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Ro. 72. Dienstag/ des 1. September 1818. A
B e k a n n t m a ch » n g, die Sntrichrung der Pferdetaxe betreffend.
AL^Mjenigen, welche mit Entrichtnna der jedrs halbe Jahr voraus zu bezahlenden Pferderaxe annoch im Rückstand sind, werden andurch, in Gemasheit der bestehenden Verordnung, aufgefordert, solche längstens binnen Monatsfrist zu berichtigen. Frankfurt am 21« August 1818.
Rechn ey; Amt.
GekaK«r»achung.
Sämmtliche Wein-konsumtions-AccisMichtige der 14 Stadlquartiere werden hiermit aufgefcrOat, nun mehre in den gewöhnlichen Vor- und Nachmutagsstunden, »ährend welcher das -Aentenamt geöffnet ist, ihre Schuldigkeit durch Bezahlung zu er* füllen, und diejenigen, welche chre Erklärungen noch nicht eingrreicht haben, werden nachdrucksamst erma^ét; deren Einreichung ungesäumt zu bewerkstelligen. Alle und jede, welche auf irgend eine Weise in Ansehung solcher Dersccisung daSHgen Obliegende nicht pünktlich erfüllen, haben ihnen unangenehme, auch f^r sie mit Kssren 0 erbuude n e amtliche DerfügunZenzu gewärt! ge n-rwelch-S, pim Uebecsiusi, damit eiwJeder sich solchem, durch Leistung seiner Schuldigkeit, entziehen möge, andurch warnend zur öffentlichen Kunde gebracht wird, mirdrm Beyfügen, daß diejenigen, welche etwa kein Exemplar der zum AuSfüllen gedruckten und auSgegeb«. nen Declarationsscheine besitzen, solches auf dem unterfertigten Liute abhslenzu lassen haben. Frankfurt am Main, den ersten August 1818.
■ " ' , Renten * Amt.
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Alle,hiesige Tabaks - Fabrikanten, HandelLleuteundKrämeL, welche fabricirten, zur Konsumtion bestimmten Amech- und Schnupftabak en detail verkaufen , haben nun. mehro ihre Declarationen, über ihren Verkauf som iten August 1817 ois iten August 1818 einzuretchen , und 6en tarifWeßigen LonsumtionS-AcciL dayon zu entrichten.
Frankfurt den 1. August 1818.
Rentm - Amt.
Die Uebersicht und Kenntniß aller sich hier aufhalteuden Fremden blerbt stets ein wLsentUchcr Gegensiand polizeylicher Sorgfalt. Jcmchr die hiesige Messe verdächtige Menschen herbeylockt, die bey dem Zuströmen so vieler Fremdeu Gelegenheit firiden, s'ch unter mancherley Gestalten Ainzuschleichcn und die Sicherheit und das Eigenthum w beeinträchtigen, desto mehr ist es Pflicht eines jeden, jene obrigkeitliche Verfugun-