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(welches auf dem Atènen Hirsch graben F 77 Dienstags und Fre-tags suLgrgröen wird.)
Ns.
85. Freytag, den 9. October 1818.
Bekanntmach««-,
- i e Pferdet a x , Re stan t e n betreffend.
"Da daS unterzeichnete Amt wahrgenommen, daß feiner am 21. August d. $ ergangenen Erinnerung ungeachtet , einzelne zur Entrichtung der Pferdetaxe Ber- pflichtete mit dieser halbjährig voraus zu bezahlenden Gebühr nicht nur ganz oder theilweis zurückstehen, sondern auch andere Pferde haltende Personen davon zum 3M keine Anzeige gemacht, zum Theil die Zahl unrichtig angegeben haben; so sieht sich das Recheneyamt vermüßiget, verwarnend und mit Hinweisung auf die für die beiden letztem Fälle gesetzlich bestimmte Strafe von 50Rrhlr. andurch noch, mals zur unfehlbaren Entrichtung der fraglichen Pferdetaxe im Laufe dieses Mo, nats-aufzufordrrn. Frankfurt am 2. Ocwber 1111.
-Rechney , %mt.
NeksnNtmachunL.
Holz- und Wellen,Versteigerung.
Zu dem Weil ruh, Forste des dahiesiaen Stadtwaldes so Ken
Montags d^n I2ten October d. I.
eichene und buchene Wellen und Pvügelholz öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden und haben sich die Kauflustigen an g nanntem Tage Vormittags um Ach t Uhr dazu auf dem Ob erfvr sthaus einzufioden. Frankfurt a. M. am 5. October 1818.
. Forst, Amt. ;
Da nach der Verordnung vom ro. July 1802 den Hiesigen Handelslcnten und den damals drstandenen Hutstaffirern der Handel mit von auswärts her beschriebene« feinen Hüten zwischen denen Messen zwar gestattet, dagegen denselben der Handel mit ordènairen und geringen Hüten, wenn selbige nicht von den hiesigen Hutmachern rr» fa sst worden , zwischen denen Messen gänzlich verboten ist, so wird diese V(ro^d- nung andurch mit dem Anfügen in Erinnerung gebracht, daß die zwischen den Messen zum Verkauf hereingebracht wcrdende ördinaire und geringe Hüte in Fo.ge jener Ber, Ordnung a's consiscabel betrachtet und zum Besten der Armen verkauft werden lollen. Frankfurt, den 1. Oetvber 1818.
Stadt , Lan.lev.
Der Eanzlep'Rath Dr. Miltenberg.