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(wslchrZ Lus dsrs kleinen HirfchZrahrn F 77 Dinstags und Kre-tsLS ^^ ausgegedta wtrh.)

Ro. 95. Freytag, den 13. November â W

Bekanntmachung.

Da nach der b-y der unterzeichneten Stelle eingeführten Ordnung, ein feder ,n der Reihe wie er gsjchrreörn ist, fs Langs die Zufuhr noch offen bleibt Holz er, halten wird, so 6nd die öfrern Erinnerungen auf der Amts.-Stude um so zweckloser, als solche nicht nur unnötig die ohnehin mühevolle Arbeit vermehren, sondern leicht veranlassen, daß Personen mchrmals in die Bücher eingeschrieben werden, und dadurch mehr Holz bekommen, als sie nach ihren Verhaltniffen zu haben wünschen, Frankfurt den 9. November Isis-

Hslz - AiNt.

Neuere Erfahrungen nöthigen die unterzerchnett Stelle / hiermit wiederholt bekannt zu machen, », um wegen Krankheitsfällen außer der Ruhe Hoi; m be- kommen / nur solche auf Pflichten der Herrn Aerzte ausgestellte Zmanisse berücksich­tigt wer dm können, welche nebst der Unterfchri t auch mir deren Petrschaft versehen fm^ und durch Angabe dor Lit. und Nv. die Wohnung des Hvlzbedmftrgm ge, nau bezeichnen. Frankfurt den 0. November 1818,

. Holz - Amt.

Dir dem Hochlöblichen Bckergericht noch nachträglich übergebene Jnsatze u. Rest, kauffchlürnge über in der Frankfurter und Sachsenhäusrr Gemarkung tiepende Guter können nun, da solche teil Gewannen und Nummern der Lagerbücher bezeichnet und in die Gewann- und Nummrrregister eingetragen worden find, bey der Hypolheke-buch. führung und zwar Dienstag,^Donnerstag und Samstag Gormulags von vb-s .2 Uhr, gegen Rückgabe der hierüsèr erhaltenen UrberlèrftrunBdcschtinigungen, wiederum ab. geholt werden/ und ersucht man hiermit/ dies doch oaldigstzu thun.

Frankfurt den 6. November itziö

Von HypetheketibuckfuhrungSwegen.

Franck.

Kommenden 14. November/ SamstagS BorwittagS 10 Uhr/ sog ^bas von ^ Witkwe Kra t aller b?èher in Bestand gehabte rabchen an der Pesersk-rche, r» an dtrwriten Brstand auf mehrere Jahre an den Meijibmenden überlassen werden.

Almosen, Kasten - Verwaltungs, Lommi-sion.