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Jnttlligenz-DlLtk

' (EMdistons -Esmtvi.r auf dem kleinen Hirschgrabep Lit. F N°. 77.)

M. 23. Areytag, den 19 März 1819.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

Declaration und G « h ren - Kn tr i chL u ng vd n M e ß - G ü te r n.

Alle von auswärtigen dir hiesigen Messen beziehenden Handelsleuten, Fabrikan­ten und andern Verkäufern -h-eher adressirre zum Fellbielen bestimmle Ge^nstande, sind nicht t lir^" MKzLltr iy de

sind nicht, wie eiâ irrig dafür.zu halten scheinen, als Gpedu-ons. , sondern alS «tKzL:er zu dtklartctn, und es rst von denselben, wenn aus den ^rachidrirfen, wie es ohnehin xriordect wird, die wahre Qualität und Quantität' der Waaren schon rich. tig ersehen werden kann, die sie.betreffende Waaggebüdr sogleich daran zu entrichten. In Zâüen jedoch , wo Zweifel über Gattung, Gewicht re. solcher Gegenstände ct^al* ut, oder diejenigen, welchen sie zur nachherigen Auslieferung an die selbst zur Messe kommenden Feilbieter oder RerkLufepzugtssyder worden sind, sich W diese der genauen Kttkaration und Gebühren- Entrichtung aus KewissenhafrtgtM oder Furcht vor der auf unrichtiger Angabe haftenden Strafe der sechzigfachen Gebühren nicht unterziehen «Men, können sie zwar einstweilen decloriren, daß ihnen der Inhalt der erhalten- t^ Collie unbekannt sey; allein sie sind dadurch verpflichtet, solche entweder an den Eigenthümer derselben vor DeLlaration und Bezahlung der Waaggebühren ;nicht auS- tuliefern oder für deren pfltchtmaßizr Berichtigung selbst zu haften.

ES wird dieses Allen denjenigen, welche eS angrhet, zur Vachachtung und War- tiung für Schaden bekannt gemacht. Frankfurt am 8. März 1819.

% 6 tt ¥ n t n - Restante n.

Da das Laternen-Geld alle Jahr nach der ergangenen Verordnung zum Voraus l» entrichten ist, so werden diejenige, die damit bis Si. Dec. i8iS nAch rückständig find, hierdurch erinnert, solches in Zeit von 14 Tagen zu bezahlen.

Frankfurt den s, Mrs MZ.

Bau ; Laternen ; Amt.

BekanDmachung^en auswärtiger. Behörden..

Aus frepwilligrs Anrufen der Kuratoren der gemüthskranken Frau StaatSrath von Robertson sollen Montag den «. d. M., Vormittags s Uhr, in der Behausung drS Ledtl Handlers Hrn. Corell, ein Theil der zu deren und dem Vermögen deS ver. storbtnen Herry StaaèsratH gehörige Effecten, ah Jirwrien, Gow, Silber, Zinn , Auvsfr, Messing, Porzellan, reinengerLth, erne Garnitur Point , Bett- und Holz, "»trk, dtsglrichen eilm Vgrthie KuKseOichen von hekannten Meistern, und Büchern/