Intelligenz-Blatt.
Verordnungen der Verwaltungs- und Justiz-Behörden.
(§-.prditions-Comtoir auf 6m Heinen $irf$graM Lit. F No. 77.) No. 16. Dimstaz, Dm 2& ZeDruar 181^
Durch Bekanntmachung vom ss. Oktobers. J.z wurden sämtliche Steuervfl'L- Hm gufgejordkrè , ihre für öss Jahr 1813 schuldigt -fintomtBentfeuti^S^foHe^ ßM bis Ende Drcemder zu berichtigen, wornsH sich unterzeichnete Commissso« & in trtwrtu.ig brrochtlst glaubte, daß dieftm Aufruf von Seiten der Einkommen- steuttpfiichtigen nachgeudt werden würde. Da man indessen mißfällig bemerken muß- tzrß noS thie namhafte Anzahl theils mit Einrelchung ihrer Declarationen, theils mit Ladung der declarirtrn Beyträge biS jetzt zurückgeblieben sind, so fleht man sich mnlaft/ alle, welche in diesem Fall sind, alles Ernstes aufzufordern, ihrer deS- Men Obliegenheit ungesäumt nachzukomAen. . '
Krankfurt den 17. Februar 1819«
EiNkommenstemr , Commission.
Dekan n t m a ch « n Z, S t r s ß e n r e i n i g u n g Betet k send.
Da die bestehenden Verordnunsen über Straßenfäuberung, wie wiederholt wahr- Mchmm gewesen, vernachläKigt werden, so findet man nothwendig , dieselben an- durch zu erneuern.
LS faßen nämlich
I. ©Le Hausbewohner
1) in jeder Woche Mittwochs unb Samstags den Unrath vor den Häusern biS in die Mitte der Straßen, keineswegs aber in die Flösser, kehren , wie auch die Kanäle doftli'st aufhebèn und ausräumtn lassen;
Sls^chcS jedesmal Vormittags, oder doch längstens biss Uhr Nachmittags vor» yMen lassen, damit an dem nämlichen Tage noch das Kehricht zeitig wegge- bracht werden könne;
3) sich des Hinschüttens des in den H' usern gesammelten Unraths aller Art, auf die Straßen gänzlich enthalten, vwimrhr selbigen erst bey Ankunft der Knhrey «it fortschaffen ;
4) das Ausziehen bet Nachttöpfe, oder sonstiger Gefäße auS den Fenstern durch» ^auZ unterlassen.
jeden Dawidsehandlungsfall ist eine Strafe von fl. 3. gesetzt.
Auch ist dag Hausgesinde ernstlich anzuweisen, düs Kehren n-cht obenhin tzvrztt- "chnttn, sondern sich dabey der Schaufeln erforderlichen Falls zu bedienen.
... ' II. Liegt den Ackerb eg ü teeren ob:
keine andere Wagen, als sie mit bretternrn Deckeln versehr»f, in die Stadt zv