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(welches auf dtm kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freptaas ^^^^ . süsgegtben wird.) -

B e k a n n t m a ch u n für löblichen H a n d e l ë sta nd.

Da a«e zu Wasser versandt werdende Gütersie bestehen in trocknem Gut« oder VWtzkeirèn mit den verordnungsmaßig in dnpio auszu fertigenden sogenannten Laag. Anweisungen, nach den längst bekannten gedruckten Formularen, den Inhalt, Beleiht oder Aiö)zehalt genau angehend , bei jeder einzelnen Versendung zur Kennt­niß drs FahrrhsrzoaeS gelangen müssen, ehe und bevor solche an'S Wasser gebracht verden; so wird, um Vollzug dieser Verfügung, künftighin Unordnungen vorzubeu«

gen, endurch zur Nachachtung bekannt gemacht, daß diese Waaganweisungen vor Er- tottnung des KutS am Zoll adzugeben und die Gebühren unverlängt nach erhaltenem Daazschrin zu entrichten seyen. Die eingehenden Güter aber betreffend, ist ebenfalls iur Erhauung der eingeführten Ordnung nöthig, daß W Zollgebühren von diesen ^Siirnè in dem Zeitraum von acht Tagen bei gedachter Zollstätte entrichtet werden-.-

.Das Rechenexamt zweifelt rucht an pünktlicher Befolgung dieser Anordnungen, la ßè rn Schemen für das allgemeine Beste und insbesondere für daS Interesse des ^ndusftanSrs ihre Veranlassung fanden und andrer Seits sich jeder Versender von W^kS ftldst zuschreiben müßte, wenn wegen Nichtbefolgung dieser aus eine gesetz« i!Dl tzmichtung sich gründender Anordnungen , ihm die Einladung seiner Güter vet» -Lttt oder sonst Unannehmlichkeiten entstehen würden.

SiWtt am 19. Januar 1819.

Rechnen - Amt.

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Bekanntmachung.

.^âè djtitnigtn, welche an die Verlsffenschaft der dahier verstorbenen Dienst« M ^ltjabetha Moritz rechtliche Ansprüche zu haben vermepnen, werden hier« «ufgeserdèkt , seiche binnen drey Wochen bey unterzeichneter Behörde, eub pr«e« P^hdoms, unfehlbar anzu bringen.

Srqzkfurt den 23, Januar 1819.

Stadt r Amt.

,. Ern Eßlöffel und eine Tabel von Silber, mit Stempeln und Ramenö-ügen ett* dahier angehalten worden.

«^ -"un etwa hierauf einen gegründeten Anspruch zu machen hat, wird an. 1 ^ . â ^ tD^^- V-b vvt x sich bey unterzeichneter Behörde deshalb anzumelden, um sich ruder gehörig auèzuwrisen. Frankfurt den 21. Januar »819.

Polizep, Gericht.