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Welche- auf dem kleinen Hirschgrahra F 77 Dienstags und LreptagZ Z

aus^tgrben wird.) /A

Ro. 93* Freytag, den 6. November 1818. W

- Bekanntmachung.

Die Remise No. 28 auf dem Graben zwischen der Hasengaffe und Bornheimer« Pforte, welche der Herr v. Bethmann de.malen noch in Muthe hat, soll MontagS, den 9. Nov. 1^187 Vormittags um 11 Uhr, auf unterze-chnetem Amt anderweit an den Meistbietenden vermierhtt werden, und zwar auf mehrere Jahre vom 1. Januar 1819 an. Frankfurt, am 26. OK. 1818.

Rechney, Amt.

Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der dahier verstorbenen Wittwe deS gewe« ssnen Gastwirths Brauer zu NiederfttterS, Catharine Josephine, geb. Loßin, auS ir­gend einem Rechlögcunde Fordernngen zu Huben verDrynen, werden hiermit aufge« fsldert, solche binnen drey Wochen bey ^tfrieit&ttt^r Behörde so gewiß anzubringen und quSzuführen, als nach Ablauf derfeiben dieser Nachlaß an die auswärtigen Prä­tendenten verabfolgt werden wird. Frankfurt den 3. Nos. 1818.

Stadt, Amt.

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Da eS zur Kenntniß des PeUzey-Amtes gelangte, daß der Vorschrift des §. 1». der von Einem Hohen Senate a;a rr. Jul. a. pas. erlassenen, unterm 4. Sept. q. 1. promulgirten Verordnung/ übe. die Organisation desPolizey Amtes, nicht allgemein nachgtltbr wird, so sieht sich dasselbe veranlaßt^hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge­langen zu lassen, daß in Grmâsheil der erwähnten Verordnung die HandlungS- Commis und Lehrlinge, welche in dem Hause ihrer Prinzipalen ihre Wohnun­haben, ihre Aufiahme und ihren Abgang bey dem Polisey Amte anzuzeigen, auch gratis einen PermsssionSschein in Empfang zu nehmen haben.

Frankfurt den 31. October 1818.

Polrzey » Amt.

Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft deS verstorbenen Abraham MoseS Worms von hier Ansprüche zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, solche binnen drey Wochen bey unterzeichneter Behörde so gewiß anznbrmgrn und au-zu'uh« teh / als ansonsten nach Ablauf dieses Termins gedachter Nachlaß an die sich gemeldet habenden auswärtigen Erben verabfolgt werden wird.

Frarikfurt den rten November 1818.

Stadt *

Die Nürnberger Äntereffen sind in Empfang zu nehmen.