(welches auf dem kleinen Hirschgxsben F 77 Dienstags und Lreprs-s / ÄUögegebrn wird.)
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B ekan n tmachu n g.
An^ie Restantm der vorhinigen KriegstTontrihutions- oder Simplen-Steuer.
Da mit Aufhebung der vormalS bestandenen Kriegs kontributisns- oder Simplen- Steuer die darüber geführten Bücher und Register definitiv geschlossen werden sollen, und die unterzeichnete Stelle nur noch, rücksichtlich dieser vorhinigen Steuer, mitki- qulvlrung und Erhebung der Rückstände beschäftigt ist, und deshalb den Säumigen keine längere Irachsicht gestatten darf, so werden hiermit
1) Alle diejenige , welche in Entrichtung chrer LrirgScsntributionS-Beytrage biS zum Jahr ißt» inclusive annoch im Rückstand stich, zu deren alsbaldiger Abführung hiermit ernstlich aufgefordert, und wird denselben hiermit zu allem llederfluß ein endlicher Termin von 4 Wochen anberaumt, widrigenfalls nach Ablauf dieser Leit ohn- fehlbar und ohne weitere de sondere Mahnung nach Vorschrift der deSfalkfig-n Kecord- nungen, gegen die Säumigen, nach MaaSgabe ihrer früheren Beyträge, mittelst der getignettn Zwangsmittel, und durch Uedertragung an den Hrn. Fiskal vsrgefchrittttt werden wird
1) Insbesondere werden auch diejenigen Steuerpflichtigen, «welche in den Jahren, in welchen dlr vorhinigen Simpeiste^ern^chobiu wurden, ihre Bryträgr mittelst ihrer tigenhändiLen Deklaration unter dem Bor behalt des schuldtzen Nacht^s , von de- ner., vn tcii der Erhedung mcht fl'-ßig ger esenen Lupttalren und AuSstanhen, ent. Miet hübten, nachdrücklichst aufgefordert, dies« ihrer eigenen, an Eidesstatt abge» -ebenen Angelobung aemLs, die durch bis Mi flüßtg -ewordene Kapirairrn und Ausstände sich darstellende schuldige Nachzahlung baidWst und längstens binnen 4 Wochen — vor behältlich dessen, was von wettern Ausständen in der Folge si -ßig werden seSte — tzep dttssett'Ler Stelle k berichtigen. So wie die unterze-chnete Comm.fston den Wunsch nicht unterdrücken kann, daß alle diejenigen, welche zu Kntr'chtung eines Nach- trags zur vormaligen Simplen Steuer gesetzlich verbunden find, dergleichen Nacktrag. ungesäumt absühreu msam, so hofft dieselbe, daß der so vielfach bewahrte K-irger. sinnend KsEenhaflißkeit in Erfüllung jeder Bürgerpflicht auch der gegenwarngen Aufforderung genügend entsprechen werde. Acanksurl den -6. October ibi8.
Schuldentilgung- , Lommrsston.
'Ste&bem der hiesige Brpsaß und kohribedienter Johann Wilhelm Bank verstorben ist, und «nlge von ersten Äntestâhen auswärts domilttirt sind; so »erden alle diejenige, welche an den Krbcheil der H«ndâme Ich
rieb «auf ru Verv-ers, so wie der khr-sttna Ph'.ltppma Bau?, verehklich.cn Bertuch
tu Gotha , einè Forderung zu machen befugt sind, hierdurch aufgefordrrt, solche u*