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H t freye » Stadt Fr a n k f u r t.

(Expeditisns-Comtoir auf dem kleinen Hirschgraben Lit. FU. 77.) <

No. £i. Greyrag, den 12, März 1810. - 1

^Zerordnungeu der Verwaltlrngs- und Justiz-Behörden.

C» sehr unterzogenes Amt auch beflissen ist, dem Handel ftdr mögliche Grleich- tirung de- GeschLüsganges zu verschaffen, fv kann jedoch den vor« Zestätt-ramte tunt rinWreu der Frachtgelder gebraucht werdenden Personen auf keine Weise »et* Statut werden, Zrachchlirie anders, als gegen die dafür sogleich zu leistende Bezahluna, adzugrben, da solche eines Theils als von den Fuhrleuten,.einem zwischen sie und die putßeMKianqer in die Mitte gestellten öffentlichen Amt« anvertraüte, und die Forderungen ersterer an letztere begründende alleinige beweiskiche Urkunde andern Theils aber als Quittung geschehener Bezahlung der Fracht-Spesen und städtischer GebührenGelder angesehen werden müssen.

Es wird dieses demnach mit der Bemerkung bekannt gemacht, daß das Ansin- mn, Frachtbriefe zum Nuchrechnen auf den Comptoiren einstweilen, ohne erhaltene Lichtung, äKerzultgen, ganz unnötig werde, wenn die G^tsempfänger die Frach­ten, nach Angabe der Avisbriefe, schon voraus berechnen lassen wollten, ehe die Frachtgelder arfvdert werden, und glaubt man sich daher williger Mitwirkung zu Er- reiHnntz des LkW Handel för-erlnhen Zwecks völlig versichert halten zu dürfen.

Frankfurt am 3. März aSrs.

Rschnev r Amt. '

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. Da durch den Hschverehrliiben Räthst chluß vom ts. d M. der Taglobn der' Maurergesellen mit Einschluß des Meisterlohns von PeterStag bis künftigrn'^t. ©al» lustag auf 51 kr. sowohl bey öffentlichen Gtadt und Süftungß- als auch Privat- Arbeiten bestimmt und festgesetzt worden; als wird solches denen Bauenden andurch »achxchtlich bekannt gemacht. Frankfurt den 36. Februar 1819.

Bau - Amt.

Da bey unterzogenem Amt die Anzeige geschehen, daß Königlich Bairische Kro- Mlhalcr zirkuliren, welche aus reinem Kupfer bestehen, gut versilbert sind, zwey «ttuzer Werth an Kupfer haben und so täuschend nachgemacht sind, daß deren Un- schtheitauS dem Gepräge nicht zu erkennen ist, sondern nur dadurch wahrgenommen werden kann, daß sie gegen die gesetzlichen Umlauf habenden Brabanter Thaler um ein aHtel èsrh und 16 zu leicht sind; so beeilt man sich, solches andurch zur allgemti- Mn Kenntniß zu bringen und vor deren Annahme zu warnen.

Frankfurt am ö. März 1819.

Rechney, Amt.