Intelligenz-Blatt
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( Ezcptdiâns -«omtosk auf dem fieinen Hirschgkâ Lit. F JSP. 77.) /â M Ä
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No. 2», MrsKsrg, den 16. März 1819. ^"MM^
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Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
Declaea tlon und Gebühren- Entrichtuna von MeK Gütern.
Alle von auswärtigen die Hiesige» Mtssen beziehenden Handtlsreuten, Fabrikau- ttn UI-S andern Verkäufern hkeher udrrssirre zum geilsten bestimmte Gegenstä-'dt, sind nicht, wie einige irrig dafür zu halten scheinen, alS Spedinons-, sondern alS Siebter tu veAariren , und eS i S von denselben , wenn aus den Icachtbriefen, wie «è ohnehin erfordert wird / die wahre Qualität und Quantität der Waaren schon richtig ersehen werden kann, Vie sie b?rreffense Waaggedühr sogleich davon zu «urricheen. In ILllen jedoch , wo 8 »eifel über Gattung, W^iLt re. solcher Kegenstäiche odNal- tet, oder dieientgeu, tvelchen sie zur nachherißen Auslieferung an die selbst zur Messe kommenden Feilbietex oder Verkäufer sugefenSet worden siud, sich für diese der genauen Declaration und Gebühren H-ttrichtung aus Remisen saftig seit oder Furcht vor der auf »-richtiger Angabe haftenden Strafe der ftchzigfachsn Gebühren nicht unterziehen «Ern, können sie zwar eiststMtiien deelariren, daß ihnen der Inhalt der erhalten- den Collis unbekannt sey; allein sie sind dadurch verpflichtet, solche entweder an den E-Mchümer derselben ter Declaration und Bezahlung der SaLggebühren nicht auè- zulichrn oder für deren pssichtmäßige Berichtigung selbst zu haften.
^s wird dieses Ageu'denjenigen, welche eS angehet, zur Nachachtung und Ear- vung für Schaden bekannt grmacht. Frankfurt am 6. März 1819.
____Rechney ; Amt.
Da bey unterzogenem Amt die Anzeige geschehen, daß Königlich Bairisch« Kro- Msthâr zirkuirren, welche aus reinem Kupfer bestehen, gut versilbert find, zwey K «uzer Werth an Kupfer haben und so täuschend nachgemacht sind, daß deren Un» “ tdeit aus d?m Geprägt nicht zu erkennen ist, sondern nur dadurch wahrgenommen vrrdrv kann daß sie gegen die âeseylichen Umlaufbabenden Brabanter Thaler um ein achtel «vth siech iS Aß zu leicht find; so beeilt man sich / solches andurch zur allgemei- vt» Acnntniß zu bringen und vor deren Annahme zu warnen.
Frankfurt am 8. März 1819.
■ ■ Rechney, Amt.
Da dar fglernen-Geld alle Jahr nach der ergangenen Verordnung zum voran» i'-' entrichten ist, so werden diejenige, die damtt biS Zi. Dee. 1818 noch rückständig sind, b-> . durch erinnert, solches in Zeit von 14 Tagen zu bezahlen.
Frankfurt den 6. März 1619.
Bau , Laternen » Amt.