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Intelligenz-Blatt.

Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.

(§-.prditions-Comtoir auf 6m Heinen $irf$graM Lit. F No. 77.) No. 16. Dimstaz, Dm 2& ZeDruar 181^

Durch Bekanntmachung vom ss. Oktobers. J.z wurden sämtliche Steuervfl'L- Hm gufgejordkrè , ihre für öss Jahr 1813 schuldigt -fintomtBentfeuti^S^foHe^ ßM bis Ende Drcemder zu berichtigen, wornsH sich unterzeichnete Commissso« & in trtwrtu.ig brrochtlst glaubte, daß dieftm Aufruf von Seiten der Einkommen- steuttpfiichtigen nachgeudt werden würde. Da man indessen mißfällig bemerken muß- tzrß noS thie namhafte Anzahl theils mit Einrelchung ihrer Declarationen, theils mit Ladung der declarirtrn Beyträge biS jetzt zurückgeblieben sind, so fleht man sich mnlaft/ alle, welche in diesem Fall sind, alles Ernstes aufzufordern, ihrer deS- Men Obliegenheit ungesäumt nachzukomAen. . '

Krankfurt den 17. Februar 1819«

EiNkommenstemr , Commission.

Dekan n t m a ch « n Z, S t r s ß e n r e i n i g u n g Betet k send.

Da die bestehenden Verordnunsen über Straßenfäuberung, wie wiederholt wahr- Mchmm gewesen, vernachläKigt werden, so findet man nothwendig , dieselben an- durch zu erneuern.

LS faßen nämlich

I. ©Le Hausbewohner

1) in jeder Woche Mittwochs unb Samstags den Unrath vor den Häusern biS in die Mitte der Straßen, keineswegs aber in die Flösser, kehren , wie auch die Kanäle doftli'st aufhebèn und ausräumtn lassen;

Sls^chcS jedesmal Vormittags, oder doch längstens biss Uhr Nachmittags vor» yMen lassen, damit an dem nämlichen Tage noch das Kehricht zeitig wegge- bracht werden könne;

3) sich des Hinschüttens des in den H' usern gesammelten Unraths aller Art, auf die Straßen gänzlich enthalten, vwimrhr selbigen erst bey Ankunft der Knhrey «it fortschaffen ;

4) das Ausziehen bet Nachttöpfe, oder sonstiger Gefäße auS den Fenstern durch» ^auZ unterlassen.

jeden Dawidsehandlungsfall ist eine Strafe von fl. 3. gesetzt.

Auch ist dag Hausgesinde ernstlich anzuweisen, düs Kehren n-cht obenhin tzvrztt- "chnttn, sondern sich dabey der Schaufeln erforderlichen Falls zu bedienen.

... ' II. Liegt den Ackerb eg ü teeren ob:

keine andere Wagen, als sie mit bretternrn Deckeln versehr»f, in die Stadt zv