Frankfurt,»
hi e Pferd etap Nrsian t e n betreffend.
Da das unterzeichnete A nt wahrgeno^men, daß ferner am 2L August d. J. ergangenen Erinnerung ungeachtet, einzelne zur Entrichtung der Pferdetexr Verpflichtete mit dieser halbjährig voraus zu bezahlenden Gebühr nicht nur ganz oder cheilweiS zurückstchen, sondern auch andere Pferde haltende Personen davon zum Theil feine Anzeige gemacht, zum Theil die Zahl unrichtig angegeben haben; f» sicht sich das Jochen eyâmt vermüßiger, verwarnend und mit Hinweisung auf die für d re beiden letztern Kaöe geschlüh bestimmte Strafe von SvRthlr. andurch noch, mM zur Gfehlbaren Entrichtung der fraglichen Pfer-rtaxe im Laufe dieses Ms, vats aufzufordern. Frankfurt am 2. Oclsber 1116.
.__________________________. __________Rechney ; Amt. ________
Mekituntmschunf.
i) Da die, unter den Buchstaben R brS Z der Sch utd ne r, aufhierzu geschehen« e’ftnthcgr'sinföPBerung, dem Hochlöblicheu Ackergericht übergebene, und von Setten des Herrn AckergerichtsftdreiderS dem unterzeichneten Hypothekenbuchführer zuge- ^elltè Ansätze und Restksufschiüinge über in der Sachsenhanstr TrAarkung liege nde Feldgüter nun mit Gewannen und Nummern des LagerbuchS bezeichnet worden find, so sonnen solche und prar Dienstag, Donnerstag und Samstag BorwittagS von 8 bis 12 Uhr, gegen Rückgabe der Hierübtr ertheilten UeberlieftrungSbescheinigungen, wiederum bey der Hypochekenbuchführung abgeholt werden, und ersuchet man hiermit, diese Abholung hoch baldigst an den hierzu bestimmten Tagen zu bewerkstelligen.
1) Wenn nun gleich all jene Zusatz- und RestksufschiüingSverschrerbunxen über sowohl in der Frankfurter als auch in der Sachsenhäuser Gemarkung liegende Güter unter den Buchstaben A bis Z der Schuldner, welche, auf nach und rrach geschehene öffentliche A fforderungen, von Seiten dèr Gläubiger derselben, dem Hochlöblicheu Ackergericht überreicht wurden, mit Gewannen und Nummern des Lagerbuchs bezcich- urt worden sind, sonach also dieses, dem Hypothrkenbuchführer, unter Zuziehung SeS Herrn AckergerichtSschrcilers, ausgetragene wichtige Geschäft als beendigt angesehen werden könnte; so wird jedoch, weil sich nicht nur aus den Znsay- und Resikaufschil- llngsbüchern ergeben hat, daß noch mehrere dergleichen Feldgükerverschreibnngen, der sftchehenen Auffordorrrngen ohnerachtet, biS jetzt nicht zum Behuf deren Bezeichnung mH Gewannen und Nummern überreicht worden sind, sondern auch weil dirftr -e-