anfamffienbTgruiiHiT^e”^ , " wieder- wie gewöhnlich — von Montag in der Gelritswochr an bis zu Ende der Messe in Sachsenhausen an dem Mainufer, wo das Armdrusterische Badhams gewöhnlich steht, rnd zwar -m dem nämlrchen in voriger Messe hierzu bestimmten Play, ausgemessen u. »chclaöeu werden; da ferner die 3 md) messet angewiesen sind, feine Früchte zu meft ly/ beosr ihnen, wegen richtiger Zahlung des Additional Accises, ein ZahkungSschein Möer von dem Fahrthorzoll vorgezeigt worden, alS wird solches zu dem Ende hier- E-MiMh bekannt gemacht, damit Zeder, welcher Frücht« zu fassen Willens ist, sich Wald zuvor einen Zahlnugsschein «m Fshrthsrzoll «öhslen kann.
Icsnkfurt am S7. März '1819.
- ~ Rechney - Amt.
Der Meßstanh Ao. 14 am Mainuftx nächst dem oberen Arahnrn^ welch^iHrit Mntn Tabaksß-eiftn Handelnder bisher in Miethe hatte, ist für die diesjährige Oster» M folgende Messen ferner zu vermiethen-, und das Nähere zu erfragen beim ^. _ NschMy - Amr.
Dètlaration und Geb ühren- Entrichtung von Meß Gütern.
rlSè von auswärtigen die hiesigen Messen beziehenden Handklslrutt»!, Kabrikan» und andern Verfäuftrn hieher adresfirt, zum Feilbièten bestimmte Gegenstände, M, nicht, wie einige irrig dafür zu halten scheinen, a'S Kpeditions', sondern alS Wguttr zu drllariktn, und eS ist von denselben/ wenn auS den Frachtbriefen, wie