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(welches auf dtm kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freptaas ^^^^ . süsgegtben wird.) -
B e k a n n t m a ch u n für löblichen H a n d e l ë sta nd.
Da a«e zu Wasser versandt werdende Güter —sie bestehen in trocknem Gut« oder VWtzkeirèn — mit den verordnungsmaßig in dnpio auszu fertigenden sogenannten Laag. Anweisungen, nach den längst bekannten gedruckten Formularen, den Inhalt, Beleiht oder Aiö)zehalt genau angehend , bei jeder einzelnen Versendung zur Kenntniß drs FahrrhsrzoaeS gelangen müssen, ehe und bevor solche an'S Wasser gebracht verden; so wird, um Vollzug dieser Verfügung, künftighin Unordnungen vorzubeu«
gen, endurch zur Nachachtung bekannt gemacht, daß diese Waaganweisungen vor Er- tottnung des KutS am Zoll adzugeben und die Gebühren unverlängt nach erhaltenem Daazschrin zu entrichten seyen. Die eingehenden Güter aber betreffend, ist ebenfalls iur Erhauung der eingeführten Ordnung nöthig, daß W Zollgebühren von diesen ^Siirnè in dem Zeitraum von acht Tagen bei gedachter Zollstätte entrichtet werden-.-
.Das Rechenexamt zweifelt rucht an pünktlicher Befolgung dieser Anordnungen, la ßè rn Schemen für das allgemeine Beste und insbesondere für daS Interesse des ^ndusftanSrs ihre Veranlassung fanden und andrer Seits sich jeder Versender von W^kS ftldst zuschreiben müßte, wenn wegen Nichtbefolgung dieser aus eine gesetz« i!Dl tzmichtung sich gründender Anordnungen , ihm die Einladung seiner Güter vet» Dè-Lttt oder sonst Unannehmlichkeiten entstehen würden.
SiWtt am 19. Januar 1819.
Rechnen - Amt.
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Bekanntmachung.
.^âè djtitnigtn, welche an die Verlsffenschaft der dahier verstorbenen Dienst« M ^ltjabetha Moritz rechtliche Ansprüche zu haben vermepnen, werden hier« «ufgeserdèkt , seiche binnen drey Wochen bey unterzeichneter Behörde, eub pr«e« P^hdoms, unfehlbar anzu bringen.
Srqzkfurt den 23, Januar 1819.
Stadt r Amt.
,. Ern Eßlöffel und eine Tabel von Silber, mit Stempeln und Ramenö-ügen ett* dahier angehalten worden.
«^ -"un etwa hierauf einen gegründeten Anspruch zu machen hat, wird an. 1 ^ . â ^ tD^^- V-b vvt x sich bey unterzeichneter Behörde deshalb anzumelden, um sich ruder gehörig auèzuwrisen. Frankfurt den 21. Januar »819.
Polizep, Gericht.