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St s K kfurrer

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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 DienstagH und Arevta-s ausgegeben wird.)

Rs.66. Dienstag, den n. August 1818.

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Beksnntmachung-

SämnUiiche Weiu-Consumtton- AccispsiiLtige der i4 Stadiquarliere werden hier-

mst aufgefordect, nui.mehro in den gewöhnlichen Lsr- und Nachmi'tagsstundèn, wah <u- welcher das Rentename geöffnet ist, ihre Schuldigkett durch Bezahlung zuer- fiiüen', und dieze-igen, welche ihre Erklärungen noch nicht eingercichr haben, wer­den nachdrucksamji ermahnet, deren Einreichung ungesäumt zu bewerkstelligen. ALe und jede, weiche auf irgend eine Weise in Ansehung solcher Beraccisung das hnen DNiegmte nicht pünktlich erfüllen, haben ihnen unanzehme, auch für sie mit Kosten verbundene amtliche Verfügungen zu gewärtigen; welches, zum Ueberfluß, damit ein Leder sich solchem, durch Stiftung seiner Schuldigkeit, entziehen möge, andurch warnend zur offen heben Kunde gebracht wird, mit dem Bcpfügen, daß diejenigen, welche etwa kein Exemplar der zum Ausfüllen gedruckten und ausgegebenen Declara- tionsscheine besitzen, solches auf dem unterfertigten Amte abholen zu lassen haben.

Frankfurt am Main, den ersten August 1818.

Renten ; Amt-

Alle hiesige Tabaks Fabrikanten, Handelsleute und Krämer, welche fabricirten, zur ksnsumtion bestimmten Rauch-und Schnupftabak 's» deL.il verkaufen, haben nun» mrhrs ihre Declarationen, über ihren Nerkaufvom iten August 18 7 bis iten August iii8 eruzureichen, und den tarifmäßigen Eonsumtions-AcejS davon zu entrichten.

Zrânkfuit den iten August 1518.

Renten - Amt.

Epictal-Ladung.

Es werden hiermtt alle diejenigen, welche auf die seit mehreren Jahren in hiesi­ger Stadtwaagr l-egenden ,2 Säcke Hopfen und r Haute Sohlleder, EigenthumS- oder sonstige Ansprüche zu haben vermcynen, aufgefordert, solche binnen einer Frist von Sechs Wochen, bey hiesigem S-adt Gerichte so aewiß geltend zu machen, als nach Ablauf dieser Frist, jene Effecten öffentlich versteigert, aus dem Erlöse die Zinsen für die bisher-ge Aufbewahrung derichrigt und der allenfallsige Mehrerlös ad dtpoahuni gxnom. Mtn, übrigens aber keine weitere kadung alS an hiesiaer Gcrichtstbüre, und zwar nur zu Anhörung des reproducta hac citatione erfolgenden Erkenntnisses erlassen werden soll. Frankfirrt am Main, den 13. Julp 1818.

Stadt r Gericht.

I. I Scherbius, Schèff und Director.

Hartmann/ Secr.

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